NEANDER, Daniel Amadeus, evangelischer Theologe und Bischof, * 17.11.
1775 in Lengefeld/Erzgebirge, + 18.11. 1869 in Berlin. -
Aus einer armen Leineweberfamilie stammend, studierte N. in Leipzig
Theologie und verbrachte die Jahre 1800-1805 als Hauslehrer in Dresden,
wo er unter dem Einfluß des Oberhofpredigers Franz Volkmar Reinhard
eine nachhaltige theologische Prägung erfuhr. Zeitlebens blieb er
der Mittelstellung zwischen Rationalismus und Supranaturalismus treu.
1805 wurde er Dorfpfarrer im sächsischen Flemmingen (bei Naumburg).
Als dieses Gebiet 1815 an Preußen gefallen war, machte N. 1816 durch
eine Totenpredigt auf sich aufmerksam, in der er den Tod in den Befreiungskriegen
in eine Parallele mit dem Opfertod Christi setzte. Durch König Friedrich
Wilhelm III. selbst empfohlen, wurde er 1817 Konsistorialrat und Superintendent
in Merseburg und machte sich um die Integration seines Kirchenkreises
in die preußische Landeskirche verdient. 1823 wurde er Oberkonsistorialrat
und Propst in Berlin, gleichzeitig einflußreicher Berater des Königs
und seines Kultusministers Altenstein. Seine Hauptaufgabe war die
Durchsetzung der von Friedrich Wilhelm III. verfaßten Agende in der
preußischen Kirche, ein Ziel, für das er sowohl administrativ (als
Vortragender Rat im Ministerium) als auch publizistisch (als Mitautor
der vom König anonym verfaßten Verteidigungsschrift »Luther in Beziehung
auf die Kirchenagende in den königlich-preußischen Landen«, 1827)
wirkte. Durch Druck und Überredung sowie durch die Umarbeitung und
Ermöglichung provinzieller Sonderregelungen wurde bis 1829 in den
meisten Gemeinden die Einführung der Agende erreicht. Der in Berlin
mittlerweile unentbehrliche N. wurde 1829 mit dem neugeschaffenen
Amt des Generalsuperintendenten der Kurmark, später der gesamten Provinz
Brandenburg, betraut, behielt aber seine Funktionen im geistlichen
Ministerium. Dazu kamen noch weltliche Ämter als Vorsitzender der
Redaktionskommission im Staatsrat und Leiter der kirchlichen Sektion
des Oberzensurkollegiums. 1830 wurde ihm der Bischofstitel verliehen,
was allerdings keine Erweiterung der Kompetenzen brachte. In den 1830er
Jahren galt seine Hauptsorge der Förderung der Union (wobei er die
Zwangsmaßnahmen gegen die schlesischen Lutheraner mißbilligte) und
einer stärkeren Selbständigkeit der Kirche, besonders des Gottesdienstes
als ihres Zentrums, vom Staat. Als ab 1840 unter dem neuen König Friedrich
Wilhelm IV. und seinem Kultusminister Eichhorn orthodox-pietistische
Tendenzen immer mehr gefördert wurden, verlor N. viel von seinem Einfluß.
Mit dem Gewicht seines Amtes und mit diplomatischem Geschick trat
er, insbesondere als Vorsitzender der Brandenburger Provinzialsynode
von 1844 und als stellvertretender Vorsitzender der Generalsynode
von 1846, für eine Kirchenverfassungsreform und für die Erhaltung
einer weitherzigen Stellung zu Union und Bekenntnis ein. Dies brachte
ihm das Vertrauen des Berliner Bürgertums auch während der Märzrevolution
1848 ein, und N. konnte zwischen dem König und den Aufständischen
vermitteln. 1850 wurde er Mitglied im Evangelischen Oberkirchenrat
und nahm an dessen Sitzungen bis kurz vor seinem Lebensende teil.
Vom Amt des Generalsuperintendenten ließ er sich 1853 entbinden, blieb
aber Propst von St. Petri bis 1865. - N.s Bedeutung als Kirchenpolitiker
übersteigt die des Theologen, der Prediger trat hinter dem Verwaltungsmann
zurück. Solange er sich des Einverständnisses des preußischen Königs
erfreute, konnte er die Entwicklung der Landeskirche ganz entscheidend
prägen. Ein reiner Hoftheologe war N. aber nicht, wie insbesondere
seine Entwicklung nach 1840 belegt.
Werke: Die erste merkwürdige Geistererscheinung des 19ten
Jahrhunderts, 1804; Eine Predigt bei der Todtenfeier der im Kampfe
für das Vaterland gefallenen preußischen Krieger, gehalten am 4ten
July 1816; Antrittspredigt in der Schloß- und Domkirche zu Merseburg
am Sonntage Estomihi 1817; Abschiedspredigt in der Schloß- und Domkirche
zu Merseburg, 1823; Antrittspredigt in der Hof- und Domkirche zu Berlin
am 25ten Sonntage nach dem Feste der Dreieinigkeit 1823; Predigten
über auserlesene Stellen der heiligen Schrift im Jahre 1825 in der
Hof- und Domkirche zu Berlin, Bde. I und II, 1826; Eine Predigt am
25. July 1830 als am dritten Säcularfeste der Übergabe der Augsburgischen
Confession in der Hof- und Domkirche zu Berlin.
Lit.: Bischof Dr. N., in: Protestantische Kirchenzeitung
17 (1870), 39-44; - D. D.A.N., in: Neue Evangelische Kirchenzeitung
12 (1870), 147-152; - O. Foellmer, Die Geschichte der Generalsuperintendenten
in den altpreußischen Provinzen, 1931; - Horst Orphal, Kirche
im Verständnis der an der Begründung des Evangelischen Oberkirchenrats
beteiligten lutherischen Theologen, Diss. (Kiel) 1960, 25-40.135-254;
- Ders., D.A.N. als Bischof von Berlin 1830-1869, in: Jahrbuch
für Berlin-Brandenburgische Kirchengeschichte 51 (1979), 155-189;
- Friedrich Heyer, D.A.N., in: Jahrbuch für Berlin-Brandenburgische
Kirchengeschichte 45 (1970), 122-149; - Jürgen Kampmann, Die Einführung
der Berliner Agende in Westfalen, 1991, bes. 246-253.261-265.352-357.