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Band VI (1993)Spalten 229-231 Autor: Martin Friedrich

NEANDER, Daniel Amadeus, evangelischer Theologe und Bischof, * 17.11. 1775 in Lengefeld/Erzgebirge, + 18.11. 1869 in Berlin. - Aus einer armen Leineweberfamilie stammend, studierte N. in Leipzig Theologie und verbrachte die Jahre 1800-1805 als Hauslehrer in Dresden, wo er unter dem Einfluß des Oberhofpredigers Franz Volkmar Reinhard eine nachhaltige theologische Prägung erfuhr. Zeitlebens blieb er der Mittelstellung zwischen Rationalismus und Supranaturalismus treu. 1805 wurde er Dorfpfarrer im sächsischen Flemmingen (bei Naumburg). Als dieses Gebiet 1815 an Preußen gefallen war, machte N. 1816 durch eine Totenpredigt auf sich aufmerksam, in der er den Tod in den Befreiungskriegen in eine Parallele mit dem Opfertod Christi setzte. Durch König Friedrich Wilhelm III. selbst empfohlen, wurde er 1817 Konsistorialrat und Superintendent in Merseburg und machte sich um die Integration seines Kirchenkreises in die preußische Landeskirche verdient. 1823 wurde er Oberkonsistorialrat und Propst in Berlin, gleichzeitig einflußreicher Berater des Königs und seines Kultusministers Altenstein. Seine Hauptaufgabe war die Durchsetzung der von Friedrich Wilhelm III. verfaßten Agende in der preußischen Kirche, ein Ziel, für das er sowohl administrativ (als Vortragender Rat im Ministerium) als auch publizistisch (als Mitautor der vom König anonym verfaßten Verteidigungsschrift »Luther in Beziehung auf die Kirchenagende in den königlich-preußischen Landen«, 1827) wirkte. Durch Druck und Überredung sowie durch die Umarbeitung und Ermöglichung provinzieller Sonderregelungen wurde bis 1829 in den meisten Gemeinden die Einführung der Agende erreicht. Der in Berlin mittlerweile unentbehrliche N. wurde 1829 mit dem neugeschaffenen Amt des Generalsuperintendenten der Kurmark, später der gesamten Provinz Brandenburg, betraut, behielt aber seine Funktionen im geistlichen Ministerium. Dazu kamen noch weltliche Ämter als Vorsitzender der Redaktionskommission im Staatsrat und Leiter der kirchlichen Sektion des Oberzensurkollegiums. 1830 wurde ihm der Bischofstitel verliehen, was allerdings keine Erweiterung der Kompetenzen brachte. In den 1830er Jahren galt seine Hauptsorge der Förderung der Union (wobei er die Zwangsmaßnahmen gegen die schlesischen Lutheraner mißbilligte) und einer stärkeren Selbständigkeit der Kirche, besonders des Gottesdienstes als ihres Zentrums, vom Staat. Als ab 1840 unter dem neuen König Friedrich Wilhelm IV. und seinem Kultusminister Eichhorn orthodox-pietistische Tendenzen immer mehr gefördert wurden, verlor N. viel von seinem Einfluß. Mit dem Gewicht seines Amtes und mit diplomatischem Geschick trat er, insbesondere als Vorsitzender der Brandenburger Provinzialsynode von 1844 und als stellvertretender Vorsitzender der Generalsynode von 1846, für eine Kirchenverfassungsreform und für die Erhaltung einer weitherzigen Stellung zu Union und Bekenntnis ein. Dies brachte ihm das Vertrauen des Berliner Bürgertums auch während der Märzrevolution 1848 ein, und N. konnte zwischen dem König und den Aufständischen vermitteln. 1850 wurde er Mitglied im Evangelischen Oberkirchenrat und nahm an dessen Sitzungen bis kurz vor seinem Lebensende teil. Vom Amt des Generalsuperintendenten ließ er sich 1853 entbinden, blieb aber Propst von St. Petri bis 1865. - N.s Bedeutung als Kirchenpolitiker übersteigt die des Theologen, der Prediger trat hinter dem Verwaltungsmann zurück. Solange er sich des Einverständnisses des preußischen Königs erfreute, konnte er die Entwicklung der Landeskirche ganz entscheidend prägen. Ein reiner Hoftheologe war N. aber nicht, wie insbesondere seine Entwicklung nach 1840 belegt.

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Werke: Die erste merkwürdige Geistererscheinung des 19ten Jahrhunderts, 1804; Eine Predigt bei der Todtenfeier der im Kampfe für das Vaterland gefallenen preußischen Krieger, gehalten am 4ten July 1816; Antrittspredigt in der Schloß- und Domkirche zu Merseburg am Sonntage Estomihi 1817; Abschiedspredigt in der Schloß- und Domkirche zu Merseburg, 1823; Antrittspredigt in der Hof- und Domkirche zu Berlin am 25ten Sonntage nach dem Feste der Dreieinigkeit 1823; Predigten über auserlesene Stellen der heiligen Schrift im Jahre 1825 in der Hof- und Domkirche zu Berlin, Bde. I und II, 1826; Eine Predigt am 25. July 1830 als am dritten Säcularfeste der Übergabe der Augsburgischen Confession in der Hof- und Domkirche zu Berlin.

Lit.: Bischof Dr. N., in: Protestantische Kirchenzeitung 17 (1870), 39-44; - D. D.A.N., in: Neue Evangelische Kirchenzeitung 12 (1870), 147-152; - O. Foellmer, Die Geschichte der Generalsuperintendenten in den altpreußischen Provinzen, 1931; - Horst Orphal, Kirche im Verständnis der an der Begründung des Evangelischen Oberkirchenrats beteiligten lutherischen Theologen, Diss. (Kiel) 1960, 25-40.135-254; - Ders., D.A.N. als Bischof von Berlin 1830-1869, in: Jahrbuch für Berlin-Brandenburgische Kirchengeschichte 51 (1979), 155-189; - Friedrich Heyer, D.A.N., in: Jahrbuch für Berlin-Brandenburgische Kirchengeschichte 45 (1970), 122-149; - Jürgen Kampmann, Die Einführung der Berliner Agende in Westfalen, 1991, bes. 246-253.261-265.352-357.

Martin Friedrich

Letzte Änderung: 09.04.2011