Verlag Traugott Bautz
www.bautz.de/bbkl
Zur Hauptseite
Bestellmöglichkeiten
Abkürzungsverzeichnis
Bibliographische Angaben für das Zitieren
Suche in den Texten des BBKL
Infobriefe des aktuellen Jahres
Spenden für die Arbeit am BBKL
Um auch weiterhin die Arbeit am BBKL zu ermöglichen, brauchen wir Ihre Unterstützung..
NEU: Unser E-News Service
Wir informieren Sie über Neuigkeiten und Änderungen per E-Mail.
Helfen Sie uns, das BBKL aktuell zu halten!
Bestellmöglichkeiten

Band XVI (1999) Spalten 1586-1587 Autor: Yvonne Brunk

ZEGENHAGEN, (Ziegenhagen), Johannes, (Johann), ev. Theologe, geb. in Magdeburg, gest. 17.1. 1531 in Hamburg. In Magdeburg war Z. Weltgeistlicher an St. Katharinen und bereits vor Juli 1524 Anhänger der lutherischen Lehre. Von den Juraten zu St. Katharinen in Hamburg zum Prädikanten berufen, traf Z. kurz vor Ostern 1526 (1. April) in Hamburg ein. Er begann mit evangelischer Predigt und teilte als erster lutherischer Prediger in Hamburg das Abendmahl unter beiderlei Gestalt aus. Der Rat der Stadt reagierte mit Predigtverbot. Auch die Intervention einer Delegation von Juraten und bevollmächtigten Bürgern aller Kirchspiele konnten die Maßnahme des Rates nicht entschärfen. Am 4. Mai 1526 sprach der Rat Zegenhagens Entlassung aus und befahl ihm die Stadt binnen drei Tagen zu verlassen. Aufgrund einer Pfarrvakanz wurde Zegenhagen am 20.September 1526 von den Juraten und den erbgesessenen Bürgern des Kirchspiels zum Kirchherrn (Hauptpastor) an die Hamburger St.Nicolaikirche gewählt. Nach einigem Zögern und nachdem Zegenhagen seine Bedenken geäußert hatte, nahm er die Wahl an. Als dem Rat der Stadt Hamburg diese Entscheidung mitgeteilt wurde, verbot der Bürgermeister jedoch Zegenhagens Einführung. - Erst nach erneuten Gesprächen mit dem Rat und der Zusicherung, daß Zegenhagen gemäß kaiserlichem Mandat Gottes Wort lauter und recht verkünden wolle, beschloß der Rat Z. zunächst bis Ostern 1527 zu dulden, sofern er sich an die vorgeschriebenen Kirchendienste und Zeremonien halten werde. Da Zegenhagen ohne Mitwirkung der Kirchspielherren von den Bürgern der Stadt gewählt worden war, sollten sie ihn auch allein einführen. Die zeitliche Begrenzung der Duldung Zegenhagens in Hamburg scheint ohne Bedeutung geblieben zu sein. Z. setzte die evangelischen Reformen bzgl. Abendmahl, Beichte und Priesterehe mit Hilfe der Bürger fort. Gegen den Widerstand des Domkapitels und des altgläubigen Klerus verteidigten Z. u.a. evangelische Pastoren die Reformen in zwei Disputationen 1527 und 1528. Die Disputation vom 28. April 1528 bedeutete für Hamburg die Durchsetzung der Reformation. An der Ordnung der kirchlichen Verhältnisse durch die Einführung der Gotteskastenordnung (August 1527) nach Wittenberger Vorbild war Zegenhagen beteiligt. Sie enthält Grundzüge der 1529 von Johannes Bugenhagen erstellten Hamburger Kirchenordnung. Wie die evangelischen Kirchherrn Johann Fritze an St. Jakobi und Stephan Kempe an St. Katharinen war Z. auch selbst verheiratet. Als er am 17. Januar 1531 an der Pest verstarb, hinterließ er Frau und Kinder.

weiterlesen ...
Lit.: Johann Heinrich Zedler, Großes vollständiges Universallexikon, Bd.LXII, Leipzig u. Halle 1749, Sp.494-497; - K. Koppmann, Die erste Wahl eines lutherischen Pastors in Hamburg, Mittheilungen des Vereins für Hamburgische Geschichte 6/1884, 137-144; - C.H. Wilhelm Sillem, Die Einführung der Reformation in Hamburg, Halle 1886, 53-107; - Ders., ADB, Bd. XLIV, 764-768; - Schottenloher, Bd.II, nn., Sp. 2290f.; - P. Meinhold, Art. Zegenhagen, LThK2, Bd. X, Sp.1317; - Kurt Beckey, Die Reformation in Hamburg, Hamburg 1929; - Ernst Feddersen, Kirchengeschichte Schleswig-Holsteins, Bd. II, Kiel 1938, 69-71; - Wilhelm Jensen, Die hamburgische Kirche und ihre Geistlichen seit der Reformation, Hamburg 1958, 72.107; - Rainer Postel, Die Reformation in Hamburg 1517-1528, Gütersloh 1986, 221-226. 244-265. 284f.

Yvonne Brunk

Letzte Änderung: 09.04.2011