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Band XXV (2005) Spalten 764-765 Autor: Florian Ganslmeier

LAFORET, Wilhelm, Prof. für Staats- und Verwaltungsrecht, Politiker, * 19.11. 1877 in Edenkoben (Pfalz), † 14.9. 1959 in Würzburg. - Nach Abitur am Humanistischen Gymnasium in Landau begann L. in München Rechts- und Staatswissenschaften zu studieren. Er trat der K. D. St. V. Aenania bei und wurde 1899 Mitbegründer und erster Senior der K. D. St. V. Rheno-Franconia (Cartellverband). Nach Beendigung des Studiums in München und Berlin mit einem hervorragenden Staatsexamen wurde L. zunächst Bezirksamtsassessor in Kusel, dann Regierungsassessor im bayerischen Innenministerium, in dem er - zwischenzeitlich noch Bezirksoberamtmann in Ochsenfurt - schließlich Ministerialrat und Referent für Gemeindegesetze wurde. In Würzburg war das öffentliche Recht seit 1895 durch Robert Piloty in traditioneller und effektiver Weise vertreten worden. Als Piloty 1926 starb entschied sich L. gegen das ihm angebotene Amt des Regierungspräsidenten und folgte 1927 dem Ruf als Professor für öffentliches Recht an die Universität Würzburg. Hier hatte L. bis 1951 den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht inne. Neben der Erstellung der Bayerischen Gemeindeordnung (1927) wirkte L. vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg an der Vorbereitung einer Bayerischen Landesverfassung mit. 1945 war L. bayerischer Vertreter im amerikanischen Ausschuß für Verwaltungsrecht in Heidelberg, 1946 Sachverständiger im vorbereitenden Verfassungsausschuß für Nordwürttemberg und Nordbaden, 1946-1950 war er Landtagsabgeordneter in Bayern, wirkte 1948 im Herrenchiemseer Verfassungskonvent in den Unterausschüssen I, II und III mit, 1948/49 dann im parlamentarischen Rat an den Verfassungsvorbereitungen zum Bonner Grundgesetz. Schwerpunkte bildeten insbesondere Rechtsfragen nach Reichskonkordat/Elternrecht, Bundesrat/Länderkammer, Beamtenrecht, Verkehr, Rundfunkrecht, Ruhrstatut und der Bundeshauptstadt. Für die CSU zog er schließlich 1949 in den Deutschen Bundestag, war dort Vorsitzender des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht sowie des Richterwahlausschusses und gestaltete viele Gesetzesvorhaben maßgeblich mit, insbesondere auf den Gebieten Gemeinderecht, sog. Kleine Justizreform, Strafrechtsreform, Familienrecht, Beamtenrecht, Wiedergutmachung, Neuordnung des Bundesgebietes, Südweststaat, Wahlrecht, Haushaltsfragen, Saarfrage, Kriegsschäden und Deutschlandvertrag, aber auch zur Problematik der Rechtsprechung des amerikanischen Militärgerichtshofes (Kriegsverbrechen, Besatzungszeit) 1946-1953. 1952 wurde ihm das große Bundesverdienstkreuz verliehen, 1957 das große Bundesverdienstkreuz mit Stern. 1953 verhinderten gesundheitliche Probleme eine Fortführung seiner Abgeordnetentätigkeit. Am 14.9. 1959 starb L. in Würzburg. Sein Lebenswerk ist gekennzeichnet durch Symbiotisierung von Theorie und Praxis, seine Erfahrung und durchdringende Urteilsgabe. Sein "Verwaltungshandbuch für Bayern" und das Kurzlehrbuch "Deutsches Verwaltungsrecht" zeigen ihn "zwar vorsichtig, aber doch im Kern völlig immun, geprägt durch rechts-staatliche Verwaltungstradition und pfälzisch-bayerischen Katholizismus. Dies hat auch seine Rolle als einer der Mitverfasser des Grundgesetzes und als Parlamentarier" bestimmt (Stolleis, s. u.).

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Werke: Die Bayerische Gemeinde- Bezirks- und Kreisordnung, München/Berlin/Leipzig 1928; Die Bayerische Gemeindeordnung. 2 Bde, München 1931; Verwaltungshandbuch für Bayern, München 1934; Deutsches Verwaltungsrecht, München 1937.

Lit.: Adolf Süsterhenn (Hrsg.), Verfassung und Verwaltung in Theorie und Wirklichkeit. Festschrift für Wilhelm Laforet anläßlich seines 75. Geburtstages, München 1952; - Nachruf für Geheimrat Professor Dr. W. L., Korrespondenzblatt des AH-Verbandes und der Aktivitas der KDStV Aenania, München 1959, Nr. 20, 31-33; - Nachruf für Professor Dr. W. L., Stimme der Pfalz 1959, 53; - Michael Stolleis, Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland, München 1988/1992, 296-298.

Florian Ganslmeier

Letzte Änderung: 09.04.2011