FRIEDRICH III. von Saarwerden, Erzbischof und Kurfürst von Köln, geboren wohl 1348 als zweites Kind und erster Sohn des späteren Grafen Johann II. von Saarwerden und der Klara von Vinstingen, gestorben am 9. April 1414 in Poppelsdorf (bei Bonn), benannt nach seinem Großvater Graf Friedrich II. von Saarwerden. - Durch seinen Onkel Kuno von Falkenstein, seit 1360 Koadjutor und seit 1362 Erzbischof von Trier, wurde der junge F. zu einer geistlichen Karriere veranlaßt. 1368 immatrikulierte er sich an der Universität Bologna und studierte Kanonistik. Zu diesem Zeitpunkt war er bereits Propst des Stiftes St. Mariengraden in Köln, wahrscheinlich auch Kanoniker an der Domkirche. Am 23. September 1368 postulierte das Kölner Domkapitel den 20-jährigen F. zum Erzbischof. Die treibende Kraft dafür war Kuno von Falkenstein († 1388), der seit 1366 Koadjutor des Erzbischof Engelbert III. und nach dessen Tod 1368 Administrator des Erzbistums war. Kaiser Karl IV. (1316-1378) intervenierte bei der päpstlichen Kurie gegen den jungen Geistlichen, da nach seiner Vorstellung Kuno von Falkenstein neuer Erzbischof von Köln werden sollte, Johann von Luxemburg-Ligny († 1373), Bischof von Straßburg und Verwandter des Kaisers den Trierer Erzstuhl erhalten und F. mit Straßburg entschädigt werden sollte. Im November 1368 sprach die Kurie die Ernennungen aus, doch nahm Kuno sein neues Amt nicht an. Mitte 1370 ließ er seinen Neffen F. nochmals zum Erzbischof von Köln postulieren. Der war nicht in der Lage, dieses Amt zu übernehmen, da er das kanonisch vorgeschriebene Alter von 30 Jahren noch nicht erreicht hatte. Daher verhandelte er persönlich mit Papst Urban V. († 1370) in Avignon, um die nötige Dispens zu erhalten. Nachdem F. sich zu hohen Zahlungen an die Kurie verpflichtet hatte, verlieht Urban V. ihm im Dezember 1370 das Pallium. Bis Februar 1371 empfing der junge Geistliche die höheren Weihe. - Bereits bei seiner ersten Herbstsynode im Oktober 1371 machte sich Erzbischof F. daran, die Disziplin des Klerus zu verbessern. Dabei mußte er sich allerdings gegen starken Widerstand aufgrund eingefahrener Gewohnheiten durchsetzen. Daneben suchte er auch seine weltlichen Herrschaftsrechte zu stärken. 1372 nahm er den Zoll von Neuss, daß durch Verlagerung des Flusses keinen direkten Zugang zum Rhein mehr hatte, und gab ihn dem oberhalb gelegenen Zons, das er am 20. Dezember 1373 zur Stadt erhob. Im Mai 1373 listete F. 26 Anklagepunkte gegen Neuss auf, mit denen er der Stadt illegale Schatzung am Rhein vorwarf und damit eine Schmälerung seiner Rechte als Landesherr. Er verwies darauf, daß 1369 im Zuge der Auseinandersetzungen mit dem Herzog von Jülich der erzbischöfliche Amtmann nicht in die Stadt gelassen wurde, außerdem wurde das Gerichtsrecht des Erzbischofs nicht wahrgenommen. Um die neue Zollstation zu schützen, wurde in Zons die Burg Friedestrom errichtet. Die Zollverlegung wurde 1376 durch König Wenzel († 1419) bestätigt. Der Streit mit Neuss wurde beigelegt, indem der Erzbischof der Stadt ihre Zollfreiheit zurück gab. 1373 ließ Erzbischof F. Burg Helpenstein belagern und schließlich zerstören. In der Region erwarb er schließlich noch Burg und Herrschaft Erprath. - In Köln selbst hatten die Erzbischöfe seit dem hohen Mittelalter fast alle weltlichen Rechte eingebüßt. Höhepunkt und Abschluß dieses Prozesses war die Schlacht von Worringen 1288. Es war dem Erzbischof nur noch möglich, als geistlicher Herr die Stadt zu betreten. Den ersten feierlichen Einzug eines neuen Erzbischofs ließen die Kölner erst nach Bestätigung ihrer Rechte zu. Am 21. Juni 1372 zog F. als 62. Nachfolger des heiligen Maternus in Köln ein. Bald kam es aber zu einem ernsthaften Konflikt. Zu den Vereinbarungen zählte, das die Stadt einigen Juden den Aufenthalt erlaubte. Im Dezember 1372 kamen die Kölner dem Versprechen nach und garantierten den Juden Schutz und Anerkennung als Mitbürger auf zehn Jahre. Als Erzbischof F. im Frühjahr 1375 die Verhaftung der Juden Simon und David befahl, löste dies einen zwei Jahre dauernden Konflikt mit dem Stadtrat aus. Bei diesem "Schöffenkrieg" ging es um die rechtliche und politische Vorherrschaft in Köln. Der Erzbischof belegte die Stadt zeitweise mit dem Interdikt und exkommunizierte die Ratsherren. Erst 1377 wurde die Auseinandersetzung mit einer gegenseitigen Aussöhnung beigelegt. Dem Erzbischof wurde deutlich, daß es ihm ebenso wenig wie seinen Vorgängern möglich war, die weltliche Herrschaft über Köln zurück zu erlangen. 1392 flammte der Konflikt nochmals auf, wurde aber durch Vermittlung des Grafen Friedrich von Moers beigelegt. Dabei wurden die Gerichtsrechte des Greven als dem Vertreter des Erzbischofs geregelt, das Eigentum des Oberhirten in der Stadt garantiert und bestimmt, das gefangene Geistliche bis zur Urteilsverkündung nicht aus Köln weggebracht werden durften. Am 11. Juni 1393 erklärten Erzbischof und Stadt den Streit für geschlichtet. F. sah seine Rechte und Ansprüche gegenüber der Stadt anerkannt. Daher nahm er den Erlaß des Verbundbriefes am 14. September 1396, der das Ende der Geschlechterherrschaft besiegelte und die Verfassung der Stadt auf eine neue Grundlage stellte, ohne sichtbare Reaktion hin. - Erzbischof F. griff zur Stärkung seiner weltlichen Position auch zu den Mitteln der Heiratspolitik. 1376 veranlaßte er die Ehe seiner Schwester Walburga mit dem Grafen Friedrich I. von Moers. Aus dieser Verbindung ging die Linie Moers-Saarwerden hervor. Als 1397 Graf Heinrich II. von Saarwerden, der Bruder des Erzbischof, starb, übernahm der Geistliche zunächst selbst die Regierung der Grafschaft, bevor er sie seinem Neffen Friedrich von Moers übertrug. Bereits 1396 hatte er versucht, seinem Verwandten Jofrid von Leiningen, Domkustos in Köln, das Erzbistum Mainz zu verschaffen, doch unterlag dieser Johann von Nassau. Verwandschaftliche Förderung erfuhr auch der Sohn des Erzbischofs, Heinrich. Er hatte ihn vermutlich mit einem Stiftsfräulein in Dietkirchen oder Villich bei Bonn gezeugt. Als Sohn eines Klerikers war Heinrich eine geistliche Laufbahn eigentlich verwehrt. Auf Betreiben seines Vaters erteilte der in Pisa residierende Papst Alexander V. († 1410) 1409 Dispens und befreite den jungen Mann vom Geburtsmakel. Er räumte ihm die Möglichkeit ein, die heiligen Weihen sowie beliebig viele miteinander zu vereinbarende Benefizien mit Ausnahme pontifikaler Dignitäten zu empfangen. In Gnadenersuchen an den Heiligen Stuhl mußte er seinen Geburtsmakel nicht mehr erwähnen. Als letzte Maßnahme zur Stärkung der familiären Position übergab Erzbischof F. seinem Neffen Dietrich von Moers († 1463), dem Sohn seiner Schwester Walburga und des Grafen Friedrich von Moers, Schätze und feste Plätze. Damit wollte er verhindern, daß ein Mitglied des Hauses Berg seine Nachfolge antrat. Zugleich bekräftigte er mit diesem Schritt, wer seiner Meinung nach der nächste Erzbischof von Köln werden sollte. - Zwischen 1380 und 1392 führte F. drei Kriege gegen Kleve, in denen es um Rechte und Grenzen am unteren Niederrhei und in Xanten, in Westfalen und im Sauerland ging. Die beiden ersten Waffengänge wurden 1381 und 1384 durch Vermittlung beendet. Um die Herrschaft Linn hingegen entwickelte sich ein mehrjähriger Krieg, in dem F. schließlich die Oberhand behielt. Der Graf von Kleve trat 1392 das Land an Kurköln ab. - Als Kurfürst des Reiches ermöglichte F. die Wahl Wenzels, Sohn Kaiser Karl IV., zu Lebzeiten des Vaters zum König. Im Gegenzug unterstützte Karl den Erzbischof in seinem Konflikt mit der Stadt Köln. Als Karl IV. 1378 starb, lag die Regierung in den Händen des unfähigen Wenzel. Es kamen Vermutungen auf, Wenzel wollte dem französischen König die Kaiserkrone überlassen. 1390 verbündeten sich die Erzbischöfe von Köln und Trier sowie der Pfalzgraf bei Rhein gegen eventuelle Ansprüche aus "Welschland". Am 20. August 1400 entschied eine Fürstenopposition, den körperlich und seelisch immer mehr verfallenden König Wenzel abzusetzen. Ruprecht III. von der Pfalz, Kurfürst bei Rhein, wurde zu seinem Nachfolger gewählt und von F. im Kölner Dom gekrönt. Als Ruprecht 1410 starb, faßte der Kölner Erzbischof zunächst die Wahl des englischen Königs Heinrich IV. oder eines seiner Söhne ins Auge. Er gab aber schließlich doch Kurfürst Jost von Mähren seine Stimme. Als dieser bereits 1411 starb, wurde einstimmig Sigismund († 1437), der Bruder des abgesetzten Wenzel, zum neuen König bestimmt. - Im Großen Abendländischen Schisma trat Erzbischof F. dem 1379 gegründeten Urbansbund bei, einem Zusammenschluß zahlreicher deutscher Fürsten unter Führung König Wenzels. Ziel war die Anerkennung Papst Urbans VI. († 1389), der in Rom residierte. 1380 wurde F. zum päpstlichen Legaten in seiner Kirchenprovinz ernannt, im gleichen Jahr erließ Urban dem Erzbischof seine Schulden bei der Kurie aus der Zeit seiner Amtsübernahme. 1384/85 erhielt F. die Kardinalswürde, die er allerdings nicht annahm. 1409 zählte er zu den Befürwortern des Konzils von Pisa, das von Anhängern des römischen wie des avignonesischen Papsttums einberufen wurde. Selbst nahm er aufgrund seines hohen Alters nicht an den Beratungen teil, sandte aber seinen Neffen (und Nachfolger) Dietrich von Moers in Begleitung hervorragender Mitglieder der Kölner Universität nach Pisa. In seinen letzten Lebensjahren gehörte der Erzbischof zur Oboedienz von Pisa. - Erzbischof F. starb im Alter von etwa 66 Jahren am 9. April 1414 in Poppelsdorf. Zunächst wurde er drei Tage lang im Bonner Münster aufgebahrt. Dann brachte man seine Leiche nach Köln, wo sie im Liebfrauenchor des Doms beigesetzt wurde. Das bis dahin längste Pontifikat eines Kölner Erzbischofs war zu Ende gegangen.
Quellen: Theodor Joseph Lacomblet: Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins oder des Erzstiftes Köln, der Fürstentümer Jülich und Beg, Geldern, Moers, Kleve und Mark und der Reichsstifte Elten, Essen und Werden. Band 3-4. Düsseldorf 1853-1858. 2. Neudruck Aalen 1966; Adam Goerz: Regesten der Erzbischöfe zu Trier von Hetti bis Johann II. 814-1503. Trier 1861. Berichtigter Neudruck Aalen 1969; Die Chroniken der niederrheinischen Städte. Cöln. Band 2. (Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert 13). 2. unveränderte Auflage Göttingen 1876. Neudruck: Stuttgart 1968; Die Regesten der Erzbischöfe von Köln im Mittelalter. Band 8-12 (Friedrich von Saarwerden), bearbeitet von Norbert Andernach. (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 21). Düsseldorf 1981-2001.
Lit.: J. Feckler: Friedrich von Saarwerden, Erzbischof von Köln und Herzog von Westfalen. 1880; - Hans-Walter Hermann: Geschichte der Grafschaft Saarwerden bis zum Jahre 1527. Band 1: quellen. Band 2: Darstellung. (Veröffentlichung der Kommission für saarländische Landesgeschichte und Volksforschung 1). Saarbrücken 1957-1959; - Karlotto Bogumil: Die Stadt Köln, Erzbischof Friedrich von Saarwerden und die päpstliche Kurie während der ersten Jahre des großen abendländischen Schismas (1375-1387), in: Köln, das Reich und Europa. Abhandlungen über weiträumige Verflechtungen der Stadt Köln in Politik, Recht und Wirtschaft im Mittelalter, hrsg. v. Hugo Stehkämper. (Mitteilungen aus dem Stadtarchiv von Köln 60), 279-303. Köln 1971; - Aenne Hansmann: Geschichte von Stadt und Amt Zons. Mit einem Beitrag von Artur Elicker, Jakob Justenhoven und Herbert Milz. Düsseldorf 1973; - Erich Wisplinghoff: Geschichte der Stadt Neuss von den mittelalterlichen Anfängen bis zum Jahre 1794. Neuss 1975; - Sabine Picot: Kurkölnische Territorialpolitik am Rhein unter Friedrich von Saarwerden. (Rheinisches Archiv 99). Bonn 1977; - Heinz Thomas: Deutsche Geschichte des Spätmittelalters 1250-1500. Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz 1983; - Wilhelm Janssen: Die Kanzlei der Erzbischöfe von Köln im Spätmittelalter, in: Landesherrliche Kanzleien im Spätmittelalter. Referate zum VI. Internationalen Kongreß für Diplomatik. München 1983. Teilband 1. (Münchener Beiträge zur Mediävistik und Renaissance-Forschung 35). München 1984, 147-169; - Wilhelm Janssen: Der Bischof, Reichsfürst und Landesherr (14. und 15. Jahrhundert), in: Der Bischof in seiner Zeit. Bischofstypus und Bischfosideal im Spiegel der Kölner Kirche. Festgabe für Joseph Kardinal Höffner, Erzbischof von Köln. Im Augtrag des Kölner Metropolitankapitels herausgegeben von Peter Berglar und Odilo Engels. Köln 1986. 185-244; - Ludger Tewes: Finanzpraktiken Kölnischer Amtsverwaltung unter Erzbischof Friedrich von Saarwerden (1370-1414), in: Geschichte in Köln 20 (1986), 7-29; - Ludger Tewes: "Versat ind Verpacht" - Kölnische lokale Verwaltungswirklichkeit im 14. und 15. Jahrhundert, in: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein 189 (1986), 51-63; - Ludger Tewes: Die Amts- und Pfandpolitik er Erzbischöfe von Köln im Spätmittelalter (1306-1463). (Dissertationen zur mittelalterlichen Geschichte 4). Köln, Wien 1987; - Bernhard Neidiger: Art. Friedrich III. v. Saarwerden, in: Lexikon des Mittelalters 4. München, Zürich 1989. Sp. 963-964; - Wilhelm Janssen: Das Erzbistum Köln im späten Mittelalter 1191-1515. Teil 1. (Geschichte des Erzbistums Köln 2). Köln 1995; - Christoph Waldecker: Friedrich von Saarwerden (1348-1414), in: Lebensbilder aus dem Kreis Neuss 4. Dormagen 1999. 32-43; - Wilhelm Janssen: Die niederrheinischen Territorien im Spätmittelalter. politische Geschichte und Verfassungsentwicklung 1300-1500, in: Rheinische Vierteljahresblätter 64 (2000), 45-167; - Wilhelm Janssen: Art. Friedrich von Saarwerden (1348-1414). 1370-1414 Erzbischof von Köln, in: Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches 1198 bis 1448. Ein biographisches Lexikon, hrsg. v. Erwin Gatz unter Mitarbeit v. Clemens Brodkorb. Berlin 2001, 1, 283-285.