HERBST, Hans, der geistige Führer der reformatorischen Bewegung in Schwabach, * um 1470, † 1540.- H. scheint ein geborener Schwabacher nicht gewesen zu sein, da ihn keine Universitätsmatrikel unter den Studenten dieser Stadt nennt. Er wurde 1507 Stadtrichter und wandte sich als gereifter Mann der Reformation zu. Der markgräfliche Amtmann Wolf Christoph von Wiesentau, der Ende 1523 sein Amt antrat, und H. waren die einflußreichsten Förderer der lutherischen Sache in Schwabach. Die erste Amtshandlung des neuen Amtmanns war die Befriedigung des bestehenden sozialen Hauptwunsches der Schwabacher: am 5.2. 1524 wurde im Chor der Stadtkirche der Almosenkasten aufgestellt, ein mächtiger eiserner Opferstock mit kunstvollem dreifachem Verschluß, den die Stadt selbst in Verwaltung nahm. Er gilt als das erste Denkmal der beginnenden Reformation in Schwabach. Vier Tage nach der Aufrichtung des "gemeinen Kastens" war die Fastnacht. Ein gedrucktes anonymes Fastnachtsgedicht in derben Knüttelreimen wurde in vielen Exemplaren in der Stadt verbreitet. Die Titelseite des Drucks ist mit einem Holzschnittbild geziert, das den Amtmann von Wiesentau mit dem alten und jungen Bürgermeister an der Fastnachtstafel sitzend darstellt. Zur offenen Saaltür ist der Schalksnarr hereingetreten. Er entbietet "dem Edlen und Vesten, Ersamen und weisen Wolff Christoff von Wiesenthau, Amptmann, den Bürgermeistern und dem Rache zu Schwabach" seinen Gruß, spricht seine Freude über die erfolgte Aufrichtung des Almosenkastens aus und bringt das Anliegen vor, die hochmögenden Herren möchten doch der Schwabacher Gemeinde einen lutherischen Prediger verschaffen. Dann redet der Schalksnarr vom rechten geistlichen Hirtenamt und polemisiert gegen die falschen Hirten. Er widerlegt die Einwände der Gegner des Almosenkastens gegen dessen Errichtung, ermahnt die weltliche Obrigkeit, in der Durchführung der nun begonnenen guten Sache fest zu bleiben, und fordert die Wohlhabenden auf, christliche Barmherzigkeit zu üben und fleißig in den Gotteskasten zu opfern. Dieses Fastnachtsgedicht ist das Erzeugnis eines Mannes, der mit der Art und Sprache des .Hans Sacht (s. d.) in seinen Fastnachtsschwänken, aber auch mit der Bibel und den Gedanken der Reformation wohl vertraut ist und dem die Predigt des reinen Gotteswortes und darum die Anstellung eines lutherischen Predigers in Schwabach ein Herzensanliegen ist. Etwa drei Wochen später erschien eine zweite Flugschrift, deren Verfasser H. ist. Hans Linck, ein überzeugungstreuer Priester, der als Nachfolger seines Oheims Petrus Linck 1505 zur Pfarrherrnwürde in Schwabach gelangt war, hatte seinen Schwager, den Stadtrichter H., beim Markgrafen verklagt, weil er begonnen hatte, in seinem Haus Andachten zu halten, bei denen aus der Bibel vorgelesen wurde. H. rechtfertigt sich nun seinem Pfarrer und Schwager gegenüber in einem offenen Brief: "Eyn Brüderliche vnd Christenliche Heyliger geschrifft gegründte ermanung von einem vnterthon vnd schefflin Seynem Pastor oder pfarrherrn zugeschickt, yn dem er in seins pastoramptes erynnert vnd seine schefflin mit dem wort Gots zu weyden vnd keyn taglöner an sein stadt zu stellen, Dy von schefflin (so der wolff kumpt) flyehen." Keines begangenen Unrechts bewußt, verteidigt sich H. und beruft sich dabei auf Christus und zahlreiche Bibelstellen. Dann geht er mit Lincks und seiner Kapläne Amtsführung scharf ins Gericht: Linck habe Tagelöhner über seine Herde bestellt, die "die Wolle der Schafe nähmen", und auch selber wie ein Taglöhner und nicht wie ein rechter Hirte an seinen Pfarrkindern gehandelt. "Dieweil sie nun des Glaubens in Christum und seiner Gerechtigkeit geschwiegen und Christum ausgeschlossen haben, darum hab ich mich solcher Tand-Predigten und unnützen Geschwätz, auf den Geiz gerichtet, entschlagen und die heiligen göttlichen Schriften und das hochwürdig lieblich Gotteswort in meinem Haus gelesen und Andren aus Pflicht brüderlicher Lieb mitgeteilt, aber zu keinem Aufruhr, wie Ihr denn mich verklagt, gereizt." Dieser offene Brief an Linck ist von H. auch als eine Werbeschrift für die evangelische Sache in der Gemeinde gedacht und verfaßt; denn er redet darin wiederholt "seine lieben Brüder", die Schwabacher Bürger, an. Ungefähr gleichzeitig mit diesem Brief H.s erschien eine dritte Schrift, eine Dichtung nicht in Reimen, sondern in der dramatisch lebendigeren Form eines Gesprächs, wie sie in vielen anderen Flugschriften der Reformationszeit gewählt ist: "Eyn gesprech von dem gemaynen Schwabacher Kasten, als durch Bruder Heinrich, Knecht Ruprecht, Kemerin, Spuler vnd jrem Meister des Handtwercks der Wüllen Tuchmacher." Das Titelbild zeigt eine Wollenweberwerkstatt, in der Meister und Geselle am Webstuhl sitzen, der Spuler den Haspel dreht und die Kämmerin im Hintergrund, die Wolle reinigt. Im Vordergrund steht der "Bruder Heinrich" in der Kutte, ein ehemaliger Mönch, der die Anwesenden für den evangelischen Glauben zu gewinnen sucht. Der Handwerksmeister ist im Herzen bereits ein Anhänger der Reformation und tritt im Dialog bald für die evangelische Sache ein. Die beiden anderen Männer sind zuerst noch bedenklich, lassen sich dann aber ohne viel Mühe eines Besseren belehren, während die Kämmerin noch starr an ihrem katholischen Glauben festhält, bis zuletzt auch sie sich überwunden gibt. So endet das Gespräch mit dem gemeinsamen Bekenntnis zur lutherischen Sache. Diese Schrift zählt zu den besten Erzeugnissen der reformatorischen Flugschriftenliteratur. Während das Fasenachtsgedicht und der offene Brief des Stadtrichters H. an seinen Schwager und Pfarrer Linck kaum über Schwabach hinaus bekanntgeworden sind, fand der Dialog weithin durch Deutschland Verbreitung und wurde in mehreren Auflagen gedruckt. Lange Zeit hielt man Hans Sachs für den Verfasser dieses Dialogs. Die neuere Hans-Sachs-Forschung hat es ihm einmütig abgesprochen. Typographische Vergleichung der drei Schriften miteinander und viele inhaltliche Berührungspunkte stützen die Annahme, daß die drei Schriften denselben Verfasser haben. Linck rief den Nürnberger Magistrat an, gegen die "Schmähschriften" einzuschreiten und deren Verbreiter zu verfolgen. Er denunzierte H. bei dem Landesherrn und setzte seine Bestrafung durch. H. wurde nach Ansbach geladen und wegen seines offenen Briefes und Übertretung der Fastengebote mir Gefängnis bestraft. Bei seiner Entlassung aus der Haft am Pfingstdienstag, dem 17.5. 1524, mußte er Urfehde schwören. Seine Flugschriften und seine Gefängnishaft um des Wortes Gottes willen haben zur Förderung der Reformation wesentlich beigetragen.
Werke: Dem Edlen ... Wolff Christoffel v. Wissenthaw genannt ..., 9.2. 1524, abgedr. in: Johann Heinrich v. Falckenstein, Chronicon Svabacense, Frankfurt/Main u. Leipzig 1740, 79-84; 17562, 271-276; Eyn Brüderliche ... ermanung, v. eynem vnterthon vnd schefflin Seynem Pastor ... zu geschickt 4.3. 1524, abgedr. in: Johann Bartholomäus Riederer, Nachrr. z. Kirchen-, Gelehrten- u. Bücher-Gesch. III, Altdorf 1766, 321-328; Eyn gesprech v. dem gemaynen Schwabacher Kasten, Frühjahr 1524, abgedr. in: Oskar Schade, Satiren u. Pasquille aus der Ref.zeit III, 18632, 196-206. 293 f.; Dorffmayster vnd Gemeind zu Wendelstein fürhalten den Amptleuten zu Schwabach ... gethan, 29.10. 1524, abgedr. in: Riederer (s. u.) II, 1765, 334-338, u. in: Bll. f. Bayer. KG 2, 1888-89, 75-78; Getrewe, Christenliche ... warnung etlicher öbrigkeit, die das Evangelion zu predigenn zulassen vnd befelhen 1525, nach 4.2. 1525, Inhaltsangabe in: ZBKG 22, 1953, 184 f. - Zum Ganzen: Georg Wolfgang Panzer, Ann. der älteren dt. Lit. 2, 1805, Nr. 2348. 2579. 2907; Emil Weller, Repertorium typographicum. Die dt. Lit. im ersten Viertel des 16. Jh.s, 1864, Nr. 2886. 2887. 3791; Paul Hohenemser, Flugschrr.smlg. Gustav Ferytag, 1925, Nr. 3280. 3967. 4338; Guedeke II, 269.
Lit.: Karl Schornbaum, Die Stellung des Mgf. Kasimir v. Brandenburg z. reformator. Bewegung in den J. 1524-1527 auf Grund archival. Forsch. (Diss. Erlangen), Nürnberg 1900, 160, Anm. 82; - Hermann Barge, Andreas Bodenstein v. Karlstadt II, 1905, 195; - Hermann Clauß, Die Einf. der Ref. in Schwabach 1521-30, 1917, 41. 47. 49. 53 ff. 65 f.; - Matthias Simon, Ev. KG Bayerns, 19522, 169 f. 205; - Ders., Eine unbeachtete Flugschr. z. Ref.gesch. der Mgfsch. Brandenburg-Ansbach, in: ZBKG 22, 1953, 183 ff.; - NDB VIII, 589 f.; - RGG III, 234.