BEYER, Hartmann, luth. Theologe, * 30.9. 1516 in Frankfurt am Main als Sohn eines Tuchscherers, † daselbst 11.8. 1577. - B. studierte seit 1534 in Wittenberg Philosophie und Theologie, erwarb 1539 die Magisterwürde und blieb dort noch als Privatlehrer der Mathematik. 1545 wurde er als Prädikant nach Frankfurt am Main berufen. In seiner Vaterstadt hatte man die Reformation im Geist Huldrych Zwinglis durchgeführt, und die Confessio Tetrapolitana galt als offizielles Bekenntnis. 1536 hatte man sich dem Schmalkaldischen Bund angeschlossen und war der Wittenberger Konkordie beigetreten. Es herrschte in Glaubensfragen viel Uneinigkeit, so daß Martin Butzer 1542 im Streit der Prediger um die Abendmahlslehre im Auftrag des Rats vermitteln mußte. B. trat im April 1546 sein Predigtamt an mit dem festen Vorsatz, dem Luthertum in seiner Vaterstadt zum Sieg zu verhelfen. Das gelang ihm auch. Alle Bemühungen des Rats, 1548 und in der Folgezeit das Augsburger Interim (s. Agricola, Johann) durchzuführen, scheiterten am geschlossenen Widerstand der Gemeinde und ihrer Prediger. B. verweigerte standhaft die Wiedereinführung der durch das Interim gebotenen Feiertage Neujahr, Ostermontag und Himmelfahrt, auf die der Rat 1553 wiederum und energisch drang, obwohl das Interim durch den Passauer Vertrag von 1552 beseitigt worden war. B. forderte am Ostersonntag 1553 die Gemeinde auf, morgen zu Hause zu bleiben, so daß am Montag trotz Glockengeläuts niemand zur Kirche kam. Deswegen enthob der Rat B. seines Amtes, mußte aber schon tags darauf diese Maßregel zurücknehmen. B. richtete gegen das Papsttum und das Meßopfer zwei pseudonyme Streitschriften und trat ebenso entschieden dem Calvinismus entgegen. Er setzte es durch, daß der Rat 1561 den seit 1554 in Frankfurt am Main bestehenden wallonischen und holländischen Flüchtlingsgemeinden die Weißfrauenkirche entzog, in der sie bisher Gottesdienste hatten halten dürfen. 1596 verbot der Rat den reformierten Fremdengemeinden auch die Privatgottesdienste. Erst 1787 gewährte er ihnen das Recht, innerhalb der Stadtmauern Frankfurts eigene Kirchen zu bauen. - B. war der eigentliche Reformator Frankfurts. Sein Verdienst ist es, eine strenglutherische Gemeinde geschaffen zu haben, die dem andringenden Calvinismus erfolgreich entgegentrat.
Werke: Warer Grundt und Beweisung, das die unrecht handeln, die iren Predigern verbieten, das antichristliche Bapstumb zu straffen, Magdeburg 1551; Pro ficticio missae sacrificio argumenta erronea sophistarum pontificiorum, ebd. 1551; Bibl. Historien, Frankfurt a. M. 1583 (Bibelausz. mit Holzschnitten v. Hans Sebald Beham u. Hans Brosamer; bei Johann Michael Reu, Qu. z. Gesch. des kirchl. Unterrichts II, 1911, LVII ff. 186 ff.); Predigt-Mss, 49 Bde.
Lit.: Petrus Patiens, Narratio de vita et obitu H. Beyeri, Frankfurt a. M. 1577; - Ders., Historia H. B.s, ebd. 1578; - Georg Eduard Steitz, Der luth. Prädicant H. B. Ein Zeitbild aus Frankfurts KG im Jh. der Ref., 1852; - K. Knoke, Theoduls Ecloga. - H. B.s bibl. Historien, in: ThStKr 64, 1891, 777 ff.; - Hermann Dechent, KG v. Frankfurt am Main seit der Ref. I, 1913, 161 f.; - Schottenloher I, Nr. 1220-1225; - Otto Opper, Theobald Thamar (1502-1569). Sein Leben u. seine rel. Gedankenwelt (Diss. Leipzig) 1941, 42 ff.; - ADB II, 597 f.; - NDB II, 203 f.; - RE II, 675 ff.; - RGG I, 1115 f.; - DHGE VIII, 1298 f.
Friedrich Wilhelm Bautz
Letzte Änderung: 09.04.2011