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Band IV (1992) Spalten 934-935 Autor: Hartmut Lohmann

LACHMANN, Johann, Reformator, * 1491 in Heilbronn, + zw. 26.11. 1538 und 27.1. 1539 in Heilbronn. - L. stammte aus einem angesehenen Heilbronner Elternhaus, der Vater war Glockengießer und zeitweilig Ratsmitglied. L. studierte nach dem Besuch der Heilbronner Lateinschule ab 1505 in Heidelberg, wo er 1507 den Grad eines Bakkalaureus der Künste erlangte, 1508 den Magister und ein Jahr darauf den Bakkalaureus beider Rechte. 1511 wurde L. Vorsteher der Heidelberger Dionysiusburse. Drei Jahre später empfing er in Würzburg die Weihen und wurde Pfarrverweser an St. Kilian in Heilbronn. 1521 erhielt L. das Lizentiat und Doktorat beider Rechte und wechselte auf das Predigeramt an St. Kilian. Dort predigte er spätestens seit 1524 lutherisch. 1525 faßte die Reformation in Heilbronn Fuß, doch verhinderte der Bauernkrieg vorerst die weitere Verbreitung. L. versuchte, Luthers »Zwei-Reiche-Lehre« folgend, in seinen »Ermahnungen« beschwichtigend auf die Bauern einzuwirken. Nach deren Niederlage erreichte er die Aussetzung mehrerer Hinrichtungen. Durch seine überzeugte Glaubenshaltung verfügte L. über beträchtliches Ansehen bei Stadt- und Landbevölkerung und konnte im Mai 1526 eine Zitation durch den Würzburger Bischof wegen vermeintlicher aufrührerischer Reden mit Hilfe des Rates zurückweisen. In Wort und Tat trieb L. in den folgenden Jahren die Reformation voran. Im November 1526 heiratete er, im Mai 1528 teilte er erstmals das Abendmahl aus. Die Ablösung des altgläubigen Heilbronner Bürgermeisters (1528) durch einen Anhänger Luthers erleichterte die Durchsetzung der religiösen Neuordnung. 1529 trat Heilbronn der Speyerer Protestation bei. 1530 bekannten sich Rat und Bürgerschaft zur Augsburger Konfession, nachdem L. auf dem Augsburger Reichstag Karl V. eine eigene Heilbronner Bekenntnisschrift vorgelegt hatte, die »Confessio Heilbronnensis«. Daraufhin wurden von L. ausgearbeitete neue Tauf-, Ehe- und Gottesdienstordnungen eingeführt und das Armen-, Schul- und Krankenwesen neu organisiert. Bis zu seinem nicht genau datierbaren Tod wirkte L. weiter im Sinne der Reformation. Der in der »Confessio Heilbronnensis« festgelegte Predigtgottesdienst wurde Vorbild für die erste württembergische Gottesdienstordnung von 1536, die in ihren Grundzügen noch heute besteht. Ebenso bedeutsam war die von L. zusammen mit seinem Schulmeister Kaspar Gretter verfaßte Kinderlehre, der sog. »Heilbronner Katechismus« ist der zweitälteste der ev. Kirche.

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Werke: Drei christliche Ermahnungen an die Bauernschaft, bevor sie vor Weinsberg gezogen, von ihrem Vorhaben abzusehen, Speyer 1525, Nachdr. in: Otto Clemen (Hrsg.), Flugschriften aus den ersten Jahren der Reformation, Bd. II, H. 4, hrsg. von Gustav Bossert, Leipzig 1908, 77-117; zus. mit Kaspar Gretter: Catechesis oder Unterricht der Kinder, wie er zu Heilbronn gelehrt und gehalten wird, Augsburg 1528, Nachdr. in: J. Hartmann (Hrsg.), Älteste katechetische Denkmale der ev. Kirche, Stuttgart 1844; versch. Schr. in: Urkundenbuch der Stadt Heilbronn III/IV, Heilbronn 1916/22; versch. Schr. (u.a. »Confessio Heilbronnensis«) und Biogr. in: Helmut Schmolz/Hubert Weckbach, 450 Jahre Reformation in Heilbronn. Ursachen, Anfänge, Verlauf, Heilbronn 1980. - Briefe: Gustav Bossert, Der Heilbronner Reformator L. als Patriot im Bauernkrieg nach seinen Briefen, in: Württembergisches Jb. für Statistik und Landeskunde 1908 (1909), 44-76.

Lit.: W. Gußmann, Qu. und Forsch. zur Gesch. des Augsburger Bekenntnisses 1,2, Leipzig 1911, 355 f.; - Moritz v. Rauch, L., der Reformator Heilbronns, Heilbronn 1923, Neudr. hrsg. vom Hist. Verein Heilbronn, ebd. 1991; - O. Matthes, Die Gesch. der Heilbronner Reformation, ebd. 1928; - Heribert Hummel (Bearb.), Katalog der Inkunabeln des Stadtarchivs Heilbronn mit einer Liste der Handschriften und einem Abriß der Heilbronner Buch- und Bibliotheksgesch., hrsg. von Helmut Schmolz, ebd. 1981; - Robert Stupperich, Reformatorenlexikon, Gütersloh 1984, 125; - Jöcher 31810, 1023; - ADB XVII, 469-471; - NDB XIII, 370 f.; - RE 3XI, 197-201; - RGG 3IV, Sp. 195.

Hartmut Lohmann

Letzte Änderung: 09.04.2011