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Band I (1990)Spalten 652-655 Autor: Friedrich Wilhelm Bautz

BODENSTEIN, Andreas, genannt Karlstadt, erst Gesinnungsgenosse Martin Luthers, dann von ihm als »Schwarmgeist« bekämpft, * um 1480 in Karlstadt (Unterfranken), † (an der Pest) 24.12. 1541 in Basel. - B. studierte seit dem Wintersemester 1499/1500 in Erfurt und seit 1503 in Köln als Mitglied der streng thomistischen Montanerburse scholastische Philosophie und Theologie. Im Wintersemester 1504/05 ging er an die neugegründete Universität in Wittenberg, wo er sich als Dozent der Artistenfakultät bald einen bedeutenden Ruf und 1510 die theologische Doktorwürde erwarb. Als eifriger Vertreter der »via antiqua« bekämpfte B. Wilhelm von Ockham, den Erneuerer des Nominalismus im 14. Jahrhundert, und trat für die unbedingte Autorität des Thomas von Aquin ein. Er wurde 1508 Kanonikus und 1510 Archidiakon am Allerheiligenstift und war als solcher auch zu theologischen Vorlesungen verpflichtet. B. reiste 1515 nach Rom, wo er die Rechte studierte, und promovierte im März 1516 in Siena zum Dr. jur., damit er sich später um die Propstei am Allerheiligenstift, deren Inhaber Jurist sein mußte, bewerben könne. B. war anfangs ein Gegner der neuen Theologie Luthers, den er am 18.10. 1512 zum Dr. theol. promoviert hatte, und wollte ihn aus Augustin widerlegen, kam aber durch das Studium der Schriften Augustins zu der Erkenntnis, daß Luthers Schüler Bartholomäus Bernhardi, der am 7.9. 1516 die ockhamistische Lehre, daß der Mensch aus eigener Vernunft und Kraft die Gebote Gottes erfüllen könne, bestritten hatte, doch recht habe, und trat nun selber am 26.4. 1517 mit 151 Disputationsthesen »de natura, lege et gratia« öffentlich für die neue Lehre ein. Im Mai 1518 griff er in den durch Luthers Ablaßthesen entfachten Streit ein durch eine zweite umfangreiche Thesensammlung, in der er sich auch mit den »Obelisci« des Dr. Johann Eck auseinandersetzte, und disputierte mit ihm an sechs Tagen im Juni und Juli 1519 in Leipzig über Willensfreiheit, Gnade und gute Werke. Im Oktober 1520 sagte sich B. in seiner Schrift »Von päpstlicher Heiligkeit« von der Papstkirche los. Im Mai 1521 folgte er einem Ruf nach Kopenhagen, wo er sich an der kirchlichen Gesetzgebung Christians II. von Dänemark beteiligte, aber nur wenige Wochen blieb. Am 24.6. 1521 veröffentlichte B. in Wittenberg die Schrift »Von Gelübden Unterrichtung«, in der er die Aufhebung der Mönchsgelübde und insbesondere des Zölibats befürwortete. Als im Oktober 1521 einige Augustiner durch ihre Forderung der Abschaffung der Messe und der Austeilung des Abendmahls unter beiderlei Gestalt Unruhe hervorriefen, vertrat B. als Mitglied einer aus vier Theologen bestehenden Untersuchungskommission und als Vorsitzender einer deswegen einberufenen Disputation den Standpunkt, daß solches nur im Einverständnis mit dem Magistrat erfolgen dürfe, worauf in einem Gutachten an den Kurfürsten in diesem Sinn berichtet wurde. Als die Erregung nicht nachließ, der Kurfürst aber unentschlossen war und die Ausschreitungen zunahmen, entschloß sich B. zu dem entscheidenden Schritt, am 25.12. das Abendmahl unter beiderlei Gestalt auszuteilen. Durch dieses Vorgehen, dem alle Evangelischgesinnten zustimmten, wurde B. der anerkannte Führer der reformatorischen Bewegung in Wittenberg. Um die Jahreswende 1521/22 schaffte er die Ohrenbeichte, die Elevation der Hostie und die Fastengebote ab und verheiratete sich am 19.1. 1522 mit Anna von Mochau aus dem benachbarten Segrena. Der Wittenberger Rat, den B. als die Oberbehörde für die kirchlichen Angelegenheiten der Stadt ansah, erließ am 24.1. 1522 die unter seiner Mitwirkung redigierte »Ordnung der Stadt Wittenberg«, die den Gottesdienst neu gestaltete, die finanziellen Grundlagen der Kirche durchgreifend reformierte und u. a. die Entfernung der Bilder aus den Kirchen verlangte, wobei es zu geringfügigen Ausschreitungen kam, die der Rat ebenso wie er aufs schärfste verurteilte. Wegen seiner kirchlichen Neuerungen, mit denen Friedrich der Weise nicht einverstanden war, zog sich B. einen Verweis des kurfürstlichen Rats Einsiedel zu und versprach, von weiteren Neuerungen abzusehen. Damit aber gab sich der Kurfürst nicht zufrieden, zumal Herzog Georg von Sachsen die Verfügung des Reichsregiments zu Nürnberg vom 20.1. 1522 erwirkt hatte, die alle kirchlichen Reformen verbot. Nach seiner Rückkehr von der Wartburg, am 6.3. 1522, führte Luther das kurfürstliche Verbot der radikalen Neuerungen durch, so daß von den Reformen nur das Weglassen der auf das Opfer bezüglichen Stellen in der Messe und die Beseitigung der Privatmessen und der Ohrenbeichte bestehenblieb, während die lateinische Messe samt Meßgewändern und Elevation der Hostie wiedereingeführt und der Laienkelch aufgehoben wurde. B. blieb Professor, verlor aber allen Einfluß. Er übernahm im Sommer 1523 die mit dem Allerheiligenstift verbundene Pfarrei in Orlamünde, erregte aber durch Veröffentlichung einer Reihe von mystischen Traktaten und durch die Willkür seiner kirchlichen Neuerungen in Wittenberg Anstoß, so daß er nach dem am 22.8. 1524 erfolglos verlaufenen Gespräch Luthers mit ihm in Jena im September 1524 des Landes verwiesen wurde. B. hielt sich während seines unruhigen Wanderlebens in Süddeutschland einige Zeit auch in Straßburg auf und fand während des Bauernkrieges, an dem er sich nicht beteiligte, eine längere Wirksamkeit in Rothenburg ob der Tauber. Im Oktober und November 1524 ließ B. durch seinen Schüler Gerhard Westerburg in Basel seine sieben Abendmahlstraktate erscheinen, in denen er die leibliche Gegenwart Christi und die sakramentale Bedeutung des Abendmahls leugnete, worauf Luther in seiner Schrift »Wider die himmlischen Propheten von den Bildern und Sakrament« (Dezember 1524 /Januar 1525) seines Gegners theologische Anschauungen einer vernichtenden Kritik unterzog und ihn als »Schwarmgeist« aufs schärfste bekämpfte. Als Markgraf Kasimir nach Besiegung der süddeutschen Bauern auch Rothenburg einnahm, mußte B. flüchten und bat von Frankfurt aus demütig Luther, ihm bei Johann dem Beständigen die Rückkehr nach Sachsen zu erwirken. Nachdem er im Juli 1525 in einer von Luther mit einer Vorrede versehenen Schrift seine Abendmahlslehre widerrufen hatte, wurde ihm die Rückkehr unter der Bedingung gewährt, daß er sich des Lehrens und Predigens enthalte. B. lebte als Bauer zunächst in Segrena, dann in Bergwitz und seit 1527 als Krämer in Kemberg. 1528 nahm er seinen früheren Widerruf zurück und floh Anfang 1529, da ihm die Gefangensetzung drohte, nach Holstein und von dort mit Melchior Hofmann nach Ostfriesland, wo er bis Anfang 1530 blieb und sich einen großen Anhang erwarb. Weil Graf Enno gegen die Sektierer scharf vorging, mußte B. von dort weichen und wandte sich nach kurzem Aufenthalt in Straßburg nach der Schweiz. Mit Empfehlungen von Martin Butzer und Johannes Öko]ompad begab er sich nach Zürich, wo ihm Huldrych Zwingli nach vorübergehender Arbeit als Korrektor eine Stelle als Diakon am Spital verschaffte. B. wurde 1531 Pfarrer in Altstätten (Rheintal), mußte aber infolge der unglücklichen Schlacht bei Kappel bereits wenige Monate später die Stelle aufgeben und kehrte nach Zürich zurück. Auf Empfehlung Heinrich Bullingers kam B. 1534 nach Basel als Prediger an der Peterskirche und Professor an der Universität.

Werke: Ernst Freys u. Hermann Barge, Verz. der gedr. Schrr. des A. B. v. K., in: ZBlfBibl XXI, 1904, 153 ff. 209 ff. 305 ff. - Teilneudrucke: O. Seitz, Der authent. Text der Leipziger Disputation, 1903. - Von Abtuhung der Bilder und das keyn Bedtler vnther den Christen seyn sollen, 1522, u. Die Wietenberger Beutelordnung, hrsg. v. Hans Lietzmann. 1911. - Die 151 Thesen v. 26.4. 1517 u. Pro divinae gratiae defensione, in: Ernst Kähler, Karlstadt u. Augustin, 1952. - K.s Schrr. aus den J. 1523-25 (Tlsmlg.), ausgew. u. hrsg. v. Erich Hertzsch, 2 Tle., Halle (Saale) 1956/57.

Lit.: Hermann Barge, A. B. v. K., 2 Bde., 1905; - Ders., Luther u. K. in Wittenberg, in: HZ 99, 1907, 256 ff.; - Ders., Frühprot. Gemeindechristentum in Wittenberg u. Orlamünde, 1909; - Ders., Der Streit über die Grdl.n der rel. Erneuerung in der Kontroverse zw. Luther u. K., in: Studium Lipsiense f. Karl Lamprecht, 1909, 192 ff.; - Ders., Die Übersiedlung K.s v. Wittenberg nach Orlamünde, in: ZvThG 29, 1913, 338 ff.; - Ders., in: 5. Bd. der Münchener Ausg. v. Luthers Werken, hrsg. v. Hans Heinrich Borcherdt, 1923, XXIX ff. u. WA XVIII, 37 ff.; - Emil Egli, R.s Lebensabend in der Schweiz, in: Zwingliana 2, 1905-12, 77 ff.; - Otto Scheel, Individualismus u. Gemeinschaftsleben in der Auseinandersetzung Luthers mit K., 1524/25, in: ZThK 7, 1907, 352 ff.; - Karl Müller, Luther u. K. Stücke aus ihrem gegenseit. Verhältnis, 1907; - Ders., Kirche, Gemeinde u. weltl. Obrigkeit nach Luther, 1910, 121 ff.; - Nikolaus Müller, Die Wittenberger Bewegung 1521 und 1522, 1911; - Walther Koehler, in: GGA 174, 1912, 505 ff.; - Walter Friedensburg, Der Verzicht K.s auf das Wittenberger Archidiakonat u. die Pfarre in Orlamünde, in: ARG 11, 1914, 69 ff.; - Ders., Gesch. der Univ. Wittenberg, 1917, 66 f.; - Heinrich Böhmer, Luther im Licht der neueren Forsch., 1918, 113 ff.; - Martin Wähler, Die Einf. der Ref. in Orlamünde. Zugl. ein Btr. z. Verständnis v. K.s Verhältnis zu Luther, 1918; - Karl Bauer, Die Wittenberger Univ. theol., 1928; - Erich Hertzsch, K. u. seine Bedeutung f. das Luthertum, 1932; - Schottenloher I, Nr. 9616-9649; - Ernst Wolf, Gesetz u. Ev. in Luthers Auseinandersetzung mit den Schwärmern, in: EvTh 5, 1938, 96 ff.; - Theodor Frey, Das Rheintal z. Z. der Glaubensspaltung (Diss. Freiburg/Schweiz), Herisau 1947, 171 f. 194; - Die Amerbach-Korr., bearb. u. hrsg. v. Alfred Hartmann, III, Basel 1947; V, ebd. 1958; - Ernst Kähler, K. u. Augustin. Der Komm. des A. B. v. K. zu Augustins Schr. »De spiritu et littera«, Einf. u. Text, 1952; -Ders., K.s Protest gg. die theol. Wiss., in: 450 J. Martin-Luther-Univ. Halle-Wittenberg I, 1952, 299 ff.; - Biogr. Wb. z. dt. Gesch., 1952, 450; - Russell D. Orr, The Influence of Carlstadt upon Luther and the Reformation (Diss. Northern Baptist), 1953; - Gerhard Fuchs, K.s radikal-reformator. Wirken u. seine Stellung zw. Müntzer u. Luther, in: WZ der Martin-Luther-Univ. Halle-Wittenberg, Ges.- u. sprachwiss. Reihe 3, Halle 1954, 523 ff.; - Hayo Gerdes, Luthers Streit mit den Schwärmern um das rechte Verständnis des Gesetzes Mose, 1955; - Die Matrikel der Univ. Basel, hrsg. v. Hans Georg Wackernagel, II, Basel 1956, 7. 14 f. 17; - G. Rupp, Andrew Karlstadt and Reformation Puritanism, in: JThS NS 10, 1959, 308 ff.; - ADB III, 8 ff.; - NDB II, 356 f.; - RE X, 73 ff.; XXIII, 738 ff.; - EKL II, 542 f.; - RGG III, 1154 f.; - DHGE XI, 1067 ff.; - LThK V, 1363 f.

Friedrich Wilhelm Bautz

Letzte Änderung: 24.06.2008