JOACHIM II. Hector, seit 1535 Kurfürst von Brandenburg, * 13.1. 1505
in Cölln als erster Sohn von Kurfürst Joachim I. und seiner Frau Elisabeth,
Tochter des Dänenkönigs Johann I., † 3.1. 1571 in Köpenick. -
J. erhielt durch den Theologen Johann Negelein und den Juristen Fabian
Funk eine Ausbildung in den klassischen Sprachen und den Staatswissenschaften.
Als 13-jähriger lernte er am kaiserlichen Hof höfische und ritterliche
Kultur kennen. Schon früh wurde er in die politischen und kirchlichen
Auseinandersetzungen durch die Zeit- und Familienverhältnisse verwickelt.
Seinem Vater wurden als Lohn für die Stimme bei der Kaiserwahl von
beiden Seiten Königstöchter für J. angeboten. In seiner Familie ist
er den entgegengesetzten Einflüssen der Altgläubigen und der Lutheraner
ausgesetzt. Dem Einfluß seines Vaters und seines Onkels Erzbischof
Albrecht stand der seiner Mutter und seines Onkels Hochmeister Albrecht
gegenüber. Sein Vater versuchte ihn, durch die Verheiratung mit Magdalene,
Tochter des ausgesprochenen Luthergegners Herzog Georg von Sachsen,
an die katholische Seite zu binden. Als Magdalene 1534 starb leitete
der Vater noch einmal kurz vor seinem Tode die Verheiratung des Sohnes
mit der katholischen Hedwig, Tochter des Königs Sigismund von Polen,
ein, die J. 1535 heiratete. In seinem Testament verpflichtete der
Vater beide Söhne darauf, daß sie mit ihren Ländern an der katholischen
Lehre festhielten. Durch die Mutter, die 1527 das Abendmahl in beiderlei Gestalt eingenommen hatte, lernte J. die lutherische
Lehre kennen. Seine Begegnung mit Luther 1519 in Wittenberg überbewertete
er wohl, wenn er später feststellte, daß er bei dieser Gelegenheit
die Rechtfertigung aus dem Glauben gelernt habe. Seit 1532 stand er
im brieflichen Kontakt mit Luther. Nachdem er 1535 die Herrschaft
von seinem Vater übernommen hatte, blieb er noch beim alten Glauben.
Sein Bruder Johann (Hans) von Küstrin, der aufgrund des Testaments
des Vaters die Neumark, Sternberg, Krossen, Züllichau und Kottbus
erhalten hatte, förderte sogleich die Anhänger der neuen Lehre, wandte
sich dem Schmalkaldischen Bund zu, nahm Ostern 1538 das Abendmahl
in beiderlei Gestalt und ließ 1538/39 eine grundlegende Kirchenvisitation
durchführen. J. zögerte fast fünf Jahre, bevor er Ende 1539 die Reformation
freigab. Als er gleich nach der Regierungsübernahme seine umfangreiche
und prunkvolle Bautätigkeit mit der Umwandlung der beim Cöllner Schloß
gelegenen Dominikanerkirche in eine prunkvolle Residenz-Hofkirche
(1536) begann, ließ er Kunst- und Altarkleinodien aus der Mittel-
und Uckermark inventarisieren und teilweise gleichsam im Vorgriff
auf die Säkularisierung in die Hofkirche bringen. Er selbst war jedoch
auf Ausgleich bedacht und hat auf dem Hintergrund der Türkengefahr
ganz wesentlich zum Frankfurter Anstand von 1539 beigetragen, der
die schwebenden Kammergerichtsprozesse suspendierte und zur Klärung
der Glaubensstreitigkeiten ein Religionsgespräch von deutschen Theologen und Laien vorsah.
J. war auch weder dem Nürnberger Bund von 1538 als »Defensivliga«
der katholischen Stände beigetreten, noch dem Schmalkaldischen Bund.
Das Drängen des Bruders, der Landstände und Städte und das Engagement
des Kaisers und Königs durch den Türkenkrieg bewirkten, daß J. zum
1./2.11.1539 in Stadt und Land öffentliche Bekenntnisakte erlaubte.
Er nahm auch selbst in der Spandauer Nikolaikirche mit dem Bischof
von Brandenburg, Matthias von Jagow, zahlreichen Vertretern der Ritterschaft
und seinem ganzen Hof, außer der Kurfürstin Hedwig, deren Vater er
zugesagt hatte, daß er sie nicht zur neuen Religion verlocken würde,
das Abendmahl in beiderlei Gestalt, obgleich er kein öffentliches
Bekenntnis für die neue Lehre vor 1555 ablegte. Eine von ihm seit
1537 vorbereitete neue »Christliche Ordnung«, an der auch Philipp
Melanchthon beratend mitgewirkt hatte, bildete den Entwurf für die
1540 gedruckte und von den weltlichen Ständen auf dem März-Landtag
desselben Jahres angenommene Kirchenordnung. Sie nahm die Priesterehe,
das Abendmahl mit Luthers Katechismus und die Lehre von der Rechtfertigung
auf. Der vermittelnden Stellung J.'s entsprach es, daß die kultischen
Traditionen in der Kirchenordnung geschont wurden. J. vertrat die
Auffassung, daß er die katholische Kirche seines Landes einfach von
einigen Mißbräuchen gereinigt habe. Er ersuchte und erhielt die Bestätigung des
Kaisers für seine Kirchenordnung. Drei mit Härte durchgeführte Generalkirchen-Visitationen
(1540-42; 1551/52; 1557/58) begründeten und festigten die neuen Strukturen.
Die episkopalen Aufgaben des Kurfürsten nahmen der Generalsuperintendent
und das aus Theologen und Juristen gebildete Cöllner Konsistorium
wahr. J. und sein Bruder führten die Säkularisierung in Brandenburg
konsequent durch, um so ihre defizitären Haushalte zu entlasten. Die
Kirchenordnung und die Visitationen förderten und ordneten auch wesentlich
das Schulwesen und hielten die Pfarrer und den größten Teil der Küster
zur Jugendlehre an. Als Feldhauptmann beteiligte sich J. 1542 ohne
Erfolg am Türkenfeldzug. Im Schmalkaldischen Krieg kämpfte er mit
Moritz von Sachsen auf der Seite des Kaisers. Er setzte sich jedoch
für die Schonung und Freiheit des unterlegenen Kurfürsten Johann Friedrich
von Sachsen und des Landgrafen Philipp von Hessen ein. Ganz im Sinne
seiner Vermittlerrolle wirkte er am sogenannten »Augsburger Interim«
von 1548 mit, das sein Hofprediger Johann Agricola mit verfaßte. J.
hat nicht wie sein Bruder das »Augsburger Interim«, das bei seiner
Erklärung als Reichsgesetz ein Ausnahmegesetz über die Protestanten
war, mit aller Schärfe abgelehnt, sondern hat seine Anerkennung in
seinem Land gefordert, verband dies jedoch mit einer Deklaration zugunsten
seiner Kirchenordnung. Als ein protestantischer Fürstenbund unter
der Führung Moritz' von Sachsen einen Gegenschlag gegen den Kaiser
führte, beteiligte sich J. nicht. Mit dem Augsburger Religionsfrieden
von 1555 und der damit verbundenen Anerkennung der Protestanten entfielen
alle politischen Bedenken J.'s, die ihn bisher von einem öffentlichen
Bekenntnis zum neuen Glauben abgehalten hatten. So legte er 1563 ein öffentlich
testamentarisches Glaubensbekenntnis gemäß der Augsburger Konfession
ab. An den alten Gebräuchen und Zeremonien sowie an der Ausstattung
seiner Hofkirche hielt er jedoch fest. J. hat auf verschiedenen Wegen
versucht, sein Herrschaftsgebiet zu vergrößern. Er schloß mit dem
Herzog von Liegnitz eine Erbverbrüderung, die auf den Erwerb Schlesiens
gerichtet war. Wohl auf Betreiben seines Bruders Johann, der als Gegenleistung
für Schlesien seine Landesteile hergeben sollte, wurde dieser Vertrag
1546 von König Ferdinand aufgehoben. J.'s Bemühen, seinen jüngsten
Sohn aus der Ehe mit Hedwig, der Tochter des polnischen Königs, auf
den polnischen Thron zu bringen, blieben ohne Erfolg. J.'s Kanzler
Lampert Distelmeyer gelang es jedoch 1569, die Mitbelehnung mit dem
Herzogtum Preußen durch den polnischen König zu erlangen. Damit war
der Grund für den brandenburg-preußischen Staat gelegt. J. erwirkte
die Besetzung des Erzbistums Magdeburg mit seinem Sohn Sigismund.
- J. war ein friedliebender auf Ausgleich bedachter Herrscher.
Große finanzielle Probleme brachten ihm seine aufwendige Hofhaltung,
insbesondere seine Bauleidenschaft, wodurch er in ständige Auseinandersetzungen
mit den Ständen geriet, um seine steigenden Schulden zu tilgen. Da
J. und sein Bruder Johann kurz nacheinander starben und Johann ohne
männlichen Erbe war, konnte Brandenburg durch J.'s Sohn, den Kurfürsten
Johann Georg, wieder einheitlich regiert werden.
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- A. Zimmermann, Geschichte der Mark Brandenburg unter Joachim
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