MEJER, Otto, lutherischer Kirchenrechtslehrer, * 27.5. 1818
in Zellerfeld (Harz), + 24.12. 1893 in Hannover. - M. widmete
sich nach dem Besuch des Gymnasiums in Clausthal dem Studium der Rechte
in Jena, Berlin und Göttingen. Von seinen Lehrern in Berlin beeindruckte
ihn vor allem Friedrich Carl von Savigny, der führende Vertreter der
Historischen Rechtsschule. In Göttingen wurde er 1841 zum Dr. jur.
promoviert, bereits ein Jahr später wurde er dort Privatdozent. 1847
erfolgte seine Berufung als Professor der Rechte nach Königsberg.
In gleicher Eigenschaft ging er 1850 nach Greifswald, 1851 nach Rostock
und 1874 nach Göttingen. Nach seiner Emeritierung trat er 1885 als
Präsident des Landeskonsistoriums in Hannover an die Spitze der Hannoverschen
Landeskirche. - Das Schwergewicht der wissenschaftlichen Arbeit
M.s lag auf dem Kirchenrecht. Daneben widmete er sich in Forschung
und Lehre auch dem Staatsrecht und dem deutschen Recht. In seinem
umfangreichen Werk über die Propaganda befaßt er sich mit den Bemühungen
der katholischen Kirche, nach der Reformation eine rechtliche Grundlage
zu schaffen, um die Einheit der Kirche wiederherzustellen. Als strenggläubiger
Lutheraner nahm er der katholischen Kirche gegenüber eine sehr kritische
Haltung ein. Dies zeigt sich besonders in seinem dreibändigen Werk
zur Geschichte der römisch-deutschen Frage, in dem er die Rechtsbeziehungen
zwischen der katholischen Kirche und den deutschen Staaten darlegt.
Für die evangelische Kirchenrechtswissenschaft wurde sein Lehrbuch
des deutschen Kirchenrechts von großer Bedeutung. M. vertrat einen
juristischen Positivismus und stand dadurch Rudolf Sohm sehr nahe.
Werke: Die Propaganda, ihre Provinzen und ihr Recht, mit
besonderer Rücksicht auf Deutschland dargestellt, 2 Bände, 1852-53;
Einleitung in das deutsche Staatsrecht, 1861, 1884
2; Lehrbuch
des deutschen Kirchenrechts, 1868
3 (1. Aufl. 1845 unter dem
Titel: Institutionen des gemeinen deutschen Kirchenrechts); Zur Geschichte
der römisch-deutschen Frage, 3 Bände, 1871-85; Um was streiten wir
mit den Ultramontanen?, 1875; Febronius, 1880, 1885
2; Das Rechtsleben
der deutschen evangelischen Landeskirchen, 1889.
Lit.: R. Stintzing - E. Landsberg, Geschichte der deutschen
Rechtswissenschaft III, 2 (1910), 581-82, Anmerkungs-Band 256-257;
- ADB LII, 297-300; - RE XII3, 504-06; - NDB XVI,
737; - RGG IV3, 830; - LThK VII2, 247; -
R. Smend, Zur Biographie Otto Mejers, in: Festschrift für H. Niedermeyer
(1953), 249-260.
Joseph Weier
Letzte Änderung: 09.04.2011