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Band II (1990)Spalte 1307-1310 Autor: Reinhard Tenberg

INSTITORIS, Heinrich, OP, * um 1430 in Schlettstadt, † um 1505 in Brünn oder Ölmütz. - Aus den frühen Lebensjahren des I. (Heinrich Krämer) ist wenig bekannt; wahrscheinlich hat er die Verbrennung des Waldenserbischofs Fr. Reiser in Straßburg 1458 gesehen. 1474 predigte er den Kreuzzug gegen König Georg Podiebrad von Böhmen. In diesem Jahr ist I. urkundlich bezeugt als artium magister et theologie lector; gleichzeitig beförderte ihn das Generalkapitel des Dominikaner-Ordens zum Praedicator generalis. 5 Jahre später, im Dezember 1479, promovierte ihn in Rom der Ordensgeneral zum Dr. theol. Bereits einige Monate früher hatte Papst Sixtus IV. I. zum Ketzerinquisitor ("heretice pravitatis inquisitor") für die Provinz Alemania superior ernannt. Kurz nach seiner Rückkehr aus Rom 1480/81 verfaßte I. im Schlettstädter Konvent die Flugschrift »Epistola contra quendam conciliistam archiepiscum videlicet Crainensem« gegen den Titular-Erzbischof Andreas Zamometic von Krayn (Albanien). Diese älteste der erhaltenen Schriften I.'s ist in 2 Kodices (Rom und Wien) sowie in 2 Einblattdrucken (Hain 9235, 9236) überliefert. Nachdem Papst Innozenz VIII. I. zusammen mit Jakob Sprenger zum Generalinquisitor für die Diözesen Mainz, Köln, Trier, Salzburg und Bremen ernannt und ihm die Hexenbulle »Summis desiderantes affectibus« überreicht hatte, führte I. zahlreiche Hexenprozesse, unter anderem in Ravensburg und 1485 in Innsbruck. Hier allerdings teilte ihm Fürstbischof Georg Golser zweimal mit, er habe sich aus seiner Diözese zu entfernen, denn "seine Geistesschwäche tritt in seiner Praktika offen an den Tag" (Brief an den Pfarrer von Innsbruck). Von etwa 1485 bis 1487 kompilierten I. und Jakob Sprenger die Schrift »Malleus maleficarum« (»Hexenhammer«), die als kasuistischer Kommentar den Rang eines kirchlichen »Hexengesetzbuches« für Strafrichter annahm. In Augsburg wirkte I. seit 1488; hier entwarf er zugunsten der wundertätigen Hostie im Heiligen Kreuz den »Tractatus novus de miraculoso eucaristie sacramento«, der zuerst 1493 im Druck erschien (Hain 9234). Eine ebenfalls aus der Augsburger Zeit stammende Abhandlung (Druck 1495, Hain 9233) richtete sich vornehmlich gegen häretische Bewegungen. Als Lektor der heiligen Schrift lehrte und predigte I. in Salzburg. 1496 in Venedig und 1497 in Rohr bei Regensburg. Auf Veranlassung von Papst Alexander VI. bekämpfte I. als Censor fidei von 1500 bis zu seinem Tode die Böhmischen Brüder und prozessierte gegen Hexen- und Zauberwesen in Böhmen und Mähren. Als eine literarische Fundierung ist sein Werk gegen die häretischen Bewegungen der Pickarden und Waldenser, erschienen 1501 in der Offizin von C. Baumgarten (Olmütz), anzusehen. - I. war ein begabter, aber eigenwilliger Prediger, der ungeachtet der häufigen Konflikte mit der Kurie und der Ordensleitung seine Position zu behaupten wußte. Einen bleibenden Namen verschaffte er sich als exzentrischer Bekämpfer der Ketzer und besonders der Hexen. - Sein Hauptwerk, der »Malleus maleficarum«, erzielte über Jahrhunderte eine beträchtliche Wirkung. Seit der Synode von Toulouse 1229 wurden die kirchlichen Inquisitionsgerichte durch berufene, außerordentliche Ketzerrichter institutionalisiert. Neben die Form des üblichen Anklageverfahrens trat damit der Inquisitionsprozeß. In Deutschland konnte eben mit dem "M." die Verfolgung und das Inquisitonsverfahren endgültig Fuß fassen. Seine Quellen sind das Alte Testament, Kirchenväter und klassische und scholastische Autoritäten wie Ps.-Dionysios Areopagita, Thomas von Aquin, Bonaventura. Beeinflußt wurde das Buch vor allem durch das »Directorium inquisitorum« (1376) des spanischen Großinquisitors Nicolaus Eymericus und durch Johannes Niders »Formicarius« (1437). Es ist ungeklärt, ob die beiden Dominikaner- Inquisitoren I. und Jakob Sprenger gemeinsam als Verfasser verantwortlich zeichneten. Vorgelegt wurde eine Art systematischer Hexenenzyklopädie, der durch die Beifügung der päpstlichen Bulle und der gefälschten Approbation einiger Kölner theologischer Professoren der Anschein einer Empfehlung für weltliche Richter gegeben wurde. Ausgehend von einer nahezu durchgängigen Verderbtheit des weiblichen Geschlechts kodifiziert der Hexenhammer die Erfassung hexerei-verdächtiger Personen. Um die Schuldigen zu erkennen, zu inhaftieren und zu bestrafen, wird in drei Abschnitten unter wissenschaftlicher Beweisführung die Anleitung zum Verfahren geliefert. Der erste Teil fragt nach der Rolle des Teufels und nennt die Voraussetzungen der Hexerei; der zweite Teil verzeichnet die verschiedenen Malefizien der Hexen wie Luftfahrt und Teufelspakt, Hostienfrevel und sexuelle Andersartigkeit. Die Unterweisung für profane und geistliche Inquisitoren enthält der dritte Teil. Sobald ein Verdächtiger für schuldig befunden wurde, bevollmächtigte der Inquisitor ein Profangericht, das Urteil zu verkünden und die Strafe zu vollziehen. - Der "M." (Hain 9238-9246) wurde zuerst bei Johann Prüß (?) in Straßburg gedruckt. Rasch folgten noch weitere zwölf Inkunabel- und Postinkunabelausgaben sowie sechzehn Drucke bis zum Jahr 1669. Der Hexenhammer, der eine autoritative Geltung besaß, gehört zu den vielgedruckten Werken der Frühzeit des Buchdrucks; zudem wird er als das geschichtsmäßigste der Hexenbücher angesehen. - Man schätzt, daß zwischen 1500 und 1700 etwa 1 Million Hexen verbrannt wurden; einige Forscher gehen sogar von einer doppelt so hohen Zahl aus. - Der "M." übertrifft an Brutalität und Grausamkeit alles Frühere. Seit der Aufklärung und besonders durch den Pastor Johann Moritz Schwager mehrten sich empörte Stimmen gegen den Hexenhammer.

Werke: Epistola contra quendam conciliistam archiepiscopum videlicet Crainensem, Schlettstadt 1482; Malleus maleficarum, Straßburg 1487; Tractatus novus de miraculoso eucaristie sacramento..., Augsburg 1493; Tractatus varii cum sermonibus plurimis contra quattuor errores novissime exortos adversus divissimum eucharistie sacramentum ..., Nürnberg 1495, Opusculum in errores Monarchie, Venedig 1499; Sancte Romane ecclesie fidei defensionis clippeus adversus Waldensium seu Pickardorum heresim, Olmütz 1501; Übersetzungen des "M." Der Hexenhammer. Zum ersten Male ins Dt. übertr. u. eing. von J. W. R. Schmidt, 1906 (Tb. 1982); "M." Transl. with an introduction, bibliography and notes by M. Summers, 1928; Le marteau de sorcières, présenté et traduit par A. Danet, 1973; Il martello delle streghe, La sessualità femminile nel transfert degli inquisitori. Introd. di A. Verdiglione, 1977.

Lit.: Johannes Trithemius, Catalogus illustrium virorum Germaniae, 1495; - Johann Heinrich Zedler, Großes vollst. Universal-Lexikon, Bd. 14, 1735, 760; - Johann Moritz Schwager, Versuch einer Geschichte der Hexenprozesse, 1784; - Ludwig Hain, Repertorium bibliographicum, 1826, Bd. 1, Nr. 9232-9246; - Ludwig Rapp, Die Hexenprozesse und ihre Gegner aus Tirol, 1874; - Georg Längin, Religion und Hexenprozeß. Zur Würdigung des 400-jg. Jubiläums der Huxenbulle und des Hexenhammers sowie der neuesten kath. Geschichtsschreibung auf diesem Gebiet, 1888; - Sigmund von Riezler, Gesch. der Hexenprozesse in Bayern, 1896; - Joseph Hansen, Der Malleus maleficarum, seine Druckausgaben und die gefälschte Approbation vom J. 1487, in: Westdt. Zs f. Gesch. und Kunst 17, 1897, 119-168; - Ders., Zauberwahn, Inquisition und Hexenprozeß im MA und die Entstehung der großen Hexenverfolgung, 1900; - Ders., Quellen und Unters. zur Gesch. des Hexenwahns und der Hexenverfolgung im MA, 1901; - H. Crohns, Die Summa theologica des Antonin v. Florenz und der Schätzung des Weibes im Hexenhammer, 1903; - J. Schlecht, Andrea Zaometic und der Basler Konzilsversuch, 1903; - Joseph Hansen, H. I., der Verf. des Hexenhammers und seine Tätigkeit an der Mosel im J. 1488, in: Westdt. Zs für Gesch. und Kunst 26, 1907, 110-118; - Ders., Der Hexenhammer, seine Bedeutung und die gefälschte Kölner Approbation vom J. 1487, in: Westdt. Zs für Gesch. und Kunst 26, 1907, 372-404; - Nikolaus Paulus, Ist die Kölner Approbation des Hexenhammers eine Fälschung?, in: Hist. Jb. 28, 1907, 871-876; - Joseph Hansen, Die Kontroverse über den Hexenhammer und seine Kölner Approbation von J. 1487, in: Westdt. Zs. für Gesch. und Kunst 27, 1908, 366-372; - Nikolaus Paulus, Zur Kontroverse über den Hexenhammer, in: Hist. Jb. 29, 1908, 559-574; - H. Amman, Eine Vorarbeit des H. I. für den Malleus maleficarum, in: MIÖG Erg.Bd. 8, 1909, 461-504; - K. O. Müller, H. I., der Verf. des Hexenhammers und seine Tätigkeit als Hexeninquisitor in Ravensburg im Herbst 1484, in: Württ. Vjshefte für Landesgesch. NF 18, 1810, 397-417; - H. Wibel, Neues zu H. I., in: MIÖG 34, 1913, 121-125; - B. Reichert, Registrum litterarum, 1914; - A. Königer, Ein Inquisitionsprozeß in Sachen der tägl. Kommunion, 1923; - L. von Pastor, Gesch. der Päpste im Zeitalter der Renaissance II, 81925, 580-586; - K. Eckermann, Stud. zur Gesch. des monarchischen Gedankens im 15. Jh., 1933; - W. E. Peuckert, Die große Wende, 1948; - F. R. Goff, The Library of Congress Copy of the »Malleus maleficarum«, 1487, in: Libri 13, 1963/64, 137-141; - H. R. Trevor-Roper, Der europ. Hexenwahn des 16. und 17. Jh.s, in: Ders., Reformation und sozialer Umbruch, 1970, 95-179; - Hans-Christian Klose, Die angebl. Mitarbeit des Dominikaners Jakob Sprenger am Hexenhammer nach einem alten Abdinghofer Brief, in: Paderbornensis Ecclesia. Beitr. zur Gesch. des Erzbistums Paderborn. FS Lorenz Kardinal Jaeger, 1972, 197-205; - M. Gianni, Il »Malleus maleficarum« e il »De pytonicis mulieribus«, in: Studi sul medioevo Cristiano offerti a R. Morghen ..., 1974, I. 407-426; - W. Brückner, Volkserzählung und Reformation, 1974; - C. Gérest, Le démon dans le paysage théologique des chasseurs de sorcières, in: Concilium 103, 1975, 55-70; - Helmut Brackert, Der »Hexenhammer« und die Verfolgung der Hexen in Deutschland, in: Philologie und Geschichtswissenschaft. Hrsg. von Heinz Rupp, 1977, 106-116; - Sydney Anglo, Evident authority a. authoritative evidence: the »Malleus maleficarum«, in: Ders., The damned art. Essays in the lit. of witchcraft, 1977, 1-31; - ADB XV, 29 f.; - NDB X, 175 f.; - Kirchenlexikon 2VI, 808-810; - Kindlers Literaturlex. IV, 1913-1917; - Bächtold-Stäubli III, 1838-18342; - Verf.-Lex. 1V, 1062-1064; - Verf.Lex. 2IV, 408-415; - LThK 1V, 430; - LThK 2V, 713; - HRG II, 145-148.

Reinhard Tenberg

Textanmerkungen:

Im Text heißt es: "Man schätzt, daß zwischen 1500 und 1700 etwa 1 Million Hexen verbrannt wurden; mittlerweile gehen alle Historikerinnen und Historiker von einer Zahl von 60000 Opfern der Hexenprozesse für Europa und 25000 Opfern für Deutschland aus.
Zeitraum 1500- 1782 (letzte Hexenhinrichtung Anna Göldi in Europa in Glarus in der Schweiz).

Werkeergänzung:

Malleus maleficarum. Ed. and transl. by Christopher S. Mackay. Bd. 1: The Latin text and introd. Cambridge 2006, Bd. 2: The English translation. Cambridge 2006.

Letzte Änderung: 21.02.2010