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Band I (1990)Spalte 1573 Autor: Friedrich Wilhelm Bautz

EUTYCHES, Häretiker, um 378, † nach 454. - E., ein angesehener Presbyter und Archimandrit eines Klosters bei Konstantinopel, gilt als Vater des Monophysitismus und Urheber des Eutychianischen Streits (444 bis 451). Er behauptete, daß von dem Zeitpunkt der Vereinigung des Logos mit dem Fleisch in Christus nur eine einzige Natur gewesen sei, und zwar die göttliche. Er bekannte, daß der von der Jungfrau Geborene teleios theos und teleios anthropos sei, erklärte aber, seine sarz sei der unsern nicht homousia; der Leib des Herrn sei nur ein soma soma antropinon und nicht ein soma antropou. Als Flavian von Konstantinopel im November 448 in Konstantinopel eine endemische Synode: eine Synode, an der nur die gerade in der Residenz anwesenden Bischöfe teilnehmen) hielt, klagte Bischof Eusebius von Doryläum (Phrygien) E. der christologischen Häresie an. Flavian empfahl zunächst private Verständigung; aber Eusebius bestand darauf, daß E. vor die Synode geladen werde. Nach mehrfacher vergeblicher Vorladung erschien er auf der Synode, die ihm seine Presbyter- und Archimandritenwürde aberkannte und ihn exkommunizierte. Der Patriarch Dioskur von Alexandrien erreichte durch seinen Einfluß am kaiserlichen Hof, daß zu nochmaliger Untersuchung der Sache 449 eine Synode nach Ephesus ausgeschrieben und ihm der Vorsitz übertragen wurde. Die »Räubersynode« in Ephesus 449 erklärte E. für rechtgläubig, verdammte die Lehre von den zwei Naturen in Christus und setzte Eusebius von Doryläum und Flavian von Konstantinopel ab. Die beiden appellierten an Leo I. von Rom, der auf einer römischen Synode die Beschlüsse von Ephesus (Ephesinum non judicium sed latrocinium) verwarf und Theodosius II. aufforderte, ein neues Konzil zu berufen. Die von Pulcheria und Marcian 451 berufene 4. ökumenische Synode von Chalcedon bei Konstantinopel erklärte die Beschlüsse der »Räubersynode« für ungültig, setzte Dioskur und E. ab und bekannte die Formel »ein Christus in zwei Naturen«. Beide Naturen aber bleiben »unvermischt« und »ungeteilt«, aber auch »ungetrennt« u. »unzerteilt«. Nach stürmischen Verhandlungen nahm die Synode unter dem Druck des kaiserlichen Despotismus das Chalcedonense an. E. wurde verbannt und der Eutychianismus seit 452 durch Staatsgesetz verfolgt.

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Lit.: Eduard Schwartz, Der Prozeß des E. (SAM 5), 1929; - René Draguet, La christologie d'E., in: Byzantion 6, 1931, 441 ff.; - Ernest Stein, Histoire du Bas-Empire I, Brügge - Paris 1959, 307 ff. 314; - Pierre Thomas Camelot, in: Chalkedon I, 229 ff.; II, 197 ff. u. ö.; - Pauly-Wissowa VI/1, 1527 ff.; - Kl. Pauly II,470; - Fliche-Martin IV, 211 ff.; - DCB II. 404 ff.; - DThC V, 1582 ff.; - EC V, 866 ff.; - DHGE XVI, 87 ff.; - LThK III, 1213 f.; - RE V, 635 ff.; XXIII, 438; - RGG II, 745.

Friedrich Wilhelm Bautz

Literaturergänzung:

1989

Georg May, Das Lehrverfahren gegen E. im November d. Jahres 448. Zur Vorgeschichte d. Konzils von Chalkedon, in: AHC 21.1989, S. 1-61; -

2006

Philippe Blaudeau, Rome contre Alexandrie? L'intérpretation pontificale de l'enjeu monophysite (de l'emergence de la controverse eutychienne au schisme acacien 448-484), in: Adamantius 12.2006, S. 140-216; -

2008

George A. Bevan and Patrick T.R. Gray, The trial of E. A new interpretation, in: ByZ 101.2008, S. 617-657; -

2009

Elio Dovere, "Principalis providentia" e dissenso eutichiano. Le leggi repressive del 452-455, in: VetChr 46.2009, S. 57-86.

Letzte Änderung: 09.04.2011