HAHN, Christoph Ulrich, Pfarrer, Vorkämpfer für das Wohlfahrtswesen, Begründer des württembergischen Roten Kreuzes, * 30.10. 1805 in Stuttgart als Sohn eines Kanzleibeamten beim Evangelischen Kirchenrat, † daselbst 5.1. 1881. - H. besuchte das Gymnasium in Stuttgart, studierte in Tübingen und promovierte 1828 zum Dr. phil. 1828 unterrichtete er an einer Privatschule in Lausanne und verdankte dem Umgang mit calvinistischen Kreisen dort und in Genf mancherlei Anregung. 1829 wurde H. in Eßlingen Vikar und gründete dort mit einem Kreis gleichgesinnter junger Männer einen Traktatverein, aus dem die "Evangelische Gesellschaft" entstand, die 1835 nach Stuttgart übersiedelte. 1833 kam er als Diakonus nach Bönnigheim und eröffnete dort 1834 eine Knabenerziehungsanstalt, die in ihrer Blütezeit 8 Lehrer und 60-70 Schüler zählte. Neben seinem Beruf als Pfarrer und dem pädagogischen Wirken widmete sich H. den Forschungen zur Kirchengeschichte. Nach Erscheinen des 2. Bandes seiner dreibändigen "Ketzergeschichte" verlieh ihm die Theologische Fakultät der Universität Leipzig 1849 die Ehrendoktorwürde. Seit dem Revolutionsjahr 1848/49 beschäftigte sich H. mit sozialen Zeitproblemen, gründete viele Wohltätigkeitsanstalten und berichtete darüber in mehreren Schriften. Der Inneren Mission galt nun sein ganzes weiteres Leben und Wirken. Er wurde 1859 Pfarrer in dem Stuttgarter Vorort Heslach. An den Sitzungen der Zentralleitung des Württembergischen Wohltätigkeitsvereins nahm H. regelmäßig teil und konnte nun seine Erfahrungen und Anschauungen auf dem Gebiet der Wohlfahrtspflege verwerten. Auf den Diözesansynoden der Stadt Stuttgart verschaffte er sich schon in den beiden ersten Jahren einen geachteten Namen durch Referate über soziale Fragen und galt bald dafür als anerkannter Fachmann. Ein neues Arbeitsfeld erschloß sich ihm durch Henry Dunant (s. d.), den Begründer der Genfer Konvention und des Roten Kreuzes. Vom schweizerischen Bundesrat erreichte Dunant die Einberufung einer internationalen Konferenz im Oktober 1863 nach Genf. H. wurde von der Zentralleitung des Württembergischen Wohltätigkeitsvereins als Delegierter nach Genf entsandt und vom Kriegsministerium mit der Berichterstattung über die Konferenz beauftragt. Nun lernte er Dunant persönlich kennen: "Unvergeßlich werden mir die Unterredungen bleiben, die ich in und außer der Konferenz mit diesem edlen Manne über seine Erlebnisse in Italien und über die Ausführung seiner menschenfreundlichen Wünsche gepflogen habe." Am 12.11. 1863 berichtete H. der Zentralleitung über die Ergebnisse der Konferenz: "I. Es sei dort einstimmig anerkannt worden, daß a) angesichts der gegenwärtigen verheerenden Kriegführung der offizielle Sanitätsdienst... ungenügend sei, b) dem nur durch zusätzlichen Privatdienst abgeholfen werden könne, c) zu diesem Zwecke das ganze Sanitätspersonal den Status der Unverletzlichkeit erhalten und durch ein besonderes Abzeichen geschützt werden solle; das gesamte beteiligte Personal und die Lazarette neutral zu stellen seien. II. Die neue Fassung (gegenüber dem Vorentwurf) der 10 Artikel sei einstimmig gebilligt worden. III. Man habe den dringenden Wunsch ausgesprochen, in allen Ländern Vereine zu gründen, die schon im Frieden durch Ausbildung von Privatkrankenpflegern und durch Vorbereitung der materiellen Mittel Vorsorge treffen zur Pflege für Verwundete" (nach dem amtlichen Protokoll der Zentralleitung). Die Zentralleitung beauftragte H. mit der Gründung des "Württembergischen Sanitätsvereins". Am 21.1. 1864 erstattete er der Zentralleitung "Anzeige von der erfolgten Gründung eines Sanitätsvereins". Für August 1864 war ein diplomatischer Kongreß in Genf vorgesehen, der die Genfer Beschlüsse von 1863 völkerrechtlich festlegen sollte. Am 25.6. 1864 starb König Wilhelm I. von Württemberg. Sein Sohn Karl bestieg den Thron. Er beauftragte am 21.7. H. mit der Vertretung Württembergs in Genf. Die Verhandlungen in Genf, wo 16 Staaten durch offizielle Delegierte vertreten waren, dauerten vom 8. bis 22.8. Auf dieser 2. Genfer Konferenz kam die "Genfer Konvention" zustande, die die Neutralität der Verwundeten und des Pflegepersonals garantierte und das Rote Kreuz als internationales Schutzzeichen für das gesamte Sanitätswesen anerkannte. Der Vertrag wurde am 22.8. 1864 im Namen des Königreichs Württemberg von H. unterzeichnet. - H. war eine der bedeutendsten Persönlichkeiten des 19. Jahrhunderts, die in Württemberg auf dem Gebiet des Wohlfahrtswesens und des Roten Kreuzes gewirkt haben.
Werke: Theol.: Philipp Matthäus Hahns hinterlassene Schrr., 1828; Der symbol. Bücher der ev.-prot. Kirche Bedeutung u. Schicksale, 1833; Gesch. der Ketzer im MA, bes. im 11., 12. u. 13. Jh., nach den Qu. bearb. I: Gesch. der neumanichäischen Ketzer, 1845; II: Gesch. der Waldenser u. verwandter Sekten, 1847; III: Gesch. der Pesagier, Joachims v. Floris, Amalrichs v. Bena u. anderer verwandten Sekten, 1850; Die ev. Brüdergemeinde in Herrnhut, ihre Gründung, Ausbreitung, Lehre u. Einrichtung, 1854; Die große Erweckung in den Vereinigten Staaten v. Amerika, Basel 1859. -
Soziale Fragen: Die Bezirkswohltätigkeitsvereine, ihre Ggw. u. Zukunft. Ein Btr. z. Lösung der Armenfrage, 1848; Heilmittel f. die zunehmende Entsittlichung u. Verarmung des Volks. Ein Btr. z. Sache der inneren Mission, 1851; Die Auswanderung. Aufruf an christl. Menschenfreunde, 1853. -
Rotes Kreuz: Aufruf z. Bildung v. internat. Ges.en zur Verpflegung (Pflege) der im Kriege verwundeten Soldaten, 1863; Rechenschaftsberr. des Württemberg. Sanitätsver. Nr. 1 (1864 bis 1866) bis Nr. 5 (1878-81); Mitt. des Württemberg. Sanitätsver. während des dt.-frz. Krieges 1870-71, 87 Hh. in 1 Bd., 1872.
Lit.: Nekrologe: Gedr. Leichenpredigt, geh. v. Prälat D. v. Gerok, 1884; Ludwig Hofacker, in: Schwäb. Kronik v. 19.2.1881, H. 42, 313 f.; Richard Lauxmann, in: Bll. f. das Armenwesen 34, 1881, Hh. 11-17; - Alfred Quellmalz, Ch. U. H., in: Lb. aus Schwaben u. Franken, hrsg. v. Max Miller u. Robert Uhland, VIII, 1862, 178 ff.; - W. Gruber, Baden-Württemberg - Wiege des Roten Kreuzes in Dtld., in: Mitt.bl. des dt. Roten Kreuzes, Landschaftsverbände Baden-Württemberg 15, 1963, H. 10, S. 3-18; - NDB VII, 495 f.
Friedrich Wilhelm Bautz
Letzte Änderung: 09.04.2011