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Band II (1990)Spalten 1035-1040 Autor: Friedrich Wilhelm Bautz

HONTER(US), Johannes, Humanist und Reformator der Sachsen in Siebenbürgen, * 1498 in Kronstadt als Sohn eines Lederers, † daselbst 23.1. 1549. - König Geisa II. von Ungarn (1141-61) rief um 1150 deutsche Siedler herbei zum Schutz der Krone und zur Urbarmachung des öden Landes zwischen den Flüssen Mieresch und Alt. Es kamen vor allem Franken aus den Gegenden des Rheins und der Mosel. Mittelpunkte ihres Siedlungsgebietes im südwestlichen Siebenbürgen wurden Hermannstadt und Schäßburg. Gleichzeitig siedelten sich deutsche Einwanderer an in der Gegend von Bistritz im Nösnergau, im Nordosten Siebenbürgens. Zum Schutz gegen die Einfälle der heidnischen Kumanen wurde 1211 der Deutsche Ritterorden von Andreas II. (1205-35) gerufen. Er besiedelte das Burzenland, den südöstlichen Teil Siebenbürgens, mit Kronstadt als Mittelpunkt, wurde aber 1225 mit Waffengewalt wieder vertrieben. Andreas II. erließ 1224 das "Privilegium Andreanum", das die rechtliche und politische Sonderstellung der Siebenbürger Sachsen begründete. Diese bildeten neben den Szeklern und dem magyarischen Adel eine der drei in der Union von 1437 zusammengeschlossenen "Nationen" mit einem Sachsengrafen an der Spitze der eigenen Behörden, der "Nationsuniversität". Der Reformator der Sachsen in Siebenbürgen und Begründer der siebenbürgisch-sächsischen Gelehrtenschule ist H., ein Humanist von umfassender Gelehrsamkeit, die er sich zum Teil als Student in Wien seit 1515 erworben hat. Nach etwa zehnjährigem Aufenthalt in Wien kehrte H. als Magister in die Heimat zurück. Es war eine politisch bewegte Zeit. Der 20jährige König Ludwig II. von Ungarn erlitt am 29.8. 1526 in der Schlacht bei Mohacs an der Donau gegen den Sultan Suleiman II. eine völlige Niederlage und ertrank auf der Flucht. Auf Grund des Wiener Erbvertrages von 1515 wurde der Habsburger Ferdinand I., der Schwager Ludwigs II., zum König von Böhmen und Ungarn gewählt. Aber ein Teil des ungarischen Adels erhob Johann Zapolya, der seit 1511 Woiwode Statthalter von Siebenbürgen war, am 10.11. 1526 zum Gegenkönig von Ungarn. Der Krieg um die Krone tobte besonders heftig in Siebenbürgen. Es standen sich die "deutsche Partei" Ferdinands, der sich H. mit ungeteiltem Herzen anschloß, und die "ungarische Partei" Zapolyas gegenüber. Mit Hilfe der Türken brachte Zapolya 1529 den östlichen Teil des Landes mit Ofen in seinen Besitz. Als die Kronstädter nach dreijährigem verlustvollem Kampf für Ferdinand von Österreich sich den beiden Woiwoden der Walachai, Verbündeten Zapolyas, ergeben mußten, blieb H. nichts anderes übrig, als fluchtartig die Heimat zu verlassen. Auf seinen "Irrfahrten" kam er 1530 nach Krakau und lehrte an der dortigen Ritterakademie, einer Erziehungsstätte für Söhne von Edelleuten. Für seine Schüler gab H. eine lateinische Grammatik heraus und veröffentlichte die seinen "teuren Siebenbürgern" gewidmete Prosafassung seiner "Grundzüge der Weltbeschreibung" = "Rudimentorum cosmographiae libri duo". Von Krakau zog er über Nürnberg und Augsburg nach Basel und traf dort Ende 1530 ein. Während seines Aufenthalts in Basel wurde H. in seiner humanistischen Bildung nachhaltig gefordert und in seinem religiösen und kirchlichen Denken von Johannes Ökolampad (s.d.), dem Reformator der Basler Kirche, stark beeinflußt. Zwei Sternkarten und die erste Karte der von Sachsen bewohnten Teile Siebenbürgens, die er "dem an Ehren reichen Rat von Hermannstedt" widmete, gab H. 1532 in Basel heraus. 1533 wurde er nach Kronstadt zurückberufen, in die Hundertmannschaft und später in den engeren Rat der Stadt gewählt und zu Neujahr 1534 und anläßlich seiner Hochzeit im Sommer 1535 mit kostbaren Geschenken geehrt. Da er sich in Basel auch Kenntnisse in der Buchdruckerkunst erworben hatte, errichtete H. in Kronstadt die erste Druckerei Siebenbürgens, deren Druckerzeugnisse hauptsächlich Lehrbücher waren, durch die eine Reform des gesamten Unterrichts in die Wege geleitet wurde, aber auch andere Schriften, u.a. 1542 die wertvolle, neubearbeitete und erweiterte Ausgabe seiner Weltbeschreibung in lateinischen Hexametern mit 16 eigenen Kartenholzschnitten. Obwohl er zweifellos schon in Basel durch Ökolampad für die Reformation gewonnen worden war, gab H. sich erst in den 1539 erschienenen Vorreden zu zwei von ihm herausgegebenen Schriften des Kirchenvaters Augustinus (s.d.) als Anhänger der Reformation zu erkennen. in seinen Vorreden zu "Sententiae ex omnibus operibus divi Augustini decerptae" und "Divi Aurelii Augustini Hipponensis episcopi Haereseon catalogus" trat H. für klare Reformen ein, wollte aber nicht mit diesen Vorreden eine Reformation im Sinn Martin Luthers (s. d.) und der "Confessio Augustana" von 1530 in die Wege leiten, weil nach seiner Meinung die Durchführung der von ihm als notwendig erkannten Reformen innerhalb der katholischen Kirche möglich sei. Die nächsten Jahre dienten zur Klärung seiner Erkenntnisse und Überzeugungen. Noch war die Zeit nicht gekommen zum Durchbruch der reformatorischen Bewegung im sächsischen Siedlungsgebiet. Georg Utiesenovic, genannt Martinuzzi, Bischof von Großwardein, betrieb eifrig die Aussöhnung Zapolyas mit Ferdinand I. und brachte am 24.2. 1538 den Friedensschluß von Großwardein zustande, der zwar Zapolya die königliche Würde für seine Person und seinen Anteil an Ungarn sicherte, aber nach dessen Tod das ungarische Königtum dem Habsburger zusprach. Am 22.7. 1540 starb Zapolya und hinterließ außer seiner Gattin als seinen einzigen Sohn Johann Siegmund im Alter von zwei Wochen. Dessen Vormund Martinuzzi erreichte, daß der Landtag von Torda 1542 trotz des Großwardeiner Vertrags von 1538 Isabella, die Witwe Zapolyas, als Königin anerkannte. In Kronstadt wurde Johannes Fuchs, der Führer des reformatorisch gesinnten Bürgertums, 1541 Stadtrichter. Als sein sachkundiger Berater und im Zusammenwirken mit Valentin Wagner (s.d.), der im Herbst 1542 von einem zweiten Studienaufenthalt in Wittenberg nach Kronstadt zurückkehrte, führte H. in seiner Vaterstadt die Reformation durch nach seiner "Formula reformationis ecclesiae Coronensis ac Carcensis totius provinciae" = "Entwurf einer Kirchenverbesserung für Kronstadt und das ganze Burzenland". Im Oktober 1542 wurde in Kronstadt "Gott und seinem heiligen Namen zu Ehren" die Messe abgeschafft und durch das Abendmahl unter beiderlei Gestalt ersetzt. Alle Still- und Winkelmessen wurden untersagt und von den Nebengottesdiensten nur die Mette und Vesper beibehalten. Im Dezember 1542 erfolgte die Neuordnung in den Landgemeinden des Burzenlandes. Jenen Entwurf gab H. als "Reformatio ecclesiae Coronensis ac totius Barcensis provinciae" 1543 neu heraus. Martinuzzi, der das Amt des Kanzlers innehatte, wollte die Kronstädter Reformationsbewegung unterdrücken und lud darum H. vor den Landtag in Weißenburg (jetzt: Karlsburg). Die Kronstädter aber ließen ihn nicht ziehen, sondern sandten nach Weißenburg Johannes Fuchs als Vertreter des Stadtrats und der Bürgerschaft, ihren Prediger Jeremias Jekel und noch andere. Die Abgeordneten Kronstadts, denen H. eine Verteidigungsschrift, die "Apologia reformationis", mitgab, überreichten sie im Juni 1543 dem Landtag in Weißenburg und verteidigten mannhaft und erfolgreich in einem Streitgespräch H.s Reformationswerk "wider die papistischen Gesellen". Durch diesen Ausgang ermutigt, erwog Matthias Ramser, seit 1536 Stadtpfarrer in Hermannstadt, ernsthaft den Plan, die Reformation durchzuführen. Er wandte sich darum an Luther um Rat und sandte ihm zugleich H.s Reformationsbüchlein. Luther, Philipp Melanchthon (s.d.) und Johann Bugenhagen (s.d.) äußerten sich zustimmend zu H.s Reformationswerk und seinem Büchlein. Luther schrieb an Ramser: "Alles, was du von mir erfragst, wirst du in diesem Büchlein besser niedergelegt finden, als ich es schreiben kann. Es hat mir über die Maßen gefallen, so gelehrt, so rein, so treu ist es geschrieben. Lies dies Büchlein und nimm Fühlung mit den Dienern der Kronstädter Kirche. Sie werden dir die nützlichsten Helfer bei der Reformation deiner Kirche sein". Melanchthon gab 1543 H.s Reformationsbüchlein in Wittenberg neu heraus und verfaßte dazu eine eigene Vorrede. Ramser führte die Reformation in Hermannstadt durch. Es folgten bald die übrigen sächsischen Städte Mediasch, Schäßburg und Bistritz. Am 3. Weihnachtstag 1543 verpflichtete sich der neugewählte Stadtrat und die Hundertmannschaft in Kronstadt durch eidliches Gelübde für alle Zukunft auf H.s Reformationsbüchlein. Am 22.4. 1544 wurde H. zum Stadtpfarrer von Kronstadt gewählt als Nachfolger Jekels, der dem Ruf nach Tartlau gefolgt war. Trotz der Bilderstürmer und Schwarmgeister, die auch in Kronstadt eindrangen und mit Ihren radikalen Forderungen und Reformen sich durchzusetzen bemühten, baute H. sein Reformationswerk besonnen und zielsicher weiter aus und befestigte es, so daß die Reformation in Kronstadt von nennenswerten Erschütterungen verschont blieb. Obwohl er vom Humanismus und von Gedanken und Anschauungen der Schweizer Reformatoren ausgegangen war, schloß sich H. bei der Durchführung der Reformation doch Wittenberg an. In seinem Reformationsbüchlein von 1543 beruft sich H. bei den Weisungen über die Taufe auf die "Wittenberger Ordnung" und in seiner Apologie zur Rechtfertigung seiner Reform des Meßgottesdienstes auf die Schriften Melanchthons. Seine Hinwendung zum Luthertum bezeichnet den Abschluß seiner inneren Entwicklung von 1539 bis 1543. Der in der Wittenberger Schule ausgebildete Theologe Wagner hat als Mitarbeiter des H. am Reformationswerk auf ihn Einfluß ausgeübt und die Beziehungen zwischen Luther und H. geschaffen, so daß die reformatorische Bewegung in Kronstadt von Wittenberg her maßgeblich gelenkt wurde. H. stand mit Luther, Melanchthon und Bugenhagen in brieflichem Verkehr und gab 1545 Luthers "Kleinen Katechismus" heraus, ein Beweis für H.s lutherische Gesinnung in der Frageder Abendmahls-lehre. Auch in diesem Punkt stimmte er mit Wagner überein, der in seinem bereits 1544 druckreifen, aber erst 1550 erschienenen Katechlsmus zum Abendmahl-streit im lutherischem Sinn Stellung nahm. 1547 gab H. eine "Agende für die Seelsorger und Kirchendiener in Siebenbürgen" heraus. Mit der Durchführung der Reformation 1542/43 erfolgte auch die Begründung der siebenbürgisch-sächsischen Gelehrtenschule in Kronstadt, des später nach ihm genannten Honterusgymnasiums, im Dezember 1544 auf Grund der von ihm 1543 mit Billigung des Rats verfaßten und veröffentlichten "Kronstädter Schulordnung": "Constitutio scholae Coronensis". Wagner, dessen griechische Grammatik bereits 1539 in Kronstadt erschienen war, wurde erster Rektor des Gymnasiums und später H.s Nachfolger im Stadtpfarramt. Auch auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft leistete H. Beachtliches durch sein "Compendium juris civilis, in usum civitatum ac sedium collectum" von 1544. Dieses "Handbuch des bürgerlichen Rechts" ist für die sächsische Rechtsentwicklung der Folgezeit bedeutsam; denn H. lieferte damit eine Vorarbeit für das "Eigenlandrecht der Sachsen in Siebenbürgen" von 1583. Auf der Synode in Mediasch am 17.5. 1545, die den Zusammenschluß aller Evangelischen des siebenbürgischen Sachsenlandes vollzog, wurde auf dem Gebiet der kirchlichen Gerichtsbarkeit und Verwaltung die Einheit verwirklicht. Die Nationsuniversität als oberste politische Vertretung der Sachsen berief einen Ausschuß, der auf Grund des Reformationsbüchleins von H. eine für das gesamte sächsische Siedlungsgebiet geltende Kirchenordnung ausarbeiten sollte. So erschien 1547 in der Druckerei H.s in lateinischer Sprache und deutscher Übersetzung die "Reformatio ecclesiarum Saxonicarum in Transylvania" = "Kirchenordnung aller Deutschen in Siebenbürgen". Sie wurde im April 1550 von der Nationsuniversität zum Gesetz erhoben. Am 6.2. 1553 wählte die Synode den Hermannstädter Stadtpfarrer Paul Wiener (s.d.) zum ersten evangelischen Bischof. Daß die Sachsen als eine in sich geschlossene Einheit (Ecclesia Dei nationis Saxonicae) dem Luthertum erhalten blieben, als Franz Davidis (s.d.) der Vorkämpfer calvinischer Lehre in Siebenbürgen wurde, ist das Werk ihres zweiten Bischofs, des Matthias Hebler (s.d.). Die Mitglieder der am 2. und 3.5. 1572 in Mediasch versammelten Synode beschworen und unterschrieben die "Confessio Augustana". Darauf wurde die von Lukas Ungleich (s.d.) verfaßte "Formula pii consensus", eine Auslegung der "Confessio Augustana" für siebenbürgische Verhältnisse, am 22.6. dem Fürsten Stephan Bathori als Bekenntnis überreicht, das er am 4.7. 1572 der "in Christus geeinten Kirche des gesamten sächsischen Volkes" bestätigte und mit Gesetzeskraft versah.

Werke: De Grammatica, Libri duo, 1532; Rudimenta Cosmographiae Libri II, 1534; Rudimenta cosmographica Libris IV. distincta cum annotalionibus Bernardi Fromerii ac Tabulis geographicis..., 1535; Rudimenta cosmographica cum vocabulis rerum, 1541; Fabulae duae in Aratum Solensem cum Ejusdem versione. 1535; Compendium Grammatices latinae Libri II, 1535; Rudimenta praeceptorum Dialectices ex Aristotele et aliis collecta und: Compendium Rhetorices ex Cicerone et Quintiliano, 1539; Compendium Rhetorices, 1539; Sententiae ex Libris Pandectarum juris civilis decerptae, 1539; Sententiae ex omnibus operibus divi Augustini excerptae, 1539; Divi Aurelii Augustinii Hipponensis Episcopi Hierseon Catalogus, 1539: Mimi Publicani Enchiridion Xisti Pythagorici. Dicta Sapientium ex Graecis, 1539; Epitome Adagiorum graecorum et latinorum juxta seriem Alphabeti Ex Chiliadibus Erasmi Roterodami, 1541; Sententiae cathol. Nili Monachi graeci, 1540; Geographia universalis, una cum imaginibus Constellationum; Formula Reformationis Ecclesiae Coronensis et Barcensis totius Provinciae, 1542; Apologia Reformationis a Mag. Joh. Hontero conscripta anon domini 1543. Coronae ad Comitia generalia data; Phil. Melanchionis de Controversis Stancari Scripta, 1543; Compendium Juris Civilis, in usum Civitatum ac Sedium Saxonicarum in Transylvania collectum, 1544; Districta Novi testamenti, 1545; Agenda, für die Seelsorgern. Kirchendiener in Siebenbürgen, 1547; Enchiridion cosmographicum, 1547; Odae cum Harmoniis ex diversis Poetis in usum Ludi literarii Coronensis decerptae, 1548; Libellus graecae Gramaticae Philippi Melanchtonis adjectis Tabulis flexionum quarundam; P. Terentii Aphri Comediae sex cum argumentis Philippi Melanchtonis: D. O. M. Constitutio Scholae Coromensis..., 1543; Tabula chorographica Sedium Saxonicalium in Transsylvania. Ausgg.: J. H.s ausgew. Schrr., hrsg. v. Oskar Netoliczka, Wien und Hermannstadt, 1898; Schrr., dt. v. J. Gross, 1927.

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Friedrich Wilhelm Bautz

Literaturergänzung:

Gernot Nussbächer, Beiträge zur H.forschung. 1989-2004. Kronstadt 2005.

Letzte Änderung: 10.02.2006