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Band XXX (2009) Spalten 163-167 Autor: Regina-Bianca Kubitscheck

BURCHARD III. von Schraplau, Erzbischof von Magdeburg 1307-1325; † ermordet in der Nacht vom 21. zum 22.9. 1325 in Magdeburg. - B. entstammte einer Seitenlinie der Edlen Herren von Querfurt und war der Sohn von Burchard von Schraplau und Oda von Buchau. B. führte wie sein gleichnamiger Vater den Beinamen "Lappe". B. war seit 1296 Kanoniker in Hildesheim und seit 1298 auch in Halberstadt. Am Magdeburger Domkapitel ist er seit 1301 urkundlich als Scholastikus nachweisbar. Am 25.11. 1307 wurde B. zum Nachfolger des am 10.11. 1307 verstorbenen Magdeburger Erzbischofs Heinrich II. von Anhalt gewählt. Das Pallium erhielt er im März 1308 in Poitiers aus den Händen von Papst Clemens V. († 1314, s.d.), der auch die Weihe zum Erzbischof vollzog. - Mit der Stadt Magdeburg stand B. zunächst auf gutem Fuß. Unmittelbar nach seiner Wahl erhielt er 50 Mark Silber, einen Fuder Wein im Wert von 10 Mark Silber und das Schloß Randau geschenkt. Nach seiner Rückkehr aus Poitiers erhielt er von der Stadt weitere 100 Mark Silber. Gemeinsam belagerten B. und die Magdeburger Bürgerschaft 1308 in einer Auseinandersetzung mit der erzstiftischen Ritterschaft Neu-Gattersleben, wenn auch ohne Erfolg. Erste Streitigkeiten entstanden durch B.s Bestreben, die Stadt mit Steuern und Zöllen zu belegen. Die Abtretung des unter Erzbischof Burchard II. († 1305) an die Magdeburger Bürgerschaft erfolgten Bärm-Amtes erklärte er für ungültig und belegte die Brauer mit dem Bann, wenn sie sich weigerten, die Hefe aus der erzbischöflichen Brauerei zu entnehmen. Ferner stellte er die bisherigen Privilegien, Besitzungen und Rechte in Frage. Eine ernsthafte Auseinandersetzung konnte mit einem Vergleich am 24.11. 1309 abgewendet werden. Die Stadt Magdeburg zahlte für die Beibehaltung ihrer Rechte an den Erzbischof 600 Mark Silber. Ähnliche Verträge schloß B. auch mit anderen Städten (u.a. Halle) und ließ sich sein Wohlwollen durch hohe Summen bezahlen. - Ungemach verursachte auch die Aufforderung von Papst Clemens V., eine Untersuchung gegen den Templerorden einzuleiten. Im Juli 1310 wurde B. auf dem Reichstag zu Frankfurt mit der weltlichen Jurisdiktion des Erzstifts belehnt, und die päpstliche Bulle vom 10.12. 1310 ermächtigte B., die vier in und bei der Magdeburger Diözese gelegenen Tempelherrenkomtureien zu sequestrieren (Magdeburg, Wichmannsdorf bei Neuhaldensleben, Mücheln und Jerdekesdorf/ Gehringsdorf bei Seehausen). Da es B. unterließ, mit dem Bischof Albrecht von Halberstadt († 1324), dessen Diözese betroffen war, Rücksprache zu halten, erhob derselbe Einspruch bei seinem Metropoliten, Erzbischof Peter von Mainz († 1320). Vermutlich auf dessen Rat hin belegte Bischof Albrecht den Magdeburger Erzbischof mit dem Bann (am 12.12. 1311 durch eine päpstliche Bulle aufgehoben). Nochmals wurde B. vom Bischof von Halberstadt in den Bann gesetzt, nachdem er zwei Kirchen der Halberstädter Diözese für militärische Zwecke mißbraucht hatte (die päpstliche Bulle vom 25.7. 1312 hob den Bann wieder auf). - Im Herbst 1311 reiste B. nach Vienne (an der Rhône), wo auf einem von Papst Clemens V. einberufenen Konzil über die Auflösung des Templerordens diskutiert wurde (obgleich die päpstliche Untersuchungskommission den Orden freisprach, hob Clemens ihn am 22.3. 1312 auf). In Vienne ließ sich B. mit Johannes von Bockenem (Titularbischof von Granitza in Böötien, zuvor Prior des Eremitenordens St. Augustini in Magdeburg) einen Verweser stellen und ihn als Weihbischof für erzbischöfliche Obliegenheiten weihen. Bockenem war der erste Bistumsverweser an der Magdeburger Kirche. - Nach seiner Rückkehr nach Magdeburg (Juni 1312) sorgte B. für erneuten Unmut. B. belegte das von den Magdeburger Bürgern gewonnene Salz in den Salzquellen zu Elmen und Groß-Salze mit hohen Abgaben und ließ daselbst ein Salzamt und in Hohenwarthe eine neue Zollstätte errichten. Zudem verweigerte er der Stadt entgegen dem Vertrag vom 24.11. 1309 das Recht auf freie Verschiffung des Korns. Auch ein von B. erbauter verdeckter Gang vom erzbischöflichen Palast nach der Domkirche mißfiel den Bürgern. Als B. eines Tages die Stadt betrat, wurde er kurzerhand von den Magdeburgern gefangengenommen und auf dem Rathaus für einige Wochen festgesetzt. Nach seiner Freilassung belegte B. Magdeburg mit dem Bann und belagerte die Stadt mit seinen Bundesgenossen, dem Markgrafen von Meißen, dem Herzog von Braunschweig, dem Grafen von Mansfeld und anderen Fürsten. Den Chroniken ist zu entnehmen, daß die Magdeburger tagtäglich einen Bürger zu den Belagerern schickten und ihnen Lebensmittel feilboten. Der Markgraf von Meißen wurde alsbald stutzig und bat den Rat der Stadt um einen Besuch. Nachdem er sich davon überzeugt hatte, daß die Stadt entgegen der Aussage des Erzbischofs blühte und keinen Hunger litt, ließ er die Belagerung aufheben. Erst durch die Vermittlung des Markgrafen Woldemar von Brandenburg († 1319) wurde der Frieden am 8.1. 1314 wiederhergestellt. Am 18.12. 1314 und 4.4. 1315 wurden weitere Vergleiche beschlossen, worin B. die Aufhebung des Bannes über Magdeburg versprach. Eine durch eine Mißernte verursachte Teuerung im Jahre 1316 veranlaßte jedoch neuerlichen Ärger, da B. den Bürgern verbot, Lebensmittel einzuführen. Das Verbot hob er erst durch die Zahlung von 200 Mark Silber wieder auf. Ebenfalls 1316 erwarb B. für das Erzstift die Grafschaft Billingshoch mit Wolmirstedt und im Jahr darauf die Dörfer Glöthe, Mukrena und Elberitz. - Da die Bedrückungen seitens des Erzbischofs nicht nachließen, legte die Stadt 1323 bei König Ludwig IV. (der Bayer, 1281-1347) Widerspruch ein, der die Privilegien Magdeburgs bestätigte. Doch B. setzte die Drangsalierungen weiter fort. Am 5.2. 1324 schlossen Magdeburg und Halle schließlich ein Bündnis. Während Halle dem Erzbischof einen Fehdebrief sandte, traten Calbe, Neuhaldensleben, Burg, der Herzog Otto von Braunschweig, die Grafen von Mansfeld, Wernigerode, Barby, Querfurt und andere Fürsten dem Bündnis zwischen Magdeburg und Halle bei. Am 13.10. 1324 kam es zu einem erneuten Vergleich zwischen B. und den Klägern. B. verpflichtete sich, die Städte und ihre Verbündeten vom Banne loszusprechen und ohne ihr Einverständnis keine neuen Abgaben zu erheben. Das Magdeburger Domkapitel stimmte diesem Beschluß zu und verpflichtete sich zur Entrichtung eines Schadensersatzes, falls B. die Verträge verletzen sollte. Die wiederholten Wortbrüche des Magdeburger Oberhirten besiegelten schließlich sein Schicksal. Als B. am 29.8. 1325 von Wolmirstedt kommend in Magdeburg einritt, wurde er gefangengenommen und in seinem Palast unter Hausarrest gestellt. In der Nacht vom 21.9. zum 22.9. wurde er auf Veranlassung des Rates in den Keller des Rathauses verbracht, wo ihn seine Wächter erschlugen. Einer der Täter, ein gewisser Kuppel aus Calbe, gab später an, er habe den Erzbischof erschlagen, weil er ihn in Armut gestürzt habe. Spätestens am 25.10. 1325 war der Tod des Erzbischofs dem Domkapitel bekannt, denn an jenem Tag diskutierten sie über die Wahl eines Nachfolgers. Doch erst am 19.8. 1326 wurde B. im Magdeburger Dom zu Grabe getragen. - Der in der Christenheit für Aufsehen erregende Mord an Erzbischof B. hatte für die Stadt Magdeburg den Bann seitens des Papstes und die Reichsacht seitens des Kaiser zur Folge. Erst am 30.6. 1331, unter der Regierung des Erzbischofs Otto von Hessen († 1361), wurde Magdeburg vom Bann gelöst. - B. ging als geldgieriger und tyrannischer Gottesmann in die Geschichte ein. Der Verfasser von B.s Biographie in der Magdeburger Bischofschronik verteidigt indessen den Oberhirten, der "im Eifer der Gerechtigkeit für seine Kirche" gehandelt habe; er hebt seine Tugenden hervor und nennt ihn einen Märtyrer. Doch wiederholte Anträge auf Heiligsprechung B.s lehnte der Heilige Vater ab.

Chroniken: Magdeburger Schöppenchronik/Schöffenchronik, bearb. v. Karl Janicke, in: Die Chroniken der niedersächsischen Städte. Leipzig 1869; - Gesta archiepiscoporum Magdeburgensium Gesta, bearb. von Wilhelm Schum, in: Monumenta Germaniae Historica, Scriptores, Bd. 14, Stuttgart 1883, liegt auch in deutscher Übersetzung vor: Eckart W. Peters (Hrsg.), Hermann Michaëlis (Übersetzer), Magdeburger Bischofschronik. Dößl (Saalkreis) 2006.

Lit.: Urkundenbuch des Erzstifts Magdeburg, bearb. v. Friedrich Israel unter Mitw. v. Walter Möllenberg; - Heinrich Rathmann, Geschichte der Stadt Magdeburg von ihrer ersten Entstehung an bis auf gegenwärtige Zeiten. Magdeburg 1806; - Gustav Hertel, Die Ermordung des Erzbischofs Burchard III. von Magdeburg. in: Geschichtsblätter für Stadt und Land Magdeburg, Bd. 22, 1887, 53-72; - Iwan Koch, Das Leben des Erzbischofs Burchard III. von Magdeburg (1307-1325). in: Geschichtsblätter für Stadt und Land Magdeburg, Bd. 23, 1888, 213-278, 235-369; - Johannes Schäfers, Personal- und Amtsdaten der Magdeburger Erzbischöfe, 966-1503 (Diss., Greifswald) 1908; - Friedrich Wilhelm Hoffmann, Geschichte der Stadt Magdeburg, neu bearb. v. Gustav Hertel u. Friedrich Hülße. Magdeburg 1885; - F. A. Wolter, Geschichte der Stadt Magdeburg von ihrem Ursprung bis auf die Gegenwart. Magdeburg 1901, Nachdruck Magdeburg 1996.

Regina-Bianca Kubitscheck

Letzte Änderung: 20.07.2009