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Band XIX (2001)Spalten 1209-1213 Andreas Kroh

SAYN-WITTGENSTEIN-HOHENSTEIN, Friedrich Graf zu, Reg. Gf. der reformierten Grafschaft Sayn-Wittgenstein-Hohenstein. * 19.1. 1708, † 9.6. 1755, bestattet wurde er in der Grafengruft der Stadtkirche zu Laasphe. (Vater: Gf. August David zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Mutter: Concordia zu Wittgenstein-Vallendar). - Graf Friedrich regierte die Grafschaft Wittgenstein nach dem Tod seines Vaters am 27.8. 1735 bis zu seinem eigenen Tod am 9.6. 1755. Er erließ im Jahre 1746 eine umfangreiche Kirchen- und Schulordnung, die im Kontext des radikalen wittgensteiner Pietismus steht. Verheiratet war Gf. F. mit Auguste Amalie Albertine zu Nassau-Siegen (1712-1742), nach ihrem Tod heiratete er ihre Schwester, Hedwig Elisabeth zu Nassau-Siegen (1719-1789). Seit seinem Regierungsantritt beschäftigte er sich mit kirchenpolitischen Fragen. Dabei ließ er sich zunächst von Beamten des benachbarten reformierten Fürstentum Nassau-Siegen beraten. Doch es blieb zunächst nur bei Vorarbeiten zu einer Kirchenordnung, einem ersten Entwurf. Gf. F. verlor aber in seiner Regierungszeit das Thema nicht aus den Augen. So verabschiedete er am 29. Juni 1746 eine Kirchen- und Schulordnung für die Grafschaft Wittgenstein-Hohenstein. Er hat damit die umfangreichste Kirchen- und Schulordnung erlassen, die je in Wittgenstein gegolten hat. 1749 ließ er diese 280 Seiten umfassende Ordnung in Berleburg drucken. Dabei wurde sein Konsistorialrat, Johann Justus Koch, der einflussreichste Berater. 1742 wurde Koch von Gf. F. zum Inspektor und Oberpfarrer von Laasphe, der Residenzstadt, berufen, 1743 wurde er zum Konsistorialrat der Landeskirche ernannt. Koch wurde mit umfangreichen Befugnissen von Gf. F. ausgestattet. Er beeinflusste nicht nur das Schul- und Erziehungswesen in Wittgenstein, sondern erhielt auch lehramtliche Befugnisse über die Wittgensteiner Pfarrerschaft. Dies wirkte sich vor allem auf eine Kontrolle der Predigten und Gottesdienste in der Grafschaft aus. Das bisherige religiöse Leben sollte weiter vertieft werden, indem zusätzlich zu den Gottesdiensten auch Betstunden abgehalten wurden. So ließ Gf. F. für die Pfarrer auch regelmäßige Pfarrkonvente einführen, wo theologische und pastorale Fragen im Vordergrund standen. Die theologische Orientierung sollte allerdings jetzt wieder an den traditionellen Vorgaben der reformierten Kirche erfolgen. Das bedeutete auch, dass neben dem Heidelberger Katechismus auch katechetische Literatur des reformierten Pietisten Friedrich Adolf Lampe in den Wittgensteiner Schulen eingeführt und zu diesem Zweck eigens in Berleburg gedruckt wurde. Lampes Einfluss auf die Kirchenordnung ist zwar noch nicht endgültig geklärt, doch dürfte Koch Anhänger Lampes gewesen sein und daher auch dafür gesorgt haben, dass die Kirchenordnung in zentralen theologischen Fragen (z.B. die Sakramentenlehre, die in der Kirchenordnung auch Bundes-Siegel genannt werden) sich an der Theologie Lampes orientiert. Sie kann als eine deutliche Absage an die speratistischen Tendenzen im Pietismus in Wittgenstein interpretiert werden. Erkennbar wird dies z.B. an der strikten Verteidigung der Kindertaufe durch die Kirchenordnung, an dem Sakramentsverständnis überhaupt, aber auch an vielen anderen Einzelfragen. So wurde insbesondere für die christliche Lehre die Bedeutung des Pfarramtes betont. Dem Pfarramt kommt die autorisierte Lehre in christlichen Fragen zu. Es wurde von der Kirchenordnung als maßgebliches Lehramt herausgestellt. Betonten die radikalen Gruppierungen vehement das Laienelement in der Lehre, so wurde dies eindeutig durch die Kirchenordnung zurückgedrängt. Als maßgebliche Instanz in religiösen Fragen wurde das Konsistorium betrachtet. Zwar gab es schon in der Vergangenheit eine konsistorial verfasste Landeskirche, doch sollte nun diese konsistoriale Verfassung noch stärker unterstrichen werden. Dem Konsistorium mit den zentralen Figuren des Grafen und seinem Konsistorialrat an der Spitze kam eine entscheidende Stellung in religiösen Fragen zu. Obwohl man seit Gf. F. deutlich kritisch dem außerkirchlichen Pietismus gegenüberstand, ist die Kirchenordnung selbst in einem reformiert-pietistischen Geist verfasst. Erkennbar wird dies an der herausgehobenen Betonung der Notwendigkeit der individuellen Buße. Um dem zukünftigen Gericht Gottes zu entgehen, das auf dem ganzen Land lastet, ist eine Besserung des Lebens unbedingt notwendig. Ohne diese Buße gibt es kein wahres Christentum. "Sündliche(n) Thaten" müssen daher abgeschafft werden. Bußverordnungen und umfangreiche Ausführungen über die Kirchenzucht sind aus diesem Grunde auch zentraler Bestandteil der Kirchenordnung geworden. So wurde z.B. das Fernbleiben vom Gottesdienst oder die Feldarbeit an Sonn- und Feiertagen unter Strafe gestellt. Das Würfelspiel war nicht erlaubt, ebenso wurde auch Tanzen bei Hochzeiten verboten (ab einer bestimmten Uhrzeit). Jede Form von "Hurerey" wurde streng bestraft. Eine umfangreiche Gebetssammlung gehört ebenso zu der Kirchenordnung hinzu wie Formulare zur Gestaltung der Ordination eines Pfarrers oder die Installierung eines Informators (Lehrers). Über die Wirkungsgeschichte ist bislang so viel bekannt, dass der liturgische Teil bis weit in das 19. Jahrhundert in Gebrauch war. Die Bußverordnungen mit Bußübungen vor der versammelten Gemeinde sind erst durch den Nachfolger von Gf. F., Gf. Johann Ludwig, dahingehend gemildert worden, dass sie anstatt vor der Gemeinde "nur" noch vor dem Pfarrer und einem oder zwei Ältesten abgehalten wurden. Erst mit dem Übertritt Wittgensteins an Preußen wurde dieser Teil durch Intervention der preußischen Behörden herausgenommen. 1749 ließ Gf. F. schließlich auch ein eigenes Gesangbuch für seine Grafschaft in Berleburg drucken. Unter der Regentschaft dieses Grafen entwickelte sich die Grafschaft Wittgenstein-Hohenstein zu einer betont reformiert- pietistischen Landeskirche mit durchaus verfestigten, hierarchischen Strukturen. So diente seine Kirchenordnung primär der moralischen Disziplinierung seiner Untertanen und förderte damit ein stark moralisierendes, pietistisches Christentum. Gleichzeitig wurde die Pfarrerschaft auf die reformierte Tradition, den Landesherren und das Konsistorium eingeschworen. Der radikale Pietismus, der sich seit ca. 1700 in Wittgenstein in den unterschiedlichsten Facetten entfalten konnte, hat auf diese Weise (unfreiwillig) die politische Stärkung der althergebrachten Kirche, die man doch so stark bekämpft hat, gefördert. Die Wirkung der Kirchenordnung blieb vor allem durch ihre strikte Umsetzung nicht ohne Erfolg. Der mit ihr vertretene kirchliche Pietismus hat vermutlich für die Zukunft eine Ausbreitung des radikalen Pietismus in der angestammten Bevölkerung verhindern können, insofern hat Gf. F. durchaus seine kirchenpolitischen Ziele erreicht.

Quellen: Kirchen- und Schulordnung, Wie es mit der Lehre/ und Predigt Göttlichen Worts/ Bedienung der heiligen Bundes=Siegel, und andern Christlichen Handlungen, Unterweisung der Jugend, Abschaffung ärgerlichen und sündlichen Thaten, und Fortpflanzung wahrer Gott=seeligkeit in der Graffschafft Wittgenstein gehalten werden soll, welche bereits 1565. eingeführet und Anno 1746. erneuert und verbessert. Berlenburg/ druckts Christoph Michael Regelein. 1749. ND Bad Laasphe 1997. Des Neu- verbesserten Gesang=Buchs Ersterer Theil/ in sich haltend Die Psalmen Davids nach D. Ambr. Lobwassers Übersetzung [...] zum Gebrauch derer Christlichen Gemeinden des Gräflich Wittgensteinischen Landes-Gedruckt zu Berlenburg bey Christoph Michael Regelein. 1749. Des Neu=verbesserten Gesang=Buchs Anderer Theil/ in sich haltend Den Kern Alter und Neuer Geistreicher Lieder/ Zur Erweckung und Erbauung bey dem offentlichen Gottesdienst Derer Christlichen Gemeinden des Gräflich Wittgensteinischen Landes.. In eine zum aufschlagen bequeme Ordnung gebracht. Gedruckt zu Berlenburg bey Christoph Michael Regelein. 1749.

Eigenhändige Briefe und sonstiges Quellenmaterial zu Graf Friedrich zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein im Fürstlich zu Sayn-Wittgenstein-Hohensteinschem Archiv (WA), Bad Laasphe.

Lit.: Göbel, Friedrich, Historische Fragmente aus dem Leben der regierenden Grafen und Fürsten zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Siegen 1853; - Grote, Hermann, Stammtafeln. Europäische Herrscher- und Fürstenhäuser, Leipzig 1877. 144-145; - [Dickel, (Kammerrat)], Stammtafel des mediatisierten Hauses Sayn und Wittgenstein, o.O. und o.J. [Wernigerode 1907]; - Hinsberg, Georg, Sayn=Wittgenstein=Berleburg IV. Kulturgeschichte im Rahmen eines Zwergstaates oder die Grafschaft Wittgenstein=Berleburg unter der Regierung des Grafen Ludwig Ferdinand (1741-1773), Berleburg 1925, 145-147; - Wied, Werner, Geschichte der Schule zu Erndtebrück 1598-1816, Sonderdruck aus der Zeitschrift "Wittgenstein", Jg. 48, H. 2 u. 3, 1960; - Bauer, Gustav, Der Pfarrkonvent der Reformierten Grafschaft Wittgenstein im 18. Jahrhundert, in: Wittgenstein, Blätter des Wittgensteiner Heimatvereins e.V., Jg. 66, Bd. 42., H. 2, 1978, 62-68; - Bauer, Eberhard, Bilder aus Laasphe. Ein geschichtlicher Gang durch die Stadt, Fredeburg o.J.[1988]; - Bauer, Dorothee, Das Wittgensteiner Gesangbuch von 1749, in: Wittgenstein. Blätter des Wittgensteiner Heimatvereins e.V., Jg. 77, Bd. 53, H. 3, 1989, 82-92; - Schrader, Hans-Jürgen, Literaturproduktion und Büchermarkt des radikalen Pietismus. Johann Henrich Reitz' "Historie Der Wiedergebohrnen" und ihr geschichtlicher Kontext, Palaestra 283, Göttingen 1989, 178-238; - Wied, Werner, Die Entwicklung der Schulen in der Grafschaft Wittgenstein-Wittgenstein, in: Wittgenstein. Blätter des Wittgensteiner Heimatvereins e.V., Beiheft 7, Bad Laasphe 1992; - Bauer, Eberhard, Huldigungen und Treuegelöbnisse. Ein Beitrag zum Verhältnis Landesherr und Untertan, in: Wittgenstein. Blätter des Wittgensteiner Heimatvereins e.V. Jg. 80, Bd. 56, H. 1, 1992, 2-12; - Kroh, Andreas (Hrsg.), Kirchen- und Schulordnung der Grafschaft Wittgenstein von 1746. Mit einem Nachwort zur Kirchengeschichte Wittgensteins von Andreas Kroh. ND Bad Laasphe 1997; - Ders., Konsistorialrat Johann Justus Koch (1706-1781) und die Kirchenpolitik des Grafen Friedrich zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (1708-1755) im Kontext des radikalen wittgensteiner Pietismus. 2001 (im Druck); - Lückel, Ulf, Art. Girkhausen, in: Die Kirchen des Kirchenkreises Wittgenstein in Wort und Bild, hrsg. von Johannes Burkardt, Andreas Kroh, Ulf Lückel, Bad Fredeburg 2001, 108-113.

Andreas Kroh

Letzte Änderung: 09.11.2001