PACK, Otto von, * um 1480. + 8. Februar 1537 in Brüssel. -
Er entstammte einem Meißnischen Adelsgeschlecht. Nach dem Studium
der Rechte in Leipzig trat er in die Dienste Hg. Georgs von Sachsen
und stieg bis zum Vizekanzler auf. Hg. Georg betraute ihn seit 1519
mit wichtigen Geschäften, namentlich mit der Vertretung auf den Reichstagen
in den Jahren von 1522 bis 1526. O. v. P. steht im Ruf, das Vertrauen,
das ihm Hg. Georg entgegengebracht hat, mißbraucht zu haben, um sich
auf betrügerische Weise finanzielle Vorteile zu verschaffen. Das finanzielle
Interesse scheint auch das Hauptmotiv für die Intrige gewesen zu sein,
durch die er auf mehr unrühmliche Weise in die Geschichte eingegangen
ist. Mit seinem Namen sind die sog. Packschen Händel verbunden, die
das Reich in der angespannten religiösen Situation Ende der zwanziger
Jahre des 16. Jh. an den Rand eines Religions- bzw. Bürgerkriegs gebracht
haben. Auch innerhalb des Luthertums rissen die Packschen Händel eine
tiefe Kluft in der Frage der Wahl und Rechtfertigung der Mittel zur
Behauptung der neuen Konfession auf. Im Januar 1528 spielte O. v.
P. Landgf. Philipp von Hessen die Nachricht zu, im Mai 1527 hätte
sich in Breslau Ferdinand, der Bruder Karls V., mit den Kurfürsten
von Mainz und Brandenburg, dem Erzbischof von Salzburg, den Bischöfen
von Würzburg und Bamberg, Hg. Georg von Sachsen und den bayerischen
Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig zu einem Bündnis zusammengeschlossen,
um das Luthertum in Deutschland gewaltsam zu beseitigen und die lutherischen
Gebiete unter sich aufzuteilen. Landgf. Philipp von Hessen, der mit
großer Leidenschaft für die Belange des Luthertums eintrat und sich
zum Schutze des neuen Glaubens und der fürstlichen Libertät auch mit
dem Gedanken eines Krieges gegen den Kaiser und die katholischen Reichsstände
anfreunden konnte, schenkte den Dokumenten, die ihm O. v. P. vorlegte,
Glauben. In einem Präventivschlag fiel er in würzburgisches und bambergisches
Gebiet ein. Die Veröffentlichung der vermeintlichen Bündnisurkunde,
durch die sein Angriff gerechtfertigt werden sollte, führte aber zum
Nachweis, daß es sich dabei um eine Fälschung handelte. O. v. P. blieb
allerdings auch während des Verhörs, dem er sich im Juli 1528 im Beisein
sächsischer Gesandter in Kassel unterziehen mußte, bei seiner Behauptung.
Landgf. Philipp deckte ihn weiterhin trotz aller Zweifel, die ihm
selbst mehr und mehr an dem angeblichen Bündnis kamen, und entließ
ihn im Juni 1529 aus dem Gewahrsam. Verfolgt von den Häschern Hg.
Georgs, floh O. v. P. durch das Reich, bis er schließlich im Jahr
1536 in den Niederlanden aufgegriffen wurde. Erst auf der Folter war
er dazu bereit, seinen Betrug einzuräumen. Wegen Verrats und Anstiftung
zur Empörung wurde er auf Betreiben Hg. Georgs von Sachsen zum Tode
verurteilt und mit dem Beil hingerichtet.
Lit.: Karl Schottenloher, Bibliographie zur deutschen
Geschichte im Zeitalter der Glaubensspaltung 1517-1585, Bd. 4, 21957,
Nrr. 40556a-40591; - Kurt Dülfer, Die Packschen Händel. Dartstellung
und Quellen, 1958 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission
für Hessen und Waldeck 24,3); - Paul Hansel, Die Auseinandersetzung
des Schwäbischen Bundes mit Nürnberg vor dem Hintergrund der »Packschen
Händel« 1528/29, in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt
Nürnberg 66 (1979) 172-191.