WILLIGIS, Erzbischof von Mainz, * um 940 in Niedersachsen, † 23.
Februar 1011 in Mainz. - W., der keinen zeitgenössischen Biographen
gefunden hat, ist als individuelle Person nur sehr vage zu schildern,
da nahezu alle Quellen über ihn stark durch juristische Formalien
geprägt sind. Sowohl der Aufstieg W's. in die höchsten Kreise der
Reichsverwaltung, wie auch das Erlangen der Mainzer Erzbischofswürde,
ist als umso erstaunlicher zu bewerten, als W. wohl als Sohn zwar
freier, aber nichtadeliger, Eltern geboren wurde und somit nicht die
in seiner Zeit üblichen Voraussetzungen für eine derartige Laufbahn
mitbrachte. Es bedurfte also eines einflußreichen Mentors, der W.,
über den Eintritt in eine Domschule, den Weg ebnete. Diesen Mentor
fand W., aus uns unbekannten Gründen, in der Person des Bischofs Volkold
von Meißen (969-992). Auf Betreiben Volkolds hin, gelangte W. vermutlich
im Jahre 969 an den Hof Kaiser Ottos des Großen und arbeitet dort
wohl als Schreiber in der Kanzlei. Bereits am 1. Dezember 971 rekognisziert
W. in einem Diplom Ottos I. für Magdeburg als »Willigisus cancellarius
advicem Rotberti archicapellani notavi« (vgl. MGH DD O. I., Nr. 404,
550, Z. 36). Das Amt des Kanzlers behielt W. auch unter Otto II. (973-983)
und übte es sogar noch aus, als er von diesem im Jahre 975, ohne kanonische
Wahl, auf den Stuhl des Mainzer Erzbischofs gehoben wurde. Nach dem
Tode Ottos II. im Jahre 983, übte W., zusammen mit Theophanu und der
Kaiserinwitwe Adelheid, bis zum Jahre 995 die Regentschaft für Otto
III. (983-1002) aus. Nachdem Otto III. 995 mündig geworden war und
seine Großmutter Adelheid des Hofes verwiesen hatte, ist auch W. in
der Kanzlei nicht mehr nachweisbar. Auch mit Heinrich II. (1002-1024),
dem W. als viertem Monarchen diente, und den er selbst in Mainz gesalbt
und gekrönt hatte, stand der Erzbischof von Mainz in gutem Einvernehmen.
Aber obwohl er gelegentlich noch als Berater für Heinrich II. fungierte,
erreichte sein Einfluß bei Hofe nie mehr die Qualität, die er zur
Zeit der Regentschaft für Otto III. aufweisen konnte. Aber auch seiner
Diözese Mainz stand W. mit Tatkraft vor. Unter W. verzeichnete das
Erzbistum einen beträchtlichen Zuwachs an Grundbesitz, was diesem
Bistum bis zum Ende des alten Reiches, noch vor seinen Hauptkonkurrenten
Köln und Trier, den ersten Platz unter den deutschen Bistümern sicherte.
Als äußeres Zeichen dieser Macht ließ W. in Mainz einen neuen Dom
erbauen, der jedoch am 29. August 1009, dem Tag seiner Weihe, bis
auf die Grundmauern niederbrannte. Die Fertigstellung des sofort veranlaßten
Neubaus konnte W. nicht mehr erleben. Am 23. Febreuar 1011 verstarb
W. in Mainz und wurde im Mainzer Stift St. Stephan begraben. Im 12.
Jahrhundert wurde W. in Mainz zur Ehre der Altäre erhoben. Eine formelle
päpstliche Kanonisation fand jedoch nie statt.
Quellen: MGH DD O. I. bis MGH DD Heinrich II.; Die Chronik
des Bischofs Thietmar von Merseburg, in: MGH SS rer. Germ. in us.
schol. sep. ed. 9.
Lit.: H. Beumann, Die Ottonen , Stuttgart 1984; -
H. Böhmer, Willigis von Mainz, = Leipziger Studien aus dem Gebiet
der Geschichte, Bd. 1, 3. Heft, Leipzig 1895; - F. Brunhölzl,
Die Geschichte der lateinischen Literatur des Mittelalters, Bd. 2,
München 1992; - W. Heinemeyer, Erzbischof Willigis von Mainz,
in: Blätter für deutsche Landesgeschichte, Bd. 112, 1976, 41-57; -
S. Hirsch, Jahrbücher des deutschen Reiches unter Heinrich II., Berlin
1862-1875; - P. Moraw, Aufstieg und Wirken des Willigis von Mainz,
in: Damals, Heft 2, 1990, 161-180; - K. Uhlirz, Jahrbücher des
deutschen Reiches unter Otto II., Berlin 21967; - Willigis
und sein Dom, eine Aufsatzsammlung, Mainz 1975; - H. Zielinsky,
Der Reichsepiskopat in spätottonischer und salischer Zeit, Bd. 1,
Stuttgart 1984; - LThk, Bd. 10, Sp. 1166 f., Sonderausgabe Freiburg/Bsg.
1986.
Max Georg Kellner
Literaturergänzung:
Boris Dreyer, D. "reichspolit." Dimension d. Rivalität d. Erzbischöfe von Köln, Mainz u. Trier bis zum Privileg von 1052, in: Geschichte in Köln 52.2005, 7-31, bes. 17-24; - Hl. W., Erzbischof von Mainz († 1011), in: Dirspir 2006, Februar, S. 38f.