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Band III (1992) Spalten 107-110 Autor: Udo Krolzik

JOACHIM I., mit dem Beinamen Nestor, seit 1499 Kurfürst von Brandenburg, * 21.2. 1484 eventuell in Cölln als erster Sohn von Kurfürst Johann Cicero von Brandenburg und seiner Frau Margarete, Tochter des Herzogs Wilhelm III. von Sachsen, † 11.7. 1535 in Stendal. - J. wurde 1490-98 in Franken erzogen. Unter der Leitung Dietrich von Bülows, dem Lebuser Bischof, erhielt er eine humanistische Bildung, die später durch den Sponheimer Abt Johann Trithemius vertieft wurde. Seine Beredsamkeit in der lateinischen Sprache trug ihm den Beinamen eines »deutschen Ciceros« ein und seine überlegten Urteile den eines »deutschen Nestors«. Über seine humanistische Bildung hinaus interessierte er sich für Medizin, Astronomie und Astrologie. Sein breites Interesse und seine hohe Bildung brachten ihn in persönlichen und brieflichen Kontakt mit vielen Gelehrten seiner Zeit. Den Astronom und Historiker Johann Carion zog er 1522 als Hofmechanikus nach Berlin. Beim Tode seines Vaters (9.Januar 1499) übernahm er noch keine 15 Jahre alt die Regierung, obgleich nach der Goldenen Bulle dies erst mit 18 Jahren vorgesehen war. Die Huldigung der Stände nahm er mit seinem 10-jährigen Bruder Albrecht entgegen. Zusammen eröffneten sie 1506 die schon von ihrem Vater gewünschte Landesuniversität in Frankfurt/Oder, deren erster Kanzler der Lebuser Bischof Dietrich von Bülow wurde und zu deren ersten Studenten Ulrich von Hutten und Thomas Müntzer gehörten. Die Mitregierung Albrechts, die den Bestimmungen der Goldenen Bulle widersprach, endete bald, da dieser frühzeitig in den geistlichen Stand trat. Dennoch hat er seinen Bruder wesentlich unterstützt, zumal er 1513 Erzbischof von Magdeburg und Administrator des Domstifts von Halberstadt und ein Jahr später zugleich Kurfürst von Mainz wurde, so daß das Hohenzollernhaus in dieser Zeit über zwei Stimmen im Kurfürstenkolleg des Reiches verfügte. Unterstützung erfuhr J. auch durch die Vettern von der fränkischen Linie, die wichtige Stellungen an verschiedenen bedeutenden Höfen einnahmen, Vetter Albrecht war ab 1512 Hochmeister des Deutschen Ordens in Preußen. Die Grafschaft Ruppin zog J. 1524 als erledigtes Lehen ein. Noch nicht 16-jährig schloß er den Ehekontrakt mit Elisabeth, Tochter des Dänenkönigs Johann, die er 1502 heiratete, und mit der er zwei Söhne und drei Töchter hatte. J. hat sich viel mit dem zum Raubrittertum herabgesunkenen Junkertum auseinandersetzen müssen. Hier erwarb er sich durch sein energisches Vorgehen große Verdienste, so daß der von Reichs wegen 1495 proklamierte dauernde Landfrieden auch in der Kurmark aufgerichtet wurde. Der Hostienschändungsprozeß von 1510 führt zur Massenhinrichtung und Landesverweisung der übrigen Judenschaft. Besondere Aufmerksamkeit widmete J. den Mißständen in den Städten, die er durch mehrere Sonderordnungen beheben wollte. 1515 erließ er eine erste allgemeine Städteordnung, die aber wohl nicht zur Durchführung kam. Sein Versuch von 1516, das Kammergericht in ein ständisches Gericht umzuwandeln, setzte sich zunächst nicht durch. Dies geschah wahrscheinlich erst 1526. Mit der sog. »Constitutio Joachimica« von 1527 gab er seinem Land auf der Grundlage des römischen Rechts ein neues einheitliches Erbrecht. Seit 1518 wurden die Bauern immer mehr an die Scholle gebunden und mußten auf den ständig anwachsenden adligen Eigenwirtschaften zunehmend Frondienste leisten. Vor der Kaiserwahl von 1519 verhandelte J. mit beiden Seiten, trat dann nachdrücklich für Franz I. von Frankreich ein, gab dann aber bei der Wahl seine Stimme dem Habsburger Karl V. J. hatte sein Land dem Ablaßhandel geöffnet, zumal sein Bruder Erzbischof Albrecht den Vertrieb für Deutschland erhalten hatte. An der Universität Frankfurt/Oder trug Johann Tetzel im Januar 1518 seine 106 Thesen gegen Luther vor, die ihm sein Frankfurter Lehrer Konrad Koch aus Wimpfen (Wimpina) verfaßt hatte. J. wurde bald zusammen mit Herzog Georg von Sachsen zum Führer der aggressiven altkirchlichen Partei im Reich. Die Gründe dafür lagen wohl in Luthers scharfen Angriffen auf seinen Bruder Kardinal (seit 1518) Albrecht, in seiner Gegnerschaft zu Friedrich dem Weisen im Zusammenhang mit der Kaiserwahl und dann vor allem in Luthers scharfer Ermahnung J.'s, als seine Frau Elisabeth 1528 aus dem Cöllner Schloß nach Wittenberg unter den Schutz des Kurfürsten Johann von Sachsen geflohen war, weil sie Luther anhing und J. ein Liebesverhältnis mit Katharina Hornung hatte, der Tochter des Berliner Bürgermeisters Thomas von Blankenfeldt. J. wirkte auf dem Wormser Reichstag (1521) am Edikt gegen Luther mit, verbot 1524 Luthers Schriften und Bibelübersetzung, vermählte den Kurprinzen Joachim 1524 mit Magdalene, Tochter des Herzogs Georg von Sachsen, versagte seinem Vetter, dem Hochmeister Albrecht, der 1524 zum evangelischen Glauben übergetreten war und den Orden säkularisiert hatte, die Anerkennung als weltlicher Herzog in Preußen, trat 1525 - unter dem Eindruck der Bauernaufstände - in Dessau dem Bündnis des Herzogs Georg von Sachsen zur Vernichtung der »verdammten lutherischen Sekte« bei und verbot 1526 das Singen deutscher lutherischer Lieder und Psalmen. Trotzdem gewann die Reformation durch Flugschriften, in Wittenberg ausgebildete Theologen, reisende Kaufleute und Handwerksgesellen auch in der Kurmark Anhänger. Kurfürstin Elisabeth lernte durch ihren Bruder Christian II. von Dänemark und Luthers Freund, den Stadtphysikus Ratzeberger, die Lehre Luthers kennen und empfing 1527 heimlich das Abendmahl von einem lutherischen Geistlichen. Dadurch nahm J.'s Feindschaft gegen Luther einen persönlichen Charakter an. Auf dem Reichstag in Augsburg 1530 tat sich J. als eifriger Verfechter des alten Glaubens hervor, wofür ihm Papst Clemens VII. mit überschwenglichen Worten dankte. Er betrieb mit großen Eifer die Wahl des Erzherzogs Ferdinand, Bruder Kaiser Karls V., zum römischen König (1531). Mit dem Anwachsen des Schmalkaldener Bundes gewann die Reformation auch in Norddeutschland an Boden. Noch zu J.'s Lebzeiten gingen Anhalt und Pommern zur Reformation über. In seinem Testament von 1534 verpflichtete J. seine Söhne Joachim und Johann und ihre Erben für alle Zeiten auf den »alten christlichen Glauben«. In diesem Testament verordnete er auch, daß entgegen der Dispositio Achillea auch der zweite Sohn einen Teil des Landes als Herrschaft empfangen solle. - J. trug wesentlich zur inneren Festigung seines Landes bei. Er war in seiner Regierung jedoch durch seine religöse und persönliche Feindschaft gegen die Reformation festgelegt und dadurch wenig aufgeschlossen für die allgemeinen politischen und religiösen Entwicklungen des beginnenden 16.Jh. Trotz seiner entschiedenen Haltung konnte er das Vordringen der lutherischen Lehre in seinem Lande nicht aufhalten.

Quellen: Codex Diplomaticus Brandenburgensis, hrsg. v. Adolf Friedrich Riedel, 35 Bde, 1838-1869; Hans Bahr, Quellen zur brandenburgisch-preußischen Geschichte II, 1918.

Lit.: Bibliographien: Schottenloher 29540-29559; - Ursula Scholz/Rainald Stromeyer, Berlin-Bibliographie, 1973; - Gerd Heinrich, Berlin und Brandenburg, 1973; - Hans-Joachim Schreckenbach, Bibliographie zur Geschichte der Mark Brandenburg, 4 Bde., 1970-1974. - Johann Gustav Droysen, Geschichte der preußischen Politik, II. 2, 18702, 1-163; - Christian Wilhelm Spieker, Geschichte der Einführung der Reformation in die Mark Brandenburg, 1839; - Adolf Müller, Geschichte der Reformation in der Mark Brandenburg, 1839; - A. Zimmermann, Geschichte der Mark Brandenburg unter J. I. und II., 1841; - Ludwig Eduard Heydemann, Die Elemente der Joachimischen Constitution von 1527, 1841; - Siegfried Isaacsohn, Geschichte des preußischen Beamtenthums vom Anfang des 15. Jh.'s bis auf die Gegenwart I, 1874; - Hagemeyer, Ueber die Stellung des Kurfürsten Joachim I. zur Reformation, 1880; - Friedrich Wagner, Zum Regierungsantritt J., in: Zeitschrift für Preußische Geschichte und Landeskunde 19, 1882; - David Erdmann, Luther und die Hohenzollern, 1883, 37ff.; - Julius Heidemann, Die Reformation in der Mark Brandenburg, 1889; - Georg Schuster/Friedrich Wagner, Die Jugend und Erziehung der Kurfürsten von Brandenburg und Könige von Preußen, 1906; - Nikolaus Müller, Beitrag zur Kirchengeschichte der Mark Brandenburg im 16. Jh. I, 1907; - Reinhold Koser, Geschichte der brandenburgischen Politik, 19132; - Otto Hintze, Die Hohenzollern und ihr Werk, 1915, 115-122; - Leopold Zscharnack, Das Werk Luthers in der Mark Brandenburg von J. bis zum Großen Kurfürsten, 1917; - Ludwig Lehmann, Bilder aus der Reformationsgeschichte der Mark Brandenburg, 1921; - Walter Wendland, 700 Jahre Kirchengeschichte Berlins, 1930; - Willy Hoppe, Luther und die Mark Brandenburg, in: Jahrbuch für brandenburgische Landesgeschichte 1, 1950, 49-55; - Johannes Schultze, Die Mark Brandenburg III, 1963; - Walter Delius, Anfänge reformatorischer Bestrebungen in der Mark Brandenburg, in: Jahrbuch für Berlin-Brandenburgische Kirchengeschichte 40, 1965, 9-23; - ders., Die Kirchenpolitik J., in: Jahrbuch für Berlin-Brandenburgische Kirchengeschichte 49, 1974, 7-41; - Gerd Heinrich, Kurfürst J. von Hohenzollern, Markgraf von Brandenburg, in: Der Reichstag zu Worms von 1521, hrsg. v. Fritz Reuter, 1971, 336-351; - Francis L. Carsten, Die Entstehung Preußens, 1981; - Wolfgang Schulz, Die Mark Brandenburg, 1983; - Wolfgang Ribbe (Hrsg.), Gesch. Berlins I, 1987; - ADB 14, 71-78; - NDB 10, 434-436; - RE3 9, 220-223; - Biographisches Wörterbuch zur deutschen Geschichte 2, 1298-99; - NewCathEnc 7, 990; - LThK2 5, 974.

Udo Krolzik

Letzte Änderung: 29.12.2009