RIARIO-SANSONI, Raffaelo, Kardinal, * 3.5. 1460 in Savona (Ligurien), + 9.7. 1521 in Neapel. Als Jüngster der drei Papstnepoten genoß R. schon in frühen Jahren die Protektion seines Großonkels Sixtus' IV. Gerade siebzehnjährig wurde er am 10.12. 1477 - noch während des Studiums an der Universität Pisa - zum Kardinal ernannt, nachdem er zuvor bereits als apostolischer Protonotar fungiert hatte. Nur wenige Monate später lernte er allerdings auch die Schattenseiten seiner Familienbande kennen: während eines Florenzaufenthalts geriet er unwissentlich in die von Girolamo R. initiierte Pazzi-Verschwörung vom 26.4. 1478. Trotz seiner Unschuld wurde er nach der Niederschlagung des Staatsstreichs als Angehöriger der Familie R. verhaftet, mit dem Tode bedroht und erst nach massiver Intervention des Papstes im Juni wieder auf freien Fuß gesetzt. Der Fortsetzung seiner kirchlichen Karriere tat diese Episode jedoch keinen Abbruch: im Spätsommer 1478 hielt er sich schon wieder als päpstlicher Legat in Perugia auf, 1480/81 bereiste er in gleicher Funktion die Marken. Zudem erhielt er in den letzten Jahren des Pontifikats Sixtus' IV. eine Vielzahl einträglicher Benefizien: 1479 das Erzbistum Pisa sowie die Bistümer Cuenca und Riga, 1480 das Bistum Tréguir, 1482 Salamanca und 1483 Osma. Die Einkünfte aus diesen Pfründen steigerte R. noch durch die an der Kurie übliche Praxis, auf einige dieser Bistümer nach wenigen Monaten oder Jahren wieder zu resignieren und sich dafür im Gegenzug hohe Pensionen zusichern zu lassen. Dieses Verfahrens bediente er sich auch bei einigen der übrigen Bischofswürden, die ihm - neben zahlreichen Abteien - im Laufe seines Lebens von verschiedenen Päpsten verliehen wurden: Cuenca (1493), Viterbo (1498), Arezzo (1508), Savona (1508), Ostia (1511), Malaga (1518) und Pisa (1518). Sammelte R. auf diese Weise schon früh beträchtlichen Reichtum an, so basierte seine Macht innerhalb des Kardinalskollegiums wesentlich auf dem Amt des Camerlengo, das er 1483 von dem verstorbenen Kardinal Estouteville zusammen mit dessen Palast bei S. Appolinare übernahm. Dank der einflußreichen Position des päpstlichen Kämmerers, mit der während der Sedisvakanzen die interimistische Leitung der päpstlichen Geschäfte verbunden war, überstand er den Tod seines Gönners Sixtus' IV. 1484 ebenso unbeschadet wie den Wechsel von Innozenz VIII. zu Alexander VI. im Jahr 1492. Während der gesamten 1480er und 1490er Jahre galt R. deshalb als eine der reichsten und zugleich wichtigsten Personen innerhalb der Kurie. Seine herausgehobene Stellung unterstrich er zudem durch großzügiges Mäzenatentum und eine an weltliche Fürsten gemahnende Hofhaltung. Sein besonderes Augenmerk galt dabei dem Theater, das er durch die Bereitstellung enormer Summen zu einer neuen Blüte führte. So war die Wiederbelebung des klassischen Dramas in lateinischer Sprache, etwa der Komödien von Plautus und Terenz oder der Tragödien Senecas, die während der 1480er Jahre in Rom auf Anregung des Pomponio Leto und seiner humanistischen Akademie in Szene gesetzt wurde, auch der Großzügigkeit R.s zuzuschreiben. Darüberhinaus ließ er seit 1487/88 neben der Kirche San Lorenzo in Damaso einen neuen Palast errichten, »den mit Abstand mächtigsten seit der Antike, ja vielleicht den ersten, der den Vergleich mit den antiken Vorbildern nicht mehr zu scheuen brauchte« (Christoph Luitpold Frommel). Die Architektur des 1495 bzw. 1501 fertiggestellten Bauwerks, der späteren Cancelleria, atmete dabei den selben Geist der Erneuerung des kaiserlichen Roms der Antike, der R. schon bei seiner Förderung des Theaters geleitet hatte und der zur verbindenden Ideologie aller Gebildeten im Rom des ausgehenden 15. Jahrhunderts wurde. Daß die Vorbilder dieser geistigen Strömung heidnischen Ursprungs waren, störte R., der auch antike Statuen sammelte, ebensowenig wie er sich durch seinen geistlichen Stand von einer weltlichen Lebensführung abhalten ließ. Gleich seinen Kollegen im Kardinalskollegium umgab er sich mit einem gewaltigen Hofstaat sowie allem nur erdenklichen Luxus und frönte der Jagd oder dem Glücksspiel. Umso paradoxer mutet es an, daß R. 1497 Mitglied einer sechsköpfigen Kommission wurde, die auf Anweisung Alexanders VI. Pläne zur Reform der Kurie ausarbeiten sollte. Die Bulle, die der Ausschuß schließlich vorlegte und die neben Bestimmungen gegen die Simonie auch das Verbot von Bistumskummulationen oder die Begrenzung der jährlichen Einnahmen der Kardinäle auf 6000 Dukaten vorsah, blieb jedoch Entwurf. Dank seiner langjährigen Verwaltungserfahrung als Kämmerer wurde R. im Januar 1499 auch die Leitung des Baus neuer Straßen zum Vatikan anläßlich des für 1500 ausgerufenen Heiligen Jahres übertragen. Noch bevor die Straßenanlagen im Dezember 1499 termingerecht fertiggestellt wurden, erlebte R. jedoch den ersten ernsthaften Rückschlag in seiner Karriere. Ein versuchtes Attentat auf Alexander VI., das seine Verwandte Caterina Sforza geplant hatte, bewog ihn aus Furcht vor der Rache des Papstes zur Flucht aus der Heiligen Stadt. Am 21.11. 1499 verließ er Rom unter dem Vorwand, auf die Jagd reiten zu wollen, und begab sich nach Savona. Erst nach dem Tod Alexanders VI. kehrte er 1503 zurück und nahm unter Papst Julius II., seinem Onkel Giuliano della Rovere, wieder seine alte einflußreiche Stellung ein. So blieb er 1505 während des Zuges Julius' II. gegen Bologna als Stellvertreter in Rom oder präsidierte während des fünften Laterankonzils in Vertretung des erkrankten Papstes einer Sitzung. Aufgrund seines Alters, seines Reichtums und seiner intimen Kenntnis der kurialen Verhältnisse galt der mittlerweile auch zum Dekan des Kardinalskollegiums aufgestiegene R. bald als aussichtsreichster Kandidat auf die Nachfolge des Rovere-Papstes. Nach dem Tod Julius' II. 1513 ging er tatsächlich als Favorit der spanischen Partei ins Konklave, unterlag aber Giovanni de' Medici, dem nachmaligen Leo X. Offensichtlich in zunehmendem Maße von dem Wunsch beseelt, sich doch noch der Tiara zu bemächtigen, nahm R. im Jahr 1517 an der Verschwörung des Kardinals Angelo Petrucci gegen Leo X. teil. Nach ihrem Fehlschlag wurde er im Juni 1517 festgenommen, des Kardinalats sowie seiner Benefizien und Ämter enthoben und in der Engelsburg inhaftiert. Nur gegen die Zahlung des gewaltigen Lösegeldes von 150000 Dukaten kam er am 24.7. 1517 wieder frei. Obwohl R. kurz darauf von Leo X. als Kardinal rehabilitiert wurde und auch das Recht erhielt, den Titel eines Camerlengo - allerdings ohne jegliche Befugnisse - weiterhin zu tragen, war seine politische Karriere seit jenen Ereignissen beendet. Er lebte zunächst in Rom, zog sich aber im Herbst 1520 wegen einer Erkrankung nach Neapel zurück, wo er am 9.7.1521 auch starb: - R. erlangte nie die dominierende Stellung innerhalb der Kurie, die Pietro und Girolamo innegehabt hatten. Dafür überlebte er das Ende des Pontifikats Sixtus' IV. politisch und zählte auch während der folgenden drei Jahrzehnte zu den reichsten und einflußreichsten Kardinälen. Den Ruhm bei der Nachwelt sicherte ihm jedoch in erster Linie sein Mäzenatentum, von dem noch heute der Prachtbau der Cancelleria Zeugnis ablegt.
Lit.: A. Ferrajoli, La congiura dei cardinali contro Leone X, in: Miscellanea della R. Società Romana di Storia Patria 7, 1919; - Ludwig von Pastor, Geschichte der Päpste seit dem Ausgang des Mittelalters, Bd. 2-4, Freiburg i.Br. 1926-1928; - Armando Schiavo, Profilo e testamento di R. R., in: Studi romani 8, 1960, 414-429; - Ders., Il palazzo della Cancelleria, Rom 1963; - Ders., La Sala Riaria nel palazzo della Cancelleria, in: Strenna dei Romanisti 49, 1988, 521-542; - A. Greco, La »docta pietas« degli umanisti e un documento della Biblioteca Angelica, in: Accademie e biblioteche d'Italia 47, 1979, 210-238; - E. Bentivoglio, Nel cantiere del palazzo del cardinale R. R., in: Quaderni dell' Istituto di storia dell'architettura 27, 1982, Fasz. 169-174, 27-34; - S. Valtieri, La fabbrica del palazzo del cardinale R. R., in: ebd., 3-25; - Christoph Luitpold Frommel, Die Ausgrabung der Basilika von S. Lorenzo in Damaso unter dem Hof der Cancelleria, in: Kunstchronik 41, 1988, 649-658; - LThK VIII 1281; - EC X 845-846; - NCE XII 466.