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Verlag Traugott Bautz
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GÖLZ, Richard, evangelischer Theologe und Kirchenmusiker, später orthodoxer Priester, * 5. Februar 1887 in Stuttgart, † 3. Mai 1975 in Milwaukee / Wisconsin (USA). - G. kam am 5. Februar 1887 in Stuttgart als fünftes von sechs Kindern des Mittelschullehrers Johannes Gölz und dessen Frau Margarethe Magdalene Gölz, geborene Sommer, zur Welt. Er wurde schon früh geprägt durch die pietistische Frömmigkeit Michael Hahns, dem sein Vater sich angeschlossen hatte. Auch ein reges Musikleben in der Familie beeinflußte ihn. Das Klavierspielen brachte er sich selbst bei. Nach dem Besuch des Karls-Gymnasiums in Stuttgart trat G. 1905 in das Tübinger Stift ein. Zu seinen akademischen Lehrern an der Theologischen Fakultät gehörten Paul Buder, Adolf Schlatter, Theodor Haering, Wilhelm Oehler und Paul Wurster. Bei Schlatter beschäftigte er sich vor allem mit Themen der biblischen Theologie. Daneben studierte er Kirchenmusik bei dem Universitätsmusikdirektor Karl Emil Kauffmann. Im Mittelpunkt standen dabei die Geschichte des evangelischen Kirchenliedes sowie die Kompositionen von Heinrich Schütz, Johann Sebastian Bach und Georg Friedrich Händel. Im Frühjahr 1910 absolvierte G. das erste theologische Examen und den obligatorischen »Eidesvorhalt« auf König Wilhelm II. von Württemberg. Am 27. Februar 1911 fand seine Ordination in der Stuttgarter Stiftskirche statt. Nach Stationen als Vikar in Neuffen und als Stadtvikar in Cannstatt, Hildrizhausen und Fellbach wurde ihm im Juli 1912 kommissarisch die Stelle des dritten Hausgeistlichen in der Diakonissenanstalt Stuttgart übertragen. Während einer viermonatigen Studienreise durch Norddeutschland nahm G. in Essen am Evangelisch-Sozialen Kongreß teil. Er besuchte verschiedene Wohlfahrtseinrichtungen und lernte mit Karl Eduard Nößler, Heinrich Bernhard Irrgang und Friedrich Wilhelm Franke bekannte Kirchenmusiker kennen. Bei Franke befaßte er sich mit der Psalmodie und dem Wechselgesang im Stil von Liliencrons »Chorordnung«. Ergänzend zu seiner Pfarrtätigkeit in der Diakonissenanstalt nahm G. in dieser Zeit Unterricht im Orgelspiel, Kontrapunkt, Improvisation und im altprotestantischen Kirchenlied bei dem Stuttgarter Stiftskirchenorganisten Heinrich Lang. Im Januar 1913 legte er das zweite theologische Examen ab. Im Mai 1914 heiratete er Hildegard Werner, die Tochter eines württembergischen Pfarrers. Aus dieser Ehe gingen fünf Kinder hervor. Nach Absolvierung eines halbjährigen Militärdienstes beim 6. württembergischen Landsturmrekrutendepot in Schwäbisch-Hall wurde G. im September 1916 als Stadtpfarrer nach Knittlingen berufen. Hier amtierte er bis zum Frühjahr 1920. Parallel dazu setzte er seine kirchenmusikalische Ausbildung bei Heinrich Lang fort, die er im Juli 1919 mit einer öffentlichen Prüfungsaufführung im Württembergischen Konservatorium für Musik in Stuttgart abschloß. Im März 1920 wurde G. auf die neu errichtete Musiklehrerstelle am Tübinger Stift berufen. Im Stift amtierte er bis zum Oktober 1935. Anfänglich war G. für die Musik- und Liturgieausbildung der Pfarramtsbewerber sowie für die Chorarbeit am Stift zuständig. 1927 verlieh ihm der Evangelische Oberkirchenrat den Titel eines Kirchenmusikdirektors. Im darauf folgenden Jahr wurde er zum Musikdirektor am Tübinger Stift berufen. Eine Dozententätigkeit an der Württembergischen Hochschule für Musik in Stuttgart kam seit dem Wintersemester 1926/27 hinzu. Ferner oblag ihm die Aufsicht über die kirchenmusikalische Ausbildung in den vier niederen evangelisch-theologischen Seminaren Blaubeuren, Maulbronn, Schöntal und Urach. Durch die 1920 erfolgte Wahl in den Vorstand des Evangelischen Kirchengesangvereins in Württemberg, dem Dachverband der evangelischen Chöre der Landeskirche, war G. an der Herausgabe der »Blätter für Kirchenmusik und Liturgik« und seit 1927 federführend auch an der Herausgabe der »Württembergischen Blätter für Kirchenmusik« beteiligt. Nach dem Tode des Münsteraner Theologen Julius Smend verantwortete er seit 1930 auch die bisher von diesem ausgeübte Schriftleitung der »Monatschrift für Gottesdienst und kirchliche Kunst«. Diese Stellung nutzte G. für eine umfangreiche eigene publizistische Tätigkeit. Im Blick auf die praktische Chorarbeit begann er 1926 mit der Veröffentlichung von »Chorheften«. 1934 gab er unter Mitarbeit von Konrad Ameln und Wilhelm Thomas das »Chorgesangbuch« heraus (Chorgesangbuch. Geistliche Gesänge für ein bis fünf Stimmen, Kassel / Basel 1934). Dieses Werk, das ursprünglich als Festgabe zum fünfzigjährigen Jubiläum des Evangelischen Kirchengesangvereins in Württemberg erarbeitet worden war, wird bis heute unter dem geläufigen Kurztitel »Der Gölz« in vielen Kirchenchören verwendet. - Ein wichtiges Anliegen in seiner kirchenmusikalischen Arbeit war G. die Förderung zeitgenössischer Kirchenmusik. Dieser Einsatz war nicht nur für die Weiterentwicklung der Kirchenmusik an sich erforderlich, sondern G. folgte hierin auch einem praktischen Interesse: Die kirchenmusikalische Erneuerungsbewegung ging auf die Quellen selbst zurück (»ad fontes«); diese Quellen aber standen für die Chorarbeit nicht unbegrenzt zur Verfügung. Hinzu kam der Anspruch, Werke mit einem Höchstmaß an Werktreue aufzuführen. Beide Forderungen wurden auch von der »Orgelbewegung« erhoben. Mit deren bekanntestem Vertreter, Albert Schweitzer, war G. freundschaftlich verbunden. Beide musizierten im Februar 1929 gemeinsam in einem Konzert in der Stiftskirche, bei dem G. den Stiftskirchenchor leitete. Mit zahlreichen anderen Kirchenmusikern, darunter Gottfried Grote, Karl Hasse, Hermann Keller, Fritz Reusch (dem ersten Leiter der 1929 gegründeten Kirchenmusikschule in Spandau), Ferdinand Schmidt, Adolf Strube und Erich Vogelsang, erkannte G. die theologische und kirchenmusikalische Problematik der Zeit. In Vorträgen und Publikationen brachte er seine Überlegungen zum Ausdruck. So trug er auf dem Deutschen Kongreß für Kirchenmusik im April 1927 in Berlin über das Thema »Die heutige Lage der evangelischen Kirche auf dem Gebiete des Gottesdienstes« vor (Württembergische Blätter für Kirchenmusik 1 (1927). Nr. 6, 109-115). Im gleichen Jahr referierte er in Tübingen vor der 36. Hauptversammlung des Evangelischen Pfarrervereins in Württemberg über »Die gottesdienstliche Aufgabe unserer Zeit«. Eine Zusammenfassung dieses Vortrages, der in vollständiger Fassung im Nachlaß vorliegt, erschien in der »Monatschrift für Gottesdienst und kirchliche Kunst« (Die gottesdienstliche Aufgabe unserer Zeit: Umdenken und Neulernen. Gedankengang eines Vortrages, in: Monatschrift für Gottesdienst und kirchliche Kunst 32 (1927), 221-223). In der gleichen Zeitschrift veröffentlichte G. 1927 einen programmatischen Aufsatz über die Singbewegung (Gottesdienstliche Rundschau, in: Monatschrift für Gottesdienst und kirchliche Kunst 32 (1927), 268-291). Dabei stand er selbst der Singbewegung zunächst reserviert gegenüber. G. hatte seit 1924 bereits eine ganze Anzahl von Singwochen veranstaltet und sich auch publizistisch zu den kirchenmusikalischen Reformbestrebungen geäußert, bevor er 1929 in Verbindung zu den wichtigsten Vertretern dieser Bewegung trat. Von besonderer Bedeutung wurde hier die Begegnung mit Walther Hensel, dem Mitbegründer des »Finkensteiner Bundes«. Das eigene Projekt der Singwochen führte G. weiter; der gleichfalls 1929 unternommene Versuch, einen hauptamtlichen Singwochenleiter einzustellen, scheiterte jedoch. Mit der Wahl G.s in den »Ausschuß für Lehre und Kultus« durch den landessynodalen Ersten Landeskirchentag Württembergs im Jahre 1925 und der 1931 erfolgten Wiederwahl erhielt G. die Möglichkeit, auch auf die Neubearbeitung der Württembergischen Agende Einfluß zu nehmen. Die dem Agendenentwurf zugrundeliegende oberdeutsche Ordnung wurde vor allem auf seinen Rat hin um zusätzliche Lieder erweitert. G. verfaßte für das Kirchenbuch einen »liturgischen Wegweiser«, der nicht nur zum Verständnis der einzelnen liturgischen Stücke des Gottesdienstes und deren praktischer Verwendung beitragen sollte, sondern der auch als Leitfaden für die künftigen Pfarramtsbewerber gedacht war. Als Höhepunkt seiner Tübinger Zeit kann die Feier anläßlich des 50. Evangelischen Kirchengesangstages vom 10. bis 12. Juni 1933 in Stuttgart angesehen werden. Die Veranstaltung stand ganz im Zeichen der kirchenmusikalischen Erneuerungsbestrebungen (vgl. den Bericht in: Musik und Kirche 5 (1933), 214-217). Es fand ein Hauptgottesdienst zum Trinitatisfest statt, in dem unter anderem reformatorische Lieder gesungen wurden (»Allein Gott in der Höh' sei Ehr« und »Erhalt uns, Herr, bei deinem Wort«). Später folgte eine öffentliche Choralsingstunde, die ein Offenes Singen auf dem Marktplatz vorbereitete. Auch hier sangen die Teilnehmer wieder reformatorische und altprotestantische Lieder (u.a.: »Wach auf, wach auf, du deutsches Land«, »Verleih uns Frieden gnädiglich« und »Ein feste Burg ist unser Gott«). Auch die Ausgestaltung der Kirchenkonzerte des Jubiläumsfestes orientierte sich streng am Kirchenjahr und am altprotestantischen Choral. In der Stuttgarter Stadthalle dirigierte Hugo Distler seine Choralmotette »Lobe den Herren, den mächtigen König der Ehren«. - Auf Initiative des Kaufmanns Otto Hilzinger, der in der Erzabtei Beuron das Chorgebet und die Messe schätzen gelernt hatte, und des hochkirchlich gesinnten Stadtpfarrers von Alpirsbach Wilhelm Schildge, wurde G. im Juli 1933 eingeladen, die Leitung einer »Kirchlichen Woche« zu übernehmen. Dabei sollten Fragen des Gottesdienstes, des Stundengebetes und des Abendmahls im Zentrum stehen. Mit dieser Veranstaltung wurde die »Kirchliche Arbeit Alpirsbach« begründet. Kennzeichnend für die liturgische Praxis in Alpirsbach war die Wiederbelebung der Mette, der Vesper und der Complet neben dem Hauptgottesdienst unter der Woche. G. führte auch die Psalmodie, auf dem 5. und 8. Ton gesungen, wieder ein. Die Veranstaltungstage waren in theologisches Arbeiten und Singübungen unterteilt und durch das Stundengebet gegliedert. Das Herrenmahl wurde anfänglich an jedem Morgen gefeiert. Später reduzierte man die Häufigkeit der Feier, und heute erfolgt sie in einer am Schluß der Woche stattfindenden »Deutschen Messe«. Als Dozenten nahmen im Rahmen der kirchenmusikalisch-liturgischen Fortbildung Ferdinand Schmidt, Karl Rahner, Wilhelm Gohl, Walter Kiefner, Hermann Stern und Rudolf Alexander Schröder an den Alpirsbacher Tagungen teil. Schröder beteiligte sich überdies an der Arbeit, indem er zahlreiche Hymnen in eine angemessene deutsche Sprache übertrug, denn für viele lateinische Hymnen lagen keine für den Gesang brauchbaren Übersetzungen vor. Umgekehrt gab es für viele deutsche Texte, wie Antiphonen, Responsorien und Hymnen, keine Melodien. Auch diese Aufgabe wurde in Alpirsbach aufgegriffen. Die Mitgliedschaft G.s in der »Kirchlich-Theologischen Sozietät« in Württemberg, der er seit ihrer Gründung 1930 angehörte, ermöglichte es ihm, namhafte theologische Referenten für Alpirsbach zu gewinnen. Zu diesen Theologen gehörten Paul Schempp, Richard Widmann, Ernst Bizer und Ernst Fuchs. Rudolf Bultmann hielt hier 1941 seinen folgenreichen Vortrag über »Neues Testament und Mythologie«. Einer der engsten Mitarbeiter G.s wurde in den späten zwanziger Jahren der Kunsthistoriker Friedrich Buchholz (1900-1967). Er unterstütze G.s Arbeit, indem er Archive bereiste, Quellenkunde betrieb und sich gemeinsam mit G. der Gregorianik-Forschung widmete. - Die Machtübernahme durch die Nationalsozialisten bildete auch in der Biographie G.s einen tiefen Einschnitt. Im Frühjahr 1933 gehörte er, was in der neueren biographischen Literatur zu G. bisher unbeachtet geblieben ist, neben Konrad Ameln, Wilhelm Gurlitt, Fritz Jöde, Günter Ramin, Wilhelm Stählin, Oskar Söhngen und anderen zu jenem Kreis führender Vertreter des kirchlichen Musiklebens, die die Erklärung zur Erneuerung der Kirchenmusik verabschiedeten. Die Unterzeichner bekannten sich zur »kultischen Verwurzelung aller Kirchenmusik«, zu ihrer »gemeinschaftsgebundenen Kraft« und ihrer »volkhaften Grundlage«. Sie lehnten es ab, »daß unserem Volk eine nicht-bodenständige, kosmopolitische Kunst als deutsche evangelische Kirchenmusik dargeboten wird«. In der Konsequenz richtet sich die Forderung der Unterzeichner auf eine »gegenwartsgemäße Kirchenmusik«; »wir glauben, daß Gott, wenn es ihm gefällt, unserer Zeit das neue Lied schenken wird, auf das wir warten« (zitiert nach dem Abdruck der Erklärung in: Musik und Kirche 5 (1933) 187-188; vgl. auch Albrecht Dümling: Die Gleichschaltung der musikalischen Organisationen im NS-Staat, in: Der Kirchenmusiker 40 (1989), 41-56, hier: 49-51). Die Gründe, weshalb G. diese Erklärung unterzeichnet hat, sind im einzelnen noch ungeklärt. Die kulturpolitische Tragweite von Äußerungen gegen eine »nicht-bodenständige, kosmopolitische Kunst« dürfte ihm kaum klar gewesen sein. Nicht bezweifelbar ist, daß er dem Nationalsozialismus aus religiösen und politischen Gründen ablehnend gegenüberstand. Schon 1932 war es zu einer Aufsehen erregenden Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen »Kampfbund für Deutsche Kultur, Ortsgruppe Tübingen« gekommen, als dieser »Kampfbund« über den Dekan Dr. Theodor Stockmayer am Buß- und Bettag die Aufführung von Werken der Komponisten Erich Katz und Wolfgang Fortner in der Stiftskirche als »undeutsch« zu verhindern suchte. G., der als Kirchenmusikdirektor für die Planung verantwortlich war, ließ sich nicht beirren und hielt am Programm fest. Diese Entscheidung trug ihm die Feindschaft der lokalen NS-Organisation ein. Um 1933 den Evangelischen Kirchengesangverein vor Ideologisierung und Gleichschaltung zu schützen, führte G. ihn organisatorisch unter das Dach der Landeskirche. G. engagierte sich in der Bekennenden Kirche und scheute auch den Konflikt mit seinen Vorgesetzten nicht. Als Mitglied der »Kirchlich-Theologischen Sozietät« stand er in der vordersten Linie des Kirchenkampfes. Landesbischof Wurm vermied es aus taktischen Gründen, sich offen auf die Seite der Bekennenden Kirche zu stellen. Als er durch Verfügung des Reichsbischofs im September 1934 abgesetzt wurde und in Hausarrest kam, solidarisierten sich nicht nur die Teilnehmer der Dahlemer Bekenntnissynode auf ihrer Tagung im Oktober 1934 mit ihm, sondern auch die Mitglieder der Sozietät. Den konfessionalistischen Kurs des im März 1936 gegründeten »Rates der Evangelisch-lutherischen Kirche Deutschlands« lehnte die Sozietät ab. Als der Lutherische Rat sich von der mutigen und offenen »Denkschrift der Bekennenden Kirche« an Hitler (28. Mai 1936) distanzierte, verschickte die Sozietät nach ihrer Baseler Tagung im Juli 1936 eine an dieser Denkschrift orientierte Kanzelabkündigung, die zahlreiche württembergische Pfarrer Ende August 1936 im Gottesdienst verlasen. Diese Pfarrer bestellte der Oberkirchenrat nach Stuttgart ein, um sie zu ermahnen. Nach dem Einmarsch deutscher Truppen in Österreich im März 1938 verweigerten viele Mitglieder der Sozietät die durch die Kirchenbehörde geforderte Treuebekundung zum Führer des neugeschaffenen Großdeutschen Reiches. Erst der Eindruck der deutsch-christlichen »Godesberger Erklärung« vom 26. März 1939 (vgl.: Junge Kirche 7 (1939), 328-329), die den nationalsozialistischen Rassismus offen in ein antisemitisches Kirchenprogramm überführte, bewirkte eine Annäherung des Landesbischofs an die regimekritischen Sozietäts-Mitglieder, darunter auch G. - Im Dezember 1935 übernahm G. eine Pfarrstelle in Wankheim bei Tübingen. Zuvor hatte der Oberkirchenrat ihm die Leitung des Dekanates Knittlingen angeboten, doch war er wegen seiner zu geringen Verwaltungserfahrung darauf nicht eingegangen. Die kirchliche Arbeit G.s während der Wankheimer Zeit war durch zahlreiche Konflikte um die kirchenpolitische Haltung von Landeskirche und Sozietät geprägt. So war G. im September 1938 in die Auseinandersetzungen um die Gebetsliturgie der Zweiten Vorläufigen Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche (DEK) verwickelt. Diese Liturgie, die als Kritik am NS-Regime verstanden werden konnte, löste einen Streit zwischen den bekenntnistreuen Pfarrern und der Württembergischen Kirchenleitung aus. Als der Reichskirchenminister den Stuttgarter Oberkirchenrat im Januar 1939 aufforderte, jene Pfarrer, die die Gebetsliturgie verteidigt hatten, aus dem Amt zu entfernen, wandten sich 34 Pfarrer und Vikare, unter ihnen auch G., in einem Schreiben an den Oberkirchenrat und beanstandeten die Vorladung einzelner Pfarrer vor den Justitiar des Oberkirchenrates. Der Oberkirchenrat verlangte von den Sozietäts-Mitgliedern die Zurücknahme der Unterstellung, er stünde auf seiten des Reichskirchenministeriums. G. lehnte, wie auch andere, eine Zurücknahme dieser Anschuldigung ab. Für die theologische Fundierung der Gebetsliturgie berief er sich auf das Neue Testament und die lutherischen Bekenntnisschriften. Nachdem der Oberkirchenrat seine Vernehmungen noch einmal ausgeweitet hatte, kam es im Juli 1939 zu einem klärenden Gespräch zwischen Vertretern der Sozietät unter Beteiligung von G. und Landesbischof Wurm. Ein weiterer Konflikt entzündete sich im Mai 1938 an der Frage des Führereides. Der Oberkirchenrat hatte die württembergischen Pfarrer zur Ablegung eines Gelöbnisses an Eidesstatt auf Adolf Hitler aufgefordert. G. weigerte sich aus theologischen Bedenken, dieser Forderung Folge zu leisten. Über seine Haltung informierte er den Kirchengemeinderat seiner Gemeinde, doch blieben die erwarteten disziplinarischen Folgen aus. - Neben seiner pastoralen Tätigkeit widmete G. sich auch in diesen Jahren intensiv der kirchenmusikalischen Arbeit. Über die Weihnachtstage 1937 fand eine erste »Alpirsbacher Woche« in Wankheim statt. In der Christnacht wurden Mette, Messe und Laudes gefeiert. G.s wiederholtes Bemühen um Anerkennung und Förderung der »Kirchlichen Arbeit Alpirsbach« wurde vom Württembergischen Oberkirchenrat ablehnend behandelt. Zu einem Konflikt in dieser Sache kam es, als G. am Vormittag des Sonntages Estomihi 1941 in Wankheim einen Meßgottesdienst nach Alpirsbacher Liturgie abhielt, ohne daß dazu eine Erlaubnis vorlag. Im Frühjahr 1940 hatte die Kirchliche Arbeit Alpirsbach eine Hauskirche im Erdgeschoß des Pfarrhauses eingerichtet. G. versuchte auf diese Weise, die Meßfeier auch in der Pfarrkirche wieder einzuführen. Darüber hinaus richtete er Marientage, Apostel- und Engelfeste ein, die in vielen pietistischen württembergischen Gemeinschaften noch im Bewußtsein waren. Vom Oberkirchenrat erging an den Kirchengemeinderat von Alpirsbach die Aufforderung, die Klosterkirche für G.s liturgische Feiern nicht mehr zur Verfügung zu stellen. Der Kirchengemeinderat blieb aber bei seiner Entscheidung zugunsten von G., und der Oberkirchenrat mußte nachgeben. Nachdem G. auch an den Estomihi-Sonntagen 1942 und 1943 Messen durchgeführt hatte, suchte der Oberkirchenrat, ihn durch die Verpflichtung zu kriegsbedingten Vakanzvertretungen zu disziplinieren. Von einem förmlichen Disziplinarverfahren oder einer nach dem geltenden Pfarrerdienstrecht möglichen Geldstrafe sah man jedoch ab. In einer Unterredung mit Landesbischof Wurm trugen im Dezember 1940 vier führende Alpirsbacher, Friedrich Buchholz, Landeskirchenmusikwart Wilhelm Gohl, Stadtpfarrer Dieter Lang und G., ein Arbeitskonzept vor, das vorsah, ständige Gottesdienste abzuhalten, eine musik- und liturgiegeschichtliche Forschungsstätte einzurichten und am Münster als Veranstaltungsort festzuhalten. Das langfristige Ziel war die Errichtung eines theologisch-liturgischen Seminars. Diese Vorstellungen und auch weitere, ähnlich lautende Vorschläge, die die Alpirsbacher Arbeit stärken sollten, beschied der Oberkirchenrat abschlägig. Er hielt, angesichts der gegenwärtigen Notzeit, solche kirchenmusikalischen Initiativen nicht für vorrangig. G. selbst wurde immer wieder zu Vertretungen herangezogen, wodurch ihm die Durchführung Kirchlicher Wochen und die Arbeit in der Liturgieforschung erheblich erschwert wurden. Als er schließlich derart mit Vakanzvertretungen belastet wurde, daß er kaum noch Zeit für seine Gemeinde hatte, kehrte er, ohne eine Genehmigung einzuholen, im Mai 1943 nach Wankheim zurück. Die ihm zusätzlich anvertrauten Gemeinden wollte er von hier aus betreuen. Der übergangene Oberkirchenrat reagierte mit einer mehrmonatigen Gehaltssperre. Eine Vorladung nach Stuttgart, der G. folgte, blieb ohne Ergebnis. Schließlich verzichtete man auf weitere disziplinarische Maßnahmen, so daß G. nunmehr dauerhaft nach Wankheim zurückkehren konnte. Auch jetzt, 1943 und 1944, hielt er Kirchliche Wochen ab, davon zwei in Straßburg. - Von besonderer Bedeutung für die Haltung G.s im Dritten Reich wurde sein Eintreten für verfolgte Juden. Bereits 1942 hatte G. sich geweigert, dem Reichssippenamt und dem Evangelischen Oberkirchenrat das sogenannte »Judenregister« der Gemeinde herauszugeben. Als ihm der Ebersbacher Pfarrer Hermann Diem jüdische Personen nannte, die über das Büro Grüber in Berlin an württembergische Pfarrhäuser vermittelt wurden, um sie so vor der Deportation zu bewahren, nahm er diese Personen gastfreundlich auf und organisierte ihre weitere Flucht über andere Pfarrhäuser (vgl. Hermann Pineas: Unsere Schicksale seit dem 30. Januar 1933. Manuskript, Memmingen 18. Mai 1945, publiziert in: Monika Richarz (Hrsg.): Jüdisches Leben in Deutschland, Stuttgart 1982, 429-442; Beate Steckhan: Nacht über Deutschland, Hamburg o.J. [1967]; Alexander Bronowski: Es waren so wenige. Retter im Holocaust, Stuttgart 1991; Kurt Oesterle: Richard Gölz. Ein Wankheimer Licht im deutschen Dunkel, Tübingen 1998). Er ging dabei ein erhebliches Risiko ein, da man den Flüchtlingen gelegentlich auf offener Straße begegnete. Tatsächlich blieb G.s Handeln den ortsansässigen Nationalsozialisten nicht verborgen. Es kam zu Denunziationen und zur Verhaftung. Am 26. Dezember 1944 wurde G. durch die Gestapo in das KZ Welzheim eingeliefert. Bis Kriegsende blieb er dort inhaftiert. Aus dem KZ entlassen, war sein Gesundheitszustand infolge der Haftbedingungen dauerhaft beeinträchtigt. - In seinem kirchlichen und kirchenmusikalischen Einsatz war er jedoch ungebrochen. Bald nach seiner Rückkehr nach Wankheim organisierte G. zwei Kirchliche Wochen in der ehemaligen Zisterzienserabtei Bebenhausen. Hier sollte, nach Plänen G.s, ein Konvent der Bekennenden Kirche für Prediger und Musiker eingerichtet werden. Das Konventsleben sollte an der Regula Benedicti ausgerichtet sein. G. selbst wollte als Prior die Aufgaben eines Predigers, Beichtvaters und Studienleiters für Gregorianik und Gottesdienst übernehmen. Um sich dem Aufbau des Klosters ganz widmen zu können, ließ er sich auf unbestimmte Zeit beurlauben. Doch erfüllten sich die Hoffnungen nicht. Vielmehr kam es im Juli 1945 unter den Teilnehmern zu heftigen Auseinandersetzungen, die das Ende der Alpirsbacher Arbeit in Bebenhausen einleiteten. G. gelang es anschließend nicht mehr, Räume im Bebenhausener Kloster für die Alpirsbacher Arbeit zu erhalten. Auch die ersatzweise geplante Übersiedelung in das Kloster Alpirsbach konnte nicht realisiert werden. Im Anschluß an eine erschöpfungsbedingte nervliche Krise, die ihn zeitweise zu einem Klinikaufenthalt in Tübingen zwang, kehrte G. nach Wankheim zurück. Zum 1. Juni 1946 wurde er in den Ruhestand versetzt. Ein Entnazifizierungsverfahren, dem er sich unterziehen mußte, endete 1950 mit seiner Entlastung. - Von großer Bedeutung für G.s Biographie in den Jahren des Dritten Reiches ist schließlich auch die Freundschaft mit dem Theologen Paul Schempp (1900-1959). Schempp gehörte wie G. seit 1930 der Sozietät an. Sein Konflikt mit der Württembergischen Kirchenleitung wurde prägend auch für G.s eigenes Verhältnis zur Landeskirche. Der Streit hatte seinen Ausgang bereits im Juni 1931 mit einer Predigt Schempps genommen, in der die Anwendung von Zwangs- und Rechtsmitteln innerhalb der Kirche kritisiert worden war. Auf die zurückweisende Antwort des Landesbischofs reagierte Schempp mit der Niederlegung seines Pfarramtes. Fortan arbeitete er als Religionslehrer in Stuttgart. Nach seiner 1933 erfolgten, mit »politischer Untragbarkeit« begründeten, fristlosen Entlassung aus dem Schuldienst setzte ihn die Kirchenleitung 1934 als Pfarrer in Iptingen ein. Hier amtierte er mehr als vier Jahre. Nachdem er jedoch auch in dieser Zeit dem Oberkirchenrat wiederholt eine opportunistische Haltung vorgeworfen hatte, eskalierte der Konflikt Ende Mai 1938. Es wurde eine Ordnungsstrafe ausgesprochen, zu deren Begleichung G. Schempp mit einem erheblichen Geldbetrag unterstützte. Im anschließenden Disziplinarverfahren versuchten Mitglieder der Sozietät zu vermitteln. Auf eine inhaltliche theologische Auseinandersetzung ließ die Kirchenleitung sich jedoch nicht ein. Als Schempp durch das kirchliche Disziplinargericht Ende März 1939 verurteilt wurde und die »Entfernung aus dem Pfarramt« erfolgen sollte, solidarisierte die Sozietät sich mit ihm. Die Iptinger Gemeinde stellte sich hinter ihren Pfarrer; sie übernahm seine Finanzierung und Unterbringung. Im Mai 1939 waren Mitglieder der Sozietät, unter ihnen auch G., Gäste einer Gemeindeversammlung in Iptingen. Sie leisteten Schempp kirchliche und amtsbrüderliche Solidarität und beteiligten sich an der finanziellen Unterstützung. G. selbst setzte sich wiederholt, wenn auch vergeblich, beim Landesbischof für Schempp ein. Nach der Einberufung Schempps zum Ersatzheer am ersten Kriegstag beabsichtigte der Oberkirchenrat, die Kirchengemeinde Iptingen wieder in die Landeskirche zu integrieren. Zu diesem Zweck setzte er einen amtlichen Stellvertreter ein. Aber auch jetzt kam es nicht zu einer Einigung. Schempp kehrte im Dezember 1942 aus dem Kriegsdienst zurück. Mit dem Einverständnis seines Stellvertreters, Pfarrer Kurt Rohrer, predigte er und übernahm auch weitere Amtshandlungen. Im März 1943 versuchte Schempp, die Verlesung eines landesbischöflichen Hirtenwortes zum Heldengedenktag zu verhindern, indem er selbst in diesem Gottesdienst die Predigt halten wollte. Schempps Absicht wurde dem Oberkirchenrat bekannt. Er beauftragte daraufhin den Dekan von Vaihingen, Gerhard Pfänder, und Pfarrer Rohrer, Schempp von seinem Vorhaben abzubringen. Im Laufe des Gespräches verwies Schempp beide des Raumes; es kam zu heftigem Streit und sogar zu Handgreiflichkeiten. Nachdem Schempp, wie angekündigt, den Gottesdienst gehalten hatte, wurde vom Oberkirchenrat gegen ihn ein Predigtverbot für alle landeskirchlichen Kanzeln ausgesprochen. Dessen ungeachtet bestätigte die Gemeindeversammlung im April 1943 Schempp erneut als ihren Pfarrer. Hermann Diem, der schon mehrfach vermittelt hatte, erreichte, daß die Vorläufige Kirchenleitung der DEK zur Schlichtung eingeschaltet wurde. Im August 1943 bot der Landesbischof die Aufhebung des Urteils auf dem Gnadenwege an. Anfangs ging Schempp auf die Vermittlungsbemühungen ein, doch als der Iptinger Stellvertreter von ihm Kirchenbuße verlangte, legte er sein Amt erneut nieder. Zu einer letzten Kontroverse mit Theophil Wurm kam es im Mai 1945, als Schempp eine Schrift unter dem Titel »Der Weg der Kirche« vorlegte (vgl. Paul Schempp: Der Weg der Kirche [29. Mai 1945]. Dokumentation über einen unerledigten Streit. Herausgegeben von der Aktion Sühnezeichen u.a., Berlin 1985; siehe hier auch G.s Nachwort: 24). Er riet dem Bischof, der als Mitglied des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland wenig später zu den Autoren der Stuttgarter Kirchenerklärung zählte, angesichts der nationalsozialistischen Gewaltverbrechen zu einem öffentlichen Bekenntnis der kirchlichen Schuld. Diese Forderung fand die ungeteilte Zustimmung G.s, der die Drucklegung der kleinen Schrift übernommen hatte. Zwar erfolgte die Publikation des Textes dann nicht, doch kursierte er in den Kreisen der Sozietät. In deren kirchenpolitischer Erklärung vom 9. April 1946 ist sein Einfluß erkennbar (vgl.: Ebd., 25-28; Unterzeichner waren neben Schempp Hermann Diem, Christian Berg, Heinrich Fausel und Kurt Müller). - Als Konsequenz eines intensiven, aber kaum nach außen hin mitgeteilten religiösen Entwicklungsprozesses trat G. im Oktober 1949 zur Russisch-Orthodoxen Kirche über. Gleichzeitig blieb er Mitglied der Evangelischen Kirche. Die Konversion wirkte im kirchlichen Raum als Skandal und hat bis heute die Rezeption des Werkes von G. schwer beeinträchtigt. Mit dem Studium der Lehre und des Gottesdienstes der orthodoxen Kirchentradition hatte G. auf Anregung eines Wankheimer Freundes schon 1947 begonnen. Durch serbische Emigranten, die ihn um Hilfe und Mitarbeit baten, wuchs er allmählich in die orthodoxe Kirche hinein, die für ihn bald in theologischer wie auch in liturgischer Hinsicht zur Heimat wurde. Am 27. August 1950 fand in Stuttgart die Weihe zum Diakon und einen Tag später die Weihe zum Priester statt. Für die Stuttgarter orthodoxe Gemeinde übertrug er die Liturgie des hl. Johannes Chrysostomos ins Deutsche, widmete sich der Seelsorge und hielt Gottesdienste. Die Landeskirchenverwaltung respektierte G.s religiöse und theologische Entscheidung, indem sie darauf verzichtete, die mögliche Kürzung oder Streichung seiner Ruhestandsbezüge vorzunehmen. In Anerkennung seiner großen kirchlichen Verdienste wurden diese Zahlungen einschränkungslos weiter gewährt. Im Juli 1951 siedelte G., ohne seine Ehefrau, von der er sich im Einvernehmen und ohne Scheidung trennte, nach Hamburg über. Er übernahm Predigtdienste, gottesdienstliche und seelsorgerische Aufgaben. Im Dezember 1957 predigte er in Anwesenheit des Erzbischofs Philotheus in der Hauskapelle St. Nikolaus. Bereits im Oktober 1956 hatte G. sein Interesse bekundet, das russische Hauptkloster in Jordanville/USA zu besuchen. Er wandte sich mit diesem Anliegen an Erzbischof Alexander in München, der ihm einen entsprechenden Urlaub gewährte. G. reiste im November 1958. Nach seiner Ankunft in den USA trat er in den Dienst der serbisch-orthodoxen Gemeinde in Milwaukee. 1961 wechselte er, mit Zustimmung des deutschen Erzbischofs, in die russisch-orthodoxe Diözese Chicago und Detroit. Im November 1965 trat er in die serbisch-orthodoxe Diözese (Mittlerer Westen) des Bischofs Firmilian über. Er wirkte erst als Assistenzpriester, dann als Protopresbyter an der St. Sava-Cathedral in Milwaukee. Hier starb er am 3. Mai 1975 im Alter von 88 Jahren; in Milwaukee wurde er auch bestattet. - Hilde und Richard G. (posthum) erhielten 1979 für ihren Einsatz für verfolgte Juden das Bundesverdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland. 1992 verlieh ein Ausschuß der Nationalen Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem dem Ehepaar den Titel »Gerechte der Welt«. Ihr Name wurde auf einer Gedenktafel in die »Mauer der Gerechten« eingefügt. - Das vorrangige Ziel der kirchenmusikalischen und theologischen Arbeit G.s war die Erneuerung der Kirchenmusik, die Verlebendigung und Vertiefung des Gottesdienstes und die Neugewinnung traditionellen Liturgie- und Kirchenliedgutes. Hierfür setzte er sich in zahlreichen Veröffentlichungen, Vorträgen, Konzerten und Gottesdiensten ein. G. gehörte auf dem Gebiet der Gottesdiensttheorie zu den führenden Vertretern der religiösen und theologischen Aufbruchsbewegung nach 1918, in der sich die Krise des deutschen Protestantismus jener Zeit widerspiegelte. Aus dieser Krise formierten sich theologische, liturgische und kirchliche Erneuerungsbestrebungen, etwa die Luther-Renaissance, die dialektisch-theologische Aufbruchsbewegung, die Liturgische Bewegung, die Orgelbewegung, der Berneuchener Kreis oder der Alpirsbacher Kreis. Sie zielten, ähnlich wie weitere Konzepte einer volkskirchlichen Neubesinnung und Kirchenreform, auf eine Erneuerung des kirchlichen Lebens. In der »Singbewegung«, die in den Kontext dieser Erneuerungsbewegungen gehört, sammelten sich vor allem Kirchenmusiker und Theologen, deren Interesse auf das Geschehen im gottesdienstlichen und gemeindlichen Leben gerichtet war. Sie konzentrierten sich auf die kirchenmusikalische Arbeit in und außerhalb des Gottesdienstes und hier vor allem auf die Chorarbeit. Der prekäre Zustand des kirchenmusikalischen Lebens in Gemeinde und Gottesdienst war aus der Sicht G.s ein Ergebnis des Niedergangs von Kirchenmusik und Liturgie im Laufe des neunzehnten Jahrhunderts. Die einseitige Vorrangstellung der Predigt, der in Vereinseitigung des lutherischen Wort-Verständnisses allein ein Verkündigungsgehalt zugesprochen wurde, hatte der Musik als Ausdruck gefühlszentrierter Subjektivität lediglich die Funktion einer ergänzenden Bereicherung des Gottesdienstes gelassen. Verhängnisvoll wirkte sich nach G. überdies aus, daß die Kirchenmusik unter den Einfluß des außerkirchlichen Konzertlebens geraten war. Im Gottesdienst musizierte man vor allem zu Zwecken der kulturellen und persönlichen Inszenierung. Die Musikausübung war zur Aufgabe bezahlter Kirchenmusiker und Chorsänger geworden und an einem professionellen Leistungsstandard orientiert. Der Kirchengesangverein hatte oft keinen Bezug mehr zur Gemeinde. Den kirchenmusikalischen Akteuren stand häufig eine unzulänglich singende oder gar untätig zuhörende Gemeinde gegenüber. Die Trennung von Gottesdienst und Kirchenmusik führte nach G. dazu, daß Orgelfeierstunden, Kirchenkonzerte oder Passionsaufführungen als Konzertveranstaltungen zwar im bürgerlichen Kulturleben fest verankert waren und hier zeitweise sogar einen hervorragenden Stellenwert hatten, daß sie aber auf der anderen Seite faktisch mehr als bildungsreligiöse Alternative zum Gottesdienst verstanden wurden, denn als Ausdruck oder Bestandteil des Gemeindelebens. Die ursprüngliche doxologische oder kerygmatische Funktion der Kirchenmusik spielte nur noch am Rande eine Rolle. Damit aber wurde die Kirchenmusik ihrer eigentlichen Aufgabe nicht mehr gerecht. Diese Aufgabe zeitgemäß, im Kontext der christlichen Gemeinde, neu zu bestimmen und aus ihr ein kirchenmusikalisches Handlungsprogramm zu entwickeln, galt G.s ganze Arbeit. In diesem Bemühen blieb er auch von Einseitigkeiten und Überforderungen nicht verschont. So dürfte etwa sein Versuch, die reichhaltige Alpirsbacher Messform in die Gottesdienstfeier einzuführen, überhohe theologische und liturgische Anforderungen an die Gemeinde gestellt haben. Zunächst stand G., wie erwähnt, der Singbewegung kritisch gegenüber. Vor allem die naturmystischen und anthroposophischen Züge lehnte er ab. Auch schien ihm das Gemeinschaftserlebnis jenseits der religiösen Dimension gemeindlicher Gnadenerfahrung enthusiastisch überbetont zu werden. Andererseits konnte G. auch argumentieren, daß die Einbeziehung der Natur in den religiösen und gottesdienstlichen Gesamtzusammenhang im Zeitalter von Maschine und Technik notwendig sei, um die von Glaube und religiöser Gemeinschaft Entfremdeten zu einem neuen Fragen nach dem Menschen, den Bedingungen seiner Existenz und seinem Verhältnis zu Gott zu führen. Einen Beitrag hierzu sollte das Singen leisten, indem es über einen zweckbestimmten und sachorientierten Technizismus hinaus auf eine tiefere, die ganze menschliche Existenz umfassende Dimension hinwies. - Auch an der theologischen Grundlegung dieses Programmes beteiligte G. sich. Er sah im Singen und Musizieren eine Form, Zeugnis von den Taten Gottes in Jesus Christus zu geben. Stellvertretend für die Gemeinde oblag dem Chor im Gottesdienst die Aufgabe des Gebetes, der Bitte, des Lobes, des Dankes und der Vorbereitung auf die Predigt. Doch sollte die Gemeinde dadurch nicht entmündigt, sondern vielmehr zu eigenem Dank angeregt werden. Eine entschiedene »Verbesserung« des gemeindlichen Gesanges allerdings hielt G. für unerläßlich, sofern Dank und Lob in angemessener Form ausgedrückt werden sollten: »Vom heutigen Gemeindegesang wollen wir nicht viel sagen, nicht, daß er nicht 'schön' ist, ist das Unglück; aber er ist weder Zeugnis, noch Gebet« (Gottesdienstliche Rundschau, in: Monatschrift für Gottesdienst und kirchliche Kunst 32 (1927), 268-291, hier: 284). Um zu einer solchen Verbesserung zu gelangen, veranstaltete G. unzählige Chorproben, Singabende, Chor- und mehrwöchige Freizeiten. Das Laiensingen sollte durch eine elementare Sing- und Musikausbildung am einstimmigen Choral über den mehrstimmigen Kanon bis zum einfacheren vierstimmigen Satz fortentwickelt werden. Parallel dazu regte G. die kirchenmusikalische Laienausbildung mit dem Ziel einer nebenberuflichen Chorleiter- und Organistentätigkeit an. Hiermit reagierte er auf die Situation, die nach 1918, bedingt durch den Wegfall der Organistenausbildung in den staatlichen Lehrerseminaren, eingetreten war und die bereits zu einem Mangel an nebenamtlichen Kirchenmusikern in den Gemeinden geführt hatte. Insofern begrüßte er auch die 1929 im evangelischen Johannesstift in Spandau eröffnete erste Kirchenmusikschule. Als geeignete Literatur für das kirchenmusikalische Studium empfahl G., auf die Vokalmusik der alten Meister wie Johann Walter, Orlando di Lasso, Hans Leo Haßler, Heinrich Schütz, Johann Sebastian Bach u.a. zurückzugreifen. Bei ihnen stand die Konzentration auf die Wortverkündigung und das Gotteslob im Mittelpunkt. Mit dieser Forderung, die auch von anderen Vertretern der kirchenmusikalischen Reformgruppe aufgegriffen wurde, löste die Singbewegung eine restaurative Entwicklung in der Kirchenmusik aus. Sie fand ihren Niederschlag in der Liedauswahl für das Evangelische Kirchengesangbuch von 1950 und in der Chorliteratur in den Gemeinden. - Im Mittelpunkt der Arbeit G.s stand zeitlebens der Gottesdienst. Vor allem die geringe Anziehungskraft des Gottesdienstes im evangelischen Kirchenwesen bewegte ihn. Das zentrale Problem bestand nach G. in der Bestimmung des Verhältnisses von Predigt und Gottesdienst. Lied und Gebet dürften nicht zu bloßen Rahmenhandlungen herabgestuft werden. Weil dies aber geschehen sei, habe der Gottesdienst seine Lebendigkeit und die Gemeinde ihre Bereitschaft zu aktiver Mitwirkung weitgehend eingebüßt. Musik, Singen und Spielen in Verbindung mit dem Wort sollten diesem Mangel abhelfen und zu einem lebendigen Gottesdienst führen. Auch in der gottesdienstlichen Musik werde der Verkündigungsauftrag wahrgenommen, und zwar in der Weise, daß Gottes Wort in Gebet und Lied Gestalt finde. Von hier aus kritisierte G. insbesondere auch die in vielen Gemeinden gängige Praxis, das Abendmahl im Anschluß an den Gottesdienst in einer separaten Abendmahlsfeier zu feiern. Völlig anders war demgegenüber die Form der Alpirsbacher Messe angelegt. Aus ihr ging schließlich jene Meßform hervor, die G. als sogenannte »Estomihi-Messe« an den Estomihi-Sonntagen in Wankheim experimentell und gegen den Widerstand des Oberkirchenrates einführte. Dabei vermied er selbst in der Regel, mit Rücksicht auf antikatholische Vorbehalte in der Gemeinde, die Bezeichnung »Messe«. Diese Feier hatte folgende liturgische Form: Orgelvorspiel - Eingangslied - Präparatio ad missam - Introitus mit Antiphon, Gloria Patris und Antiphon - Kyrie und Gloria - Salutatio und Collecta - Epistel - Graduale - Tractus - Evangelium - Lied vor der Predigt - Predigt - Lied nach der Predigt - Oratio fidelium - Offertorium mit Antiphon - Salutatio, Sursum corda und Gratias agimus - Praefatio und Sanctus - Verba testamenti - Oratio dominica - Pax Christi - Agnus Dei - Communio mit Antiphon, Corpus, Gloria Patri und Antiphon - Salutatio und Postcommunio - Benedicamus und Benedictio - Schlußlied - Orgelnachspiel. Eine Schola war zur Unterstützung erforderlich. - Kritischen Einwänden gegen sein liturgisches Modell setzte G. eine theologische Argumentation entgegen: Die Meßfeier war in seinen Augen eine unmittelbare Konsequenz aus dem Ruf Christi. G. verstand sie als Ausdruck der antwortenden Haltung des Menschen gegenüber Gott. In ökumenischer Hinsicht sollte die Wankheimer Messe Modellfunktion haben, da sie den nach katholischem Liturgieverständnis erforderlichen Kriterien der eucharistischen Feier genüge. Im Gegenzug erwartete G. allerdings von der katholischen Seite eine Aufwertung der Predigt in der Eucharistie-Feier. Mit der Wankheimer Messe sollte für die gesamte Kirche die Notwendigkeit demonstriert werden, zu den gottesdienstlichen Ursprüngen zurückzukehren. Zwar konnte sich G. mit diesem Standpunkt in der kirchenmusikalischen Diskussion nicht durchsetzen. Auch blieb im einzelnen die theologische Begründung unausgeführt. Doch hat er mit der Wiedergewinnung des altprotestantischen Kirchenliedes und mit den zahlreichen kirchenmusikalischen und liturgischen Erneuerungsvorschlägen in hohem Maße zu einer Rückbesinnung auf den großen Schatz der musica sacra innerhalb der protestantischen Kirche beigetragen. Die durch G. angeregte neue Blüte kirchenmusikalischer Arbeit hält bis heute an. Sein Ziel, den Gottesdienst und das Gemeindeleben durch die Vielfalt der Kirchenmusik lebendig zu gestalten, bleibt gültig.
Archivalien: Eine Übersicht zu den in Privatbesitz befindlichen Nachlaßmaterialien gibt Joachim Conrad: Richard Gölz (1887-1975). Der Gottesdienst im Spiegel seines Lebens, Göttingen 1995, 316-329. Im einzelnen handelt es sich um einen sehr umfangreichen Bestand an Vorlesungsmitschriften aus der Studentenzeit, um unveröffentlichte Vorträge, Reden, Aufsätze, Bibelarbeiten, Vorlesungen und Predigten. In zahlreichen kirchlichen Archiven befinden sich Unterlagen zu Gölz; vgl. die detaillierte Übersicht: Ebd., 347-348 (dort auch zu den Beständen in Privatarchiven: 348-350).
Bibliographie: Joachim Conrad: Richard Gölz (1887-1975), Göttingen 1995, 312-315. Die nachfolgenden Angaben zum Werk beruhen auf dieser Bibliographie und ergänzen sie um einzelne Titel.
Separate Werke: »Ein neues Lied wir heben an«. Ein Beitrag zum Aufbau der evangelischen Kirche, Berlin-Dahlem 1925; Fragen und Aufgaben unseres gottesdienstlichen Lebens. Ein Wort an die evangelischen Gemeinden, Stuttgart 1926; Entwurf einer Feier am Heiligen Abend oder Christfest-Nachmittag. Nebst Bemerkungen (Liturgische Entwürfe der Monatschrift für Gottesdienst und kirchliche Kunst. Nr. 28), Göttingen o.J. [1927] [Zweite Auflage: Göttingen 1927]; Feier am Reformationsfest (Liturgische Entwürfe der Monatschrift für Gottesdienst und kirchliche Kunst. Nr. 30), Göttingen o.J. [1928]; Oster-Feier. Nebst Bemerkungen (Liturgische Entwürfe der Monatschrift für Gottesdienst und kirchliche Kunst. Nr. 29), Göttingen 1928; Die Bedeutung der Musica sacra für das kirchliche Gemeindeleben (Liturgische Konferenz Niedersachsens. Heft 13), Kassel 1929 [Separatdruck aus: Musik und Kirche 1 (1929)]; Sprechen und Singen. Im »Gottesjahr 1930«, Kassel 1930; Dienet dem Herrn mit Freuden! Handreichung für die Gottesdienste der württembergischen Landeskirche (Sonderdruck aus dem ersten Teil des Kirchenbuches für die evangelische Kirche in Württemberg), Stuttgart 1931; Chorgesangbuch. Geistliche Gesänge zu ein bis fünf Stimmen. Herausgegeben von Richard Gölz unter Mitarbeit von Konrad Ameln und Wilhelm Thomas, Kassel / Basel 1934 [Zweite Auflage: Kassel / Basel 1935; seither zahlreiche Neuauflagen].
Aufsätze und Artikel: Kirche und Kirchengesang, in: Evangelisches Gemeindeblatt Knittlingen 3 (1919). Nr. 9, 1-2 / Nr. 10, 2 / Nr. 12, 1; Schütz-Feier in Tübingen, in: Monatschrift für Gottesdienst und kirchliche Kunst 28 (1923), 101; Druckfehler in Tersteegens Himmelfahrtslied, in: Monatschrift für Gottesdienst und kirchliche Kunst 28 (1923), 169-170; Heinrich Schütz, in: Blätter für Kirchenmusik und Liturgik. Nr. 5 (April 1923), 17-19; Gottesdienstliche Rundschau, in: Monatschrift für Gottesdienst und kirchliche Kunst 31 (1926), 83-93. 280-289. 329-338; Passionsandacht an Karfreitag, in: Monatschrift für Gottesdienst und kirchliche Kunst 32 (1927), 26-32; Die gottesdienstliche Aufgabe unserer Zeit: Umdenken und Neulernen. Gedankengang eines Vortrages, in: Monatschrift für Gottesdienst und kirchliche Kunst 32 (1927), 221-223; Die gottesdienstliche Aufgabe unserer Zeit: Umdenken und Neulernen. Gedankengang eines Vortrages, in: Kirchlicher Anzeiger für Württemberg 8 (1927), 11-13; Gottesdienstliche Rundschau, in: Monatschrift für Gottesdienst und kirchliche Kunst 32 (1927), 268-291; Vorschläge für die Chorarbeit. Kirchweihe, Reformationsfest, Erntedankfest, Totensonntag, Advent, in: Württembergische Blätter für Kirchenmusik 1 (1927). Nr. 5, 95-105; Das Singen der deutschen evangelischen Kirche und der Beitrag der evangelischen Jugend zu seiner Erneuerung, in: Führerdienst 2 (1927), 129-140; Die heutige Lage der evangelischen Kirche auf dem Gebiete des Gottesdienstes. Vortrag vor dem Deutschen Kongreß für Kirchenmusik in Berlin im April 1927, in: Württembergische Blätter für Kirchenmusik 1 (1927). Nr. 6, 109-115; Vorschläge für die Chorarbeit. Weihnachtszeit und Jahreswechsel, in: Württembergische Blätter für Kirchenmusik 1 (1927). Nr. 6, 128-134; Vorschläge für die Chorarbeit. Bußtag, in: Württembergische Blätter für Kirchenmusik 1 (1927). Nr. 7, 144-151; Vorschläge für die Chorarbeit. Osterzeit, in: Württembergische Blätter für Kirchenmusik 1 (1927). Nr. 8, 167-171; Aus fünf Jahrzehnten schwäbischer Kirchengesangsarbeit, in: Der evangelische Kirchengesangverein für Württemberg 1877-1927. Festschrift zur Feier des fünfzigjährigen Bestehens 25.-27. Juni 1927, Stuttgart 1927, 11-46; Zur Frage der Konzertsteuer bei kirchenmusikalischen Veranstaltungen, in: Württembergische Blätter für Kirchenmusik 2 (1928). Nr. 1, 11-12; Vorschläge für die Chorarbeit. Sogenannte weltliche Lieder, in: Württembergische Blätter für Kirchenmusik 2 (1928). Nr. 3, 57-59; Vorschläge für die Chorarbeit. Kirchweihe, Reformationsfest, Erntedankfest, Totensonntag, Advent, in: Württembergische Blätter für Kirchenmusik 2 (1928). Nr. 4, 73-76; Unser Gemeindegesang, in: Württembergische Blätter für Kirchenmusik 2 (1928). Nr. 5, 82-84; Vorschläge für die Chorarbeit. Ergänzende Bemerkungen zu den Vorschlägen in Nr. 6 des 1. Jahrganges, in: Württembergische Blätter für Kirchenmusik 2 (1928). Nr. 5, 91-92; Unser Gemeindegesang, in: Musik und Kirche 1 (1929), 79-82; Die Bedeutung der Musica sacra für das kirchliche Gemeindeleben, in: Musik und Kirche 1 (1929), 241-256 [auch separat; siehe oben]; Gruß zum Neuen Jahr, in: Württembergische Blätter für Kirchenmusik 2 (1929). Nr. 6, 97-99; Von den Dingen, die anders werden müssen, in: Württembergische Blätter für Kirchenmusik 2 (1929). Nr. 6, 123; Der Sonntag-Vormittag-Gottesdienst in Württemberg an den Sonntagen, da Abendmahlsfeier stattfindet, nach den Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts, in: Württembergische Blätter für Kirchenmusik 2 (1929. Nr. 7, 127-134; Kirchengesangstag in Ulm 19. und 20. Oktober 1929. Aufruf an die Mitglieder, in: Württembergische Blätter für Kirchenmusik 3 (1929). Nr. 1, 1-3; Vorschläge für die Chorarbeit. Pfingsten und erste Trinitatiszeit, in: Württembergische Blätter für Kirchenmusik 3 (1929). Nr. 1, 22-24; Vorschläge für die Chorarbeit. Frühling und Sommer. Sogenannte weltliche Lieder, in: Württembergische Blätter für Kirchenmusik 3 (1929). Nr. 2, 47-50; Lesefrüchte, in: Württembergische Blätter für Kirchenmusik 3 (1929). Nr. 4, 123-124; Gottesdienstliche und kirchenmusikalische Veranstaltungen, in: Württembergische Blätter für Kirchenmusik 3 (1930). Nr. 6, 141-144; Christlicher Gottesdienst und Musik, in: Württembergische Blätter für Kirchenmusik 4 (1930). Nr. 1, 2-13; Nachwort zur letzten Übersicht gottesdienstlicher und kirchenmusikalischer Veranstaltungen, in: Württembergische Blätter für Kirchenmusik 4 (1930). Nr. 2, 35-36; Bemerkungen des Herausgebers, in: Württembergische Blätter für Kirchenmusik 4 (1930). Nr. 2, 38-39; Von Dingen, die anders werden müssen, in: Württembergische Blätter für Kirchenmusik 4 (1930). Nr. 4, 78-80; Von Dingen, die anders werden müssen, in: Württembergische Blätter für Kirchenmusik 4 (1930). Nr. 6, 121; Gottesdienstliche Rundschau, in: Monatschrift für Gottesdienst und kirchliche Kunst 35 (1930), 1-6. 45-51. 69-76. 178-188. 237-248. 312-320; Christlicher Gottesdienst und Musik, in: Württembergische Blätter für Kirchenmusik 4 (1930/31). Nr. 1, 2-13; Noch ein Nachwort zur Aussprache über Kirchenmusik und Singbewegung, in: Württembergische Blätter für Kirchenmusik 4 (1930). Nr. 4, 73-78; Der Sinn der neuen Singarbeit in der Gemeinde, in: Württembergische Blätter für Kirchenmusik 4 (1931). Nr. 6, 106-113; 32. Kirchengesangvereinstag des Evangelischen Kirchengesangvereins für Deutschland 6. bis 8. Juni 1931, in: Monatschrift für Gottesdienst und kirchliche Kunst 36 (1931), 272-279; Das Begräbnis als christlicher Gottesdienst, in: Monatschrift für Gottesdienst und kirchliche Kunst 36 (1931), 311-315; Geleitwort zu Adolf Seifert: Lieder von Tod und Ewigkeit für zwei Frauen- oder Kinderstimmen und eine Männerstimme. Mit einem Geleitwort von Richard Gölz, Waiblingen / Kassel, 3-4; Gottesdienstliche Rundschau, in: Monatschrift für Gottesdienst und kirchliche Kunst 37 (1932), 190-206. 226-242. 271-283; Vor welche Aufgabe stellt uns die junge Bewegung auf dem Gebiet des Singens?, in: Evangelische Kinderkirche 8 (1932), 1-8; Zum Thema »Zeitgenössische Kirchenmusik«, in: Musik und Kirche 5 (1933), 13-15; Die Kirchliche Arbeit in Alpirsbach, in: Musik und Kirche 12 (1940). Heft 3, 62-66, und Heft 4, 87-92; Nachwort zu Paul Schempps »Der Weg der Kirche« (29. Mai 1945), in: Paul Schempp: Der Weg der Kirche. Dokumentation über einen unerledigten Streit. Herausgegeben von der Aktion Sühnezeichen u.a., Berlin 1985, 24.
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Band 1: 1933-1935. Ausgegrenzt, Stuttgart 1990; - Alexander Bronowski: Es waren so wenige. Retter im Holocaust, Stuttgart 1991; - Jochen Cornelius Bundschuh: Liturgik zwischen Tradition und Erneuerung. Probleme protestantischer Liturgiewissenschaft in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts dargestellt am Werk von Paul Graff (Veröffentlichung der Evangelischen Gesellschaft für Liturgieforschung. Band 23), Göttingen 1991; - Martin Widmann: Die Geschichte der Kirchlich-theologischen Sozietät in Württemberg, in: Karl-Adolf Bauer (Hrsg.): Predigtamt ohne Pfarramt? Die »Illegalen« im Kirchenkampf. Mit einem Geleitwort von Eberhard Bethge, Neukirchen-Vluyn 1993, 110-190; - Joachim Conrad: Richard Gölz (1887-1975). Der Gottesdienst im Spiegel seines Lebens (Veröffentlichung zur Liturgik, Hymnologie und theologischen Kirchenmusikforschung. Band 29), Göttingen 1995; - Kurt Oesterle: Richard Gölz. Ein Wankheimer Licht im deutschen Dunkel (Prophezey Schriften im TVT Medienverlag), Tübingen 1998.
Thomas Camphausen
Letzte Änderung: 01.04.2003