HADRIAN IV., Papst, * zwischen 1100 und 1120 in Langley (Hertford), † 1.9. 1159 in Anagni, beigesetzt in St. Peter in Rom. - H. IV. ist der einzige Papst englischer Nationalität und hieß Nikolaus Breakspear. Er war der Sohn eines Priesters. Vom Vater verstoßen, wanderte N. B. nach Frankreich aus und fand nach schweren Entbehrungen in Paris und Arles, wo er studierte, als Mönch eine Zufluchtsstätte bei den regulierten Chorherren v. St. Rufus bei Avignon. Er wurde Prior und 1137 Abt. Eugen III. (s. d.) ernannte ihn 1149 zum Kardinalbischof von Ostia und betraute ihn 1152 mit der schwierigen Mission, das Verhältnis der Kirchen von Norwegen und Schweden zum Erzbistum Lund zu regeln. Er erhob Drontheim zum Erzbistum für Norwegen, während Schweden dem Erzbischof von Lund als apostolischem Legaten und Primas von Schweden unterstellt bleiben sollte. Er kehrte im November 1154 nach Rom zurück und wurde am 4.12. 1154 zum Papst gewählt und am folgenden Tag geweiht. H. IV. erstrebte Festigung und Ausbau der geistlich-weltlichen Macht des Papsttums. Das mußte zum Konflikt mit Friedrich I. Barbarossa führen. Beim Antritt seines Pontifikats hatte H. IV. in Rom einen gefährlichen Gegner: Arnold von Brescia (s. d.), den ersten kühnen Kämpfer des Mittelalters gegen die Verweltlichung der Kirche und die Herrschaft der Hierarchie, der durch seine hinreißende, agitatorische Beredsamkeit der Führer der demokratischen Bewegung in Rom wurde. Es nützte Eugen III. nichts, daß er ihn am 7.7. 1148 auf der Synode von Cremona bannte und Ende 1149 Rom eroberte. Er mußte nach einem halben Jahr die Stadt wiederum verlassen, kehrte aber am 9.12. 1152 nach Rom zurück und erhielt durch den am 23.3. 1153 in Konstanz ratifizierten Vertrag von Friedrich I. Barbarossa die Zusicherung, er werde ihm die aufständischen Römer unterwerfen. Ein Vierteljahr später starb Eugen III. H. IV. erinnerte den deutschen König, der mit einem Heer in der Lombardei stand, an sein Versprechen und verlangte in der Karwoche 1155 vom Senat die Ausweisung Arnolds als Bedingung für die Aufhebung des von ihm über Rom verhängten Interdikts. Arnold wurde ausgewiesen und fiel in Bricola im Tal der Orcia dem Kardinal Oddo in die Hände, konnte aber von den Visconti von Campagnatico befreit werden, die ihn auf eine feste Burg in Sicherheit brachten. Die Auslieferung Arnolds an die Kurie war die Bedingung, die H. IV. Friedrich I. Barbarossa für die Übertragung der römischen Kaiserkrone stellte. Der König erzwang die Herausgabe Arnolds und lieferte ihn an den Papst aus, der ihn dem Stadtpräfekten übergab. Arnold wurde gehängt, sein Leichnam verbrannt und die Asche in den Tiber gestreut. Durch eine Erneuerung des Konstanzer Vertrags verpflichtete sich der König zur Unterwerfung der Römer unter die päpstliche Herrschaft und zum Kampf gegen die Normannen. Am 18.6. 1155 wurde er von H. IV. in St. Peter zum Kaiser gekrönt. Als Friedrich I. Barbarossa von Rom aufbrach, verließ der Papst die Stadt und folgte als Flüchtling mit seinen Kardinälen dem Heer. Der Kaiser konnte sein Versprechen der Unterwerfung des Königs Wilhelm I. von Sizilien nicht einlösen, weil die deutschen Fürsten auf seine Rückkehr nach Deutschland drängten. H. IV. schloß im Juni 1156 in Benevent mit König Wilhelm I. von Sizilien einen Vertrag, der dem König neben Rechten über die Kirchen seines Reiches die päpstliche Anerkennung seines Königtums und die Belehnung mit dem Königreich Sizilien wie mit dem Herzogtum Apulien gewährte. Nach diesem Friedensschluß konnte H. IV. Ende 1156 nach Rom zurückkehren. Der Kaiser sah in dem einseitigen Friedensschluß des Papstes mit dem König von Sizilien eine Verletzung des mit H. IV. vor der Kaiserkrönung geschlossenen Übereinkommens und in der Belehnung des Königs durch den Papst einen Eingriff in seine Souveränitätsrechte. Die dadurch eingetretene Verstimmung des Kaisers ging in offene Feindschaft über auf dem Reichstag von Besançon im Oktober 1157. Die Kardinäle Roland Bandinelli (der spätere Alexander III. [s. d.]) und Bernhard überreichten Friedrich I. Barbarossa einen Brief ihres Herrn, in dem nach der Übertragung ins Deutsche durch den Kanzler Reinald von Dassel das Kaisertum als ein päpstliches Lehen (beneficium) bezeichnet wurde. In der Versammlung brach ein Sturm der Entrüstung los. Die Legaten wurden zur schnellsten Rückkehr nach Rom genötigt. H. IV., der sich Anfang 1158 durch das Erscheinen eines griechischen Heeres in Italien und durch einen Aufstand der Römer in gefährlicher Lage befand, lenkte nun ein und erklärte in einem Schreiben an den Kaiser, das Wort "beneficium" habe er nur im Sinn von "Wohltat" gebraucht. Auf der 2. Italienfahrt 1158 forderte Friedrich I. Barbarossa von den italienischen Bischöfen, ihm den Lehnseid zu leisten, hielt im November auf den Feldern von Roncaglia (bei Piacenza) Reichstag und erneuerte die Reichsrechte in Oberitalien. H. IV. verband sich mit den lombardischen Städten und erwog den Bann gegen den Kaiser. Doch dazu kam es nicht: am 1.9. 1159 ereilte ihn der Tod.
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Friedrich Wilhelm Bautz
Literaturergänzung:
Roman Deutinger, Sutri 1155. Mißverständnisse um e. Mißverständnis, in: DA 60.2004, S. 97-133.