ZONARAS, Johannes, byz. Geschichtsschreiber und Kanonist (12. Jahrhundert, † nach 1161). - Über das Leben dieses bedeutenden Historikers und Kanonisten ist nur bekannt, was er selbst in seinen Werken darüber überliefert. Da Z. in seinem Kommentar zu Kanon 7 der Synode von Neokaisareia noch die zweite Ehe Kaiser Manuels I., die erst am 25. Dezember 1161 geschlossen wurde, erwähnt (Macrides, Nomos and Kanon, 1991, 73), kann er erst unter Johannes II. (1118-1143) oder unter Manuel I. (1143-1180), aber nicht bereits unter Alexios I. (1081-1118), wie früher allgemein angenommen wurde, als `protasekretis' Vorsteher der kaiserlichen Kanzlei gewesen sein. Als `drungarios tes bigles' war er im 12. Jh. nicht Befehlshaber der kaiserl. Leibgarde wie die Inhaber dieses Amtes vor 1030, sondern einer der höchsten Richter des Reiches. Sein historiographisches, kanonistisches und hagiographisch-homiletisches Werk schuf er nach einem vielleicht nicht ganz freiwilligen Rückzug aus der Öffentlichkeit als Mönch im Kloster auf der Propontisinsel Hagia Glykeria. - In einer Vorrede zu seiner Weltgeschichte (`Epitome historion') rechtfertigte er sich dafür, daß er als Mönch eine Weltgeschichte verfaßt hatte. Er berief sich dabei zunächst auf die Aufforderung von Freunden und sah zugleich in der literarischen Tätigkeit eine gute Ablenkung von den Versuchungen, denen er als Mönch ausgesetzt war. Scharfe Kritik äußerte Z. an anderen byzantinischen Historikern, wahrscheinlich vor allem an Nikephoros Bryennios und Anna Komnene, denen er vorwarf, sie hätten ihre Werke einerseits mit allzu ausführlichen militärgeschichtlichen Darstellungen aufgebläht und andererseits zu viele rhetorische Elemente (Briefe, Dialoge und Reden) in ihre Schriften aufgenommen. Dagegen war es Z.' Absicht, Geschichte kurzgefaßt, konzentriert auf die Tatsachen und übersichtlich darzustellen, was ihm durchweg gelungen ist. Der erste Herausgeber der `Epitome historion', der berühmte französische Byzantinist Charles Du Fresne, seigneur Du Cange (1610-1688), teilte das Werk in achtzehn Bücher ein. Während in den Büchern I-XII die Weltgeschichte von der Schöpfung bis zur Tetrarchie kompilatorisch dargestellt wird, behandeln die Bücher XIII-XVIII die eigentlich byzantinische Geschichte von Konstantin dem Großen bis zum Tode Alexios' I. Komnenos im Jahre 1118. Ungewöhnlich für einen Byzantiner ist Z.' großes Interesse an der Geschichte der römischen Republik und an ihrer Verfassung. Man hat sie wiederholt mit seiner kritischen Einstellung zum kaiserlichen Absolutismus in Verbindung gebracht (z. B. Macrides, Perception of the Past, 1991, 592). Obwohl Z. selbst über einen Mangel an Büchern klagt, den er mit seinem Aufenthalt auf einer Insel in einiger Entfernung zu den Bibliotheken der Hauptstadt erklärt, hat er doch nachweislich eine nicht geringe Zahl von Quellen verarbeitet. Für die Darstellung der antiken Geschichte zog Z. zunächst die Heilige Schrift, antike Historiker wie Herodot, Plutarch, Arrian, die Werke des Flavius Josephus sowie die der Kirchenväter Eusebios und Theodoret von Kyrrhos heran. Besondere Bedeutung besitzt Z. für die Rekonstruktion der verlorenen Bücher I-XXI der `Römischen Geschichte' (`Rwma]k2%storia) des Cassius Dio Cocceianus (ca. 155-ca. 235), die von ihm als Hauptquelle für die römische Geschichte von Aeneas bis zur Zerstörung von Karthago und Korinth (146 v. Chr.) ausgewertet wurden. Für die Darstellung der byzantinischen Geschichte dienten Z. die Geschichtswerke und Chroniken des Petros `patrikios', Prokops, des Nikephoros patriarches, des Theophanes, des Georgios `monachos' und des Johannes Skylitzes als Quellen. - Für die Geschichte des 11. und frühen 12. Jahrhunderts griff Z. auf die `Chronographia' des Michael Psellos zurück, doch bringt er z. B. für die Regierungszeit des Konstantinos IX. Monomachos (1043-1055) Informationen, die sich in keiner anderen Quelle finden. An Psellos bewunderte er dessen rhetorische Brillianz, tadelte aber zu Recht dessen Versagen bei der Erziehung Michaels VII. Dukas (1071-1078), dem Psellos zwar die Fähigkeit zur Anfertigung von literarischen Stilübungen, nicht aber die Kenntnisse, die zur Führung der Staatsgeschäfte erforderlich sind, vermittelt habe. Eine sehr wertvolle Quelle ist Z.s' `Epitome' vor allem für die Regierungszeit Alexios' I. Komnenos (1081-1118), d. h. für eine Epoche, die Z. zumindestens z.T. persönlich miterlebt hatte. Z.' Ausführungen stellen ein Korrektiv dar zu der einseitig panegyrischen Darstellung, die Anna Komnene von der Regierungszeit ihres Vaters in ihrer `Alexias' gegeben hat. So wirft Z. Alexios I. vor, er habe äußerst verwerfliche Methoden bei der Beschaffung von Geld angewandt, die Untertanen durch ungerechtfertigte Konfiskationen um ihr Eigentum gebracht und sei weder vor der Beschlagnahme von Kirchenschätzen noch vor einer Verschlechterung der Münzen zurückgeschreckt. Von Z. wissen wir, daß das Verhältnis zwischen Alexios I. und seiner Mutter Anna Dalassene, die zeitweise die Staatsgeschäfte führte, nicht so harmonisch war, wie Anna Komnene behauptet. Wir verdanken ihm auch andere wertvolle Nachrichten über das Familienleben des Kaisers, z. B. über seine Ehe mit Irene Dukas oder über die Versuche Irenes, ihren Sohn Johannes zugunsten ihrer Tochter Anna und ihres Schwiegersohnes Nikephoros Bryennios um die Thronfolge zu bringen. Vor allem warf Z. Alexios I. vor, er habe die staatlichen Einrichtungen und den Kaiserpalast wie sein Privateigentum behandelt, die Staatseinkünfte allzu freigiebig an die eigene Verwandtschaft verteilt und der übrigen Aristokratie, besonders dem Senat, nicht die ihnen zustehende Achtung zukommen lassen. Wie die relativ große Zahl der Handschriften (44) und die zahlreichen Ubersetzungen ins Kirchenslawische (14. Jahrhundert), Lateinische (Basel 1557 und Paris 1567), Französische (Lyon 1560) und Italienische (Venedig 1560) belegen, erfreute sich die Weltgeschichte des Z. in Byzanz, bei den orthodoxen Slaven und im frühneuzeitlichen Europa großer Beliebtheit. - Nicht weniger imponierend, aber bislang mit Ausnahme von Macrides (1991) und Pieler (1991) von der Forschung kaum gewürdigt, ist Z.' Leistung als Kommentator der Kanones der von der byzantinischen Orthodoxie rezipierten ökumenischen und lokalen Synoden, bzw. der Kanones der Kirchenväter. Z. referiert in der Regel zunächst noch einmal den Inhalt des von ihm behandelten Kanons, wobei er häufig durch die einleitende Zitation eines Satzes aus der Heiligen Schrift die biblische Grundlage der kirchlichen Gesetzgebung verdeutlicht. Es finden sich bei ihm aber auch typisch juristische Argumentationstypen wie die `distinctio', die Widersprüche in der Gesetzgebung durch Nachweis unterschiedlicher Tatbestände aufzulösen versucht, oder der Größenschluß, der z. B. angewandt wird, um mit Hinweis auf alttestamentliche Vorschriften Eheverbote für Kleriker oder das Verbot der Entfremdung von liturgischen Gefäßen zu rechtfertigen. Wie die von Z. verwendete Formeln zeigen, orientierte er sich in der Form an den seit frühbyzantinischer Zeit geläufigen Traditionen der Kommentierung weltlicher Rechtstexte. Häufig werden Beispiele aus der Bibel oder aus der frühen Kirchengeschichte herangezogen, um den historischen Hintergrund der Kanones und damit ihre Intention zu verdeutlichen. Dagegen tritt eine Auseinandersetzung mit den Zuständen in der Kirche seiner Zeit bei Z. im Vergleich etwa zu Balsamon stark zurück. Durch seine grundsätzliche Bejahung von Sexualität und Ehe sowie des Genußes von Fleisch und Wein erweist sich Z. als Gegner eines engherzigen und realitätsfernen Rigorismus. Was die innerkirchliche Ordnung angeht, so ist Z. bestrebt, die Autonomie der Bischöfe sowohl gegenüber den Metropoliten als auch gegenüber ihren Diözesanen zu stärken.
Werke: Sein Hauptwerk ist die bereits erwähnte Weltgeschichte von der Schöpfung bis zum Jahre 1118 ('Epitom2%stori)n): Ioannis Zonarae epitome historiarum I-VI, ed. L. Dindorf, Leipzig 1868-1875; MPG 134, 40-1414, und 135, 9-326; Ioannis Zonarae epitome historiarum I-III, ed. M. Pinder et Th. Büttner-Wobst, 1841-1844 und 1897; eine deutsche Übersetzung der letzten beiden Bücher XVII und XVIII mit Einleitung und Kommentar erstellte Erich Trapp: Militärs und Höflinge im Ringen um das Kaisertum. Byzantinische Geschichte von 969 bis 1118, in: Byzantinische Geschichtsschreiber 16, Graz, Wien und Köln 1986. Den Kommentar des Zonaras zu den Kanones der von der Orthodoxie rezipierten ökumenischen und lokalen Synoden, bzw. zu den Kanones der Kirchenväter findet man zusammen mit den jeweiligen Kommentaren des Alexios Aristenos und des Patriarchen Theodoros IV. Balsamon von Antiocheia in: Rhalles, Georgios und Potles, Manoles: Suntagma t)n Jeiwn ka<<%er)n kanonwn t)n te 3giwn ka<< paneuj/mwn #postolwn, ka<< t)n %er)n o%koumenik)n ka<< topik)n sunodwn ka<< t)n kat0 meroV 3giwn paterwn, &kdoJFn s1n pleistaiV ?llaiV t2n &kklhsiastik2n katastasin diepousaiV diataxesi met0 t)n #rcaiwn &xhght)n ka<< diajorwn #nagnwsmatwn II-IV. Athen 1852-1854. Auszüge aus diesem Kommentar in lateinischer Übersetzung finden sich in: Croce, Isidorus, Textus selecti ex operibus commentatorum byzantinorum iuris ecclesiastici cum introductione a P. Aemilio Herman, S. Congregazione per la Chiesa Orientale: Codificazione canonica orientale, Fonti II.5, 1939. Zwei kleinere kirchenrechtliche Schriften sind ebenfalls im vierten Band des Suntagma von Rhalles und Potles abgedruckt: 592-611; MPG 119, 741-742 und 1011-1032. - Teils ediert, teils noch unediert sind zwei Predigten auf Hypapante und auf den Sonntag der Kreuzverehrung, hagiographische Schriften über Eupraxia, Papst Sylvester von Rom (in: Roma e l'Oriente 6, 1913, 340-367), Erzbischof Kyrillos von Alexandreia, und Sophronios von Jerusalem (in: Athanasios Papadopulos-Kerameus, 'Analekta `Ierosolumitik+V StacuologiaV, St. Petersburg 1898, V, 137-150) Kommentare zu den kanoneV #nastasimoi des Johannes von Damaskus (Wilhelm Christ, Beiträge zur kirchlichen Literatur der Byzantiner: über die Bedeutung von Hirmos, Troparion und Kanon in der griech. Poesie des Mittelalters erläutert an Hand einer Schrift des Zonaras, in: SAM 1870, II, 75-108) und zu den Dichtungen des Gregor von Nazianz (MPG 38) sowie ein Kanon auf die Gottesmutter (MPG 135, 413-422).
Lit.: Theodor Büttner-Wobst, Die Abhängigkeit des Geschichtsschreibers Zonaras von den erhaltenen Quellen, in: Commentationes Fleckeisenianae, Leipzig 1890, 123-170; - U. Ph. Boissevain, Z.' Quelle für die römische Kaisergeschichte von Nerva bis Severus Alexander, in: Hermes 26, 1891, 440-452; - Theodor Büttner-Wobst, Studien zur Textgeschichte des Z., in: ByzZ 1, 1892, 202-244; - Johannes Dräseke, Johannes Z.' Commentar zum kanonischen Brief des Gregorius von Neocäsarea, in: ZWTh 37, 1894, 246-260; - U. Ph. Boissevain, Zur handschriftlichen Überlieferung des Zonaras, in: ByzZ 4, 1895, 250-271; - E. Patzig, Über einige Quellen des Z., in: ByzZ 5, 1896, 24-53; - A. Pavlov, K voprozu o chronologiÚeskom otnošenii meţdu Aristinom i Zonaroju, kak pisateljami tolkovanij na cerkovnyja pravila, in: Öurnal ministerstva narodnago prosvešÚenija 303, 1896, 172-199; - Karl Krumbacher, Geschichte der byzantinischen Literatur von Justinian bis zum Ende des oströmischen Reiches (527-1453). Zweite Auflage bearbeitet unter Mitwirkung von A. Ehrhard und H. Gelzer, 1896, 370-376; - M. Krasnoţen, Sinopsis cerkovnych pravil i istorija ego obrazovanija, in: Vizantijskij Vremennik 17, 1910, 225-246; - ders., Tolkovateli kanoniÚeskago kodeksa vostoÚnoj cerkvi: Aristin, Zonara i Bal'samon, Jurjev 1911; - Odysseas Lampsides, Mica2l YellCV wV phg2 t+V »'Epitom+V« to* 'Iwannou Zwnar', in: 'EpethriV `EtaireiaV Buzantin)n Spoud)n 19, 1949, 170-188; - ders., `H cronograjia to* Yello*wV phg2 t+V 'Epitom+V to* Zwnar, Athen 1951; - Gyula Moravcsik, Byzantinoturcica I: die byzantinischen Quellen der Geschichte der Türken, 19583 (Reprint Leiden 1983), 344-346; - A. Jacobs, ZWNARAS-ZONARA. Die byzantinische Geschichte bei Joannes Zonaras in slavischer Übersetzung, München 1970; - Franz Hermann Tinnefeld, Kategorien der Kaiserkritik in der byzantinischen Historiographie von Prokop bis Niketas Choniates, 1970, 144-147; - Herbert Hunger, Die hochsprachliche profane Literatur der Byzantiner I: Philosophie-Rhetorik-Epistolographie-Geschichtsschreibung-Geographie, HAW XII.5.1, 1978, 416-419; - Eleutheria Papagianne und Spyros Troianos, DiataxeiV t+V politeiak+V nomoJesiaV eIV tCDrmhneutikCn rgon to* 'Aristhno*, Zwnar' ka<< BalsamnoV, in: `EpethriV `EtaireiaV Buzantin)n Spoud)n 45, 1981-1982, 201-238; - Johannes Karayannopulos u. Günter Weiss, Quellenkunde zur Geschichte von Byzanz (324-1453) 1.2, Schriften zur Geistesgeschichte des östl. Europa 14, 1982, 430-431 Nr. 382; - Paul Magdalino, Aspects of Twelfth-Century Kaiserkritik, in: Speculum 58, 1983, 326-346 (auch in: ders., Tradition and Transformation in Medieval Byzantium, 1992, Nr. VIII); - ders., Die Jurisprudenz als Komponente der byzantinischen Gelehrten-kultur des 12. Jahrhunderts, in: L. Burgmann, M. Th. Fögen und A. Schminck: Cupido legum, 1985, 169-177; - Spyros Troianos, O% phgeV to* buzantino* dika