ROTHMANN, Bernhard, Wiedertäufer, * 1495 in Stadtlohn bei Münster.
- R., der Sohn eines Schmieds, erhielt seine Schulbildung an der
Schule der Fraterherren in Deventer und an der Domschule zu Münster,
nach deren Abschluß er als Lehrer in Warendorf tätig war. 1524 schließt
R. in Mainz das Studium der freien Künste mit dem Magisterexamen ab
und strebte nun ein Amt im Dienst der Kirche an. Mit der Unterstützung
seines Verwandten Hermann Sibing wurde R. 1529 zum Priester geweiht
und als Kaplan am Stift St. Mauritz vor den Toren Münsters eingesetzt.
R. fiel bald durch seine große Begabung als Prediger und seine Neigung
zur Reformation auf. Das Stift sandte ihn zum Studium der Theologie
nach Köln, doch gibt es für Studium und Aufenthalt R.s in Köln keine
Zeugnisse. Bei seiner Rückkehr nach Münster i.J. 1529 oder 1530 vertrat
er vielmehr entschiedener reformatorische Auffassungen. Von lutherisch
gesinnten Kaufherren Münsters wurde R. 1531 mit den Mitteln für eine
Reise nach Marburg und Wittenberg versehen. Dort traf er mit Melanchthon
u. Bugenhagen zusammen, die ihn - wie Luther in einem Brief - vor
zwinglischen Einflüssen warnten. R. wandte sich von dort nach Straßburg,
wo er W. Capito (s.d.) und C. v. Schwenckfeld (s.d.) begegnete, die
für seine theologische Entwicklung maßgebend wurden. R. nahm im folgenden
das Abendmahlsverständnis von Zwingli an. Im Juli diesen Jahres kehrte
er nach Münster zurück, wo er in Auseinandersetzungen mit Joh. von
Deventer eintrat, der vor kurzem seine Predigttätigkeit aufgenommen
hatte. Auf Anzeige des Stiftspropstes und auf einen Befehl des Bischofs
vom 29.8. 1531 wurde R. daraufhin das Predigen untersagt. Da er diesem
offenbar nicht Folge leistete,wurde er schließlich am 7.1. 1532 durch
ein Mandat des Kaisers des Landes verwiesen. R. legte sein Amt an
St. Mauritz nieder und zog in das Krämeramtshaus in Münster. Dort
nahm er seine schriftstellerische Tätigkeit auf und legte dem Bischof
und dem Rat der Stadt sein Bekenntnis vor. Seit dem August 1532 machte
sich bei R. der Einfluß von Heinrich Roll (s.d.) bemerkbar und er
neigte sich spürbar der Lehrmeinung der Wassenberger Predikanten zu.
Am 14.2. 1533 wurde der reformatorischen Partei vom Landgrafen Philipp
die Ausübung des protestantischen Gottesdienstes in den Münsteraner
Pfarrkirchen, ausgenommen den Dom, zugestanden. R. versah in dieser
Zeit das Amt des Superintendenten. Er sandte die von ihm verfaßte
Kirchenordnung für die Stadt Marburger Theologen zu, erhielt sie jedoch
zur Überarbeitung zurück. Die Marburger Theologen formulierten die
ersten Einwände gegen R.s Sakramentenlehre, später folgten Gegenschriften
von Bucer, Luther, Melanchthon u.a. Im Münsteraner Religionsgespräch
vom 7./8. August 1533, in dem sich R. allen Theologen von Münster,
allen voran Hermann von dem Busche, als überlegen zeigte, hielt dieser
an dem Bündnis mit den Wassenberger Predikanten fest. R.s theologische
Entwicklung gipfelte schließlich in seiner Hinwendung zu den Melchioriten.
Am 22. Oktober gab R. das gemeinsam mit Roll u.a. verfaßte Bekenntnis
der Täufer heraus. Der Magistrat erteilte R. daraufhin im November
Predigtverbot und konfiszierte seine Buchdruckerpresse. Am 11.12.
1533 wurden die Täufer der Stadt verwiesen, sie kehrten jedoch schon
gegen Ende Dezember nach einem Bürgeraufstand unter der Führung Rolls
in die Stadt zurück. R. empfing am 5.1. zusammen mit Roll die Taufe
durch die Melchioriten. Am 23.1. 1534 befahl Bischof Franz die Verhaftung
R.s und die Vorbereitung zur Belagerung der Stadt. Bei den Magistratswahlen
am 23.2. 1534 gewannen jedoch die Gesinnungsgenossen R.s die Oberhand.
In der zweiten Hälfte des Jahres ging die Regierung der Stadt völlig
in die Gewalt des Melchioriten Johanns von Leiden über, dessen »Worthalter«
R. als einziger gebildeter und wortgewandter Theologe unter den Vertretern
des Laienchristentums wurde. Zwar hatte sich R. an allen wichtigen
Schriften, Erlassen und Aufrufen der Täufer beteiligt, doch spielt
er im Verlauf der Täuferherrschaft nur noch eine geringe Rolle. Sein
Verbleib oder, ob er nach der Rückeroberung Münsters 1535 umgekommen
ist, ist unbekannt.
Werke: Die Schriften Bernhard Rothmanns, hrsg. v. Robert
Stupperich, Münster 1970.
Lit.: Gottfried Arnold, Unparteiische Kirchen- und Ketzerhistorie
... II, 505-523, Frankfurt/Main 1729, Nachdr. Hildesheim 1967; -
C.A. Cornelius, Berichte der Augenzeugen über das Münsterische Wiedertäuferreich,
Münster 1853, 3. 6. 7. 10-12. 19. 32. 41. 117-120 u.ö.; - K. Hase,
Das Reich der Wiedertäufer, Leipzig 18632, 147 ff.; -
K.W. Bouterwek, Zur Literatur u. Geschichte der Wiedertäufer, Bonn
1864; - Chr. Sepp, De veelgenoemde en weinig bekende geschriften
van den wederdooper B. Rothmann, in: Geschiedkundige Nasporingen I,
Leiden 1872; - L. Keller, Geschichte der Wiedertäufer u. ihres
Reichs zu Münster, Münster 1880; - A. Knaake, Flugschriften aus
der Reformation, Halle 1888; - H. Detmer (Hrsg.), Kerssenbroichs
Wiedertäufergeschichte II, 432. 447 f. 452 ff. 508 f. 176 ff.
u.ö., Münster 1899; - Hugo Rothert, B.R., in: Westfälische Lebensbilder
I,384-399, ebd. 1930; - F.J.Wray, The »Vermanung« of 1542 and
Rothmann's »Bekenntnis«, ARG 47, 1956, 243 ff.; - R. Stupperich,
Das münsterische Täufertum, Münster 1958; - Ders., Schriften von
kath. Seite gegen die Täufer, ebd. 1980; - Ders., Schriften von
ev. Seite gegen die Täufer, ebd. 1983, 1-5 u.ö.; - A.F. Mellinck,
The Mutual Relations between the Münster Anabaptists and the Netherlands,
in: ARG 50 (1959), 16-33; - Karl-Heinz Kirchhoff, Die Täufer in
Münster 1534/35. Untersuchungen zum Umfang und zur Sozialstruktur
der Bewegung, Münster 1973, 16. 22. 56. 59. 61. 66. 72. 81. 83 f.
u.ö.; - Ders., Das Phänomen des Täuferreichs zu Münster 1534/35,
in: Raum Westfalen VI, 278. 422, ebd. 1989; - Quellen zur Geschichte
der Täufer in der Schweiz IV, S. XI, hrsg. v. Martin Haas, Zürich
1974; - Richard van Dülmen, Reformation als Revolution. Soziale
Bewegung und religiöser Radikalismus in der dt. Reformation, München
1977, 41. 232. 252. 259. 266-273. 275. 277-292 u.ö.; - Historisch
bewogen. Opstellen over de radicale reformatie in de 16e en 17e eeuw,
... angeboden an Prof. Dr. A.F. Mellinck bij zijn afscheid als hoogleraar
..., hrsg. v. M.G.Buist, I.B. Horst, A.H. Huussen, W. Nijenhuis, Groningen
1984, 38. 44. 51. 129. 131. 137; - ADB XXIX, 364-370; - RE
XIII, 542-552; - RGG3 V, 1200; - MennLex III, 522 ff.;
- MennLex IV, 367-370; - LThK2 IX, 67 f.; - DLL
XIII, 402 f.; - Literaturlexikon X, 45 f., hrsg. v. Walther
Killy, Gütersloh, München 1991.