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Band III (1992) Spalten 213-214 Autor: Michael Tilly

JOHANNES XV., Papst, † im März 996. - Der Sohn eines Priesters Leo aus der Region Gallinae albae wurde, nachdem er das Amt eines Kardinalpriesters von S. Vitale ausgeübt hatte, im August 985 als Nachfolger Bonifatius' VII. zum Papst gewählt. J. verdankte seine Wahl der Macht des Johannes Crescentius, der sowohl den Einfluß der griechischen Kaiser wie des deutschen Hofes von Rom abwehren wollte, und neben dem Papst J. als »Patricius romanorum« weiterhin politische Macht in Rom ausübte. Trotz der Beschränkung der päpstlichen Macht in Rom war J. bestrebt, seine Autorität und Unabhängigkeit wiederherzustellen, was ihm während seiner Amtszeit auch teilweise gelang. So vermittelte er erfolgreich in dem Konflikt zwischen König Ethelred II. von England und dem Herzog der Normandie, Richard I. Durch seinen Legaten Leo von Trevi führte er einen Ausgleich im Frieden von Rouen herbei. In die Amtszeit J.s fällt der Streit um das Erzbistum Reims. Hugo Capet, König von Frankreich, hatte Erzbischof Arnoul von Reims im Juni 991 abgesetzt, gefangengenommen, und durch Gerbert von Aurillac ersetzt. Nach energischem Einschreiten J.s unterwarf sich Gerbert 995. Arnoulf wurde 996 freigelassen und 997 wieder als Erzbischof von Reims eingesetzt. Herzog Mieszko I. von Polen schenkte J. sein gesamtes Reich, um hierdurch wirksamen Schutz gegen Deutschland und Böhmen zu erlangen. Am 31.1. 993 wurde mit der Heiligsprechung Ulrichs, des früheren Bischofs von Augsburg, die erste Kanonisierung eines Heiligen durch einen Papst durchgeführt. J. gilt als Förderer der cluniazensischen Klosterreform. Durch zunehmende Habsucht und Nepotismus provozierte J. Kritik und Opposition im römischen Klerus und Adel, und floh, als er seine Stellung und sein Leben gefährdet sah, in die Toscana. Von dort aus wandte er sich um Beistand an den jungen Otto III., dessen Einfluß und Macht Crescentius auch bald zum Einlenken brachten. Die beabsichtigte Krönung Ottos III. wurde durch den plötzlichen Tod J.s im März 996 verhindert. Die trotz innerer Schwäche des römischen Papsttums auffällig aktive Amtsführung J.s in außenpolitischen Belangen trug dazu bei, daß Otto III. einen radikalen Wechsel im Machtverhältnis zwischen Kaiser und Papst herbeiführen konnte.

Werke: Epistolae et constitutiones, hrsg. v. Hrotsuitha, Opera omnia, Paris 1879; Mansi XIX, 81 ff.

Lit.: K. G. von Žimgrod-Stadnicki, Die Schenkung Polens an Papst J. XV., Fribourg 1911; - F. Schneider, J. XV., Papst, und Ottos III. Romfahrt, in: MIÖG 39 (1923), 193-218; - W. Koelmel, Beiträge zur Verfassungsgesch. Roms im 10. Jh., in: HJ 55 (1935), 527-544; F. X. Seppelt/K. Löffler, Papstgesch., München 1938, 91; - M. Uhlirz, Die Regesten des Kaiserreiches unter Otto III., Göttingen 1956/57, Nr. 1026d.; - P. E. Schramm, Kaiser, Rom und Renovatio, Darmstadt 19572; - H. Jedin, Handb. der Kirchengesch., Bd. III, Freiburg i.Br. u. a. 1966, 241, 278, 337,339; - H. Zimmermann, Papstabsetzungen des MA.s, Graz u. a. 1969, 104; - T. Schieder (Hrsg.), Handb. der europ. Gesch., Bd. 1, Stuttgart 1976, 702 f., 757, 907, 1945 f., 1051; - B. Moser (Hrsg.), Das Papsttum, München 1983, 389; - B. Schimmelpfennig, Das Papsttum, Darmstadt 1984, 145; - M. Greschat (Hrsg.), Das Papsttum, Bd. 1, Stuttgart u. a. 1985, 134; - J. N. D. Kelly, Reclams Lex. der Päpste, Stuttgart 1988, 150 f.; - Haller II, 218 f.; - Jaffé I, 486-489; - Seppelt II, 381-383, 385-387, 390; - Catholicisme VI, 485; - EC VI, 588 f.; - EDR II, 1902; - DThC VII, 628 f.; - LThK 2V, 991; - NCE VII, 1012; - RE IX, 265; - RGG 3III, 810; - Wetzer-Welte VI, 1578-1580.

Michael Tilly

Letzte Änderung: 12.12.2009