Verlag Traugott Bautz
www.bautz.de/bbkl
Zur Hauptseite
Bestellmöglichkeiten
Abkürzungsverzeichnis
Bibliographische Angaben für das Zitieren
Suche in den Texten des BBKL
Infobriefe des aktuellen Jahres

NEU: Unser E-News Service
Wir informieren Sie vierzehntägig über Neuigkeiten und Änderungen per E-Mail.

Helfen Sie uns, das BBKL aktuell zu halten!



Band XIX (2001)Spalten 1570-1578 Erich Wenneker

ZELLER, Johann Jakob, * 1626 in Zürich, † 12. Oktober 1691 in Detmold, reformierter Pfarrer und lippischer Generalsuperintendent. - Johann Jakob Zeller wurde am 2. März 1626 als Sohn des Ludimoderators und Chorherrn am Großmünster, Heinrich Zeller und dessen Ehefrau Elisabeth Stauffacher in Zürich geboren. Er stammte aus einer Zürcher Patrizierfamilie und sein Vater war neben Johann Jakob Breitinger einer der einflußreichsten Zürcher Theologen zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges. Über Zellers Bildungswegs ist nur wenig bekannt. Er besuchte wahrscheinlich die Schulen seiner Heimatstadt und das Carolinum. Im Jahre 1646 ist er in Leiden immatrikuliert. Die Examina muß er ebenfalls in den Niederlanden abgelegt haben, da dieses bei seinem ersten Dienstantritt vermerkt wurde. Im Alter von 22 Jahren wurde Zeller Pfarrer der kleinen reformierten Gemeinde Sonsbeck im Herzogtum Kleve. Innerhalb der klevischen Synode gehörte Sonsbeck zur Klasse Wesel. Sonsbeck besaß wohl bereits seit 1564 eine kleine evangelische Gemeinde, die seit 1586 durch Kirchenälteste auf dem Weseler Klassikalkonvent vertreten wurde. Da die Gemeinde während des jülisch-klevischen Erbfolgekrieges über längere Zeit immer wieder in ihrem Erhalt gefährdet war, blieben die ersten Pfarrer der Gemeinde immer nur kurze Zeit. Außerdem verfügte die Gemeinde auch über keinen Gottesdienstraum. Seit 1610 durfte sie für ihre Gottesdienste den Rathaussaal benutzen. Ab 1648 wird dieser von der Gemeinde als Kirch- und Schulraum benutzt. Zeller war Pfarrer in der kleinen Gemeinde von ca. 160 Gemeindegliedern. Sein ersten Schwerpunkt in der Arbeit war die Wiedereinführung, der während des Krieges eingegangenen reformierten Schule, an der ab 1649 regelmäßiger Unterricht stattfinden konnte. Der Rat der Stadt Sonsbeck übertrug in diesem Jahr die Antonius-Vikarie dem reformierten Lehrer und sicherte damit die Finanzierung der Lehrerstelle. Über die pfarramtliche Tätigkeit Zellers in Sonsbeck ist nur wenig bekannt. Daneben berichten die Archivalien von einem außergewöhnlichen Einsatz für den Kirchenbau. Um die Konsolidierung der Gemeinde zu gewährleisten sah Zeller den Kirchenbau als eine vorrangige Aufgabe an. Bereits nach kurzer Amtszeit begann er mit den ersten Planungen. Ab 1652 bemühte er sich im Auftrage der Gemeinde um Kollekten bei den größeren reformierten Gemeinden am Niederrhein, in den Niederlanden und in der Schweiz. Erhalten hat sich im Archiv der Ev. Kirchengemeinde Sonsbeck der am 7. September 1653 ausgestellte Kollektenbrief, in dem Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich Zeller erlauben, in allen Zürcher Kirchgemeinden Kollekten für den Kirchbau in Sonsbeck zu sammeln. Das Holz und die Steine für den Bau erhielt die Gemeinde vom zerfallenen Jagdschloß der Herzöge von Kleve in Sonsbeck. Weitere Unterstützung gewährte die auf Haus Winkel bei Sonsbeck lebende reformierten Familie von Heyden-Rynsch, die einen nicht unerheblichen Teil des Baus mitfinanzierte. 1654 konnte mit dem Bau begonnen werden und im folgenden Jahr wurde ein schlichter Saalbau aus Backsteinen mit einem Satteldach eingeweiht. Trotz der erheblichen Kollekten, die Zeller sammelte, war die Gemeinde Sonsbeck finanziell mit dem Kirchbau überfordert. Noch 1668 lehnte die klevische Synode eine weitere Hilfe für den Sonsbecker Kirchbau gab und das, obwohl zu dieser Zeit wohl noch Handwerker auf die Bezahlung ihrer Rechnungen warteten. Zeller scheint sich mit seiner Tätigkeit in Sonsbeck in den reformierten Gemeinden des Niederrheins einen guten Namen gemacht zu haben, da ihm ab 1652 mehrfach Ämter in der Leitung der Weseler Klasse übertragen wurden. So fungierte er 1652 als Prediger auf dem Konvent, war in den Jahren 1654, 1655 und 1657 Scriba (Schriftführer) und wurde 1659 zum Präses der Weseler Klasse gewählt. In dieser Zeit hatte Zeller mehrfach Anfragen wegen eines Wechsels bekommen. So mußte die klevische Synode 1658 eine Beihilfe an die Gemeinde Sonsbeck zahlen, damit das Pfarrergehalt erhöht werden konnte und Zeller die Gemeinde nicht verließ. 1660 nahm er jedoch einen Ruf als 3. Pfarrer der reformierten Gemeinde in Rees an. Anders als Sonsbeck gehörte Rees zu den größeren reformierten Gemeinden innerhalb der klevischen Synode und innerhalb der Weseler Klasse war sie die zweitgrößte Gemeinde. Über die Tätigkeit Zellers in Rees ist nur wenig bekannt. Die dritte Pfarrstelle ist vor Zellers Dienstbeginn erst eingerichtet worden. Nach einigen Jahren der Gemeindetätigkeit übernahm Zeller auch wieder verstärkt Aufgaben innerhalb der Weseler Klasse und der klevischen Synode. 1667 und 1674 war er Präses der Weseler Klasse und widmete sich während seiner jeweils einjährigen Dienstzeit der Visitation der Gemeinden. Zwischen 1667 und 1676 war er sechsmal Delegierter der Weseler Klasse bei der klevischen Synode. 1666 und 1669 war er zweimal Präses der klevischen Synode. Kein anderer Pfarrer der klevischen Synode ist in dieser Zeit so oft in wichtige Synodalämter gewählt worden. Dazu kam, daß Zeller auch mehrfach mit besonderen Aufgaben bei Streitigkeiten von Gemeinden und bei Konflikten mit lutherischen und katholischen Gemeinden als reformierter Delegierter auftrat. Besonders als die Streitigkeiten zwischen Frankreich und den Niederlanden die reformierten Gemeinden am Niederrhein immer wieder in Bedrängnis gerieten, wurde Zeller mehrfach mit schwierigen diplomatischen Missionen beauftragt. So war er 1674 Präses der klevischen Synode, die sich mit der schwierigen Situation der reformierten Gemeinden am Niederrhein beschäftigt. Die Aufmerksamkeit, diese seine für die reformierten Gemeinden erfolgreiche Tätigkeit erfuhr, reichte bis in seine Schweizer Heimat. 1673 erhielt Zeller aus Zürich eine Anfrage, ob er die reformierte Pfarrstelle in der Zürcher Landgemeinde Elgg übernehmen möchte. Er wandte sich an die klevische Synode mit der Bitte um Rat, ob er die Stelle annehmen solle. Die Synode bat ihn herzlich zu bleiben, gab ihm aber auch die Freiheit, den Ruf anzunehmen. Zeller schlug den Ruf nach Elgg aus und blieb in Rees. Die theologischen Positionen Zellers in seiner Sonsbecker und Weseler Zeit sind schwer zu bestimmen, da es an schriftlichen Dokumenten fehlt. So soll zwar die Synodalpredigt, die er im Juni 1674 auf der Generalsynode der reformierten Kirche in den Herzogtümern Berg, Jülich, Kleve und Mark hielt, gedruckt worden sein. Ich habe bisher jedoch kein Exemplar finden können. Er soll jedoch von außergewöhnlicher Gelehrsamkeit gewesen sein. In den Zeiten der französischen Besetzung von Rees scheint er 1670 mit Jodocus van Lodenstein in Verbindung getreten zu sein, der 1672 in Rees in französischer Haft saß. Zeller war der Vertreter einer gemäßigten, pietistischen Theologie. Im Jahr 1677 erhielt er eine sehr ehrenvolle Berufung, die er nicht ablehnte. Graf Simon Adolph zur Lippe berief ihn als Generalsuperintendent und Konsistorialrat in seiner Grafschaft Lippe nach Detmold. Die westfälische Grafschaft Lippe war, mit Ausnahme der Stadt Lemgo, unter dem Einfluß des Grafen Simons VI. zur Lippe (1563-1613), am Anfang des 17. Jahrhunderts reformiert geworden. Die leitenden Geistlichen der Grafschaft, die Generalsuperintendenten, rekrutierten sich seit dieser Zeit aus der lippischen Geistlichkeit und auch aus von auswärts berufenen Predigern. So stammte Zellers Vorgänger Conrad Sustmann aus dem niederhessischen Calden und war Pfarrer im hessischen Treysa, bevor er nach Detmold berufen worden. Möglicherweise kam die Berufung Zellers durch die Verbindung zu Familienmitgliedern des lippischen Grafenhauses zustande, die in brandenburgischen Diensten am Niederrhein waren. Mit ihm wurde er sehr erfahrener Pfarrer, Prediger und Visitator berufen. Die Strukturen der reformierten Kirche in der Grafschaft Lippe waren jedoch ganz andere, als Zeller sie aus der den niederrheinischen Diasporagemeinden kannte. Obwohl schon fast 80 Jahre reformiert, galt in den lippischen Gemeinden noch immer die lutherische Lippisch-Spiegelbergischen Kirchenordnung, die der Generalsuperintendent Johann von Exter 1571 verfaßt hatte. Das reformierte Element wurde durch die im Jahre 1600 von Simon VI. eingeführte Konstorialordnung gestärkt. Die Hauptaufgabe des neuen Generalsuperintendenten Zellers bestand in den ersten Jahren in der Abfassung einer neuen Kirchenordnung. Diese Aufgabe hatte eine lange Vorgeschichte. Bereits 1656 war innerhalb der lippischen Geistlichkeit die Notwendigkeit einer neuen Kirchenordnung festgestellt worden. Aber erst neun Jahre später im Oktober 1665 wurde im Konsistorium der Lippischen Kirche über eine Revision der Kirchenordnung besprochen. Der damalige Generalsuperintendent Conrad Sustmann wurde mit dem Entwurf für eine Revision beauftragt. Im Nordrhein-Westfälisches Staatsarchiv Detmold befindet sich ein umfangreicher Aktenbestand dazu. Sustmann holte von reformierten Theologen aus ganz Deutschland, der Niederlande und der Schweiz Stellungnahmen ein, die er zu einer neuen Kirchenordnung in 20 Kapiteln zusammenfaßte. Warum dieser Entwurf nicht weiter verfolgt wurde, ist unklar. Denn einige Jahre später, im August 1671 übersandte Sustmann dem regierenden Grafen einen neuen Entwurf für die Kirchenordnung. Er orientierte sich weitestgehend an der Bentheim-Tecklenburgischen Kirchenordnung in der Druckfassung von 1619. Dieser Entwurf fand nicht die Zustimmung des Grafen und zu Sustmanns Amtszeit wurde auch die Angelegenheit Kirchenordnung nicht weiterverfolgt. Zeller wurde bereits kurz nach seinem Amtsantritt mit der Erstellung eines neuen Entwurfs beauftragt. Er hat für seine Arbeit verschiedene reformierte Kirchenordnungen benutzt. Dieser Entwurf Zellers ist leider verlorengegangen. Er kann jedoch durch den Vergleich der späteren gedruckten Fassung und der ausführlichen Stellungnahmen von Theologen und Juristen zum Entwurf wenigstens teilweise rekonstruiert werden. Aus dem Entwurf unter der Berücksichtigung der Stellungnahmen hat Zeller die Kirchenordnung zusammengestellt, die unter dem Titel "Christliche Kirchen-Ordnung der Grafschaft Lippe" im Jahre 1684 vom regierenden Grafen in Kraft gesetzt wurde. Sie nimmt Elemente aus mehreren älteren Kirchenordnungen auf, wobei etwas die kurpfälzische Kirchenordnung von 1563 hat großen Einfluß im Bereich Gottesdienst ausübte. Die agendarischen Teile des Gottesdienste sind dabei nur wenig abgeändert und diese Änderungen entsprechen der pietistischen Grundeinstellung Zellers. So werden beim Abendmahl die Spendeworte ausdrücklich an die von Herzen Gläubigen gerichtet und es wird sehr betont, daß Christus für die wahren Gläubigen gestorben ist. In den Fragen der Kirchenzucht zeigt Zellers langjährige Dienstzeit am Niederrhein Auswirkungen. Denn die in der Kirchenordnung vorgesehenen Form ist die im niederrheinisch-niederländischen Raum geübte Form der Kirchenzucht. Der Abschnitt über die Predigt enthält Bestimmungen, die an solche erinnern, die in Zürich und den von Zürich beeinflußten reformierten Orten der Eidgenossenschaft Geltung hatten. Nicht alle lippischen Theologen waren mit Zellers Kirchenordnung einverstanden. Sowohl in den Stellungnahmen zu Zellers Entwurf, als auch einzelne Stimmen nach Erlaß, sind der Meinung, es seien zu viele Elemente vorhanden, die in den reformierten lippischen Gemeinden überhaupt keine Tradition hatten. Besonders heftig kritisiert diskutiert wurde dabei das Kapitel über das Abendmahl und es waren vor allem Zellers pietistische Ergänzungen, die hier erheblichen Widerspruch fanden. Aus dem umfangreichen Schriftverkehr läßt sich erschließen, daß Zeller vor allem in einem Punkt mit seinem Entwurf keinen Erfolg hatte. Er versuchte eine presbyterial-synodale Struktur festzuschreiben, die jedoch an den lippischen Gegebenheiten vorbeiging. Deshalb scheiterte dieses Ansinnen des Generalsuperintenden am Einspruch des regierenden Grafen und seiner juristischen Berater, die alte Rechte des Grafenhauses zu sehr eingeschränkt sahen. In der Druckfassung sind die presbyterial-synodalen Strukturen nicht mehr berücksichtigt. Leider sind wir über Zellers weitere Tätigkeit nur dürftig unterrichtet. Gedruckt liegt lediglich eine Leichenpredigt aus dem Jahre 1684 vor. Er stand in Detmold sowohl beim Grafenhaus, als auch in der Bevölkerung der Stadt in sehr hohem Ansehen. Die wenigen zeitgenössischen Berichte, die vorliegen, berichten davon das Zeller in Detmold ein sehr guter Prediger war. Bald nach Abschluß der Arbeiten zur Kirchenordnung erkrankte er jedoch schwer und diese Krankheit hat den Rest seines Lebens beeinflußt. Zeitweise konnte er sein Amt wegen immer wieder vorkommenden Gichtanfällen nicht ausüben. Zuletzt konnte er kaum noch laufen und der regierende Graf Simon Henrich (1667-1697) lies ihn mit einer Sänfte in die Kirche tragen, damit Zeller seine Predigten überhaupt noch halten konnte. In den letzten beiden Jahren waren seine Krankheiten aber so schwer, daß er sein Amt fast gar nicht ausüben konnte. Am 12. Oktober 1691 verstarb Generalsuperintendent Johann Jakob Zeller in Detmold. Er war nur einer der vielen Schweizer, die in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts in deutschen reformierten Gemeinden wirkten, doch zugleich war der Zürcher einer der auffälligsten Mitgestalter reformierten Kirchenwesens am Niederrhein und in der Grafschaft Lippe. Seine Kirchenordnung hat bis heute in den reformierten Gemeinden der Lippischen Kirchenordnung Geltung.

Werke: Christliche Leich-Rede Bey Hochahnsehnlicher Traur-Begängniß Des...Hn. Eberhard Wippermann, Juris Consulti, Hoch-Gräfl. Lippischen geheimen Raths und Cantzeley-Directoris, Lemgo 1684; - Christliche Kirchen-Ordnung Der Graffschaft Lippe/ Wie dieselbe Auf gnädigen Befehl u. Verordnung Des Hoch-Gebohrnen Grafen und Herrn/ Herrn Simon Henrich/ Regirenden Grafen u. edlen Herrn zur Lippe/ Abgefasset und nach vorgangener Consultation mit denen bey dem geistlichen Consistorio mit-præsidirenden Erb-Herren zum Druck übergeben und zur Nachfolge und Festhaltung bestätiget, Lemgo 1864.

Lit.: August v. Cölln, Urkundliche Beiträge zur Entstehungsgeschichte der Lippe'schen Kirchenordnung von 1684, in: RKZ 13, 1863, 357-388 (auch separat Erlangen 1863); - August Dreves, Geschichte d. Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen u. Geistlichen d. Lippischen Landes, Lemgo 1881; - Wilhelm Butterweck, Die Geschichte d. Lippischen Landeskirche, Schötmar 1926; - Theodor Wotschke, Klage der Reformierten zu Rees 1673. Aus dem Geh. Staatsarchiv Berlin, in: Monatshefte f. rheinische KG 30, 1936, 172-180; - [August Wessel], J. J. Z. Lippischer Generalsuperintendent, Schöpfer d. Kirchenordnung von 1684, in: Lippische Landeszeitung 169, 1935 Nr. 244 v. 16. Oktober (Nachdr. in: Menschen v. lippischen Boden, Detmold 1936, 76-78); - August v. Raison, Pfarrernachkommen d. Pastors Heinrich Zeller in Zürich bzw. dessen Sohnes General-Superintendent Zeller in Detmold, Magdeburg 1938; - Zürcher Pfarrerbuch 1519-1952. Im Auftrage d. zürcherichen Kirchenrates hrsg. v. Emanuel Dejung und Willy Wuhrmann, Zürich 1953, 648; - Joachim Heidemann, D. Grafschaft Lippe unter d. Regierung d. Grafen Hermann Adolph u. Simon Henrich (1652-1697): Die Zeit d. beginnenden Absolutismus, Diss. Göttingen 1957; - Ders., Kirche u. Schule in Lippe zur Zeit d. beginnenden Absolutismus, in: Jahrb. d. Vereins f. Westfälische KG 53/54, 1960/61, 68-79; - Albert Rosenkranz, D. Ev. Rheinland, Bd. II: D. Pfarrer, Düsseldorf 1958, 582; - Ders., Zur Geschichte der Evangelischen Gemeinde Sonsbeck, in: Monatshefte für ev. KG des Rheinlandes 12, 1963, 65-88; - Wilhelm Wüsten, Chronik von Sonsbeck, Sonsbeck 1965; - Ders., Generalsynodalbuch. D. Akten d. Generalsynoden v. Jülich, Kleve, Berg u. Mark 1610-1793., 1. Teil: D. Akten d. Generalsynoden von 1610-1755, Abt. 1: 1610-1698, Düsseldorf 1966; - Martin Wolf, Geschichte d. lippischen Volksschule. Ein Beispiel für d. Emanzipation d. deutschen Volksschule u. ihrer Lehrer, Lemgo 1964; - Erich Kittel, Heimatchronik d. Kreises Lippe, Köln 21978; - Wolfgang Petri, D. ref. Klevischen Synoden im 17. Jahrh. Bd. 3: 1673-1700, Köln 1981; - Heinz Schilling,. Konfessionskonflikt u. Staatsbildung. Eine Fallstudie über d. Verhältnis von religiösem u. sozialem Wandel in d. Frühzeit am Beispiel d. Grafschaft Lippe, Gütersloh 1981; - Friedrich Wiehmann, D. Zeitalter d. Reformation, in: Die Lippische Landeskirche 1684-1984. Ihre Geschichte in Darstellungen, Bildern und Dokumenten, Hrsg. v. Volker Wehrmann, Detmold 1984, 15-94; - Adolf Neuser, Die Kirchenordnung von 1684, in: Die Lippische Landeskirche 1684-1984. Ihre Geschichte in Darstellungen, Bildern und Dokumenten, Hrsg. v. Volker Wehrmann, Detmold 1984, 95-112; - Hermann Kleinholz/Wolfgang Petri, Sitzungsberichte d. Convente d. Weseler Classis 1663-1715, Köln 1988; - Werner Freitag, Konfessionelle Kulturen u. innere Staatsbildung. Zur Konfessionalisierung in westfälischen Territorien, in: Westfälische Forschungen 42, 1992, 75-191; - Johann Friedrich Gerhard Goeters, Anfänge eines gemäßigten kirchlichen Pietismus in Lippe-Detmold, in: Der Pietismus vom siebzehnten bis zum frühen achtzehnten Jahrh., hrsg. v. Martin Brecht. Bd. 1, Göttingen 1993, 258f.; - Nicolas Rügge, Kirchenordnungen u. Konfessionalisierung. Lippe u. Paderborn im Vergleich, in: Lippische Mitteilungen aus Geschichte u. Landeskunde 63, 1994, 9-26; - Wera Groß, Sonsbeck, reformiert, 1655-1660, in: Dies., Protestantische Kirchenneubauten d. 16. bis 18. Jahrh. am Niederrhein u. im Bergischen Land. Bd. 2: Katalog. Baugeschichte - Beschreibungen - Abbildungen, Düsseldorf 1999, 424-429; - Erich Wenneker, J. J. Z. (1626-1691) - ein reformierter Schweizer als Pfarrer am Niederrhein und lippischer Generalsuperintendent, Ms. Alfeld 1999.

Erich Wenneker

Letzte Änderung: 09.02.2003