ROHAN-GUÉMENÉE, Louis-René de, französischer Kardinal und Staatsmann, * 25. Sept. 1734 in Paris, + 16. Febr. 1803 in Ettenheim in Baden. - R. entstammte einem alten bretonischen Adelsgeschlecht, das nach dem Städtchen Rohan in der Bretagne benannt ist. Es umfaßt fünf Linien, darunter die Linie Rohan-Guémenée, welcher der Kardinal angehört. Drei Mitglieder seiner Familie waren von 1704 bis 1779 Fürstbischöfe von Straßburg. Louis-René wurde 1760 ebenda Koadjutor seines Oheims Louis-Constantin und Weihbischof von Canopus. Er widmete sich vorwiegend der Politik und war von 1771 bis 1774 französischer Gesandter in Wien. 1778 wurde er zum Großalmosenier und Kardinal ernannt; 1779 wurde er als Nachfolger seines Oheims Bischof von Straßburg. Sein Vertrauter wurde der bekannte Abenteurer Cagliostro; von diesem bestärkt, ließ er sich 1784/85 von der betrügerischen Gräfin Lamothe in die berühmte »Halsbandaffäre« hineinziehen. Als die Juweliere Böhmer & Bassenge wegen des Nichteingangs der ersten Zahlungsrate die Sache der Königin Marie-Antoinette anzeigten, wurde der Schwindel offenkundig. Darauf ließ König Ludwig XVI. den Kardinal im August 1785 in Versailles verhaften und in die Bastille bringen und beauftragte das Pariser Parlament mit der Einleitung eines Prozesses. (Unter »Parlament« ist im vorrevolutionären Frankreich nicht die Ständevertretung, sondern ein Obergericht zu verstehen.) Auch Cagliostro und die Gräfin Lamothe wurden eingekerkert. Im Mai 1786 wurden R. und Cagliostro vom Parlament freigesprochen; doch zwang der König den Kardinal zum Verzicht auf seine staatlichen Ämter. Als 1789 die Generalstände nach Versailles berufen wurden, wählte der Klerus von Hagenau ihn zu seinem Vertreter in dieser Körperschaft. Da er sich als entschiedener Gegner der Revolution erwies, mußte er im Juni 1790 nach Ettenheim, das zu dem im Deutschen Reich liegenden Teil seiner Diözese gehörte, fliehen. Von hier aus unterstützte er tatkräftig die »unbeeidigten Priester« in Frankreich, die den Eid auf die neue Verfassung verweigerten. 1801 verzichtete er auf Wunsch von Papst Pius VII. auf sein Bistum. - R. sollte nicht nur von seiner Verwicklung in die »Halsbandaffäre« her beurteilt werden; wenn er auch unter dem Ancien régime die Rolle eines etwas leichtsinnigen Höflings gespielt hatte, erwies er sich doch in der schweren Zeit der Revolution als treuer Kirchenmann, dessen Wirkungen für die bedrückten Geistlichen Anerkennung verdient.
Lit.: L. Combes, Marie-Antoinette et l'intrigue du collier, Paris 1876; - L. Ehrhard, L'ambassade de R. à Vienne, 2 Bde., Straßburg 1901-07; - J.D. Chamier, The dubious tale of the diamond necklace, London 1939; - LThK VIII2, 1362.