Verlag Traugott Bautz |
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JUVENAL, Bischof von Jerusalem 422-458. Er arbeitete mit allen Mitteln darauf hin, die Anerkennung Jerusalems als Patriarchat zu erreichen. Erste Versuche (Weihe des Πέτρος zum ἐπίσκοπος παρευβολῶν, d. h. des Lagers eines Nomadenstammes) reichen bis ins Jahr 425 zurück. Auf dem Konzil von Ephesus (431) hat er seine Ansprüche dann erstmalig mit Nachdruck vertreten. Daß er sich dabei sogar gefälschter Briefe (angeblich von Papst Coelestin) bediente, zeigt ihn in keinem günstigen Licht, wurde aber nach seinem Übertritt in Chalcedon nicht mehr gegen ihn verwendet. Auf dem Konzil von Chalcedon (451) hat er sein Ziel dann im Rahmen des damals Möglichen erreicht: Die drei Palestinae wurden als seine Diözese, Jerusalem als 4. Patriarchat anerkannt (allerdings ist der Titel erst im 6. Jahrhundert quellenmäßig belegt). Um das zu erreichen, hatte J. auch vor einem Wechsel der Fronten in den christologischen Auseinandersetzungen nicht zurückgescheut: Als die Zusammenarbeit mit Kyrill von Alexandrien scheiterte (Ephesus 431), ging er zu den Antiochenern über. Auf der sog. Räubersynode (Ephesus, 449) hatte er dann auf Seiten des Dioskur gestanden (und die Gunst der Stunde, die für ihn darin bestand, daß die Inhaber der Patriarchatsthronoi nicht handlungsfähig waren, genutzt, um seine Position zu stärken). Auf dem Konzil von Chalcedon aber wurde ihm der Prinzipat über Palästina nur deswegen zugestanden, weil er bedenkenlos genug war, vom Monophysitismus zur Orthodoxie, d. h. zum Dyophysitismus überzugehen. Dieser Schritt sicherte ihm nicht nur die Diktion über den Großraum Palästina (d. h. die drei Palaestinae, ohne Phoenicia und Arabia, die weiterhin Antiochia unterstanden), sondern machten ihn sogar zum Mitglied der Kommission, die den dogmatischen Tomus des Konzils redigierte. Andererseits trug er ihm die erbitterte Gegnerschaft der monophysitisch gesinnten Mönche Palästinas ein, die ihm mit Theodosius sogar einen Gegenbischof entgegenstellten. Erst 453 gelang es ihm mit Hilfe des kaiserlichen Militärs, sich seines Amtssitzes wieder zu bemächtigen. - Seine Ansprüche, für die Kanon 7 des Konzils von Nicäa die (wenn auch unzureichende) kirchenrechtliche Basis bilden konnte, waren sicher in J.s Machtstreben begründet. Daß er sie für realisierbar hielt, erklärt sich zum Teil auch aus seinem guten Verhältnis zum Hofe, da er sich Theodosius II. und dessen Gemahlin Eudokia nicht nur durch sein Verhalten auf der Räubersynode von Ephesus (449), sondern auch durch Überlassung wertvoller Reliquien verpflichtet hatte. Es ist daher sicherlich kein Zufall, daß J. in seinen Ansprüchen moderater wurde als durch den Wechsel auf dem Thron (Marcian/Pulcheria) ihm dieser Rückhalt (zumindest zeitweilig) entzogen war. Ein geschichtliches Andenken hat J., der der Nachwelt (abgesehen von einer in äthiopischer Sprache überlieferten Predigt, die er 431 in Ephesus gehalten hat, und einigen Briefen, die er mitunterschrieben hat) nichts Geschriebenes hinterlassen hat, aber nicht nur sein Kampf um die Errichtung eines Patriarchats Jerusalem gesichert, sondern auch der (letztlich gescheiterte) Versuch, das römische Weihnachtsfest, d. h. das Geburtsfest Jesu am 25. Dezember, auch für Jerusalem zu übernehmen.
Werke und Ausgaben: Die Ephesus-Predigt bei A. Dillmann, Chrestomathia Aethiopiaca, 1866 (ed. altera mit Korrekturen und Nachträgen von Enno Littmann, 1950, ND 1968), 100-102; in franz. Übers. bei S. Grébaut, in: ROC 15, 1920, 440 f.; Epistula ad Caelestinum episcopum Romae, ACO I, 1, 7, p. 124 f.; Epistula ad presbyteros et archimandritas Palaestinenses, ACO II, 5, p. 9.
Lit.: Simon Vailhé, l'érection du patriarcat Jérusalem 451, in: ROC 4, 1899, 44-57; - Ders., Formation du patriarcat Jérusalem, in: EO 13, 1910, 325-336; - Chr. Papadopulus, 'Iστορία τῆς ἐκκλησίας 'Iεροσολύμων, 1910; - (Archim.) Hipppolytos, 'H ἐκκλησία 'Iεροσολύμων ἐν ταῑς οἰκουμενικαῑς συῶόδοις γ' καὶ δ', in: Nέα Σιών 17, 1922, 515-521; - Timotheus von Jerusalem, 'Hβυζαντινὴ 'Iερουσαλὴμ ἱστορικῶς, in: 'Eπετηρίς 11, 1935, 52-72; - ders., 'O 'Iεροσολύμων 'Iουβενάλιος καὶ τὰ ψευδῆ ἔγγραφα in: Nέα Σιών 32, 1937, 698-706; - Robert Devreesse, Les anciens évêchés de Paléstine, in: Memorial Lagrange, 1940, 217-227; - F. M. Abel, Kyrilliana, 1947, 214-220; - Ernest Honigmann, Juvenal of Jerusalem, in: Dumbarton Oaks Papers 5, 1950, 209-279; - Ders., Patristic Studies 1953, 59 ff., 68 ff; - Tillemont XV, 196-207; - Le Quien, Oriens Christianus III, 1740, 110-116; - RE VIII, 699 (s.v. Jerusalem). IX 659-662 (s.v. J.); - Bardenhewer IV, 308; - DThC VIII, 1, 998 f. (s.v. Jérusalem); - Chalkedon III, 937. 946 ff.; - RGG III, 1077; - Beck 29. 31. 97; - LThK V, 1231 f.; - Handbuch der Kirchengeschichte (ed. Jedin) II, 1, 247 f. u.ö.; - Mauritius Geerard, Clavis Patrum Graecorum III, 1979, Nr. 6710-6712, p. 288.
Hans-Udo Rosenbaum
Letzte Änderung: 09.04.2011