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Band III (1992) Spalten 110-115 Autor: Udo Krolzik

JOACHIM II. Hector, seit 1535 Kurfürst von Brandenburg, * 13.1. 1505 in Cölln als erster Sohn von Kurfürst Joachim I. und seiner Frau Elisabeth, Tochter des Dänenkönigs Johann I., † 3.1. 1571 in Köpenick. - J. erhielt durch den Theologen Johann Negelein und den Juristen Fabian Funk eine Ausbildung in den klassischen Sprachen und den Staatswissenschaften. Als 13-jähriger lernte er am kaiserlichen Hof höfische und ritterliche Kultur kennen. Schon früh wurde er in die politischen und kirchlichen Auseinandersetzungen durch die Zeit- und Familienverhältnisse verwickelt. Seinem Vater wurden als Lohn für die Stimme bei der Kaiserwahl von beiden Seiten Königstöchter für J. angeboten. In seiner Familie ist er den entgegengesetzten Einflüssen der Altgläubigen und der Lutheraner ausgesetzt. Dem Einfluß seines Vaters und seines Onkels Erzbischof Albrecht stand der seiner Mutter und seines Onkels Hochmeister Albrecht gegenüber. Sein Vater versuchte ihn, durch die Verheiratung mit Magdalene, Tochter des ausgesprochenen Luthergegners Herzog Georg von Sachsen, an die katholische Seite zu binden. Als Magdalene 1534 starb leitete der Vater noch einmal kurz vor seinem Tode die Verheiratung des Sohnes mit der katholischen Hedwig, Tochter des Königs Sigismund von Polen, ein, die J. 1535 heiratete. In seinem Testament verpflichtete der Vater beide Söhne darauf, daß sie mit ihren Ländern an der katholischen Lehre festhielten. Durch die Mutter, die 1527 das Abendmahl in beiderlei Gestalt eingenommen hatte, lernte J. die lutherische Lehre kennen. Seine Begegnung mit Luther 1519 in Wittenberg überbewertete er wohl, wenn er später feststellte, daß er bei dieser Gelegenheit die Rechtfertigung aus dem Glauben gelernt habe. Seit 1532 stand er im brieflichen Kontakt mit Luther. Nachdem er 1535 die Herrschaft von seinem Vater übernommen hatte, blieb er noch beim alten Glauben. Sein Bruder Johann (Hans) von Küstrin, der aufgrund des Testaments des Vaters die Neumark, Sternberg, Krossen, Züllichau und Kottbus erhalten hatte, förderte sogleich die Anhänger der neuen Lehre, wandte sich dem Schmalkaldischen Bund zu, nahm Ostern 1538 das Abendmahl in beiderlei Gestalt und ließ 1538/39 eine grundlegende Kirchenvisitation durchführen. J. zögerte fast fünf Jahre, bevor er Ende 1539 die Reformation freigab. Als er gleich nach der Regierungsübernahme seine umfangreiche und prunkvolle Bautätigkeit mit der Umwandlung der beim Cöllner Schloß gelegenen Dominikanerkirche in eine prunkvolle Residenz-Hofkirche (1536) begann, ließ er Kunst- und Altarkleinodien aus der Mittel- und Uckermark inventarisieren und teilweise gleichsam im Vorgriff auf die Säkularisierung in die Hofkirche bringen. Er selbst war jedoch auf Ausgleich bedacht und hat auf dem Hintergrund der Türkengefahr ganz wesentlich zum Frankfurter Anstand von 1539 beigetragen, der die schwebenden Kammergerichtsprozesse suspendierte und zur Klärung der Glaubensstreitigkeiten ein Religionsgespräch von deutschen Theologen und Laien vorsah. J. war auch weder dem Nürnberger Bund von 1538 als »Defensivliga« der katholischen Stände beigetreten, noch dem Schmalkaldischen Bund. Das Drängen des Bruders, der Landstände und Städte und das Engagement des Kaisers und Königs durch den Türkenkrieg bewirkten, daß J. zum 1./2.11.1539 in Stadt und Land öffentliche Bekenntnisakte erlaubte. Er nahm auch selbst in der Spandauer Nikolaikirche mit dem Bischof von Brandenburg, Matthias von Jagow, zahlreichen Vertretern der Ritterschaft und seinem ganzen Hof, außer der Kurfürstin Hedwig, deren Vater er zugesagt hatte, daß er sie nicht zur neuen Religion verlocken würde, das Abendmahl in beiderlei Gestalt, obgleich er kein öffentliches Bekenntnis für die neue Lehre vor 1555 ablegte. Eine von ihm seit 1537 vorbereitete neue »Christliche Ordnung«, an der auch Philipp Melanchthon beratend mitgewirkt hatte, bildete den Entwurf für die 1540 gedruckte und von den weltlichen Ständen auf dem März-Landtag desselben Jahres angenommene Kirchenordnung. Sie nahm die Priesterehe, das Abendmahl mit Luthers Katechismus und die Lehre von der Rechtfertigung auf. Der vermittelnden Stellung J.'s entsprach es, daß die kultischen Traditionen in der Kirchenordnung geschont wurden. J. vertrat die Auffassung, daß er die katholische Kirche seines Landes einfach von einigen Mißbräuchen gereinigt habe. Er ersuchte und erhielt die Bestätigung des Kaisers für seine Kirchenordnung. Drei mit Härte durchgeführte Generalkirchen-Visitationen (1540-42; 1551/52; 1557/58) begründeten und festigten die neuen Strukturen. Die episkopalen Aufgaben des Kurfürsten nahmen der Generalsuperintendent und das aus Theologen und Juristen gebildete Cöllner Konsistorium wahr. J. und sein Bruder führten die Säkularisierung in Brandenburg konsequent durch, um so ihre defizitären Haushalte zu entlasten. Die Kirchenordnung und die Visitationen förderten und ordneten auch wesentlich das Schulwesen und hielten die Pfarrer und den größten Teil der Küster zur Jugendlehre an. Als Feldhauptmann beteiligte sich J. 1542 ohne Erfolg am Türkenfeldzug. Im Schmalkaldischen Krieg kämpfte er mit Moritz von Sachsen auf der Seite des Kaisers. Er setzte sich jedoch für die Schonung und Freiheit des unterlegenen Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen und des Landgrafen Philipp von Hessen ein. Ganz im Sinne seiner Vermittlerrolle wirkte er am sogenannten »Augsburger Interim« von 1548 mit, das sein Hofprediger Johann Agricola mit verfaßte. J. hat nicht wie sein Bruder das »Augsburger Interim«, das bei seiner Erklärung als Reichsgesetz ein Ausnahmegesetz über die Protestanten war, mit aller Schärfe abgelehnt, sondern hat seine Anerkennung in seinem Land gefordert, verband dies jedoch mit einer Deklaration zugunsten seiner Kirchenordnung. Als ein protestantischer Fürstenbund unter der Führung Moritz' von Sachsen einen Gegenschlag gegen den Kaiser führte, beteiligte sich J. nicht. Mit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 und der damit verbundenen Anerkennung der Protestanten entfielen alle politischen Bedenken J.'s, die ihn bisher von einem öffentlichen Bekenntnis zum neuen Glauben abgehalten hatten. So legte er 1563 ein öffentlich testamentarisches Glaubensbekenntnis gemäß der Augsburger Konfession ab. An den alten Gebräuchen und Zeremonien sowie an der Ausstattung seiner Hofkirche hielt er jedoch fest. J. hat auf verschiedenen Wegen versucht, sein Herrschaftsgebiet zu vergrößern. Er schloß mit dem Herzog von Liegnitz eine Erbverbrüderung, die auf den Erwerb Schlesiens gerichtet war. Wohl auf Betreiben seines Bruders Johann, der als Gegenleistung für Schlesien seine Landesteile hergeben sollte, wurde dieser Vertrag 1546 von König Ferdinand aufgehoben. J.'s Bemühen, seinen jüngsten Sohn aus der Ehe mit Hedwig, der Tochter des polnischen Königs, auf den polnischen Thron zu bringen, blieben ohne Erfolg. J.'s Kanzler Lampert Distelmeyer gelang es jedoch 1569, die Mitbelehnung mit dem Herzogtum Preußen durch den polnischen König zu erlangen. Damit war der Grund für den brandenburg-preußischen Staat gelegt. J. erwirkte die Besetzung des Erzbistums Magdeburg mit seinem Sohn Sigismund. - J. war ein friedliebender auf Ausgleich bedachter Herrscher. Große finanzielle Probleme brachten ihm seine aufwendige Hofhaltung, insbesondere seine Bauleidenschaft, wodurch er in ständige Auseinandersetzungen mit den Ständen geriet, um seine steigenden Schulden zu tilgen. Da J. und sein Bruder Johann kurz nacheinander starben und Johann ohne männlichen Erbe war, konnte Brandenburg durch J.'s Sohn, den Kurfürsten Johann Georg, wieder einheitlich regiert werden.

Quellen: F. Hildesheim, De vita Joachimi II. 1592; Johann Cernitius, Decem e Familia ... Electorum Brand. Eicones, 1663; Christian O. Mylius, Corpus constitutionum Marchicarum I, 1736; Kurmärkische Ständeakten aus der Regierungszeit Kurfürst J.'s, hrsg. v. Walter Friedensburg, 2 Bde., 1913-16; Wolfgang Gericke, Glaubenszeugnisse und Konfessionspolitik der Brandenburgischen Herrscher bis zur Preußischen Union. 1540-1815, 1977.

Lit.: Bibiliographien: Schottenloher 29560-29581; - Ursula Scholz/Rainald Stromeyer, Berlin-Bibliographie, 1973; - Gerd Heinrich, Berlin und Brandenburg, 1973; - Hans-Joachim Schreckenbach, Bibliographie zur Geschichte der Mark Brandenburg, 4 Bde., 1970-1974. - Christian Wilhelm Spieker, Geschichte der Einführung der Reformation in die Mark Brandenburg, 1839; - Adolf Müller, Geschichte der Reformation in der Mark Brandenburg, 1839; - v. Ledebur, Über den Ort und Tag des Übertritts J.'s zur lutherischen Kirche, 1839; - A. Zimmermann, Geschichte der Mark Brandenburg unter Joachim I. und II., 1841; - Johann Gustav Droysen, Geschichte der preußischen Politik, II. 2, 18702, 1-163; - Siegfried Isaacsohn, Geschichte des preußischen Beamtenthums vom Anfang des 15. Jh.'s bis auf die Gegenwart I, 1874; - ders., Die Finanzen J.'s, in: Zeitschrift für preußische Geschichte, 1879; - David Erdmann, Luther und die Hohenzollern, 1883, 37ff.; - Julius Heidemann, Die Reformation in der Mark Brandenburg, 1889; - Friedrich Holtze, Zur Geschichte der märkischen Reformation, in: Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte II, 1889, 395ff.; - Hermann Traut, Kurfürst J. v. Brandenburg und der Türkenfeldzug vom Jahre 1542 (Diss. Berlin), 1892; - H. Landwehr, J.'s Stellung zur Konzilsfrage, in: FBPG VI, 1893, 529ff.; - Franz Meine, Die vermittelnde Stellung J.'s von Brandenburg zu den politischen und religiösen Parteien seiner Zeit, (Diss. Rostock) 1898; - J. Sonnek, Die Beibehaltung katholischer Formen in der Reformation J.'s, 1903; - Paul Steinmüller, Einführung der Reformation in Brandenburg durch J., 1903; - ders., Das Bekenntnis J.'s, in: FBPG 17, 1904, 237-246; - Georg Schuster/Friedrich Wagner, Die Jugend und Erziehung der Kurfürsten von Brandenburg und Könige von Preußen, 1906; - Nikolaus Müller, Beitrag zur Kirchengeschichte der Mark Brandenburg im 16. Jh. I, 1907; - Walter Friedensburg, Kirchenordnung, in: JBrKG 5, 1908, 1-25; - Martin Hass, Die Hofordnung Kurfürst J.'s von Brandenburg, 1910; - G. Kawerau, J.'s Verhältnis zu Luther, in: JBrKG 8, 1911, 243-260; - Eduard Vehse, Preußische Hofgeschichten I, neu hrsg. v. Heinrich Conrad, 1913; - Reinhold Koser, Geschichte der brandenburgischen Politik, 19132; - Otto Hintze, Die Hohenzollern und ihr Werk, 1915, 115-122; - Leopold Zscharnack, Das Werk Luthers in der Mark Brandenburg von J. bis zum Großen Kurfürsten, 1917; - Ludwig Lehmann, Bilder aus der Reformationsgeschichte der Mark Brandenburg, 1921; - Walter Wendland, 700 Jahre Kirchengeschichte Berlins, 1930; - H. Hallmann, Die kurmärkischen Stände zur Zeit J.'s, in: FBPG 49, 1937; - W. Dürks, Der Beginn der märkischen Reformation im Jahr 1539, in: JBrKG 34, 1939, 52-87; - Willy Hoppe, Luther und die Mark Brandenburg, in: Jahrbuch für brandenburgische Landesgeschichte 1, 1950, 49-55; - O. Groß, Vom Widerstand der katholischen Kirche gegen die Kirchenordnung J.'s von Brandenburg, in: Wichmann Jahrbuch 1953, 36-52; Walter Delius, Die Reformation des J.'s, in: ThViat 5, 1953-54, 174-193; - ders., Anfänge reformatorischer Bestrebungen in der Mark Brandenburg, in: Jahrbuch für Berlin-Brandenburgische Kirchengeschichte 40, 1965, 9-23; - Johannes Schultze, Die Mark Brandenburg IV, 1964; - Julius Rieger, Berliner Reformation, 1967; - Friedrich Weichert, Die theologischen Motive des ältesten märkischen Katechismus, in: Jahrbuch für Berlin-Brandenburgische Kirchengeschichte 49, 1974, 95-130; - ders., Die Anfänge des märkischen Summepiskopats, in: Jahrbuch für Berlin-Brandenburgische Kirchengeschichte 50, 1977, 79-124; - Wolfgang Ribbe, Der Reformationstag der Mark Brandenburg, in: Jahrbuch für Berlin-Brandenburgische Kirchengeschichte 49, 1974, 59-65; - ders. (Hrsg.), Gesch. Berlins I, 1987; - Francis L. Carsten, Die Entstehung Preußens, 1981; - Wolfgang Schulz, Die Mark Brandenburg, 1983; - ADB 14, 78-86; - NDB 10, 436-438; - RE3 9, 223-227; - Biographisches Wörterbuch zur deutschen Geschichte 2, 1299-1300; - NewCathEnc 7, 990; - LThK2 5, 974-975.

Udo Krolzik

Letzte Änderung: 29.12.2009