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Verlag Traugott Bautz
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BÖHL, Eduard, * 18.11. 1836 in Hamburg, † 24.1. 1903 in Wien. - B. war ab 1864 bis zu seinem Tod Professor für Reformierte Dogmatik und Symbolik, für biblische Theologie, Apologetik des Christentums, Religionsphilosophie und Pädagogik an der Universität Wien und spielte eine herausragende Rolle für den reformierten Protestantismus in Österreich, Ungarn und den Niederlanden. Als Schüler und Schwiegersohn des reformierten Erweckungspredigers Hermann Friedrich Kohlbrügge (1803-1875) verband er eine wissenschaftliche Dogmatik auf reformatorischer Grundlage mit einer tiefen persönlichen Frömmigkeit und zahlreichen Aktivitäten im kirchlichen Leben im In- und Ausland. Da B. zugleich ein glühender Verehrer Martin Luthers war, wurde sein Werk auch von Lutheranern geschätzt. Kein geringerer als Karl Barth hat B.s Dogmatik häufig würdigend zitiert und dabei auf diesen Tatbestand hingewiesen. - Eduard B. stammte aus einer alten Hamburger Kaufmannsfamilie, sein Vater war lutherisch, seine Mutter römisch-katholisch. Die Mutter stammte aus der bedeutenden Antwerpener Familie de Liagre, so daß die Beziehung der Familie in die Niederlande schon vorgegeben war. Die erste religiöse Erziehung erhielt Eduard B. durch seinen jungen Hauslehrer, später Pastor in Rohde, Steigerthal. Von 1846-1854 besuchte er die Gelehrtenschule des Hamburger Johanneums. Auch der Konfirmandenunterricht bei Pastor John 1852-1853 hinterließ tiefe Eindrücke. - 1854 ging er auf das unter Leitung von Leopold Ranke stehende Friedrich-Wilhelms-Gymnasium in Berlin. Gegen den Wunsch der Eltern, »die dem Hochbegabten eine glänzende juristische Laufbahn. .. ersehnten« (Franz Böhl), studierte B. ab 1856 Theologie, und zwar von August Tholucks Ruhm angezogen in Halle, wo er unter anderem unter dem Kritiker des Alten Testamentes Hermann Hupfeld studierte und die altorientalischen Sprachen erlernte. Doch seine Liebe galt einem Kreis von reformierten Schweizer Mitstudenten, die sich um den reformierten Extraordinarius und Dogmatiker Johannes Wichelhaus (1819-1858) sammelten, der ein Schüler und Vertrauter Hermann Friedrich Kohlbrügges (1803-1875), des Niederländers, der 1847 in Wuppertal eine reformierte Kirche gegründet hatte, war. Dies wird uns auch von Seiten von Wichelhaus bestätigt. In einem Brief vom Sommer 1856 schreibt Wichelhaus über Studenten, die sich »wiederum ... sehr liebend an mich angeschlossen haben«. Nach der Nennung eines »Schweizers« schreibt er: »An diesen hat sich ein junger Hamburger sehr innig angeschlossen«. Vor allem wurden gemeinsam Predigten gelesen und diskutiert. - Im Sommer 1856 besuchte B. daraufhin erstmals Kohlbrügge in Wuppertal. »Dieser Besuch entschied die Richtung seines Lebens« (Franz Böhl). Eine lebenslängliche enge Freundschaft und theologische Befruchtung war die Folge. Namentlich die Auffassung von der göttlichen Inspiration und Irrtumslosigkeit der Heiligen Schrift hat B. mit Kohlbrügge lebenslänglich geteilt. Leider ist der Briefwechsel zwischen B. und Kohlbrügge nur bruchstückhaft erhalten. B. stellte auch in Österreich Kohlbrügges Theologie und Kirchenverständnis als vorbildlich hin und edierte die Briefe Kohlbrügges (`Brieven van Dr. H. F. Kohlbrügge') nach dessen Tod. Nicht zuletzt heiratete er 1860 als seine erste Frau Anna, die einzige Tochter Kohlbrügges, mit der er bis zu ihrem frühen Tod 1873 verheiratet war. Auch seine zweite Frau Jacqueline, Baronin von Verschuer, stammte aus der weiteren Verwandtschaft Kohlbrügges. Schließlich liegt B. auch neben Kohlbrügge in Wuppertal-Elberfeld begraben. Später sollten Wichelhaus, B. und zusätzlich Adolf Zahn (1834-1900), ebenfalls aus dem Kreis um Wichelhaus, als die drei großen Schüler Kohlbrügges gelten. - Nach Wichelhausens frühzeitigem Tod studierte B. in Erlangen weiter, wo er Bekanntschaft mit reformierten Studenten schloß und sich in die reformierte Theologie, aber auch in die Pädagogik und die Altorientalistik vertiefte. Dort studierte er auch unter Franz Delitzsch den Talmud. In Erlangen trat B. 1860 auch offiziell zum reformierten Glauben über. - Seine Dissertationen widmete B. dem Alten Testament. Er schrieb nämlich für den Dr. phil. 1860 in Erlangen unter dem Iranisten Spiegel über die Aramaismen im Buch des Predigers Salomo und verteidigte darin - vielleicht als einziger an einer deutschsprachigen Universität lehrender Theologe - die Verfasserschaft Salomos. Außerdem verfaßte er für den Lic. theol. 1860 in Basel eine Arbeit über Jesaja 24-27. Dieser Lic. theol. galt zugleich als Habilitation, so daß B. damit Privatdozent in Basel war. In der Zeit von 1862 bis 1864 verfaßte er auch sein erstes Hauptwerk `Zwölf Messianische Psalmen', in dem er nicht nur die altkirchliche christologische Auslegung des Alten Testamentes gegen alle Kritik wieder aufleben ließ, sondern auch gegen die »Kritiker unserer Tage« die davidische Autorschaft der Davidspsalmen verteidigte. (1865 erhielt B. als dritten Doktortitel einen D. D. von der Universität Wien ehrenhalber.) Damit war vorgegeben, daß B. sich als Dogmatiker verstärkt dem Alten Testament und den exegetischen wie dogmatischen Angriffen auf das alte Testament widmen würde. B.s Interesse am Alten Testament kam auch darin zum Ausdruck, daß er seit 1861 Mitglied der `Deutschen Morgenländischen Gesellschaft' und seit 1864 Mitglied des »German Palestine Exploration Fund« war. - Bei der Besetzung des alttestamentlichen Lehrstuhls in Basel wurde B. - wohl weil er zu konservativ lehrte - übergangen. Da erreichte ihn der Ruf nach Wien. 1864 wurde B. als Professor für Reformierte »Dogmatik und Symbolik, außerdem biblische Theologie, Apologie des Christentums, Religionsphilosophie und Pädagogik« nach Wien berufen. B. hat dort trotz vieler Schwierigkeiten 35 Jahre gewirkt und ist in Wien geblieben selbst als ihm ehrenvolle Berufungen angetragen wurden, etwa durch Abraham Kuyper an die neugegründete Freie Universität in Amsterdam. »Sein Name wird mit der österreichischen Kirchengeschichte verknüpft bleiben.« (Franz Böhl) Er wurde so sehr Österreicher, daß ihm im Jahre 1899 der Rang eines kaiserlich-königlichen Hofrats verliehen wurde. Ulrich Gäbler schreibt treffend: »Fünfunddreißig Jahre lang übte B. eine so vielfältige und nachhaltige Tätigkeit in Wissenschaft und Kirche aus, daß er zu den markantesten und einflußreichsten Vertretern des österreichischen reformierten Protestantismus zu zählen ist.« - 1821 hatte der Kaiser in Wien ein kaiserlich-königliches evangelisch-theologisches Seminar für das lutherische Bekenntnis (Augsburger Confession, also A. C., heute A. B.) und das reformierte Bekenntnis (später Heidelberger und Helvetische Confession, also H. C., heute H. B.) gegründet. 1850 wurde die Schule zur theologischen Fakultät und damit der Universität als gleichberechtigt anerkannt, aber nicht angegliedert, 1861 mit dem Promotionsrecht ausgestattet. Von den sechs Professoren sollte jeweils einer speziell das lutherische und das reformierte Anliegen vertreten. Adolf Zahn schrieb dazu 1886: »Die Professuren der Exegese und Dogmatik sollten mit je einem Professor A. C. und H. C. besetzt werden, bezüglich H. C. kam diese Anordnung nie zu Ausführung. Zunächst wurde ein Professor der Exegese, A. C. Patay aus Ungarn, berufen; ihm folgte Szesemley als Professor für Dogmatik H. C.; nach dessen Rücktritt im Jahre 1856 nach einer 7jährigen Vacanz wurde Dr. Böhl als Professor für Dogmatik und Symbolik berufen. Alle übrigen Stellen hatten bis jetzt nur Professoren A. C.« - Anfänglich unterrichtete B. auch Philosophiegeschichte, so daß ihn auch die lutherischen Studenten zu hören bekamen und er nach eigenen Aussagen ein gutes Verhältnis zu diesen entwickelte. Da allerdings immer wieder lutherische Studenten durch den Kontakt mit B. in die reformierte Kirche übertraten - so zumindest sieht es B. - wurde schließlich von den lutherischen Professoren entschieden, daß die Theologiestudenten in Zukunft nicht mehr bei B., sondern an der Universität Philosophie belegen sollten. - B. entwickelte nicht nur an der Universität eine ungeheure Energie, sondern wurde zum Berater und Seelsorger ungezählter reformierter Theologen. Außerdem übernahm B. neben seiner bis 1899 versehenen Professur viele gesamtkirchliche Aufgaben. So wurde B. etwa 1865-1867 Redakteur der Kirchenzeitung `Evangelischer Sonntagsbote für Österreich (für Kirche, Schule und Haus)', wozu er viele Artikel selbst verfaßte. Vor allem wirkte er seit der ersten Generalsynode der evangelischen Kirche in Österreich bis zur sechsten Synode 1899 intensiv als Vertreter der theologischen Fakultät bei der Synode und als Mitglied des ständigen Synodalausschusses mit. Ab der zweiten Synode tagten die Lutheraner und die Reformierten getrennt, woran B. als Gegner der Union maßgeblich beteiligt war. Die vierte Synode 1883 wählte B. zu ihrem Präsidenten und entsandte ihn als Delegationsleiter zum Kaiser. Dieselbe Synode nahm unter seinem Vorsitz das Helvetische Bekenntnis und den Heidelberger Katechismus (»H. C.«, heute »H. B.«) als Bekenntnisschriften an. »Böhls Wirkung als akademischer Lehrer ist eine bedeutende gewesen, zu der sein Vortrag, der sich zur Aufgabe macht: `nicht scholastische Formeln oder eine sonderliche Redeweise brauchen wir, sondern wir werden uns in einer Weise auszudrücken haben, die jeder versteht', ebenso beitrug, wie der Inhalt seiner Lehre. Generationen von Amtsträgern der Kirche, überwiegend solche tschechischer Sprache, sind von ihm bestimmend beeinflußt worden. Weder die literarische noch die akademische Tätigkeit aber erschöpft die kirchengeschichtliche Bedeutung Eduard B.s; er hat zu seiner Zeit als einflußreiches Mitglied wichtiger Synoden und Superintendentialversammlungen seiner Kirche oft entscheidende Gutachten abgegeben oder ein richtungsweisendes Wort gesprochen.« (Johann Karl Egli) - »B.s Hörer waren meist Böhmen und Mähren. Die reformierte Kirche Deutsch-Österreichs zählt nur wenige Gemeinden; Ungarn hat eigene theologische Hochschulen. Von den Pfarrern der alten böhmisch-mährischen Märtyrerkirche aber hat B. ganze Generationen erzogen und auf ihre Richtung und Entwicklung den größten Einfluß ausgeübt.« H. A. Lütge beschreibt in seinem 1888 in Holland erschienenen Buch `Der Aufschwung der Böhmisch-Mährischen Kirche unter Franz Josef I., 1848-88' die bedeutende Rolle, die B. für das Wiedererstarken der reformierten Kirche in Böhmen und Mähren hatte. Ungarn sowie Böhmen und Mähren gehörten für B. wie Österreich zu seinem Einsatzgebiet, bildete die Wiener Fakultät doch evangelische Theologen für die gesamte Doppelmonarchie Österreich-Ungarn aus. - 1864 entsandten diese Vertreter zu der ersten Generalsynode in Wien. Zwei Zitate von konfessionellen Freunden B.s aus dem Jahr 1888 mögen die Bedeutung B.s für die ungarischen Reformierten verdeutlichen. »Noch einen entschiederen Einfluss auf die Belebung der reformirten Kirche in Böhmen und Mähren hatte die Verbindung mit der niederländisch-reformirten Gemeinde in Elberfeld, welche Verbindung entstand durch die Berufung des Dr. Böhl zum Professor der reformirten Dogmatik nach Wien ... Professor Böhl brachte eine innige Liebe zu der böhmischen Kirche mit, die als Christi Braut ihm zu Herzen geht ...« »... die erste General-Synode, die im Jahr 1864 nach Wien berufen wurde ... In demselben war es auch, dass der Lehrstuhl für `reformirte Dogmatik' an der theologischen Fakultät in Wien endlich besetzt wurde durch Professor Dr. Eduard Böhl, aus Basel dorthin berufen. Sobald derselbe in seinen Wirkungskreis eintrat, nahm er sich der böhmischen Theologen ganz besonders an, führte sie zu der reinen Quelle des Wortes Gottes, erweckte in ihnen Liebe zu der nach Gottes Wort reformirten Kirche, und hat bereits eine Reihe von jungen eifrigen Predigern des Evangeliums in der böhmischen Kirche herangebildet; auch auf die bereits im Amte stehenden Pfarrer, zu denen er auch in ein brüderliches Verhältnis trat, wirkte er wohltätig ein. Wir halten uns überzeugt, dass sein Name durch die positiv wissenschaftlichen Leistungen des In- und Auslandes hinlänglich bekannt ist, und bemerken hier nur, dass mit der Wirksamkeit dieses Mannes die Neubelebung der böhmisch-mährischen Kirche unzertrennlich verknüpft ist.« - Die Synode der reformierten Kirchen in Böhmen und Mähren 1877, im Rahmen der dritten Generalsynode in Wien, die für Lütge »in mancher Hinsicht den Höhepunkt des reformirten Bewusstseins in Böhmen und Mähren« darstellt, verabschiedete eine neue Agende in Anlehnung an die Pfälzer Kirchenordnung und Agende, wobei jedoch zu jeder kirchlichen Handlung »ein `Directiv' hinzugefügt« wurde, weil die Gemeinden oft nicht mehr wußten, was reformiert war. »Die Agende und das Directiv stellte Professor Dr. Böhl zusammen«. Ähnlich schreibt Adolf Zahn: »Ein Verdienst um das Zustandekommen dieser Agende erwarb sich Prof. Dr. Böhl als Mitglied der Synode ...« - Kohlbrügge bekam durch B. nicht nur enge Kontakte nach Österreich, sondern besuchte zusammen mit B. die kleinen reformierten Gemeinden in Böhmen und Mähren. Im übrigen stellte B. zusammen mit Kohlbrügge viele Auslandskontakte für die ungarische Kirche her, unter anderem auch zu dem niederländischen Theologen und zeitweiligen Ministerpräsidenten Abraham Kuyper. - Bereits seine veröffentlichte Antrittsvorlesung am 11.4.1864 in Wien hielt er über `Die Zweite Helvetische Confession'. Darin spricht er vor allem über Calvins Nachfolger und Verfasser des Helvetischen Bekenntnisses Heinrich Bullinger, der als versöhnende und verschiedene reformatorische Richtungen zusammenführende Gestalt beschrieben und gewürdigt wird. B.s Motto zum Vorlesungsbeginn lautete »Christianus mihi nomen - Reformatus cognomen!«. Zwei Jahre später edierte B. dasselbe Zweite Helvetische Bekenntnis zu dessen 300jährigen Jubiläum im lateinischen Original und veröffentlichte dabei auch Briefe führender ungarischer Theologen an Bullinger. Auch die Dordrechter Beschlüsse von 1618, von den einen als Höhepunkt reformierter Theologie, von anderen als Tiefpunkt der reformierten Geschichte angesehen, fanden in B. ihren Fürsprecher, wie vor allem B.s `Blätter zur Erinnerung an die Dordrechter Synode: 250 Jahre nach ihrem Zusammentritt allen Freunden der reformirten Lehre gewidmet' zeigen. B. unterstreicht dabei einerseits in aller Schärfe: »Wenn also Hollands Millionen den Remonstranten ein üppiges Lager bereitet hätten, so gäbe es wohl heute keine Reformirten auf dem Continente mehr.« Gleichzeitig betont er aber auch die verbindende Seite dieser Beschlüsse, die festlegten, daß der Mensch nichts aber auch gar nichts zu seinem eigenen Heil beitragen kann: »Durch die Dordrechter Synode und ihre Beschlüsse wurde ein Band der Einigkeit um alle reformirten Kirchen vornehmlich innerhalb Deutschlands, der Schweiz und der Niederlande geschlungen; insbesondere wurden durch die Beschickung der Synode Hessen und die Pfalz mit den reformirten Kirchen des Auslands eng verbunden.« - »Festwerden im Glauben an Christum« war das Kernanliegen B.s, dessen Hauptwerk - seine Dogmatik - kürzlich neu aufgelegt wurde. Daß B. so lange in Vergessenheit geraten ist, lag vielleicht an seiner Bereitschaft zur scharfen Kritik der eigenen Theologenzunft. Immerhin zitiert das `Lexikon für Theologie und Gemeinde' als eine der Kernaussagen B.s: »Die Theologie muß wirklich umkehren und ihren bisherigen Führern Valet sagen«. B. war zur Selbstkritik der Theologie wie zur Auseinandersetzung um theologische Wahrheit bereit. - Die Auseinandersetzung mit der Kritik an der Bibel, insbesondere des Alten Testamentes, gründete sich für B. auf die Gewißheit, daß das Evangelium von der Gnade Gottes im Alten wie im Neuen Testament gleichermaßen offenbart wird. Das genannte Lexikon bringt dies treffend auf einen Nenner: »Indem ihm das Christuszeugnis der Schrift als Maß für alle christliche Theologie galt, focht er für die - durch das Evangelium Jesu Christi bestimmte und gewonnene - Einheit der beiden Testamente.« - Dem `Festwerden im Glauben' dient gerade das Studium des Alten Testamentes im Lichte des Evangeliums, zumal das Evangelium auch immer wieder am Alten Testament gemessen werden darf und muß: »... so wissen wir gleichwohl aus Apg 17,11, daß diese Gemeinde die Predigt des Paulus an der authentischen Büchersammlung Moses und der Propheten prüfte. Sie hatten etwas Festes, woran sie das Neue legten und sonach anerkannten.« »Böhl betrachtet das Leben der alttestamentlichen Heiligen und zeigt, daß sie durch Glauben und nicht durch Werke gerettet wurden.« Der gnädige Bund Gottes mit den Menschen zog sich für B. durch die gesamte Bibel und ist unteilbar. Alle späteren Bundesschlüsse (z. B. in 5Mose 29) waren für B. nur Weiterentwicklungen und Bundeserneuerungen des einen Bundes Gottes mit den Menschen. (Jack W. Wells 1946). B. selbst schreibt dazu: »Es gibt nur einen Bund mit Noah ... und ferner einen Bund mit den Erzvätern, dessen Zeichen die Beschneidung war. Aber darüber hinaus gibt es keinen weitern Bund, und Jesus Christus hat nur den Bund mit den Erzvätern, als der Executor und Mittler desselben zur Wahrheit gemacht.« »Wir bemerken dagegen: dass die ganze Entwicklung auf Christum hinzielt (Röm. 10,4), und dass der mosaische Bund nur ein Incidenzpunkt in dieser Entwicklung ist.« Zum Vorwurf, der Glaubensweg des Neuen Testamentes sei doch ein ganz anderer, als der des Alten Testamentes, schreibt er deswegen: »so ist für Paulus ein Verbleiben auf dem Standpunkte Abraham's offenbar ein Festwerden im Glauben an Christum. Zu diesem Festwerden im Glauben an Christum soll auch dieser Beitrag zur Erkenntniss der messianischen Hoffnung Israel's dienen.« Und er führt dazu aus: »Die Heilswahrheiten, die Erlösungsrathschlüsse der heiligen Schrift, haben das gemein mit den Kräften der Natur, dass sie auch schon da wirken und in ihrer Völligkeit thätig sind, wo sie noch nicht in ihrem ganzen Umfange und ihrem einzelnsten Zusammenhange erkannt werden. Die Kräfte der Natur waren lange wirksam, bevor man sie in ihrer Gesetzmäßigkeit erkannte und dieselbe in bündigen Ausdrücken darzulegen verstand. Sollten nun wohl die regulativen Faktoren des inneren, geistlichen Lebens der Menschen erst da als wirksam und einflussreich anerkannt werden, wo sie auf ihren neutestamentlichen Ausdruck gebracht worden sind? Wie schlimm würde es da stehen um die in Hebr. 11 aufgezählten Gläubigen, diese Wolke von Zeugen auch für uns Christen noch (Hebr. 12,1)! Wo bliebe Abraham, der den neutestamentlichen Ausdruck für die Heilswahrheiten nicht bis ins Einzelne kannte, und der dennoch Christi Tag gesehen (Joh. 8,56)! Was würde wohl aus Pauli Berufung auf Abraham's Vorbild werden, auf Abraham, dem ja auch der Glaube zur Gerechtigkeit angerechnet worden! Wie haltlos wäre diese Berufung auf Gen. 15,6, wenn Abraham's Glaube ein ganz anderes Objekt umfasste, als Pauli und der Christen Glaube!« Die Zitate stammmen aus B.s Werk `Zwölf Messianische Psalmen erklärt: Nebst einer grundlegenden christologischen Einleitung'. Das war eines der zentralen Themen B.s: `Christus im Alten Testament'. Dem diente nicht nur die Auslegung der Psalmen, die den Christus Jesus in besonderer Weise ankündigten, sondern, wie »Die grundlegende christologische Einleitung« zeigt, die ganze Erforschung des Alten Testamentes. Kein Wunder, daß B. zum Thema eine `Christologie des Alten Testamentes oder Auslegung der wichtigsten Messianischen Weissagungen' schrieb, ein Standardwerk `Die Alttestamentlichen Citate im Neuen Testament' verfaßte und sich in `Forschungen nach einer Volksbibel zur Zeit Jesu' und weiteren Artikeln mit der Geschichte der Septuaginta und ihrer Zitierung im Neuen Testament beschäftigte. - Die Einheit des Alten und Neuen Testamentes hält B. in gut reformierter Tradition auch fest, wenn es um das Moralgesetz des Alten Testaments geht. Jesus hat das Gesetz seines Vaters nicht verworfen, sondern bestätigt. Deswegen schreibt er im Gefolge Calvins über die Bergpredigt: »Zunächst tat er dies durch seine neue Handhabung und Einschärfung des Gesetzes Gottes, wie dasselbe nach Geist und in Wahrheit zu verstehen ist. Dies geschah besonders in der Bergrede Mt 5-7; vgl. Lk 6,20ff. Hier tritt nun Christus nicht als der Urheber eines neuen Gesetzes auf, sondern er will das Gesetz erfüllen oder aufrichten, und das in keinem andern Sinne, als in welchem er auch die Propheten zu erfüllen kam, d. h. durch sein Tun und Leiden; vgl. Mt 5,17. Der pharisäischen, traditionell gewordenen Auslegung der Worte Gottes bei Mose stellt er die rechte, vom heiligen Geist erfüllte Auslegung gegenüber. Wie wenig er in der Bergrede gegen das recht verstandene Gesetz Moses polemisieren will, zeigt schon die Weise, wie er die zu bekämpfenden Sätze zitiert: »Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist'. Das war eine durchaus andere Formel als jene: `Es steht geschrieben'. Es war das eine neutrale Formel, wobei außer Betracht gelassen wird, ob alles wirklich so im Gesetze stehe. Jedenfalls steht nicht alles dort, was von Jesus in Mt 5 angeführt wird; vgl. z.B. V.31.43. Von den letzten zwei Sätzen war der erste von der damaligen Gesetzesverdrehung aus dem Gesetz mittels falscher Exegese herausgerissen (aus 5.Mose 24,1); der zweite enthielt eine Konzession an die laxe Praxis. So ist denn mit Recht von Calvin (Inst. II,8, § 7) und anderen Reformatoren geltend gemacht worden, daß Christus keineswegs als Urheber eines neuen Gesetzes zu gelten habe, wie das die römische Kirche, die Socinianer und neuerdings die Rationalisten, u. a. auch Baur und seine Schule behaupten. Jesu Gesetzesauslegung hat nur eine antipharisäische Tendenz, nicht aber eine antimosaische. Der Sohn Gottes stellt sich nicht in Widerspruch mit dem Worte seines Vaters nach 5.Mose 4,2. Ausdrücklich sagt er in der Bergrede: es werde kein Buchstabe vom Gesetze Moses vergehen, und wer das geringste Gebot aufhebe, der werde auch der Geringste im Himmelreich heißen, Mt 5,18.19. An eine Fortentwickelung und Vollendung des Gesetzes durch Jesus, welche die meisten Neueren ... annehmen, ist nach dem Gesagten ebensowenig zu denken.« Überhaupt hat B. eine sehr positive Sicht des Gesetzes, wenn es nicht zum Heilsweg erklärt wird. »Das Gebot ist nicht gegeben, auf daß der Mensch falle, sondern um den Gehorsam zu ermöglichen und vor dem Versuch zu warnen, ob er es vielleicht auch anders machen könnte, als ihm Gott es vorgeschrieben. Letzteres wäre Ungehorsam gewesen. Das Gebot ist nicht etwa eine Zumutung an des Menschen freien Willen; es ist nicht gegeben, um seiner Freiheit ein Übungsfeld zu eröffnen. Nein, es stellt den Menschen hin als das, was er ist - als Untertan, als geschaffen, als wandelbar gut.« Er zieht daraus den Schluß für die Heiligung des Christenlebens: »Wir dürfen also das Gesetz nicht verbannen aus dem Verhältnis, das zwischen Gott und den Gläubigen in Christus besteht; wir dürfen nicht nach neuen Vorschriften suchen, nach denen wir zu handeln hätten, oder gar die eigene Willkür zum Gesetz erheben. Wir sind insbesondere nicht dazu erlöst, daß wir nach gewissen ethischen Regeln und Vollkommenheitslehren leben müßten, sondern zur Erfüllung der Gebote Gottes. 1.Kor 7,19; Gal 5,6; Röm 8,4; 13,10. Und obschon es allein schriftgemäß ist, daß die Glaubenden auf dem rechten Wege der Heiligung durch den heiligen Geist festgehalten werden müssen, so bedient sich dieser Geist dazu dennoch des Wortes Gottes und besonders der zehn Gebote als der Richtschnur und Regel unseres Wandels.« B. spricht sich also wie Jesus in der Bergpredigt nicht nur für die Gebote Gottes, sondern auch deutlich gegen alle von Menschen hinzuerfundenen frommen Gebote aus. Darin liegt auch seine Kritik am Pietismus begründet, wenn er in einer Anmerkung fortfährt: »In dieser Furcht war der Pietismus befangen, als er die Rechtfertigung zur Voraussetzung der Heiligung machte; die Heiligung erscheint dabei als Fortbildung der Rechtfertigung, und der Empfang der letzteren hat sich in der Heiligung zu bewähren. Aber bei dieser Bewahrung des Glaubens durch gute Werke erwuchs dem Pietismus ein ganz andrer Inbegriff von Merkmalen und Kennzeichen, ob man im Glauben stehe, als der Inbegriff des göttlichen Gesetzes war. Die Probe, ob der rechtfertigende Glaube auch echtes Gold mit sich führe, wurde noch an einem andren Prüfstein gemacht, als dem des Gesetzes Gottes. Man schuf sich eine Art nova lex, ein Gesetz für die wahren Gläubigen.« Das wirft auch Licht auf das Heiligungsverständnis B.s, daß neben seinem Verständnis der Frage nach dem Charakter des Ebenbildes Gottes im Menschen am häufigsten - gerade von reformierten Theologen - kritisiert worden ist. Am besten faßt B. seine Sicht in seiner Dogmatik zusammen: »Aber dennoch, trotz solcher Zusagen, wie Römer 6 sie gibt, bleibt der Mensch Mensch und verliert seine Art nicht. In der Wiedergeburt wird die Substanz des Menschen nicht geändert. Eine Eingießung neuer Kräfte, religiöser Qualitäten und Dispositionen findet keineswegs statt. Das ist osiandrisch und römisch. Die Kraft der Auferstehung Christi erweist sich zwar an uns, die wir glauben, aber sie fließt nie auf uns über, sondern verbleibt in Christus, dem Haupte, und wird dann den Gläubigen im Leben zugewendet - durch den heiligen Geist.« Diese Sicht hatte B. von seinem Lehrer Kohlbrügge übernommen, denn »Kohlbrügges Grundthema war: Wir Menschen, auch die gläubigen und bekehrten Christen, sind nicht nur partiell, sondern ganz und gar Fleisch« (Simon van der Linde). »Da Costa vermutet hier Antinomismus, Vernachlässigung des Lebens der Dankbarkeit und Verkürzung der Pneumatologie«. Da Costa haben sich viele angeschlossen. So schreibt Gerrit Jan Beuker: »Für Kohlbrügge geht die Heiligung fast völlig in die Rechtfertigung auf. Sie ist ein Teil der Rechtfertigung. Verschiedene seiner Schüler kehren sich aus dem Grunde sogar gegen Missions- und Blaukreuzarbeit und ähnliche `fromme Werke'.« Dies kann so nicht stehen bleiben. Franz Spemann hat zu Recht den Vorwurf, daß bei Kohlbrügge, Wichelhaus und B. die Heiligung zurücktrete, zurückgewiesen, da Kohlbrügge doch »der theologisch tiefste Heiligungslehrer des 19. Jahrhunderts« sei. Auch wenn B. (und Kohlbrügge) sehr extreme Äußerungen zu diesem Thema gemacht habe, hat B. die Gültigkeit der Gebote Gottes gelehrt, die Heiligung des Christen daran gemessen und ist selbstverständlich davon ausgegangen, daß sich die Rechtfertigung im Leben und in guten Werken bewähren muß. »Die eingehendste Würdigung aber verdanken wir dem als kirchlicher und theologischer Gegenspieler des Kohlbrügge-Kreises bekannten Kuyper, der in berechtigter Verteidigung des Anliegens Kohlbrügges gegen die Verabsolutierung der Rechtfertigungslehre bei B. feststellt: `Genauso wie Calvin hielten es alle reformierten Theologen von Beza bis Comrie und von Zanchius bis Kohlbrügge: Außerhalb von Christus nichts, durch die innige Vereinigung mit Immanuel alles! war stets ihre Losung'. Und an anderer Stelle: `... was Kohlbrügge so deutlich formulierte: `Selbst wenn man wiedergeboren, selbst wenn man ein Kind Gottes, selbst wenn man ein aufrecht Glaubender ist, so ist man doch außerhalb dieses innigen Bandes mit Christus in sich selbst nichts als ein Verlorener und Gottloser', war das stete, herrliche Bekenntnis all unserer Kirchen.« (Elisabeth Moltmann-Wendel) - Daß B. keinen Antinomismus lehrt, wird auch daran deutlich, daß er energisch die reformierte Sicht verteidigt, daß es drei, nicht nur zwei Kennzeichen der wahren Kirche gibt, wobei das dritte Kennzeichen die Kirchenzucht ist. »Diese Kennzeichen der Kirche sind: 1. daß sie durch Gottes Wort sich leiten und regieren läßt, und selbiges rein und lauter verkündigt; 2. daß sie die Sakramente nach Christi Einsetzung verwalten läßt; 3. daß sie die Kirchenzucht handhabt.« Allerdings sieht B. dieses dritte Kennzeichen zu Recht nur als einen Ausfluß der ersten beiden Kennzeichen an: »Was nun die Zucht betrifft, so wird sie im Grunde schon von den zwei zuerst genannten Merkmalen mitumfaßt, und daher werden von manchen reformierten Symbolen auch nur zwei notae ecclesiae angegeben. Die Verkündigung des Wortes Gottes nämlich und die schriftgemäße Verwaltung der Sakramente bringt es schon von selbst mit sich, daß die Unwürdigen gestraft, aus der Gemeinde ausgeschlossen werden oder sich selbst ausschließen. Aber dennoch ist die Zucht wegen ihres hohen Gewichtes für die Erhaltung der Kirche als ein besonderes drittes Kennzeichen derselben anzusehen.« - Literarische Auseinandersetzungen führte B. auch mit der Kritik des Alten Testamentes. B. lebte zur Zeit des Höhepunktes der dogmatischen Schule Albrecht Ritschls, die die evangelische Theologie im liberalen Sinn beherrschte. Die Wurzel lag für B. in der Haltung zur Schrift. In `Zum Gesetz und zum Zeugnis: Eine Abwehr wider die neu-kritische Schriftforschung im Alten Testament' wendet er sich gegen die kritische Sicht des Alten Testamentes in der Schule eines der Begründer der Quellenscheidung, Julius Wellhausen. Selbst ein kritischer Theologe schreibt: »Hier werden weniger die Einzelheiten der spezifisch Wellhausenschen Theorie aufs Korn genommen, als vielmehr gewisse wesentliche Gesichtspunkte des ganzen Kampfes packend beleuchtet und namentlich gewisse Hauptfehler der modernen Kritik schonungslos gegeißelt. Mag B. in mehr als einer Hinsicht zu weit gehen und nicht auf der sachlichen Höhe Bredenkamps stehen, so dürfte doch ein kräftiger Zug aus dieser Flasche für jeden Kritiker nur heilsam sein.« (J. C. Gasser). Zwanzig Jahre zuvor hatte sich B. bereits mit dem Buch `Erwiderung auf Prof. A. Kuenen's Beurteilungen der Zwölf Messianischen Psalmen' gegen den niederländischen Theologen Abraham Kuenen (1828-1891) gewandt, der sich an die Urkundenhypothese von K. H. Graf anschloß. Kuenen hatte die Diskussion ausgelöst, indem er B.s `Zwölf Messianische Psalmen erklärt' einer scharfen Kritik unterzog. Er kritisierte insbesondere B.s christologische Sicht des Alten Testamentes schärfstens und verurteilte, daß B. den Schöpfungsbericht als historischen Bericht ernst nahm: »Über die Paradiesgeschichte denkt Dr. Böhl ganz anders als ich. Er sieht darin eine sichere Wiedergabe der historischen Wirklichkeit, er will von der unterschiedlichen Herkunft der beiden Urkunden 1Mose 1,1-2,4 und 1Mose 2,4b-Kap.4. nichts wissen.« Ulrich Gäbler hat der Auseinandersetzung zwischen B. und Kuenen eine eigene gründliche Untersuchung gewidmet. Er hat dabei zu Recht vertreten, daß Kuenens Kritik an B. oberflächlich bleibt, »weil sie nicht ernsthaft auf Böhls biblizistisches Schriftverständnis eingeht«. Für B. ist die Kritik am Alten Testament nicht nur eine exegetische, sondern eine zutiefst dogmatische und ethische Frage. Ethisch vor allem deswegen, weil die Kritik des Alten Testamentes letztlich aus der Feindschaft gegen das Gesetz Gottes entspringt. »Der Grundfehler der Gegner liegt in ihrer falschen, von den Socianern und Rationalisten alten Schlages ererbten Auffassung des `Gesetzes' überhaupt.« Dies war im Falle Kuenens besonders passend, da Kuenen zunächst Professor für Neues Testament und Ethik, und später für Altes Testament und Ethik war. Eine dogmatische Frage stellt die Bibelkritik dar, weil sie in ihrer Quellenscheidung etwa von Mose, Daniel und Jesaja nicht nur die Quellen der Dogmatik zerstört, sondern bewußt eine neue, `liberale Dogmatik' schafft: »Bewaffnet mit einem philosophischen System geht man an die Verbesserung der Dogmen.« Insbesondere die Kritik der ersten Kapitel der Genesis zerstört für B. die biblische Dogmatik. So liegt für B. die Abschaffung und Vernachlässigung der Lehre von der Erbsünde vor allem »an der Geringschätzung« des Buches Genesis. B. will statt dessen seine Dogmatik wieder auf die unzerteilte, unangetastete Heilige Schrift - damit aber auch nicht nur auf Bekenntnisschriften - gründen, denn er ist von der Deutlichkeit der Heiligen Schrift - einer Zentrallehre der Reformierten - überzeugt. »Unsere älteren Theologen hatten noch den Muth, die Dogmen oder die Glaubenslehre selbständig aus der heiligen Schrift zu schöpfen ...« Er nennt dies die `theologia positiva' der Alten. »Dieselbe habe gar nicht etwa in erster Linie Darstellung der kirchlichen Dogmen beabsichtigt, sondern wirklich eine directe, aus der heiligen Schrift geschöpfte und abschliessende Erkenntnis der Wahrheit vermitteln wollen.« - Neben den exegetischen und apologetischen Schriften war es vor allem das nun schon häufiger angesprochene Gebiet der Dogmatik, mit dem sich B.s Vorlesungen und Bücher beschäftigten. Neben der `Dogmatik: Darstellung der christlichen Glaubenslehre auf reformirt-kirchlicher Grundlage' erschienen dazu vor allem `Von der Rechtfertigung durch den Glauben: Ein Beitrag zur Rettung des protestantischen Cardinaldogmas' und `Von der Incarnation des göttlichen Wortes' mit dem Nachfolgeband `Zur Abwehr'. - B.s literarisches Schaffen ist mit den vielen bereits erwähnten Werken noch nicht erschöpft. Eine vollständige Bibliographie B.s steht noch aus, zumindest was die zahlreichen Artikel in kirchlichen Zeitschriften betrifft. Nur auf niederländisch erschien sein Markuskommentar, obwohl dieser aus dem Deutschen übersetzt wurde, da er auf eine Vorlesung zurückging, für die B. 1889 in Wien eingesprungen war, und seine Schrift `Prolegomena voor eene Gereformeerde dogmatiek', die auf eine Artikelserie auf Deutsch zurückging. Verschiedentlich wandte sich B. auch der Geschichte des Protestantismus in Österreich zu, ein Thema, dem auch sein letztes Buch `Beiträge zur Geschichte der Reformation in Österreich' gewidmet war. Außerdem führte B. weitere literarische Auseinandersetzungen, die sich ebenso wie die bereits erwähnten fast ausschließlich gegen niederländische Autoren richteten. Mit Abraham Kuyper stritt er sich in `Zur Abwehr: Etliche Bemerkungen gegen A. Kuyper's Einleitung zu seiner Schrift `Die Incarnation des Wortes' über die Inkarnation Jesu Christi und über die Definition der Ebenbildlichkeit Gottes im Menschen, da Kuyper einige Ausführungen in B.s Buch `Von der Incarnation des göttlichen Wortes' kritisiert hatte. 1888 stritt er sich mit Joan Willem Frederik Gobius du Sart über den Charakter der niederländischen Reformation. Der Streit setzte sich nach B.s Tod in einem Streit um die Einschätzung Kohlbrügges fort. Jan van Lonkhuijzen behauptete 1905 wieder, Kohlbrügge sei eher als Lutheraner zu verstehen; »von Böhl beeinflußt, veröffentlichte Gottfried Wilhelm Locher eine Gegenschrift: `Toelichting en Verweer', Amsterdam 1909. Nach Locher greift Kohlbrügge auf die Reformatoren zurück, setzt hingegen eigene Akzente in seinem besonderen Kampf gegen den `Pelagianismus' seiner Zeit.« - In einen ganz anderen Bereich führt B.s Werk `Allgemeine Pädagogik', die auf Vorlesungen zurückging. Um den »Zweck der Erziehung« »zu erforschen« dient uns, »in erster Stelle die Religion«, schreibt B. in diesem eigenständigen Entwurf einer christlichen Pädagogik. - Der ökumenische Charakter des reformierten Glaubens wird bei B. auch an anderer Stelle deutlich. B., der das Helvetische Bekenntnis (H. B.) bei den reformierten Gemeinden in seiner österreichischen Kirche (Evangelische Kirche, H. B.) ebenso wie in der böhmisch-mährischen reformierten Kirche eingeführt hat und nie einen Zweifel daran ließ, daß er seinen Lehrauftrag als Professor für Reformierte Dogmatik und Symbolik (= Lehre von den Bekenntnisschriften) auch als innere Berufung verstand, den reformierten Glauben auszubreiten, ja, derselbe Mann, der ein Buch eigens dem Unterschied zwischen lutherischen und reformierten Kirchen widmete (`Wanneer is de Luthersche kerk gescheiden van de gereformeerde in Duitschland'), war dennoch ein großer Freund Luthers, weswegen er auch `Dr. Martin Luthers Fünfundzwanzig Psalmen, dem Veit Dietrich ausgelegt 1530 auf der Feste Koburg: Mit Anmerkungen versehen' veröffentlichte. Franz B. teilte mit, daß sein Vater zwar die reformierten Bekenntnisschriften in Österreich eingeführte, »aber Luther blieb sein Lieblingsautor und er schätzte auch Luther als Exeget höher ein als Calvin«. Ein niederländisches Lexikon schreibt sogar: »In einigen Punkten ist Böhl eher mit Luther als mit Calvin einig«. Und B.s Freund Adolf Zahn, wie B. Schüler des niederländischen, im deutschen Wuppertal wirkenden, reformierten Theologen Hermann Friedrich Kohlbrügge, schreibt über B.s Schrift `Von der Rechtfertigung durch den Glauben': »Es ist auffallend, dass ein Reformirter allein in diesem Jahrhundert Luthers Lehre richtig dargestellt hat. B. ist ein Schüler von Kohlbrügge. Die grosse Bedeutung dieses Mannes bestand darin, am tiefsten und wahrsten in diesem Jahrhundert die Rechtfertigungslehre Luthers zu erneuern. Keiner hat sie so verstanden wie er.« - Louis Berkhof bemerkt sogar über den reformierten B.: »Seine Predigten hatten einen lutherischen Geschmack«. Kein geringerer als Karl Barth hat B.s Dogmatik mehrfach gewürdigt und auf diesen Tatbestand hingewiesen. Er zitiert sie in seiner `Kirchlichen Dogmatik' mehrfach zustimmend und verweist auf sie, wobei er B. vor allem als Schüler von Kohlbrügge schätzt. Zum Verhältnis von B. und Luther schreibt er: »Eines ist sicher, daß das Zentrum der Theologie Calvins (wenn sie ein solches überhaupt hat) nicht in der Lehre von der Rechtfertigung zu finden ist. Die ihm folgende Lehre der alten reformierten Kirche hat sich dann in der Regel an das von ihm so oft angegebene Schema `Rechtfertigung und Heiligung' gehalten. Sie war, gerade indem sie diese beiden Gesichtspunkte auseinanderhielt, um ihnen je auf besonderem Wege nachzugehen, freier dazu, die zweite Frage (die nach der Heiligung, nach dem Glaubensgehorsam des Christen, nach den `guten Werken') mit dem auch ihr gebührenden selbständigen Nachdruck ernster zu nehmen als die Lutheraner - und andererseits freier von der die Lutheraner von Anfang an bedrohenden Versuchung, die Antwort auf die Frage nach der Rechtfertigung durch deren Vermischung mit der (unvermeidlicherweise auch zu stellenden!) Frage nach der Heiligung abzuschwächen und zu verdunkeln. Daß dieses Letztere in der neulutherischen Theologie (bis hin zu A. Ritschl und seinen Nachfolgern) geschehen sei, hat ihr denn auch gerade ein Reformierter, der in Wien lehrende Eduard B. (Dogmatik 1887, Von der Rechtfertigung durch den Gauben 1890) mit großem Ungestüm und weithin nicht mit Unrecht vorgehalten, nur daß ihm seinerseits das erste, positive Anliegen jener calvinischen Unterscheidung verborgen blieb. Er fand sich - man möchte sagen: wie sein Lehrer und Schwiegervater Hermann Kohlbrügge ein reformierter Hyperlutheraner - veranlaßt, die Rechtfertigung (was von den alten und neuen Lutheranern eben keiner gewagt hatte) geradezu als `das protestantische Cardinaldogma' auszurufen.« (KD 4,1, 585-586) Die Rechtfertigung war für B. ebenso wie die Prädestinationslehre kein reformiertes Sondergut, sondern Gemeingut der Reformation, eben, um mit B.s Worten zu sprechen, die »Prädestinationslehre der Reformatoren (Luther's, Melanchthon's, Calvin's)«.
Bibliographie: Thomas Schirrmacher. »`Festwerden im Glauben an Christum': Leben und Werk Eduards Böhls«, 11-38: in: Eduard Böhl, Dogmatik, Neuhausen, 1995, überarbeitete Fassung von ders. »`Festwerden im Glauben an Christum': Leben und Werk Eduard Böhls«, 137-163 in: Im geistlichen Kampf um die Wahrheit, Festschrift zum 25jährigen Bestehen der STH Basel, Riehen 1995 (zugleich Fundamentum 3/1995)
Werke: De Aramaismis Libri Koheleth: Dissertatio historica et philologica, qua librum Salomoni vindicare conatur. Erlangen, 1860; Vaticinium Jesaiae Cap. 24 - Cap. 27: commentario illustratum. Leipzig, 1861; Zwölf Messianische Psalmen erklärt: Nebst einer grundlegenden christologischen Einleitung. Basel, 1862; Erwiderung auf Prof. A. Kuenen's Beurteilungen der `Zwölf Messianischen Psalmen'. Elberfeld, 1864; »Pastor Dr. Kohlbrügge in Elberfeld«. Evangelischer Sonntagsbote für Kirche, Schule und Haus (Wien) 4 (1864) 381-382. 389-390. 397-398. 405. 406; »Skizze von der Verfassung der niederländisch reformirten Gemeinde in Elberfeld«. Evangelischer Sonntagsbote für Kirche, Schule und Haus (Wien) 4 (1864) 413-415. 432. 434; Die Zweite Helvetische Confession: Eine Antrittsrede. Wien, 1864; Confessio Helvetica Posterior olim ab Henrico Bullingero ... ad fidem editionis principis Wien, 1866; Blätter zur Erinnerung an die Dordrechter Synode: 250 Jahre nach ihrem Zusammentritt allen Freunden der reformirten Lehre gewidmet. Detmold, 1868; Bladen ter herinnering aan de Dordrechtsche Synode: 250 jaren na hare tezamenkomst: Aan alle vrienden der Gereformeerde kerk opgedragen. Amsterdam, 1869; Allgemeine Pädagogik. Wien, 1872; Algemeene paedagogiek: Onder toezicht can den schrijver vertald door H. H. J. van Rooijen. Doetinch, 1881; Forschungen nach einer Volksbibel zur Zeit Jesu und deren Zusammenhang mit der Septuaginta-Übersetzung. 1873; Niederländische Ausgabe: Amsterdam, 1873; Eduard Böhl (Hrsg.). Brieven van Dr. H. F. Kohlbrügge. Utrecht, 1877; Die Alttestamentlichen Citate im Neuen Testament. Wien, 1878; »Alte christliche Inschriften nach dem Text der Septuaginta erläutert«. Theologische Studien und Kritiken 54 (1881) 4: 692-713; Christologie des Alten Testamentes oder Auslegung der wichtigsten Messianischen Weissagungen. Wien, 1882; Christologie des Ouden Verbonds of verklaring der meest gewichtige Messiaansche profetien. Amsterdam, 1885; Zum Gesetz und zum Zeugnis: Eine Abwehr wider die neu-kritische Schriftforschung im Alten Testament. Wien, 1883; Tot de wet en tot de getuigenis: Een verweerschrift tegen de nieuw-critische studie van het Oude Testament: Vertaald onder toezicht van den schrijver. Amsterdam, 1884; Von der Incarnation des göttlichen Wortes. Wien, 1884; Dogmatik: Darstellung der christlichen Glaubenslehre auf reformirt-kirchlicher Grundlage. Amsterdam & Leipzig & Basel, 1887; »Burg Hohenberg (Ein Beitrag zur niederösterreichischen Reformationsgeschichte)«. Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte des Protestantismus in Oesterreich (Wien) 8 (1887) 45-56; Zur Abwehr: Etliche Bemerkungen gegen A. Kuyper's Einleitung zu seiner Schrift `Die Incarnation des Wortes' [»De vleeschwording des Woords«]. Leipzig & Scheffer: Amsterdam, 1888; Ter verwering: Bedenkingen tegen de inleiding van het werk van Prof. A. Kuyper, `De vleeschwording des Woords': Vertaald onder toezicht van den schrijver. Amsterdam, 1888; Wanneer is de Luthersche kerk gescheiden van de gereformeerde in Duitschland: Amsterdam, 1888; »Brief uit Oostenrijk«. Amsterdamsch Zondagsblad tot Getuigenis der waarheid 1 (1888) (22.1.1888): 21-22; »Brief uit Oostenrijk«. Amsterdamsch Zondagsblad tot Getuigenis der waarheid 1 (1888) (22.4.1888): 107-108; »Brief uit Oostenrijk«. Amsterdamsch Zondagsblad tot Getuigenis der waarheid 1 (1888) Nr. 27: 169-170; »Brief uit Oostenrijk«. Amsterdamsch Zondagsblad tot Getuigenis der waarheid 1 (1888) (15.7.1888); »Brief uit Oostenrijk«. Amsterdamsche Zondagsblad 1 (1888) Nr. 4. 17; »Correspondentie: Uit Oostenrijk«. Amsterdamsch Zondagsblad tot Getuigenis der waarheid 1 (1888) (16.12.1888): 336; Von der Rechtfertigung durch den Glauben: Ein Beitrag zur Rettung des protestantischen Cardinaldogmas. Leipzig & Amsterdam, 1890; The Reformed Doctrine of Justification. übers. von C. H. Riedesel. Grand Rapids (MI), 1946; »Recent Dogmatic Thought Among the Protestants in Austria-Hungary«. The Presbyterian and Reformed Review 2 (1891) 5 (Jan): 1-29; Prolegomena voor eene Gereformeerde dogmatiek. Amsterdam 1892; Het Evangelie van Markus: met korte uitleggingen voorzien. Amsterdam, 1895; Dr. Martin Luthers Fünfundzwanzig Psalmen, dem Veit Dietrich ausgelegt 1530 auf der Feste Koburg: Mit Anmerkungen versehen, revidiert und herausgegeben. Gütersloh, 1899; Beiträge zur Geschichte der Reformation in Österreich: Hauptsächlich nach bisher unbenutzten Aktenstücken des Regensburger Stadtarchivs. Jena, 1902; Dogmatik, Neuhausen, 1995.
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Thomas Schirrmacher
Literaturergänzung:
2009
Thomas R.V. Forster, E.B.'s (1836-1903) concept of a re-emergence of reformation thought. New York 2009.
Böhl, Eduard (1836-1903)ein weiterer Beitrag über Böhl, Eduard
Letzte Änderung: 22.09.2009