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Band III (1992) Spalten 178-181 Autor: Udo Krolzik

JOHANN SIGISMUND, seit 1608 Kurfürst von Brandenburg, * 8.11. 1572 in Halle als erster Sohn von Kurfürst Joachim Friedrich und Katharina von Brandenburg-Küstrin, † 23.12. 1619 in Berlin. - Erzogen am Hofe des Großvaters durch den lutherischen Hofprediger Simon Gedike ging er 1588 zusammen mit seinem jüngeren Bruder Johann Georg zum Studium an die Straßburger Akademie, wo er den aufgeschlossenen reformierten Vorstellungen begegnete. Dies veranlaßte wohl seinen Großvater, ein Revers 1593 von J. unterschreiben zu lassen, daß er bei dem lutherischen Bekenntnis verharren wird. 1594 wurde er mit Anna, der ältesten Tochter des Herzogs Albrecht Friedrich von Preußen, verheiratet, mit der er seit 1591 verlobt war. Der Geraer Hausvertrag von 1598 bzw. der Onolzbacher Vergleich von 1603 legten die Unteilbarkeit des Herrschaftsgebietes mit allen Annexen fest und sicherten dem Erstgeborenen die Erbfolge in Kurbrandenburg. Als Residenz diente J. bis zum Regierungsantritt 1608 Zechlin, wobei er sich jedoch längere Zeit in Königsberg und Berlin aufhielt und zu längeren Aufenthalten nach Ansbach und vor allem Heidelberg, einer reformierten Hochburg, reiste. 1605 erwarb sein Vater die Regentschaft in Preußen als Vormundschaft für den geisteskranken Herzog Albrecht Friedrich. Nach dem Tode seines Vaters 1608 übernahm J. nicht nur die Herrschaft über Brandenburg, sondern auch die Vormundschaft über Preußen. Als 1609 der letzte Herzog von Jülich-Kleve Johann Wilhelm starb, stellte Anna, die Frau J.'s, als Nichte Johann Wilhelms Erbansprüche. Es begannen die langen Erbstreitigkeiten zwischen Brandenburg und Pfalz-Neuburg, die 1614 mit dem Xantener Vergleich endeten, wobei Brandenburg die Landschaften Kleve, Mark und Ravensberg erhielt. Seit seinem Heidelberger Aufenthalt neigte J. immer mehr der reformierten Lehre zu, ohne sich jedoch zum Übertritt zu entscheiden. Von diesem offenen Bekenntnis seiner religiösen Überzeugung haben ihn wohl politische Rücksichten und seine streng lutherisch gesinnte Frau abgehalten. Erst 1613 trat er zusammen mit seinem Bruder Johann Georg zur reformierten Konfession über. Weder die Kurfürstin noch Stände und Volk schlossen sich in der Folgezeit an, wie es der Augsburger Religionsfriede (1555) vorsah. In der »Confessio Sigismundi« von 1614 trug J. dem Rechnung, indem er auf sein fürstliches Hoheitsrecht (Regalrecht) des Glaubenszwanges (jus reformandi) verzichtete und die Augsburgische Konfession anerkannte und nur von einer zuende geführten Reformation sprach. Die Unruhen und andere Formen des Widerstandes brachen jedoch nicht ab, und die kur- und neumärkischen Stände zwangen ihn, in den Reversen vom 5./6. Februar 1615 das lutherische Bekenntnis als erste Landes-Konfession neben der reformierten bestehen zu lassen. Dennoch hielt J. an seinem bischöflichen Recht fest und damit an seinem Kirchenregiment gegenüber den Lutherischen. Schon 1614 errichtete er die Instanz des »Kirchenrates«, bestehend aus einem weltlichen Präsidenten und geistlichen und weltlichen Beisitzern, der die Aufgaben des Geheimen Rates auf geistlichem Gebiet wahrnehmen sollte. Dieser mußte jedoch wegen des Widerstandes der Stände 1618 aufgelöst werden. Die wesentlichen Kirchenangelegenheiten blieben jedoch im Geheimen Rat. Zum Schutze der reformierten Minderheiten am Hofe, im Militär und den Universitäten entwickelte J. seit 1615 eine tolerantere Glaubens- und Religionspolitik. In einer Instruktion für den Geheimen Rat von 1616 heißt es: »Niemanden seines Glaubens und seiner Religion wegen in einerlei Wege beunruhigen zu lassen,...alle schädliche und verdammte Ketzereien und Sekten, als da sind alte und neue Arianer, alte und neue Photianer und dergleichen, abzuwehren.« Der Konfessionswechsel J.'s und die damit verbundene beschränkte Gewissensfreiheit haben in Brandenburg-Preußen den Weg für modernere Staats-, Rechts- und Kulturideen des Westens bereitet. 1618 nach dem Tode des Herzogs Albrecht Friedrich wurde J. Herzog in Preußen. Er war zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht mehr voll regierungsfähig. 1616 erlitt er den ersten Schlaganfall. Aufgrund seiner Krankheit und Gebrechlichkeit übertrug er 1619 noch vor seinem Tod die Regierung an seinen ältesten Sohn Georg Wilhelm.

Quellen: Christian Otto Mylius, Corpus Constitutionum Marchicarum I-VI,(mit) Anhang und Continuatio I-IV, 1737-1751; Burkhard v. Bonin (Hrsg.), Entscheidungen des Cöllnischen Konsistoriums 1541-1704, 1926; Melle Klinkenborg (Hrsg.), Acta Brandenburgica. Brandenburgische Regierungsakten seit der Begründung des Geheimen Rates, 1927; Wolfgang Gericke, Glaubenszeugnisse und Konfessionspolitik der Brandenburgischen Herrscher bis zur Preußischen Union. 1540-1815, 1977. - Bibliographien: Ursula Scholz/Rainald Stromeyer, Berlin-Bibliographie, 1973; Hans-Joachim Schreckenbach, Bibliographie zur Geschichte der Mark Brandenburg, 4 Bde., 1970-1974.

Lit.: D.W. Hering, Historische Nachricht von dem ersten Anfang der evangelisch-reformierten Kirche in Brandenburg und Preußen, 1778; - Leopold von Orlich, Geschichte des Preußischen Staates im siebzehnten Jahrhundert, 1, 1838; - Hermann Theodor Wangemann, Johann Sigismund und Paulus Gerhardt, 1884; - Eduard Clausnitzer, Die märkischen Stände unter Johann Sigismund (Diss. Halle), 1895; - ders., Aus der Regierungszeit des Kurfürsten Johann Sigismund, in: Hohenzollern-Jahrbuch 11, 1907; - Georg Schuster/Friedrich Wagner, Die Jugend und Erziehung der Kurfürsten von Brandenburg und Könige von Preußen, 1906; - Walther Koch, Eine Denkschrift aus der Zeit des Kurfürsten J., in: FBPG 26, 1913, 65ff.; - Reinhold Koser, Geschichte der brandenburgischen Politik bis zum Westfälischen Frieden von 1648, 19132; - Eduard Vehse, Preussische Hofgeschichten I, neu hrsg. v. Heinrich Conrad, 1913; - Leopold Zscharnack, Das Werk Martin Luthers in der Mark Brandenburg von Joachim I. bis zum Großen Kurfürsten, 1917; - Ulrich Stutz, J. von Brandenburg und das Reformationsrecht, SAB, 1922; - Otto Hintze, Kalvinismus und Staatsräson in Brandenburg zu Beginn des 17. Jahrhunderts (1931), in: Geist und Epochen des preußischen Geschichte, Gesammelte Abhandlungen 3, hrsg. v. Fritz Hartung, 1943, 289-346; - ders., Die Epochen des evangelischen Kirchenregiments in Preußen, in: ders., Regierung und Verwaltung, hrsg. v. Gerhard Oestreich, 1967, 56-96; - Hellmuth Croon, Die kurmärkischen Landstände 1571-1616. Brandenburgische Ständeakten 1, 1938; - Francis L. Carsten, The Origins of Prussia, 1954, dt: Die Entstehung Preußens, 1968; - Leopold v. Ranke, Zwölf Bücher preußischer Geschichte, hrsg. v. W. Andreas 1957; - Rudolf v. Thadden, Die Brandenburgisch-Preußischen Hofprediger im 17. und 18. J.h, 1959; - Hans-Joachim Schoeps, Preußen. Geschichte eines Staates, 1966; - Karl Themel, Die Mitglieder und die Leitung des Berliner Konsistoriums vom Regierungsantritt des Kurfürsten J. 1608 bis zur Aufhebung des königlichen preussischen Oberkonsistoriums 1809, in: Jahrbuch für Berlin-Brandenburgische Kirchengeschichte 41, 1966, 52-111; - Gerhard Oestreich, Fundamente preußischer Geistesgeschichte. Religion und Weltanschauung in Brandenburg im 17. Jh., in: Jahrbuch Preußischer Kulturbesitz 1969 (1970), 20-45; - Gerd Heinrich, Amtsträgerschaft und Geistlichkeit. Zur Problematik der sekundären Führungsschichten in Brandenburg-Preußen 1450-1786, in: Günther Franz (Hg.), Beamtentum und Pfarrerstand 1400-1800, 1972, 179-238; - ders., Geschichte Preußens. Staat und Dynastie, 1981; - ders., Art. Brandenburg II, in: TRE 7, 1981, 111-128; - Heinz Immekeppel, Das Herzogtum Preußen 1603-1618, 1975; - Walter Delius, Der Konfessionswechsel des brandenburgischen Kurfürsten J., in: Jahrbuch für Berlin-Brandenburgische Kirchengeschichte 50, 1977, 125-129; - Wolfgang Gericke, Glaubenszeugnisse und Konfessionspolitik der Brandenburgischen Herrscher bis zur Preußischen Union. 1540-1815, 1977; - ADB 14, 169-175; - NDB 10, 475-476; - RE3 18, 331-338.

Udo Krolzik

Literaturergänzung:

Andreas Gautschi ; Helmut Suter, Vom Jagen, Trinken u. Regieren. Reminiszenzen aus d. Leben d. Kurfürsten J.S.v.B., nach alten Briefen zitiert. Limburg a.d.Lahn 2005.

Letzte Änderung: 05.07.2006