JOACHIM I., mit dem Beinamen Nestor, seit 1499 Kurfürst von Brandenburg,
* 21.2. 1484 eventuell in Cölln als erster Sohn von Kurfürst Johann
Cicero von Brandenburg und seiner Frau Margarete, Tochter des Herzogs
Wilhelm III. von Sachsen, † 11.7. 1535 in Stendal. - J. wurde
1490-98 in Franken erzogen. Unter der Leitung Dietrich von Bülows,
dem Lebuser Bischof, erhielt er eine humanistische Bildung, die später
durch den Sponheimer Abt Johann Trithemius vertieft wurde. Seine Beredsamkeit
in der lateinischen Sprache trug ihm den Beinamen eines »deutschen
Ciceros« ein und seine überlegten Urteile den eines »deutschen Nestors«.
Über seine humanistische Bildung hinaus interessierte er sich für
Medizin, Astronomie und Astrologie. Sein breites Interesse und seine
hohe Bildung brachten ihn in persönlichen und brieflichen Kontakt
mit vielen Gelehrten seiner Zeit. Den Astronom und Historiker Johann
Carion zog er 1522 als Hofmechanikus nach Berlin. Beim Tode seines
Vaters (9.Januar 1499) übernahm er noch keine 15 Jahre alt die Regierung,
obgleich nach der Goldenen Bulle dies erst mit 18 Jahren vorgesehen
war. Die Huldigung der Stände nahm er mit seinem 10-jährigen Bruder
Albrecht entgegen. Zusammen eröffneten sie 1506 die schon von ihrem
Vater gewünschte Landesuniversität in Frankfurt/Oder, deren erster
Kanzler der Lebuser Bischof Dietrich von Bülow wurde und zu deren
ersten Studenten Ulrich von Hutten und Thomas Müntzer gehörten. Die
Mitregierung Albrechts, die den Bestimmungen der Goldenen Bulle widersprach,
endete bald, da dieser frühzeitig in den geistlichen Stand trat. Dennoch
hat er seinen Bruder wesentlich unterstützt, zumal er 1513 Erzbischof
von Magdeburg und Administrator des Domstifts von Halberstadt und
ein Jahr später zugleich Kurfürst von Mainz wurde, so daß das Hohenzollernhaus
in dieser Zeit über zwei Stimmen im Kurfürstenkolleg des Reiches verfügte.
Unterstützung erfuhr J. auch durch die Vettern von der fränkischen
Linie, die wichtige Stellungen an verschiedenen bedeutenden Höfen
einnahmen, Vetter Albrecht war ab 1512 Hochmeister des Deutschen Ordens
in Preußen. Die Grafschaft Ruppin zog J. 1524 als erledigtes Lehen
ein. Noch nicht 16-jährig schloß er den Ehekontrakt mit Elisabeth,
Tochter des Dänenkönigs Johann, die er 1502 heiratete, und mit der
er zwei Söhne und drei Töchter hatte. J. hat sich viel mit dem zum
Raubrittertum herabgesunkenen Junkertum auseinandersetzen müssen. Hier erwarb er sich durch
sein energisches Vorgehen große Verdienste, so daß der von Reichs
wegen 1495 proklamierte dauernde Landfrieden auch in der Kurmark aufgerichtet
wurde. Der Hostienschändungsprozeß von 1510 führt zur Massenhinrichtung
und Landesverweisung der übrigen Judenschaft. Besondere Aufmerksamkeit
widmete J. den Mißständen in den Städten, die er durch mehrere Sonderordnungen
beheben wollte. 1515 erließ er eine erste allgemeine Städteordnung,
die aber wohl nicht zur Durchführung kam. Sein Versuch von 1516, das
Kammergericht in ein ständisches Gericht umzuwandeln, setzte sich
zunächst nicht durch. Dies geschah wahrscheinlich erst 1526. Mit der
sog. »Constitutio Joachimica« von 1527 gab er seinem Land auf der
Grundlage des römischen Rechts ein neues einheitliches Erbrecht. Seit
1518 wurden die Bauern immer mehr an die Scholle gebunden und mußten
auf den ständig anwachsenden adligen Eigenwirtschaften zunehmend Frondienste
leisten. Vor der Kaiserwahl von 1519 verhandelte J. mit beiden Seiten,
trat dann nachdrücklich für Franz I. von Frankreich ein, gab dann
aber bei der Wahl seine Stimme dem Habsburger Karl V. J. hatte sein
Land dem Ablaßhandel geöffnet, zumal sein Bruder Erzbischof Albrecht
den Vertrieb für Deutschland erhalten hatte. An der Universität Frankfurt/Oder
trug Johann Tetzel im Januar 1518 seine 106 Thesen gegen Luther vor,
die ihm sein Frankfurter Lehrer Konrad Koch aus Wimpfen (Wimpina)
verfaßt hatte. J. wurde bald zusammen mit Herzog Georg von Sachsen
zum Führer der aggressiven altkirchlichen Partei im Reich. Die Gründe
dafür lagen wohl in Luthers scharfen Angriffen auf seinen Bruder Kardinal
(seit 1518) Albrecht, in seiner Gegnerschaft zu Friedrich dem Weisen
im Zusammenhang mit der Kaiserwahl und dann vor allem in Luthers scharfer
Ermahnung J.'s, als seine Frau Elisabeth 1528 aus dem Cöllner Schloß
nach Wittenberg unter den Schutz des Kurfürsten Johann von Sachsen
geflohen war, weil sie Luther anhing und J. ein Liebesverhältnis mit
Katharina Hornung hatte, der Tochter des Berliner Bürgermeisters Thomas
von Blankenfeldt. J. wirkte auf dem Wormser Reichstag (1521) am Edikt
gegen Luther mit, verbot 1524 Luthers Schriften und Bibelübersetzung,
vermählte den Kurprinzen Joachim 1524 mit Magdalene, Tochter des Herzogs
Georg von Sachsen, versagte seinem Vetter, dem Hochmeister Albrecht,
der 1524 zum evangelischen Glauben übergetreten war und den Orden
säkularisiert hatte, die Anerkennung als weltlicher Herzog in Preußen,
trat 1525 - unter dem Eindruck der Bauernaufstände - in Dessau dem
Bündnis des Herzogs Georg von Sachsen zur Vernichtung der »verdammten
lutherischen Sekte« bei und verbot 1526 das Singen deutscher lutherischer
Lieder und Psalmen. Trotzdem gewann die Reformation durch Flugschriften,
in Wittenberg ausgebildete Theologen, reisende Kaufleute und Handwerksgesellen
auch in der Kurmark Anhänger. Kurfürstin Elisabeth lernte durch ihren
Bruder Christian II. von Dänemark und Luthers Freund, den Stadtphysikus Ratzeberger, die Lehre Luthers
kennen und empfing 1527 heimlich das Abendmahl von einem lutherischen
Geistlichen. Dadurch nahm J.'s Feindschaft gegen Luther einen persönlichen
Charakter an. Auf dem Reichstag in Augsburg 1530 tat sich J. als eifriger
Verfechter des alten Glaubens hervor, wofür ihm Papst Clemens VII.
mit überschwenglichen Worten dankte. Er betrieb mit großen Eifer die
Wahl des Erzherzogs Ferdinand, Bruder Kaiser Karls V., zum römischen
König (1531). Mit dem Anwachsen des Schmalkaldener Bundes gewann die
Reformation auch in Norddeutschland an Boden. Noch zu J.'s Lebzeiten
gingen Anhalt und Pommern zur Reformation über. In seinem Testament
von 1534 verpflichtete J. seine Söhne Joachim und Johann und ihre
Erben für alle Zeiten auf den »alten christlichen Glauben«. In diesem
Testament verordnete er auch, daß entgegen der Dispositio Achillea
auch der zweite Sohn einen Teil des Landes als Herrschaft empfangen
solle. - J. trug wesentlich zur inneren Festigung seines Landes
bei. Er war in seiner Regierung jedoch durch seine religöse und persönliche
Feindschaft gegen die Reformation festgelegt und dadurch wenig aufgeschlossen
für die allgemeinen politischen und religiösen Entwicklungen des beginnenden
16.Jh. Trotz seiner entschiedenen Haltung konnte er das Vordringen
der lutherischen Lehre in seinem Lande nicht aufhalten.
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