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Band III (1992) Spalten 1300-1302 Autor: Karl Heinz Voigt

KEIP, Johann Bernhard * 29. Okt. 1869 in Mühlhausen/Thür., † 18. April 1941 in Stettin, Superintendent der Methodistenkirche. Er war das jüngste von zwölf Kindern der Eheleute Julius Keip und Johanna, geb. Nordmann. In Neuruppin wurde B.K. 1887 mit der Methodistenkirche bekannt und folgte nach einiger Zeit dem Ruf ins Predigtamt. Seit 1891 studierte er zunächst im Predigerseminar der Methodistenkirche (Frankfurt/M.) und später an den Universitäten Berlin und Breslau Theologie. Am 8.Okt. 1897 verehelichte er sich mit Martha geb. Maaß. B.K. wirkte nacheinander in den Gemeinden Berlin-Junkerstraße, Berlin-Schöneberg, Belgard-Köslin-Stolp, Stettin, Berlin-Rügenerstraße und Cottbus. Er wirkte als Superintendent des Berliner und Dresdener Distrikts. In dieser Funktion konnte er mit seiner hervorragenden Leitungs- und Verwaltungsbegabung wichtige Aufgaben in ökumenischer und kirchenrechtlicher Hinsicht für die methodistische Gesamtkirche erfüllen. - B.K. nahm bereits 1908 in Verbindung mit Friedrich Siegmund-Schultze an der ökumenischen Friedensfahrt deutscher Pastoren nach England teil. Daraus ergab sich seine frühe Mitarbeit im Weltbund für Freund-schaftsarbeit der Kirchen, einer Keimzelle der ökumenischen Bewegung. 1925 war er einer der methodistischen Teilnehmer an der ökumenischen Weltkirchenkonferenz in Stockholm. Ein Jahr später nahm er an der Gründungsversammlung der Vereinigung Evangelischer Freikirchen teil, der ersten verbindlichen zwischenkirchlichen Gemeinschaft in Deutschland, an der damals vier Freikirchen beteiligt waren. In der Weimarer Zeit kämpfte er für die rechtliche Anerkennung der Freikirchen auf vielfache Weise. Ein Höhepunkt seines Einsatzes war, als er für die Methodistenkirche nach neunjährigen Verhandlungen 1930 auch in Preußen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts selbst gegen den Widerstand des späteren Bischofs Otto Dibelius erreichen konnte. 1934 gelang es schließlich auch, für die methodistische Gesamtkirche die Anerkennung als Reichskörperschaft durchzusetzen. - Während der Zeit der Barmer Synode (1934) suchte B.K. als Berliner Superintendent der Methodistenkirche den Kontakt zur Bekennenden Kirche, der aufgrund eines Schreibens von Karl Barth, der in Unkenntnis die Methodisten als »nicht-reformatorischen Ursprungs« beschrieb, jedoch langfristig nicht zustande kam. Die in der Vereinigung Evangelischer Freikirchen diskutierte Frage eines Zusammenschlusses aller Freikirchen lehnte K. weitsichtig ab, aber er war bereit, mit den Organen der Deutschen Evangelischen Kirche unter der Voraussetzung der gegenseitigen Respektierung partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. In Verbindung mit dem methodistischen Bischof John Louis Nuelsen (Zürich) hatte er bis 1936 nachhaltigen Einfluß auf die Entscheidungen der Methodistenkirche.

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Werke: Urteile über den Methodismus, o.J.(1938), 19482; Aus der Geschichte der Gemeinden der Bischöflichen Methodistenkirche in Berlin und der Mark, 1938; Die Gemeinschaftsbewegung in Deutschland, in: Der Christliche Apologete (USA), 67. Jg., 1905, 22. u.29.11. S. 11f; Sekte und Kirche, Bemerkungen zu Otto Dibelius, Das Jahrhundert der Kirche, in Wächterstimmen, 53. Jg., 1927, S. 34-45; Ein brüderliches Wort, zu Sekte und Kirche, in: Wächterstimmen, 53. Jg., 1928, S. 101-110. - HRG.: Der Mitarbeiter, Mitteilungen der Distrikte der Bischöflichen Methodistenkirche in Norddeutschland, 1. Jg. 1907.

Lit.: Bernhard Vogelsang, Nachruf B.K., in: Verhandlungen der Nordostdeutschen Konferenz der Bischöflichen Methodistenkirche 1941, S. 38f.; - Wilhelm Niemöller, Einheit und Gemeinschaft, mit einem Vorwort von Bischof Carl Ernst Sommer, 1975; - Herbert Strahm, Die Bischöfliche Methodistenkirche im Dritten Reich, Stuttgart 1989.

Karl Heinz Voigt

Letzte Änderung: 06.11.2011