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Band XVI (1999)Spalten 326-331 Autor: Matthias Wolfes

CORNELIUS, Hans (Johannes Wilhelm), Philosoph, * 27. September 1863 in München, † 23. August 1947 in Gräfelfing. - C. studierte zunächst Mathematik, Physik und Chemie. 1886 schloß er seine naturwissenschaftlichen Studien mit einer Dissertation über die Synthese des Orzins aus Zitronensäure ab. Nach zweijähriger Tätigkeit als Universitätsassistent wandte er sich der Philosophie zu. Zugleich widmete er sich seinen künstlerischen Interessen. Über die religiöse Prägung des Elternhauses äußerte C. sich in einem Rückblick: »Aus dem Bann streng katholischen Geistes, der mich im Elternhaus in der Jugend umwehte, hat die wissenschaftliche Einsicht mich später befreit. So vollkommen ich diese Fessel abgestreift habe, bekenne ich doch, daß ich ihrer Wirkung vieles in meinem inneren Erleben verdanke, was ich nicht missen möchte« (Leben und Lehre, in: Die deutsche Philosophie der Gegenwart in Selbstdarstellungen. Herausgegeben von Raymund Schmidt. Zweiter Band, Leipzig 1921, 81-99, hier: 81). Später schloß C. sich der altkatholischen Gemeinschaft an, ohne doch zu einer intensiven religiösen Praxis zurückzufinden. 1894 habilitierte er sich für Philosophie (Versuch einer Theorie der Existentialurteile, München 1894). Bis 1903 war er Privatdozent an der Philosophischen Fakultät der Universität München. Daneben übernahm er einen Lehrauftrag an der Kunstgewerbeschule. 1903 wurde er zum außerordentlichen Professor ernannt. Einen Ruf nach Halle lehnte C. in der Erwartung seiner Münchener Beförderung ab. Nachdem sich diese Erwartung, mitbedingt durch die abweisende Haltung des Fachkollegen Theodor Lipps (1851-1914), zerschlagen hatte, nahm C. 1910 einen Ruf nach Frankfurt am Main als ordentlicher Professor an der Akademie für Sozialwissenschaften an. 1914 ging die Akademie in die neugegründete Universität ein. Seither, bis zu seiner Emeritierung im Jahre 1928, war C. der einzige Frankfurter Ordinarius für Philosophie. In den Jahren 1914 bis 1919 leitete er nebenamtlich die sog. »Münchner Lehrwerkstätten«, deren Unterrichtsprinzipien maßgeblich durch seine »Elementargesetze der bildenden Kunst« (Leipzig / Berlin 1908) bestimmt wurden. Den Krieg verurteilte C.; dabei sah er in dieser Haltung einen unmittelbaren Ausdruck seines philosophischen Denkens: »Ich konnte in dem Wahnsinn des Weltkrieges nichts anderes sehen, als die Folge der allgemein herrschenden Unklarheit über die fundamentalen Bedingungen des sozialen Daseins. Die klare Erkenntnis dieser Bedingungen seitens der Regierung mußte die Beendigung des Krieges und den Zusammenschluß der feindlichen Nationen zu föderativen übernationalen Staatsbildungen zur Folge haben, analog wie in der Schweiz und in Amerika die Föderativstaaten aus vorher feindlichen Bestandteilen zusammengeschmiedet worden waren« (Leben und Lehre, 90). Nicht Naumanns »Mitteleuropa«, sondern ein »Gesamteuropa«, und zwar als Bundesstaat mit einheitlichem Wirtschaftsgebiet, mit einheitlicher Diplomatie und Militärgewalt, sollte das staatliche Gebilde der Zukunft sein, »durch welches nicht nur die Gründe für alle `nationalen' Kriege [...] ausgeschaltet, sondern auch alle Möglichkeiten für kriegerische Störungen in Europa endgültig beseitigt werden konnten« (Ebd., 90; vgl.: Völkerbund und Dauerfriede, München 1919). Selbst noch als die politische Entwicklung bereits in eine andere Richtung gegangen war, hielt C. an der Idee einer staatlichen Konföderation in Europa mit dem Ziel der Friedenssicherung fest. Ausschließlich von der Philosophie, die zur Klarheit der Erkenntnis zu führen habe, erwartete C. auch nach 1918 eine Rettung aus den Mißständen der politischen und sozialen Situation. In einer Universitätsrede anläßlich des zweihundertsten Geburtstages von Kant plädierte er für eine Orientierung an den »Mitgliedern der großen Genialenrepublik«, die »über die Jahrhunderte hinweg ihr Geistergespräch halten, unbekümmert um das Gezwerge, das am Boden zwischen und unter ihnen hinwegkriecht« (Festrede gehalten zur Kantfeier der Universität Frankfurt am 11. Mai 1924, Frankfurt am Main 1924, 4. 11; vgl. Rolf Wiggershaus: Die Frankfurter Schule, München 1986, 59). - In den frühen zwanziger Jahren war C. der wichtigste Lehrer Max Horkheimers (1895-1973). Horkheimer promovierte 1923 bei ihm mit einer Arbeit über Kant, er war sein Assistent und habilitierte sich 1925 wiederum mit einer Kant-Untersuchung bei ihm. Auch Theodor Wiesengrund Adorno (1903-1969) promovierte bei C. Die 1927 vorgelegte Habilitationsschrift wies dieser jedoch wegen zu geringer Originalität und Eigenständigkeit zurück. Die organisatorische Eingliederung des Instituts für Sozialforschung in den Aufbau der Universität wurde von ihm gefördert. - Während seiner Frankfurter Lehrtätigkeit entfaltete C. in seinen philosophischen Fachgebieten, der Erkenntnislehre, Ethik und Ästhetik, eine erkenntnistheoretische Konzeption, die auch für die theologische Methodologie, sofern sie mit dem Anspruch begrifflicher und argumentativer Plausibilität auftritt, nicht bedeutungslos ist. C.s erkenntnistheoretische Position bildete im Kontext der zeitgenössischen philosophischen Diskussion eine der zahlreichen Varianten des erkenntnispsychologischen Neukantianismus. C. wollte eine »Lehre von den Bedingungen der Möglichkeit der Erfahrung« formulieren, die auf alle bei Kant noch vorhandenen dogmatischen Motive konsequent verzichtete und jene Bedingungen allein »in der Einheit unseres Bewußtseins« aufsuchte. Im Mittelpunkt stand dabei die sog. Erfahrungserkenntnis. C.s theoretisches Programm wird bereits in der 1897 erschienenen Schrift »Psychologie als Erfahrungswissenschaft« deutlich ausgesprochen: Das Ziel ist eine aller dogmatischer Voraussetzungen entkleidete freie Wissenschaft von den unmittelbar gegebenen Tatsachen des Bewußtseins und den in ihm verlaufenden Prozessen, d.h. eine metaphysikfreie Psychologie. Eine solche »Psychologie« soll für alle weitere Philosophie den Unterbau liefern und insbesondere die Erfahrungswissenschaften wissenschaftstheoretisch fundieren. Für den Zusammenhang einer theologischen Methodologie ist dabei insbesondere C.s Überlegung von Interesse, daß die bewußtseinstheoretischen Vorgaben einer solchen Grundwissenschaft allein a priori, näherhin - mit Kant - als »synthetische Urteile a priori«, gewonnen werden können. Dabei steht, neben der Forderung nach einem vom Gegenstand oder Sachverhalt ausgehenden Verfahren zur Begriffsbestimmung (»deiktische Bestimmung«), vor allem die Auffassung vom Verhältnis des Begriffes zum Gegenstand selbst im Mittelpunkt. In letzter Instanz müsse die Bedeutung aller Begriffe aus dem unmittelbar Gegebenen aufgezeigt werden. Hingegen der verbreitete Schluß von unseren Wahrnehmungen auf eine außer uns vorhandene Ursache dieser Wahrnehmungen führt nach C. weder zu einer klaren Auffassung vom Sachverhalt, noch liegt ihm eine zureichende Klärung des Begriffes der Ursache zugrunde. Die Erfahrung ist eine voll- oder »allgemeingültige« Quelle von Erkenntnis. Auf solche allgemeingültigen (oder synthetischen) Urteile ist C.s Erkenntnistheorie gegründet. Als Quelle für die Wahrnehmung der Beziehungsverhältnisse, in denen alle Gegebenheiten zueinander stehen, und damit als Grundlage für die Allgemeingültigkeit jener Urteile gilt C. die Einheit des personalen Bewußtseins. - Nur in Skizzenform hat C. die Folgerungen für eine praktische Philosophie entworfen, die sich aus dieser erkenntnistheoretischen Grundposition ergeben. Im Zentrum steht dabei das Ideal eines in Freiheit gestalteten Lebens. Die Bedingung für die Möglichkeit einer solchen freiheitlichen Existenzform sieht C. in der Fähigkeit, nach Werturteilen zu handeln, die auf vernünftiger Überlegung beruhen. Diese Fähigkeit selbst sei im Kern als Freiheit zu bezeichnen: »[...] wir handeln frei, soweit unser Handeln durch unsere Werturteile bestimmt ist, unfrei, soweit es von anderen Faktoren abhängt, mögen diese in unseren Trieben, Leidenschaften, Gewohnheiten, oder mögen sie in äußeren Gewalten bestehen« (Leben und Lehre, 98). Diese an Wilhelm Windelbands Konstruktion des Freiheitsbegriffes erinnernde Auffassung verknüpft das menschliche Vernunftvermögen mit einem ethischen Anspruch an die individuelle Lebensführung (vgl. Wilhelm Windelband: Ueber die Willensfreiheit. 12 Vorlesungen, Tübingen 1904). Doch sieht sie auch, daß die Entwicklung von Werturteilen auch von sozialen Bedingungen abhängig ist. »Nur wenn wir wissen, wie sich unsere Mitmenschen zur Verwirklichung unserer Ziele verhalten werden, können wir beurteilen, ob die Erreichung diese Ziele überhaupt von Wert für uns sein wird.« Insofern muß, damit der Wert des Lebens nicht überhaupt in Frage gestellt werden soll, eine bestimmte Gesetzmäßigkeit gelten, »nach welcher das Verhalten eines Jeden gegenüber den Bestrebungen der Andern geregelt wird«. Von hier aus erhalten die Ordnungsmächte Staat und Recht ihre Funktion. Auf der Ebene der individuellen Lebensbezüge bildet das Moment der »Rücksicht« nach C. eine fundamentale Kategorie sozialer Interaktion. Rücksicht auf fremde Wertarbeit und auf deren Bedingungen müsse durch eine entsprechende Erziehung zum Gemeingut werden. In kulturkritischer Wendung führt C. hierzu aus: »Die Kurzsichtigkeit, die überall nur den eigenen augenblicklichen scheinbaren Vorteil sieht, und die großen Zusammenhänge nicht ahnt, vor welchen all dies kleinliche Treiben zu bloßer Mistkäferarbeit zusammenschrumpft, ist die wahre Irreligiosität und Jämmerlichkeit unserer Zeit. Die christlichen kirchlichen Gesellschaften und der staatliche Religionsunterricht in den Schulen haben sich nicht fähig erwiesen den Verfall aufzuhalten. Die Menschen haben verlernt das Göttliche in sich und in den Dingen zu erkennen: Natur und Kunst, Familie und Staat haben nur noch das Interesse der Sensation für sie. Darum fließt ihr Leben sinnlos dahin und ihre vermeintliche Kultur ist innerlich leer und wird zugrunde gehen, weil sie nur wert ist, daß sie zugrunde geht. Die neue Religion aber, deren die Menschheit bedarf, wird erst auf den Trümmern dieser Kultur erblühen« (Leben und Lehre, 99).

Werke: Versuch einer Theorie der Existentialurteile, München 1894; Psychologie als Erfahrungswissenschaft, Leipzig 1897; Einleitung in die Philosophie, Leipzig 1903 [Zweite Auflage: Leipzig / Berlin 1911]; Elementargesetze der bildenden Kunst. Grundlagen einer praktischen Ästhetik, Leipzig / Berlin 1908 [Dritte, vermehrte Auflage: Leipzig / Berlin 1921]; Transzendentale Systematik. Untersuchungen zur Begründung der Erkenntnistheorie, München 1916; Völkerbund und Dauerfriede (Fehler und Forderungen. Schriften zur Neugestaltung deutscher Politik. Nr. 8), München 1919; Kunstpädagogik. Leitsätze für die Organisation der künstlerischen Erziehung, Erlenbach-Zürich 1920; Vom Wert des Lebens, Hannover 1923; Festrede gehalten zur Kantfeier der Universität Frankfurt am 11. Mai 1924 (Frankfurter Universitätsreden. Nr. 15), Frankfurt am Main 1924; Kommentar zu Kants Kritik der reinen Vernunft, Erlangen 1928; Die Aufgabe der Erziehung. Hergeleitet aus den ethischen und politischen Pflichten des Menschen (Erziehungswissenschaftliche Arbeiten. Band 7), Langensalza 1928; Leben und Lehre [Selbstdarstellung], in: Die deutsche Philosophie der Gegenwart in Selbstdarstellungen. Herausgegeben von Raymund Schmidt. Zweiter Band, Leipzig 1921, 81-99 [auch als Separatausgabe erschienen]; Das philosophische System von Hans Cornelius. Eigene Gesamtdarstellung (Deutsche Systematische Philosophie nach ihren Gestalten. Band 2), Berlin 1934.

Lit.: Wilhelm Windelband: Ueber Gewissheit der Erkenntnis. Eine psychologisch-erkenntnistheoretische Studie, Berlin 1873; - Wilhelm Windelband: Über die Willensfreiheit. 12 Vorlesungen, Tübingen 1904; - Heinz Heimsoeth: Die sechs großen Themen der abendländischen Metaphysik und der Ausgang des Mittelalters (Schriftenreihe der Preußischen Jahrbücher. Band 6), Berlin 1922 [Neuausgabe: Sechste Auflage, Darmstadt 1974]; - Erich Kleppel: Autonomie und Anerkennung. Eine Untersuchung des Verhältnisses der Grundlagen der südwestdeutschen Kantschule zum Sittlichkeitsbegriffe Kants (Europäische Hochschulschriften. Reihe 20, Band 31), Frankfurt am Main u.a. 1978; - Rolf Wiggershaus: Die Frankfurter Schule. Geschichte, Theoretische Entwicklung, Politische Bedeutung, München / Wien 1986 [Nachdruck: München 1988]; - NDB 3, 362-363.

Matthias Wolfes

Letzte Änderung: 26.06.2008