Verlag Traugott Bautz
www.bautz.de/bbkl
Zur Hauptseite
Bestellmöglichkeiten
Abkürzungsverzeichnis
Bibliographische Angaben für das Zitieren
Suche in den Texten des BBKL
Infobriefe des aktuellen Jahres
Spenden für die Arbeit am BBKL
Um auch weiterhin die Arbeit am BBKL zu ermöglichen, brauchen wir Ihre Unterstützung..
NEU: Unser E-News Service
Wir informieren Sie über Neuigkeiten und Änderungen per E-Mail.
Helfen Sie uns, das BBKL aktuell zu halten!
Bestellmöglichkeiten

Band V (1993)Spalten 1178-1179 Autor: Joseph Weier

MEJER, Otto, lutherischer Kirchenrechtslehrer, * 27.5. 1818 in Zellerfeld (Harz), + 24.12. 1893 in Hannover. - M. widmete sich nach dem Besuch des Gymnasiums in Clausthal dem Studium der Rechte in Jena, Berlin und Göttingen. Von seinen Lehrern in Berlin beeindruckte ihn vor allem Friedrich Carl von Savigny, der führende Vertreter der Historischen Rechtsschule. In Göttingen wurde er 1841 zum Dr. jur. promoviert, bereits ein Jahr später wurde er dort Privatdozent. 1847 erfolgte seine Berufung als Professor der Rechte nach Königsberg. In gleicher Eigenschaft ging er 1850 nach Greifswald, 1851 nach Rostock und 1874 nach Göttingen. Nach seiner Emeritierung trat er 1885 als Präsident des Landeskonsistoriums in Hannover an die Spitze der Hannoverschen Landeskirche. - Das Schwergewicht der wissenschaftlichen Arbeit M.s lag auf dem Kirchenrecht. Daneben widmete er sich in Forschung und Lehre auch dem Staatsrecht und dem deutschen Recht. In seinem umfangreichen Werk über die Propaganda befaßt er sich mit den Bemühungen der katholischen Kirche, nach der Reformation eine rechtliche Grundlage zu schaffen, um die Einheit der Kirche wiederherzustellen. Als strenggläubiger Lutheraner nahm er der katholischen Kirche gegenüber eine sehr kritische Haltung ein. Dies zeigt sich besonders in seinem dreibändigen Werk zur Geschichte der römisch-deutschen Frage, in dem er die Rechtsbeziehungen zwischen der katholischen Kirche und den deutschen Staaten darlegt. Für die evangelische Kirchenrechtswissenschaft wurde sein Lehrbuch des deutschen Kirchenrechts von großer Bedeutung. M. vertrat einen juristischen Positivismus und stand dadurch Rudolf Sohm sehr nahe.

weiterlesen ...
Werke: Die Propaganda, ihre Provinzen und ihr Recht, mit besonderer Rücksicht auf Deutschland dargestellt, 2 Bände, 1852-53; Einleitung in das deutsche Staatsrecht, 1861, 18842; Lehrbuch des deutschen Kirchenrechts, 18683 (1. Aufl. 1845 unter dem Titel: Institutionen des gemeinen deutschen Kirchenrechts); Zur Geschichte der römisch-deutschen Frage, 3 Bände, 1871-85; Um was streiten wir mit den Ultramontanen?, 1875; Febronius, 1880, 18852; Das Rechtsleben der deutschen evangelischen Landeskirchen, 1889.

Lit.: R. Stintzing - E. Landsberg, Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft III, 2 (1910), 581-82, Anmerkungs-Band 256-257; - ADB LII, 297-300; - RE XII3, 504-06; - NDB XVI, 737; - RGG IV3, 830; - LThK VII2, 247; - R. Smend, Zur Biographie Otto Mejers, in: Festschrift für H. Niedermeyer (1953), 249-260.

Joseph Weier

Letzte Änderung: 09.04.2011