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Band XXIII (2004) Spalten 676-680 Autor: Jörg Müller

HOSTIENSIS, [Heinrich v. Segusio, H. v. Segusia, Ostiensis] Enrico (Bartolomei ?) da Susa, geb. ca. 1194, Susa, gest. 7.11. 1271, wahrscheinlich Viterbo. - H. war Kleriker, Diplomat und Jurist und als letzterer einer der bedeutendsten Bearbeiter des Dekretalenrechts; denn er faßte nicht nur den erreichten Stand seiner Zeit mehrfach kommentierend zusammen, sondern trug darüber hinaus bis zu seinem Ableben für die Aktualität und Überlieferungsreinheit der von ihm erschöpfend diskutierten Dekretalen und deren Kommentierungen Sorge. Sein eigener wissenschaftlicher Anspruch und die gleichzeitige, von außen sich ergebende Fortentwicklung des Rechts ergänzen sich bei ihm derart ideal, daß er bis heute mit der wichtigste Referenzpunkt der klassischen Kanonistik als Teil des ius commune geblieben ist. Er war der richtige Mann zur richtigen Zeit. - Trotz seiner bereits zu Lebzeiten erlangten herausragenden Stellung, muß nach gegenwärtigem Kenntnisstand Vieles seiner Vita unsicher bleiben. So auch Geburtsjahr und Familie: Es sprechen jedoch das Studium beider Rechte in Bologna - Legistik bei Jacobus Balduini, Homobonus de Cremona, Kanonistik bei Jacobus de Albenga - sowie der sich anschließende Dienst für die savoyardische und vor allem provenalische Noblesse für eine begüterte, adelige - Bartolomei ? - Herkunft. Die Lage seiner Heimatstadt, im Reich aber Frankreich und der Provence nahe, blieb für seine spätere diplomatische Tätigkeit bestimmend. Beim Studium könnte er ein Kommilitone des Grafen von Lavagna, Sinibaldus Fliscus, der spätere Innocenz IV., gewesen sein. - Nach dem Studium kommt H. 1220 in Folge der Hochzeit von Beatrice von Savoyen mit Raimund V. Berengar wohl als Berater der Familie mit in die Provence. Auch wenn er nur als Zeuge in einer 1228-33 abgefaßten Urkunde und danach als Prior in Antibes faßbar ist, so dürften doch gerade in dieser auf Expansion und gleichzeitige Konsolidierung gerichteten Phase der Grafschaft seine juristischen Dienste nützlich gewesen sein. 1236 gelangt er dann in Folge der Hochzeit von Eleonore von der Provence und Heinrich III., Plantagenêt, nach England. Jetzt ist H. auch in lebhafter Reisetätigkeit zwischen England, der Provence und der Kurie jeweils im Auftrag seiner Herren faßbar, so z.B 1239, 1242. In diesem Jahr ist er auch Zeuge im Ehevertrag zwischen Sancha von der Provence und Richard Cornwall, Bruder des engl. Königs und späterem Thronprätendent im deutschen Interregnum. Als jedoch H.s Missionen scheitern und zugleich der Stern seines Gönners sinkt, verläßt er 1244 England. Ob er zudem Bestechungsgelder für die Kurie unterschlagen hat, wie von Matthäus von Paris behauptet, muß offen bleiben. Ein Kammerlehen - auch für Bruder und Neffen - und mehrere Pfründen ließ er in England zurück. Die juristische Lehrtätigkeit H.s in Bologna und England ist wahrscheinlich Legende. Sicher dagegen ist sein Aufenthalt in Paris in den endenden 30 Jahren des 13.Jhs., wahrscheinlich 1238, wo er Dekretalenrecht las. Ein idealisierter Studienverlaufsplan, zugleich einer der wenigen überhaupt überlieferten, der sich in seiner Summa findet, dürfte diesem Aufenthalt entstammen. - Seine Fähigkeiten als Jurist und seine Verbindungen als Diplomat werden weiter genutzt: Innocenz IV. fördert H. seit Beginn seines Pontifikats und macht ihn nach seinem Wechsel nach Lyon als Capellanus zu seinem Familiaren. Weitere Stationen der Klerikerlaufbahn: Das Kapitel wird von Antibes nach Grasse verlegt, H.s Position vom Prior zum Probst aufgewertet; 1244 wird H. zum Bischof von Sisteron, 1250 zum Ebf. von Embrum promoviert. 1248 stellt ihn Innocenz IV. unter exklusiven päpstlichen Strafvorbehalt. H.s kichliche Karriere gipfelt in der Ernennung zum Kardinalbischof von Ostia und Velletri im Mai 1262 - nunmehr bereits durch Urban IV., daher der Name "Hostiensis". Zahlreiche Details in seinen Werken bezeugen, daß H. sich gerade unter dem "Juristenpapst" Innocenz IV. häufig am Sitz der Kurie in Lyon aufgehalten und am juristischen Tagesgeschäft beratend beteiligt hat. Hinzu kommen die politisch bedeutsame Legatentätigkeit im Reich - 1251/2, u.a. Kenntnis des Reichsweistums von 1252, "Nachwahl" zugunsten Wilhelms von Holland - und 1259 in der Mark von Treviso, wo die Auseinandersetzungen mit Ezzelino ihn fordern. Ebenfalls in den Bereich der hohen Politik fallen seine Teilnahme am Ausgleich zwischen Karl von Anjou und Ludwig IX. von Frankreich, d. Heiligen, 1257, sowie 1262 zwischen ersterem und Margarete von der Provence. Hinzu kommt weitere beratende Tätigkeit für Heinrich III. von England. Die Teilnahme an verschiedenen Konklaven ist bezeugt, strittig dagegen sind wieder Sterbeort und Datum. - Dieses reiche Spektrum an Erfahrungen als Politiker und Jurist fließt auch in seine juristischen Arbeiten ein. An kleineren Werken wird ihm zugeschrieben: Ein Gutachten zu den Möglichkeiten des Papstes einen Kaiser abzusetzen, wohl im Umfeld des Konzils von Lyon 1245 entstanden; eine Überarbeitung der legistischen Summe "De feudis", ca. 1250-53, in seiner Summa Aurea enthalten - vielleicht letztlich eine Frucht seiner frühen Jahre in der Provence; die Überarbeitung verschiedener Synodalstatuten der Provinz von Embrun vermutl. 1249, 1250-3 und 1260; ein Traktat zur Bischofswahl, viell. erst nach 1262; das Diamargariton, vor 1254, eine Art Inhaltsangabe von Summa und Commentum; eine Quaestio, ca. 1262, die eine mißverständliche Aussage in seiner Summa klar stellt und später mit dieser zusammen tradiert wird; eine Lectura zu den Novellen Innocenz IV., ca. 1251-3. Daneben stehen seine Hauptwerke: Die Summa, auch copiosa oder aurea genannt, und das Commentum auch Lectura in quinque libros decretalium genannt. Die Summa entstand in einer ersten Fassung, die aber auch eine längere Genese hat, vor dem 9.9.1253, wahrscheinlich gegen Ende 1252. Sie ist eine Titelsumme, folgt insofern dem Vorbild des Godofredus des Trani, und orientiert sich am Niveau der Lehre in Paris in den 30er Jahren des 13. Jhs. Trotz einer späteren Überarbeitung, bei der H. die o.g. Quaestio einarbeitete, und die mit der Grund für den geschlossenen Eindruck das Werkes sein dürfte, hat er die Rechtsentwicklung nach 1253 darin nicht mehr berücksichigt. Anders beim Commentum libri decretalium. Dieser Großkommentar, eins der umfangreichsten Werke mittelalterlicher Kanonistik, reicht bis 1270, wobei H. sogar noch seinen alters- und krankheitsbedingten Rücktritt vom Wahlrecht als Kardinal kommentierend einarbeitet. Durch Zufall hat sich hier auch eine frühere Fassung von ca. 1265 erhalten - somit ist er in seinem Bemühen um Textreinheit trotz aller - auch testamentarisch bezeugter - Sorgfalt am Ende gescheitert. Von dieser früheren Redaktion sind zur Zeit 2, von der späteren 13 vollständige Abschriften bekannt - neben zahlreichen Teilüberlieferungen. Sein Drang zur Aktualität, zur Berücksichtigung neuester Entscheidungen, zeigte sich auch in der oben bereits erwähnten Abhandlung zu den Novellen Innocenz' IV. H.s Stil wird immer wieder ob seiner Klarheit gerühmt. Besonders seine Summa entsprach den Bedürfnissen der Kanonisten nach einem fundamentalen, zugleich aber auch didaktisch gut aufbereitetem Nachschlagewerk. Im Commentum folgt er streng der Legalordnung, ohne daß ermüdende Wiederholungen vorhanden sind, die um der Systematik willen verfaßt wurden. Dieser Stil ermöglicht auch dem heutigen Leser - auch ohne exakte Kenntnis des zeitgenössischen Hintergrundes - Gedankenfülle und -schärfe des H. nachzuvollziehen. Zahlreiche Einzelbeobachtungen belegten, daß H. die aktuelle legistische, kanonistische und theologische Literatur kannte und benutzte, daß er darüber hinaus z.T. gebildeter war, als es dem allgemeinen Zeithorizont entsprach. Daher wurde er auch bereits von Zeitgenossen und der nachfolgenden Kanonistengeneration vielfältig benutzt. Wie kaum eine anderer Kanonist ist H. kontinuierlich bekannt und berühmt gewesen, in Kanonistik und z.T. auch in der Legistik geschätzt und gelesen worden. Für viele zeitgenössische Ansichten bildet sein Werk auch heute noch die erste Referenz. In merkwürdigem Gegensatz dazu steht die vage Kenntnis seiner Lebensdaten - er fand keinen Biografen. In der Sorge für seine Familie scheint er keinesfalls den üblichen zeitgenössischen Rahmen verletzt zu haben. Als Bischof trat er sehr machtbewußt auf - viell. ein Reflex auf die Schicht, in der er sich bewegte, falls er ihr nicht ohnehin entstammte. Sein erstaunliches Wirken als Diplomat, als Politiker ist ebenfalls fast nur noch aus seinen Werken erschließbar: Ekklesiologie, Politik, Jurisprudenz: Von der Spanne seines Wirkens bleiben die fast noch zeitgenössischen Ehrentitel: "Reiches Licht der Dekretalen","Beherrscher beider Rechte", "Quelle des Rechts".

Werke im Nachdruck: Lectura, Ausg. Venedig 1581, ND Turin 1965; - Summa, Ausg. Lyon 1537, ND Aalen 1962.

Lit. zur Person: N. Didier, Henri de Suse en Angleterre, in: FS Arangio-Ruiz II, Neapel 1953, 333-351; - ders., Henri de Suse, évêque de Sisteron, RHDFE 331 (1953), 244-270, 409-429; - ders. Henri de Suse, Prieur d'Antibes, Prévôt de Grasse, StudGrat 2 (1954), 595-617; - C. Lefebvre, Artikel "H.", DDC 5 (1953), 1211-1227, mwL; - K. Pennington, Artikel "Enrico", DBI 42 (1993), 758-763, mwL; - N. Brieskorn, Artikel "Heinrich von Segusio", LexMA 4 (1993) 2138-9; - H. Zapp, Artikel "Heinr. v. Segusia", 3LthK 4 (1995) 1396-7; - J. Müller, Einleitung zum Nachdruck der Lectura, Ausg. Venedig 1581, ND Goldbach i.D., mwL.

Lit. (in Auswahl): E. Seckel, Über neuere Editionen juristischer Schriften, ZRG RA 26 (1900) 212-338, Korrekturen durch P. Weimar, Die Handschriften des Liber Feudorum und seiner Glossen, RIDC 1 (1990) 31-98; - R. Helssig, Eine bisher übersehene Schrift ..., DtZKR 314 (1904), 70-82; - A. v. Wretschko, Ein Traktat des Kardinals Hostienis ... DtZKR 317 (1907), 73-88; - R. Kay, Hostiensis and some Embrun Provincial Councils, Traditio 20 (1964), 503-513; - J.A. Watt, Medieval Deposition Theory: a neglected canonist 'Consultatio' from the first Council of Lyon, Studies in Church History 2 (1965), 197-214; - M. Bertram, Handschriften und Drucke des Dekretalenkommentars (sog. Lectura) des Hostiensis, ZRG KA 75 (1989) 177-201; - K. Pennington, A quaestio of Henricus de Segusio, in: ders. Popes, Canonists and Texts, Nr. XVIII, Aldershot 1993 (CS 412); - F. Soetermeer, Summa archiepiscopi alias Summa copiosa,..., in FS Cortese III, Rom 2001, 280-298.

Jörg Müller

Literaturergänzung:

Giovanna Murano, Opere diffuse per exemplar e pecia, (Textes et études du Moyen Âge, 29), Turnhout 2005, 519-525.

Letzte Änderung: 13.11.2005