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Band II (1990)Spalte 1286-1289 Autor: Michael Hanst

INNOZENZ IV. (Sinibald Fieschi), Papst, * Ende des 12. Jahrhunderts in Genua als Sohn des Grafen von Lavagna, † 7.12. 1254 in Neapel. - I., aus dem Reichsadel der Grafen Lavagna, dem mehrere kaisernahe Ghibellinen angehörten, begann unter der Obhut eines väterlichen Onkels in Bologna Studien, die vornehmlich den Rechtswissenschaften galten. Dort war I. dann zunächst auch als Lehrer der Rechte tätig, 1226 ging er nach Rom, trat in den Dienst der Kurie und vermittelte zusammen mit dem Kardinal Hugo von Ostia den Frieden zwischen Pisa und seiner Heimatstadt Genua. Diesem Kardinal, der 1227 nach seiner Wahl den Namen Gregor IX. (s.d.) annahm, verdankte er bereits ein Jahr später seinen Aufstieg zum Kardinal und Vizekanzler der römischen Kirche. In der Folgezeit entwickelte, was nahezu alle Chronisten hervorheben, besonders nach der Ernennung zum Rektor der Mark Ancona (1235), sich bei ihm eine ausgesprochene Herrschernatur. Dem Tode Gregors IX. folgte eine zweijährige Vakanz, äußere Umstände und vor allem innere Streitigkeiten erschwerten die Wahl eines neuen Papstes, erst am 25.6. 1243 einigte man sich im Zufluchtsort Anagni auf Sinibald Fieschi als neuen Papst, der, gleichsam als Programm den Namen Innozenz wählte. Kaiser Friedrich II., zu dieser Zeit gebannt, glaubte im Ghibellinen I. einen Freund zu erkennen, doch schon geraume Zeit später mußte er erfahren, daß I. konsequent gewillt war, die Politik seiner Vorgänger fortzusetzen. Wie kein Papst vorher, so entwickelte I. - wohl ausschließlich geprägt durch seine juristischen Studien - die Vorstellung eines Papsttums, das sowohl theoretisch wie auch praktisch unnahbar über allen weltlichen Gewalten stehen sollte. I. nahm erstmals, wie nur wenige Päpste nach ihm, für sich in Anspruch, Kaiser allein nach seinem Gutdünken abzusetzen. Ausdruck dieser Machtherrlichkeit ist die Bulle »Eger, cui lenia«, in der I. die Überordnung der geistlichen über die weltliche Gewalt in einer überaus zugespitzten Ausführung der umstrittenen »Zwei-Schwerter-Theorie« hervorhebt. So scheiterten die Friedensverhandlungen zwischen I. und Friedrich II. vornehmlich an der beiderseitigen Maßlosigkeit. Aus realpolitischen Erwägungen konnte Friedrich II., wollte er sein Reich nicht grundlegend gefährden, den Forderungen des Papstes nach Freigabe aller »Freunde und Anhänger der Kirche", also vor allem der gegen ihn in hartnäckiger Opposition stehenden Lombarden, nicht folgen. Auch der gegen alles, was staufisch hieß, haßerfüllte Kardinal Rainer von Viterbo (s.d.) blockierte die Friedensverhandlungen, indem er in seiner Heimatstadt einen Volksaufruhr gegen den Kaiser initiierte. Das Verhalten des Papstes im Jahr 1244 erscheint undurchsichtig, zum einen ließ er die Friedensbedingungen mit Friedrich II. beschwören, obwohl deren Formulierung noch gar nicht feststand, zum anderen ernannte er 12 neue, zumeist stauferfeindliche Kardinäle. Die Mehrzahl der neuen Kardinäle (5) kam aus dem französischen Königreich. Im Oktober des gleichen Jahres floh I. schließlich zunächst in seine Heimatstadt Genua; verließ diese aber, um ins sichere Lyon, außerhalb des staufischen Machtbereichs, überzuwechseln. Das dorthin einberufene 13. allgemeine Kirchenkonzil, das 1. zu Lyon (26.6.-17.7. 1245), das der geplanten Abrechnung des Papstes mit dem Kaiser dienen sollte, war nur schwach besucht. Seine Beschlüsse betrafen zunächst die kirchliche Disziplin und das Rechtsverfahren (also Fortsetzung der Ideen des 4. Laterankonzils), die projektierte Hilfe für das lateinische Kaiserreich in Konstantinopel wie die Planung eines erneuten Kreuzzugs verhallten ohne Wirkung; im Gegenteil, das Scheitern des Kreuzzuges, den Ludwig IX. von Frankreich (s.d.) 1248 unternahm, war mitbedingt durch den hemmungslosen Kampf, den I. gegen Friedrich II. führte. Ausdruck des uneingeschränkten Machtgefühls des Papstes war der Höhepunkt der Konzilsbeschlüsse, die erstmals ausgesprochene Absetzung eines Kaisers. Als Begründung führte man die notorischen Vergehen Friedrichs gegen die Kirche an, sie wurde, nicht nur von des Kaisers Vertretern als fadenscheinig zurückgewiesen. I., der in Lyon verblieb, schürte den nun erneut aufflammenden Kampf, der, wie vor allem diverse Propagandaschriften belegen, für beide Seiten entwürdigende Formen annahm, durch die Unterstützung der Gegenkönige Heinrich Raspe (1246-47) und Wilhelm von Holland (1247-56). Auch nach Friedrichs Tod setzte I. seinen Kampf gegen die Staufer fort. Karl von Anjou, den ehrgeizigen Bruder des französischen Königs, belehnte er schließlich mit Sizilien; die tragischen Folgen dieser Belehnung konnte I., der 1254 in Neapel verstarb, nicht mehr erleben. Außer dieser rein weltlichen Tätigkeit, die berechtigten Anlaß zu steter Kritik gibt, widmete sich I. erfolgreich der Missionsarbeit. Mag sein Plan, die Mongolenherrscher für das Christentum zu gewinnen und sie gegen den Islam einzusetzen (I. erkannte wohl die Gefahr, die die 1241 bis Schlesien vorgedrungenen Mongolen für Europa darstellten) utopisch klingen, so war die unter seiner regen Führung begonnene Missionierung Litauens überaus erfolgreich. Sein Legat Wilhelm von Modena teilte das von den Rittern des Deutschen Ordens eroberte Preußen 1243 in vier Bistümer ein. Bei all diesen Missionsaufgaben begünstigte I. stets die neuen Orden der Franziskaner und Dominikaner, zahlreiche ihrer Mitglieder betraute er mit organisatorischen und pastoralen Tätigkeiten; der Franziskaner Johannes von Pian di Carpine reiste in seinem Auftrag bis ins Karakorum, wo er Vorarbeit für das bereits erwähnte Mongolenprojekt leisten sollte. I.s Bedeutung für die Kirchengeschichte liegt in seiner umfangreichen Gesetzgebung. Seine kanonistischen Kenntnisse gelangten in seinem Dekretalenkommentar »Apparatus in quinque libros decretalium« souverän zum Ausdruck. Einzig sein fast modern anmutendes Dekretale zur Papstwahl erlangte durch den Widerstand der Kardinäle keine Gesetzeskraft.

Werke: Les Registres d'Innocent IV, ed Elie Berger, Paris 1882-1896, 4 Bde.; Briefe, in: MGH Epistolae saec. XIII ecc., II; G. Abate, Littere secrete di I. IV, in: MFr 55, 1955, 317-378; Potthast, R II, 943-1285, 2110-2124.

Lit.: Nicola da Calvi, Vita I. IV papae, in: Ris III; - Matteo Paris, Chronicon, in: MGH, Scriptores XXVIII, 107-389; - Elie Berger, St. Louis et Innocent IV., Paris 1887; - A. Folz, Kaiser Friedrich II. und Papst Innocenz IV., Straßburg 1905; - Elisabeth v. Westenholz, Kard. Rainer v. Viterbo, (Diss. Heidelberg) 1912; - I. Uminskis, Nievezpieczenstwo Tatariske w Polowie XIII. w i Papiez Innocenty IV., Lwowie 1922; - P. Pelliot, Les Mongols et la Rapauté, in: ROC 24, 1924, 225-235; - Bernhard Sütterlin, Die Politik Kaiser Friedrichs II. und die röm. Kardinäle (1239-1250), 1929; - F. Bernini, I. IV. et II suo parentado, in: Nuova Rivista storica, 24, 1940, 178-197; - Peter Josef Keßler, Unters. über die Novellengesetzgebung I. IV., in: ZSavRGkan 31, 1942, 142-320 u. in 32, 300-383; - Bertrandus Kurtscheid/F. A. Wilches, Historia juris canonici I, Rom 1943, 259; - Paolo Brezzi, Roma e l'Impero medievale, Bologna 1947, 443 ff.; - H. Marc-Bonnet, Le St. Siège et Charles d'Anjou sous I. IV. et Alexander IV., in: RH 200, 1948, 38-65; - P. L.Pisanu, L'attivitá politica d'I. IV. ei Francescani, in: Ann. dell'Inst. superiore die scienze lettere St. Chiara, Neapel 1957; - Wilhelm de Vries, I. IV. und der chr. Osten, in: OstKst 12, 1963, 113-131; - Schulte II, 91-94; - Catholicisme V, 1658-1661; - DDC VII, 1029-1062; - Haller IV, 163-272; - Bihlmeyer-Tüchle II, 268-271; - Hauck IV, 842-886 u. V, 3-17; - Seppelt III, 452-487 u. 616 f.; - Lexikon der Heiligen und Päpste, 176-177; - LThK V, 689-690; - EC VII, 12-14; - RE IX, 122-130; - RGG III, 766; - TRE 16, 183-186.

Michael Hanst

Literaturergänzung:

1900

Paul Aldinger, D. Neubesetzung d. dt. Bistümer unter Papst I. IV. 1243-1254. Leipzig 1900; -

1980

St. Kuttner, Die Konstitutionen des ersten allgemeinen Konzils von Lyon, in: Studia et Documenta Historiae et Iuris 6 (1940) 70-131. Nachdr. in: Ders., Medieval Councils, Decretals and Collections of Canon Law (Collected Studies Series CS126), London 1980, Nr. XI (mit Retractationes S. 11-13); -

1985

Martin Bertram, Angebliche Originale des Dekretalenapparats Innozenz' IV., in: Proceedings of the Sixth International Congress of Medieval Canon Law. Berkeley Cal., 28 July-2 August 1280, hrsg. v. St. Kuttner, K. Pennington, Citta' del Vaticano 1985, 41-47; -

1986

Othmar Hageneder, Zur polit. Wirkungsgeschichte der Dekretale "Ad apostolice dignitatis" (VI 2. 14. 2.), in: Ecclesia peregrinans. Josef Lenzenweger zum 70. Geb. Hrsg. von Karl Amon. Wien 1986, S. 331-339; -

1988

Burkard Keilmann, Papst I. IV. u.d. Kirche von Worms. Anm. zur päpstl. Personalpolitik am Beginn d. Interregnums, in: AmrhKG 40.1988, S. 43-66; -

1990

Adriana Campitelli, "Cum collegium in causa universitatis fingatur una persona". Riflessioni sul commento di Sinibaldo dei Fieschi (c. praesentium, de testibus e attestationibus, 57 X,2,20), in: Apollinaris 63.1990, S. 125-131; /

1995

Jerzy Wyrozumski, L'influence de la doctrine du Pape I. IV sur l'évolution de l'idée de tolérance en Pologne, in: AnCra 27.1995, S. 669-678; -

2002

Martin Bertram, Zwei vorläufige Textstufen des Dekretalenapparats Papst Innozenz' IV., in: Juristische Buchproduktion im Mittelalter, hrsg. v. Vincenzo Colli, (Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte, 155), Frankfurt am Main 2002, 431-479; -

2003

Peter Halfter, Andrea Schmidt, Der römische Stuhl und die armenische Christenheit zur Zeit Papst Innozenz IV. Die Mission des Dominnikus von Aragon nach Sis und Hromglah und das Lehrbekenntnis des Katholikos Konstantin I. Bardzrbertsi, in: Le Museon, 116 (2003).

Letzte Änderung: 24.11.2008